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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2019 um 07:39
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:. Denn so ein Institut ist seriös. Wobei so ein Gericht auch gerne mal Fehler macht und dann Unschuldige ins Gefängnis kommen.
Wenn man erst von Unterschlagung als Motiv ausgeht, es dann aber nur noch auf einen Streit reduziert. Das Opfer soll die Mutter des MG beleidigt haben, dann kann man nicht von Wissen sprechen, sondern es wurde ein Tathergang konstruiert. Kann somit auch ganz anders gewesen sein. Macht aber nichts, weil in der Justiz irrt sich natürlich niemand.


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12.08.2019 um 08:01
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wird denn bei einer Entscheidung über eine Wiederaufnahme rein formal vorgegangen, oder berücksichtigen die Richter auch die Annahmen die der Simulation zugrunde liegen, die nach deiner Analyse zum Teil lebensuntypisch sind, für eine gebrechliche alte Dame?
In der Regel versuche ich hier nicht einfach irgendwelche juristischen Texte im Klugscheissmodus zu reproduzieren, aber diesmal hilft es vermutlich, Deine Frage zu beantworten. Hier also ein Auszug aus einem Urteil des OLG Frankfurt am Main:
Bei der Prüfung der Geeignetheit von neuen Tatsachen und Beweismittel ist eine hypothetische Schlüssigkeitsprüfung auf der Grundlage der Annahme vorzunehmen, dass die in dem Antrag behaupteten Tatsachen richtig sind und die beigebrachten Beweismittel den ihnen zugedachten Erfolg haben werden (vgl.Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 368 Rdnr. 8). Dabei bedarf es nicht zwingend der Einengung auf eine rein abstrakte Schlüssigkeitsprüfung. Es ist vom Standpunkt des erkennenden Gerichts im Freibeweis zu prüfen, ob das Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre. Zu diesem Zweck muss das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung gesetzt werden (vgl. Meyer-Goßner a. a. O. Rdnr. 9). Erheblich ist das Wiederaufnahmevorbringen dann, wenn die neuen Tatsachen oder Beweismittel geeignet sind, die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Gerichts zu erschüttern. Das muss nicht sicher,aber genügend wahrscheinlich sein. Es müssen ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen, wobei der Zweifelssatz in diesem Zusammenhang keine Bedeutung hat
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.06.2012 - 1 Ws 3/12 Hervorhebung von mir

Wir dürfen ja nicht vergessen, dass wir es immer mit potentiell zwei Verfahren zu tun haben: Zuerst der Prüfung, ob der Antrag auf ein WAV genehmigungsfähig ist, und nur wenn ja, dann kommt eben der zweite Schritt eines neuen Tatsachenverfahrens. Die Durchführung eines WAV heisst ja noch lange nicht, dass das dann zuständige Gericht nicht doch wieder zum selben Schluss gelangt wie das ursprüngliche Gericht.

Das im ersten Zug prüfende Gericht soll nicht den zweiten Schritt vorwegnehmen. Aber, es
wird hier deutlich, dass neben den eher formellen Bedingungen wie z.B. der Novität der vorgebrachten Argumente am Ende immer noch eine Schlüssigkeitsprüfung erforderlich ist.

Und diese wiederum kann beinhalten zu schauen, ob die Grundlagen des Arguments irgendwo in der Lebenswirklichkeit verankert sind.

Ich versuche das mal an einem leichter verständlichen Beispiel zu zeigen: Theodor wurde verurteilt dem Oskar im Pschorr Zelt einen Masskrug auf den Schädel geschlagen zu haben. Im ersten Verfahren wurde ein Gutachten vorgelegt, das sagt, dass die Verletzungen ein Mass haben, das eine bestimmte Energie erfordert, und dass diese nur durch einen Masskrugschlag aus relativer Nähe erfolgt sein kann. Nur Theodor sass im relevanten Moment neben Oskar. Alle anderen Gäste waren so weit von Oskar entfernt, dass sie nicht die Energie aufbringen konnten, um den Masskrug so hart auf Oskars Schädel zu schlagen.

Nun kommt Theodor und sagt: das Gericht hat nicht berücksichtigt, dass ein Masskrug oben über dem Oskar auf einem der Dachträger gestanden haben könnte und von dort auf den armen Oskar heruntergefallen sein könnte. Wäre das aber geprüft worden, so hätte sich ergeben, dass ein solcher Masskrug die Verletzungen hervorrufen konnte. Er legt nun ein Gutachten vor, das diese Annahme bestätigt.

Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft diese Möglichkeit im ursprünglichen Verfahren nie in Betracht gezogen und dementsprechend hat das ursprüngliche Gutachten das auch nie thematisiert.

Ergibt sich nun aber aus dem Gesamtbild der vorliegenden Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkt, dass jemals im Pschorr-Zelt irgendwo Masskrüge im Dachgebälk stehen, dann kann das Gericht schon im ersten Zug sagen: also, das ist so weit weg von der Lebenswirklichkeit, dass wir keine Erfolgsaussicht sehen.

Insofern ist es schon relevant, worauf das Gutachten eigentlich fusst.

Ich hoffe mein urbayerisches Beispiel macht das ein wenig deutlich.


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12.08.2019 um 08:40
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Man formuliert das zwar eleganter, aber im Grossen und Ganzen gilt nun: der Verurteilte muss seine Unschuld beweisen. Aus oben genannten Gründen steht das nicht im Konflikt mit der normalen Prämisse, dass im Rechtsstaat die Anklage die Schuld begründen muss.
Deine Behauptung steht im Gegensatz zum Gesetz und zu einigen bekannten WAV in Deutschland. Ich kenne nur wenige WAV, bei dem der Verurteilte seinen Unschuld beweisen konnte. Nur wenn der "wahre" Täter gefunden wird, kann in der Regel der Beweis der Unschuld erbracht werden. Die StPO gibt das nicht her und es wird offenbar auch nicht (zumindest nicht immer) so gehandhabt.

Hier der Ausschnitt aus dem Gesetz:
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
Das steht nichts von Beweis der Unschuld.

Es mag Richter geben, welche dieser Ansicht sind, deshalb ist es in D zu beobachten, dass in einigen bekannten Fällen (Wörz, Rupp) erst mehrere Instanzen durchlaufen werden müssen und die Abneigung der Richter bzgl. WAVs eben deutlich wird. Auch im Fall Wörz und Rupp mussten mehrere Instanzen durchlaufen werden.

@Andante versucht den Sinn der Rechtssicherheit auch häufig mit Zivilrecht zu begründen. In Zivilrecht ist auch die Rechtssicherheit nachvollziehbar, da sind die Eingriffe in die Rechte des Betroffenen in der Regel weitaus geringer, dort sind die Positionen dann geklärt und das Leben kann weiter gehen.

Im Strafrecht ist das deutlich anders, weil es weitere Seiten gibt, welche zu berücksichtigen gibt. Wenn der Falsche verurteilt wurde, läuft der wahre Täter noch frei rum, und könnte noch weitere Straftaten begehen. Und es bringt auch nichts, wenn die Bevölkerung bzw. die Angehörigen irgend ein Mensch verurteilt sieht, davon wird bei Tötungsdelikten das Opfer auch nicht wieder lebendig, davon hat niemand einen Vorteil.

Auch bleibt - trotz Absitzen der Strafe - ein Verurteilter bis zum Lebensende stigmatisiert. Wie gesagt, die Vorteile der Rechtssicherheit liegen eigentlich eher nur darin, dass die Gerichte nicht mit Arbeit "zugemüllt" werden, wenn ein Verfahren immer und immer wieder aufgerollt werden kann.

Ich denke, @Lichtenberg zeigt hier eher den wirklichen Grund, warum WAVs so selten sind. Er hat offenbar Ängste, dass Einzelfälle zu Vorurteilen bei der Bevölkerung führen können. Wenn man hier die Rubrik "Unterstützungsgruppen und Justizirrtümer" mal liest, steht er mit dieser Angst offenbar nicht alleine da. Dort findet man diese Angst in sehr vielen Beiträgen, "die Bevölkerung könnte von der Justiz einen falschen Eindruck bekommen".

Ich denke @Lichtenberg sollte mal seinen Haltung überdenken, und mal nachdenken, was diese für Auswirkungen haben könnte, statt hier inhaltlos und bzw. gar sachlich falsch rumzupolemisieren.

Und wenn sich eine solche Befürchtung auch bei Richtern existiert, hat das sicherlich auch Auswirkungen auf die Ergebnisse eines WAVs, denn kein Mensch ist eben frei von Vorurteilen. Aber das Thema ist hier OT, es wäre besser im "Unterstützungsgruppen und Justizirrtümer" sicher besser untergebracht, auch das polemisieren von @Lichtenberg.


