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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2019 um 07:38
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Lies die Seite 37 des Urteils durch. Das hatte die Pflegerin selber so ausgesagt. War sich über bestimmte Tätigkeiten deshalb nicht mehr sicher gewesen, wusste aber ganz genau die Lage der Leiche nicht verändert zu haben.
Ok, aber wenn sie unter Schock stand, dann hat sie die Situation eher noch intensiver wahrgenommen. Das Problem von Leuten mit traumatischen Erlebnissen ist ja gerade nicht, dass sie sich nicht erinnern können - sondern vielmehr, dass sie nicht vergessen können.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2019 um 07:41
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum sollten Pfleger und Notärzte unter Schock stehen, wenn sie eine alte Frau tot auffinden? Die sehen doch wöchentlich sowas, häufig Schlimmeres.
Steht so im Urteil, zweifelst Du jetzt sogar das Urteil an, nur weil es zu Deiner Sichtweise nicht passt?

Nein, dass das Pflegepersonal letztendlich nicht mehr genau weiß, was verändert wurde, war eigentlich immer klar, deren kalte "bedachte" Handlungsweise, welche hier angenommen wurde, war vollkommen weltfremd. Auch die Tür war wohl nur ein Spalt offen, hier wollte man aber alles besser wissen, dass die deutlich später gemachten Fotos quasi genau den Stand des Aufnahmezeitpunktes wiederspiegeln sollte. Offenheit zu anderen Sichtweisen, die man aber bei solchen Fällen haben muss, fehlte bei einigen hier vollkommen. Eine vernünftige Diskussion war daher hier und ich vermute ist weiter kaum möglich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2019 um 07:42
@falstaff
Warum gehen Zeugenaussagen teilweise dann so auseinander? Wie man ja auch hier sieht... Sie konnte sich nicht daran erinnern, den Wasserhahn zugedreht zu haben. Erst auf nachfragen plötzlich dann doch. Ebenfalls ob das Licht brannte. War sich aber sicher im Badezimmer nichts verändert zu haben.
Für mich ist das nicht sehr glaubwürdig.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2019 um 07:44
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Für mich ist das nicht sehr glaubwürdig.
Wie löst denn das Urteil die Widersprüche auf? Das ist ja normal dass solche Widersprüche im Urteil diskutiert und dann in eine bestimmte Richtung aufgelöst werden. Was steht dazu im Urteil?


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03.09.2019 um 07:45
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Steht so im Urteil, zweifelst Du jetzt sogar das Urteil an, nur weil es zu Deiner Sichtweise nicht passt?
Machst du das nicht schon die ganze Zeit?


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03.09.2019 um 07:50
genauso ist für mich der steckengelassen Schlüssel in der Tür keines bißchen mehr verdächtig. Um in die Wohnung zu gelangen, muss man zuvor 2 Türen öffnen (Flurbereich der Seniorenanlage). Das Pflegepersonal verfügte über die entsprechenden Schlüssel. Somit konnte niemand einfach so in die Wohnung der alten Dame gelangen. Das Pflegepersonal hatte lediglich keinen Schlüssel für die Wohnung gehabt. Daher macht es für mich Sinn, dass der Schlüssel nach dem Krankenhausaufenthalt stecken gelassen worden ist.

Interessant wäre die Befragung der Ermittler gewesen. Ob die Pflegerinnen es selber als ungewöhnlich empfanden, dass der Schlüssel steckte, oder die Frage der Ermittler gleich schon so gestellt worden ist....


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03.09.2019 um 09:22
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wie löst denn das Urteil die Widersprüche auf? Das ist ja normal dass solche Widersprüche im Urteil diskutiert und dann in eine bestimmte Richtung aufgelöst werden. Was steht dazu im Urteil?
Der Notarzt, der Frau K. bäuchlings in der Wanne gelegen mit linkem Arm und linkem Bein über den Wannenrand hängend vorgefunden haben will, wurde als nicht glaubwürdiger Zeuge eingestuft.

Neu für mich war die Feststellung, dass das linke Bein trocken geblieben ist und sich somit niemals sich in der Wanne befunden hat. (S. 97)
Von vier Stellen des unteren Teils der Bekleidung des linken Beines, die trocken gebliebenwar, wurden biologische Spuren entnommen. Hinsichtlich zwei der vier DNA-Spuren an derKleidung ist nach dem im Selbstleseverfahren eingeführten ergänzenden DNA-Gutachtendes Instituts für Rechtsmedizin vom 05.08.2009 ein Ausschluss des Angeklagten alsSpurenverursacher erfolgt.
Vom atypische ertrinken habe ich im Urteil nichts gelesen.