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12.08.2019 um 09:40
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Deine Behauptung steht im Gegensatz zum Gesetz und zu einigen bekannten WAV in Deutschland.
Der Rechtsstaat und seine Bürger. Der eine kann, der andere will es nicht verstehen. Auch als Laie kann man sich den Gedanken hinter so einer WA-Möglichkeit mal kurz vergegenwärtigen: Müsste in einem WAV ein weiteres Mal die SCHULD des Täters nachgewiesen werden, so könnte jeder verurteilte Mörder nach eigenem Belieben Wiederaufnahmeanträge stellen, sich zurück lehnen und sagen: Bitte beweist mir ERNEUT meine Schuld.

Denkst Du dir das so, Herr @JosefK1914-2?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke @Lichtenberg sollte mal seinen Haltung überdenken, und mal nachdenken, was diese für Auswirkungen haben könnte, statt hier inhaltlos und bzw. gar sachlich falsch rumzupolemisieren.
Seine eigene Haltung regelmäßig zu überdenken ist regelmäßig eine sehr gute Idee. Wie sieht es mit Deiner Selbstreflexion aus? Alles noch in bester Ordnung?


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12.08.2019 um 09:42
Wenn hier jetzt die gegenseitigen persoenlichen Sticheleien nicht aufhoeren, gibt's Pausen!


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12.08.2019 um 09:51
@JosefK1914-2

@Rick_Blaine hat recht. Viele verwechseln das Wiederaufnahmeverfahren mit dem wiederaufgenommen Verfahren. Beides ist nicht aber identisch.
Das Gericht, welches über des Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet, also das Wiederaufnahmegericht, ist NICHT das Gericht, welches im wiederaufgenommenen Verfahren die Schuld feststellt.

Das Wiederaufnahmegericht prüft nur Zulässigkeit und Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages ohne Schöffen nur in der Besetzung mit 3 Berufsrichtern. Der Verurteilte muss seinen Antrag ausreichend begründen, sonst wird dieser gleich ohne mündliche Verhandlung als unzulässig verworfen. Ist der Antrag zulässig und bedarf der vom Antragsteller behauptete Wiederaufnahmegrund einer Beweisaufnahme, Eine Beweisaufnahme findet vor dem damit beauftragten Richter nur über den vom Antragsteller behaupteten Wiederaufnahmegrund statt, über sonst nichts. Das Wiederaufnahmegericht entscheidet sodann ohne mündliche Verhandlung, alles nachzulesen in §§ 369, 370 StPO.

Hat der WA-Antrag dann Erfolg, ordnet das Wiederaufnahmegericht die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem dann zuständigen Gericht an (§ 370 Abs. 2 StPO. Dieses dann zuständige Gericht führt nun die „normale“ Hauptverhandlung in der normalen Strafkammerbesetzung mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen durch. Und da, aber erst da, gilt dann wieder, dass dem Angeklagten seine Schuld bewiesen werden muss.

Hat der WA-Antrag hingegen beim Wiederaufnahmegericht keinen Erfolg und wird zurückgewiesen, bleibt es beim rechtsgräftigen Urteil. Das Verfahren wird nicht wieder aufgenommen.

Man muss sich halt klarmachen, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens etwas ganz anderes als Berufung oder Revision in einem noch nicht rechtskräftigen Fall ist. Es gelten daher auch ganz andere Regeln. Vor allem gilt, dass der, der einen WA-Antrag beim Wiederaufnahmegericht stellt, Wiederaufnahmegründe selber bringen muss. Es wird nicht von Amts wegen geprüft, ob welche vorliegen. Eine Beweisaufnahme findet nur insoweit statt, als geprüft wird, ob der vom Antragsteller behauptete Grund gegeben ist(in @Rick_Blaines Beispielsfall also die Frage, ob im Pschrr-Zelt regelmäßig volle Maßkrüge im Dachgebälk stehen).

Zum besseren Verständnis aus wikipedia eine recht gute Darstellung, was eigentlich ein WA-Verfahren ist:
Das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren hat die Funktion, den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide gleichermaßen aus dem Rechtsstaatgedanken ableiten lassen, zu lösen, indem es um der materialen Gerechtigkeit willen gestattet, das Prinzip der Rechtssicherheit zu durchbrechen.

Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen.