Als Todesursache wurde auf S. 38/39 ertrinken genannt:
Die Lungen seien, insbesondere rechts, deutlich akut gebläht gewesen, deren Retraktions-vermögen sei aufgehoben gewesen, und in den oberen und unteren Atemwegen sowie in
den Bronchien habe sich ein weißlicher schaumiger Inhalt befunden.
als Nichtmedizinerin würde ich hier eher ein typisches ertrinken vermuten.
Vielleicht könnte @MaryPoppins den Sachverhalt klären.


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03.09.2019 um 10:16
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Als Todesursache wurde auf S. 38/39 ertrinken genannt:
Die Lungen seien, insbesondere rechts, deutlich akut gebläht gewesen, deren Retraktions-vermögen sei aufgehoben gewesen, und in den oberen und unteren Atemwegen sowie in
den Bronchien habe sich ein weißlicher schaumiger Inhalt befunden.
als Nichtmedizinerin würde ich hier eher ein typisches ertrinken vermuten.
Vielleicht könnte @MaryPoppins den Sachverhalt klären.
Bei jemanden, der sich gegen das Ertrinken wehrt, also bei Bewusstsein ist, würde man sich Luftanhalten und massives Gegenatmen erwarten, was sich in Blutaustritt aus Lunge und kleineren Bronchien zeigt. Mit obigen (kurzen) Befund würde man also am ehesten davon ausgehen, dass sie bewusstlos war, als sie ertrank.


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03.09.2019 um 10:27
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Mit obigen (kurzen) Befund würde man also am ehesten davon ausgehen, dass sie bewusstlos war, als sie ertrank.
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!


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03.09.2019 um 10:40
Es stehen so einige interessante Dinge im Urteil, ein paar Ermittlungen fehlen mir aber auch. Ich vermisse zum Beispiel Ausführungen zur Badezimmersituation mit Schuhen, Badvorlegern und Gehstock und eine Nachstellung des vom Gericht angenommen Tatablaufs.

Aber einige Fragen werden beantwortet. Zum Beispiel das hier:
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb am 15.11.2018:Für die Behauptung des Angeklagten gab es genügend Hinweise (Schlafanzughose, zurückgeklappte Decke, Zeitung im Bett).
Die Wohnung wurde nach Einschätzung der Kammer im Wesentlichen so vorgefunden, wie sie am Tag der Einlieferung ins Krankenhaus verlassen wurde. Die Rollläden könnten also noch immer vom Morgen des 23.10.08 heruntergelassen gewesen sein (S. 97 f).

Die Zeitung war ebenfalls die Tageszeitung vom Morgen der Krankenhauseinlieferung.
(S. 98 f.)

Die Schlafanzughose hat LK nicht in der Wohnung frisch angezogen, diese hatte Kotspuren von der Durchfallerkrankung, war also mit im KH, naheliegenderweise war das die Hose, die sie bei der Entlassung trug bzw. drunter trug. Die ganze Geschichte um das Nichtumziehenmögen in Gegenwart des Haumeisters ist eine erfundene Entlastungsbehauptung. (S. 100 f.)

Das Bett war aufgeschlagen, was überhaupt nichts besagt, denn das gesamte Schlafzimmer wurde an dem Morgen der KH-Einlieferung nicht mehr aufgeräumt, es befanden sich auch immer noch die Teetasse und Zwieback dort.


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03.09.2019 um 10:46
@Seps13
dann kommst du auch zu der Annahme, dass es ziemlich dürftig ist jemanden aufgrund dieser Indizien lebenslang ins Gefängnis zu sperren? Wenn es schon zu der Auffindesituation Unstimmigkeiten zu geben scheint? Die Notärztin (nicht irgend jemand) beschrieb eine andere Auffindesituation, trotzdem wurde der Pflegerin geglaubt. Die sich nicht einmal mehr daran erinnerte, ob sie überhaupt den Wasserhahn zudrehte, bzw. beide Wasserhähne.


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03.09.2019 um 11:22
Das auffällige Verhalten:

Gegen den Angeklagten spricht nach Auffassung der Kammer, dass er bei der Zeugenvernehmung am 14.11.08 vermutete, dass Frau K. "irgendwo dahingerumpelt" sein könnte, dies war zu einem Zeitpunkt, als er lediglich von einem Ertrinken wissen konnte (S. 91). Damit hat er Täterwissen offenbart.

Bereits am Abend des 28.10.08 legte er ungefragt die Einkaufsquittung vor. Zu dem Zeitpunkt ging die Polizei noch gar nicht von einem Gewaltverbrechen, sondern von einem Unfall aus.
MG hat dazu später Schutzbehauptungen getätigt. Er gab an, gefragt worden zu sein, ob er nach 15.00 Uhr in der Wohnung war und habe hierzu einen Nachweis seiner Nichtanwesenheit erbringen wollen. Der Polizeibeamte gab glaubhaft an, MG diese Frage nicht gestellt zu haben.