An die Wiederaufnahme werden in den §§ 359 bis 373a Strafprozessordnung (StPO) jedoch strenge Anforderungen gestellt. Dem Wesen nach ist die Wiederaufnahme ein Rechtsinstitut, das auf Verlangen des Antragsberechtigten, nicht aber von Amts wegen, ermöglicht, die mit einem rechtskräftigen Sachurteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. Sie ist ein Rechtsbehelf eigener Art



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12.08.2019 um 10:26
Dass der Verurteilte ausreichende Wiederaufnahmegründe bringen und deren Vorliegen auch beweisen muss,läßt sich übrigens schlicht aus dem Gesetzeswortlaut ableiten. Da heißt es in

„§369
Beweisaufnahme
(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.“

Aus dem Wort „angetretenen“ erkennt man, dass der Verurteilte WA-Gründe bringen und hierfür Beweise antreten muss und keine Prüfung von Amts wegen stattfindet, also nicht das Wiederaufnahmegericht von sich aus ergänzende Beweise zum behaupteten Wiederaufnahmegrund erhebt. Es erhebt, wenn überhaupt nötig, nur die vom Antragsteller angebotenen Beweise.


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12.08.2019 um 10:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist eben im konkreten Fall die Frage. Wie verhält sich eine betagte, auf einen Gehstock gestützte Frau, im welchem Winkel bückt sie sich, wo steht sie vor ihrer Badewanne, wenn sie Wäsche einweichen will, wie hoch ist der Wannenrand, wo sitzt die Armatur, ganz wichtige Frage: WIE KRIEGTE SIE ÜBERHAUPT DEN STÖPSEL ZU? Denn der war ja zu, es war Wasser in der Wanne. Erstaunlich, dass sie überhaupt den Stöpsel zukriegte, bewegungseingeschränkt, wie sie war. Konnte sie sich, mit Stock, so tief beugen?
Möglicherweise hat das Opfer mit dem Stock den Badewannenstöpsel verschossen. Viele Senioren benutzen den Stock als verlängerten Arm, kenne ich so aus er Altenpflege.

Der Stock könnte in er Badewanne weggeruscht sein, als sie versuchte sich mithilfe des Stockes wieder aufzurichten.


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12.08.2019 um 10:27
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Der Stock könnte in er Badewanne weggeruscht sein, als sie versuchte sich mithilfe des Stockes wieder aufzurichten.
Der Stock lag aber VOR der Badewanne, das ist ja das Merkwürdige.


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12.08.2019 um 10:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:@Rick_Blaine hat recht. Viele verwechseln das Wiederaufnahmeverfahren mit dem wiederaufgenommen Verfahren. Beides ist nicht aber identisch. Das Gericht, welches über des Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet, also das Wiederaufnahmegericht, ist NICHT das Gericht, welches im wiederaufgenommenen Verfahren die Schuld feststellt.
Ich habe hier mehrere Beispiele genannt, wo definitiv nicht die Unschuld bewiesen werden konnte. Ich denke, sie sollten mal ihre Ansicht mit den von mir aufgezeigten Fällen in Einklang bringen. Wie wurde der Beweis der Unschuld im WAV in den von mir genannten Fällen geführt?

Nehmen wir mal an im WAV konnte die Unschuld festgestellt werden, wie ist es möglich, dass im eigentlichen Verfahren die Unschuld nicht bewiesen werden konnte.

Wie gesagt, auch aus dem Gesetz geht die Erfordernis des Beweises der Unschuld auch nicht hervor. Ich denke, da wäre deutlich mehr Erklärungen von ihrer Seite notwendig, zumindest sollte ihre Ansicht im Einklang mit den von mir genannten Fällen sein.

Wie gesagt, ich habe mich an dem Beweis der Unschuld gestört, sie gehen hierauf in ihrem Beitrag aber nicht im geringsten darauf ein. Das irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen, ist richtig, aber dazu gehört nach meinem Verständnis eben nicht der Beweis der Unschuld. Das geht auch nicht aus dem Gesetz hervor.


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12.08.2019 um 10:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Stock lag aber VOR der Badewanne, das ist ja das Merkwürdige.
die Position des Stockes könnte ich mir durchs Fallen, verbunden mit dem Versuch mit der Hand den Rand der Wanne zu greifen erklären.


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12.08.2019 um 10:47
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nehmen wir mal an im WAV konnte die Unschuld festgestellt werden,
Im Verfahren über die Zulässigkeit und Begründetheit eines WA-Antrages wird niemals über Schuld oder Unschuld entschieden. Da wird ausschließlich darüber entschieden, ob der Verurteilte ausreichende Wiederaufnahmegründe dargetan hat oder nicht.

Über Schuld oder Unschuld wird erst und dann (wieder) entschieden, wenn der WA-Antrag Erfolg hatte und daher das Wiederaufnahmegericht nach § 370 Abs. 2 StPO die Erneuerung der Hauptverhandlung vor der dann zuständigen Strafkammer angeordnet hat.


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12.08.2019 um 10:47
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:die Position des Stockes könnte ich mir durchs Fallen, verbunden mit dem Versuch mit der Hand den Rand der Wanne zu greifen erklären.
Wie wahrscheinlich ist es denn aber, dass eine Frau die selbst mit Stock Probleme hat sich fortzubewegen, überhaupt ohne fremde Hilfe versucht ihre Schmutzwäsche in der Badewanne zu waschen? Die Frau wäre doch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage gewesen die durch das Waschen noch deutlich schwerere Wäsche überhaupt wieder aus der Badewanne zu bekommen.


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12.08.2019 um 10:55
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wie wahrscheinlich ist es denn aber, dass eine Frau die selbst mit Stock Probleme hat sich fortzubewegen, überhaupt ohne fremde Hilfe versucht ihre Schmutzwäsche in der Badewanne zu waschen? Die Frau wäre doch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage gewesen die durch das Waschen noch deutlich schwerere Wäsche überhaupt wieder aus der Badewanne zu bekommen.
Schau dich mal in Krankenhäusern um.
Da liegen viele Senioren die sich komplett überschätzt haben.
Das ist nicht so selten


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12.08.2019 um 11:00
@Cachalot
danke! Du warst schneller! Hier noch meine Ergänzung:
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die Frau wäre doch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage gewesen die durch das Waschen noch deutlich schwerere Wäsche überhaupt wieder aus der Badewanne zu bekommen.
manche Senioren können mit dem Gehstock recht gut angeln. Würde man nicht glauben, wenn man es nicht gesehen hat.


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12.08.2019 um 11:11
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Schau dich mal in Krankenhäusern um.
Da liegen viele Senioren die sich komplett überschätzt haben.
Das ist nicht so selten
Das ist ja nicht der einzige Grund, warum die Vermutung sie habe ihre Wäsche in der Wanne wäschen wollen wenig bis keinen Sinn macht. Ein weiterer Grund ist, dass eine derartige Gewohnheit nicht im Ansatz belegt ist, auch wenn jetzt offenbar eine Zeugin sich nach 10 Jahren genau zu erinnern meint. Ein dritter Grund ist, dass in der Wohnung nirgendwo Dreckwäsche gefunden wurde.


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12.08.2019 um 11:25
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Schau dich mal in Krankenhäusern um.
Da liegen viele Senioren die sich komplett überschätzt haben.
Das ist nicht so selten
Genau so ist es. Ich kenne einen Fall da wollte eine Seniorin unbedingt draussen bei dem schönen Wetter bügeln. Das Bügelbrett hat sie tatsächlich nach draußen verfrachtet, ist dann aber über das Kabel des Bügeleisens gestolpert. Oberschenkelhalsbruch... Hier sind einfach zu viele Theoretiker unterwegs, die sich so Vieles nicht erklären oder vorstellen können. Passiert alles aber trotzdem.


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12.08.2019 um 11:28
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ein dritter Grund ist, dass in der Wohnung nirgendwo Dreckwäsche gefunden wurde.
Gibt es dazu eine Quelle ?


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12.08.2019 um 11:30
Zitat von FitzgeraldFitzgerald schrieb:Falstaff schrieb:
Ein dritter Grund ist, dass in der Wohnung nirgendwo Dreckwäsche gefunden wurde.
Gibt es dazu eine Quelle ?
Ich schließe das indirekt daraus, dass im gesamten Urteil keine Dreckwäsche vorkommt. Wenn Dreckwäsche vorhanden gewesen wäre hätte die Verteidigung an prominenter Stelle darauf aufmerksam gemacht, weil das eine wesentliche Stütze für deren Version gewesen wäre.


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12.08.2019 um 11:32
@falstaff
Sie war zuvor im Krankenhaus gewesen, hatte eine Durchfallerkrankung gehabt. Wo ist denn diese Wäsche hingekommen?


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