Auch die Übergabe von Schmuck wertet die Kammer als Präventivmaßnahme, um einem Verdacht vorzubeugen.

Der angegebene Grund des zweimaligen Anrufs beim Hausarzt, nämlich die Nummer des Pflegedienstes zu erfragen, ist nicht glaubhaft, weil die Nummer auf der Pflegedienstmappe stand und MG einerseits die Mappe kannte und diese zudem unter der Geldkassette auf dem Esstisch lag, die MG selbst geholt hatte.

Nach dem Einkauf im Edeka-Markt für Frau K. brachte er ihr die Dinge nicht, obwohl sie immer auf sofortige Erledigung drängte, er fuhr auch nicht ins Krankenhaus zu seiner Mutter, wie er es vorhatte, nein, er fuhr nach Hause, wusch sich, zog sich um und ließ sich von seiner Frau die Haare färben (S. 20).
Danach fuhr er mit Familie ins Agatharied (wo auch LK lag), um seine Mutter zu besuchen und danach fuhr die Familie erneut (!) zum Edeka-Markt.

Um 21.00 Uhr betrat er auf Anforderung der Polizei die Wohnung der Toten, wo er über ihr Auffinden informiert wurde. Er sollte sich bereithalten, evtl. später noch einmal zurückzukommen. Zu Hause erzählte er seiner Frau nicht, dass Frau K. verstorben war. Gegen 23.00 Uhr wurde er noch einmal angefordert, da legte er dann den Kassenzettel und den Schmuck vor. Auch nach seiner Rückkehr erzählte er seiner Frau nichts vom Tod von LK. Seine Ehefrau erfuhr es erst am nächsten Tag von ihrer Schiegermutter.
Den Schmuck (angeblich ein Geschenk für seine Ehefrau) hat MG also ohne das Wissen und ohne Absprache seiner Frau zur Polizei gebracht. Sein Verhalten in der Gesamtheit wird als verdächtig eingestuft und ich kann das nachvollziehen.

Seinen (bisher nicht bekannten) Suizidversuch vom 15.01.09 wertet die Kammer nicht weiter.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:dann kommst du auch zu der Annahme, dass es ziemlich dürftig ist jemanden aufgrund dieser Indizien lebenslang ins Gefängnis zu sperren?
Nein. Die angebliche Dürftigkeit wird ja gerade beim Lesen des Urteils in vielen Aspekten aufgelöst. Mich überzeugt es. Insbesondere die vielen Schutzbehauptungen und Widersprüche im Aussageverhalten von MG lassen aufmerken. Es werden im Urteil einige Dinge klargestellt, die hier vorher offen waren. Ich hätte nur noch mehr gemacht.


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03.09.2019 um 11:41
Die Geldkassette:

Frau K. hat nie Geld oder eine Geldkassette offen herumliegen lassen (S. 86).

Diese Geldkassette befand sich normalerweise in einem Versteck im Schlafzimmer unter einer zusammengerollten Wolldecke.

Frau Kortüms Ängstlichkeit und ihr penibles Verhalten in Bezug auf Geld wird durch Zeugenaussagen bestätigt.

Die Kammer hält es für unwahrscheinlich, dass Frau K. den Schlüssel (dann noch so lange bis zum voraussichtlichen Eintreffen des Pflegedienstes am Abend) in der Wohnungstür zum ersten Mal außen stecken ließ und gleichzeitig zum ersten Mal die Geldkassette und den Geldbeutel mit beträchtlichen Mengen Bargeld offen herumliegen ließ.
Die Kammer geht auch davon aus, dass Frau K. vor anderen hausfraulichen Tätigkeiten wie Wäschemachen zuerst die Geldkassette weggeräumt hätte.


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03.09.2019 um 11:43
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Die Kammer hält es für unwahrscheinlich, dass Frau K. den Schlüssel (dann noch so lange bis zum voraussichtlichen Eintreffen des Pflegedienstes am Abend) in der Wohnungstür zum ersten Mal außen stecken ließ und gleichzeitig zum ersten Mal die Geldkassette und den Geldbeutel mit beträchtlichen Mengen Bargeld offen herumliegen ließ.
Fehlte eigentlich Geld aus der Geldkassette, oder fehlte die komplette Kassette?


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03.09.2019 um 11:45
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Fehlte eigentlich Geld aus der Geldkassette, oder fehlte die komplette Kassette?
nichts fehlte. Aber da Frau K. nie etwas liegen lies mit ihren 87 Jahren ist es natürlich ausgeschlossen, dass es irgendwann mal passierte.
Ebenfalls wurde vom Gericht ja auch ausgeschlossen, dass Frau K. zuvor bereits gestürzt sei, obwohl das von mehreren Zeugen so bestätigt wurde.


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03.09.2019 um 11:55
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:nichts fehlte.
Und was ist mit dem Schmuck? Hatte der Inhaftierte den vorher schon gestohlen?


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03.09.2019 um 11:56
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und was ist mit dem Schmuck? Hatte der Inhaftierte den vorher schon gestohlen?
wieso gestohlen? Es waren Geschenke gewesen. Meinst du die Frau von ihm konnte das nicht bestätigen? Sonst hätte man ihm das mit Sicherheit auch untergejubelt.


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03.09.2019 um 12:03
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Fehlte eigentlich Geld aus der Geldkassette, oder fehlte die komplette Kassette?
Aus dem Urteil:
Auf dem Esstisch standen das Telefon sowie eine offene blaue Geldkassette, in der sich 400,- Euro in Scheinen befanden. Unter der Geldkassette lag die Pflegedienstmappe. Weiterhin lag auf dem Tisch ein schwarzer Geldbeutel mit 180,- Euro
Bargeld in Scheinen sowie ein gefaltetes Exemplar der „Tegernseer Zeitung" vom 28.10.2008. In der Wohnung fanden sich keine Einbruchsspuren.

Den Zeuginnen Marina und Silvia sowie dem Rettungssanitäter Jürgen fiel die auf dem Esstisch im Wohnzimmer stehende, geöffnete Geldkassette mit mehreren Hundert Euro auf. Deren Angaben wurden bestätigt durch die Aussagen der
Polizeibeamten PHM und KHMin und den in Augenschein genommenen Lichtbildern. Beide Pflegerinnen gaben an, die offen stehende Geldkassette sei ungewöhnlich gewesen, da Frau in ihrer Wohnung nie Geld oder eine Geldkassette offen herum liegen gehabt habe, vielmehr habe Frau ihr Geld sonst vor ihnen regelrecht „versteckt". Dies wurde von den weiteren Pflegebediensteten Carmen
Michaela , Renate , Petra s, Tanja und Kerstin die bei Frau K die Medikamenteneinnahme überwacht haben, bestätigt, die ebenfalls
angaben, nie Geld oder eine Geldkassette bei Frau offen herumliegen gesehen zu haben.

Aufgrund der oben unter E. III. 3. b) aa) geschilderten Zeugenaussagen, dass Frau ängstlich war und in ihrer Wohnung nie Geld oder eine Geldkassette offen herumliegen gehabt habe, hält es die Kammer auch für unwahrscheinlich, dass Frau in Erwartung
des Pflegedienstes den Schlüssel selbst von außen an die weiße Wohnungstüre ansteckte und sich schlafen legen wollte, aber gleichwohl die sonst sorgsam im Schlafzimmer unter einer Decke versteckte Geldkassette sowie den Geldbeutel mit jeweils einer beträchtlichen
Menge von Bargeld offen auf dem Esstisch im Wohnzimmer liegen ließ.

Nach dem von den Zeugen geschilderten Charakter der Frau wäre es eine der ersten Handlungen gewesen, die sie vorgenommen hätte,
wenn sie tatsächlich nach dem Weggang des Angeklagten aus der Wohnung noch gelebt hätte, dass sie die Geldkassette wieder an den ursprünglichen Platz, dem Versteck im Schlafzimmer unter einer zusammengerollten Wolldecke, verbracht hätte. Gleiches gilt für
den vom Angeklagten außen an die Wohnungstüre angesteckten Schlüssel. Wenn Frau sich tatsächlich - ggf. nach einem kurzen Schlaf - dazu entschlossen hätte, nunmehr die oben geschilderten Tätigkeiten zu verrichten, hätte sie aufgrund ihrer von den
Zeugen geschilderten Ängstlichkeit zuvor den Schlüssel wieder von der Türe abgezogen.

Überdies befand sich in der offen auf dem Esstisch stehenden Geldkassette 400,- Euro Bargeld in Scheinen und in der schwarzen Geldbörse von Frau 180,- Euro Bargeld in Scheinen. Abgesehen davon hätte ein Dieb oder Räuber kein Motiv dafür, einen Tod durch Ertrinken in der Badewanne vorzutäuschen.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und was ist mit dem Schmuck? Hatte der Inhaftierte den vorher schon gestohlen?
Hierbei handelte es sich nach Aussage des Verurteilten um ein Geschenk an ihn bzw. seine Frau. Verwunderlich, dass er ihn zurückbrachte, ohne seine Frau in Kenntnis davon und vom Tod von LK zu setzen.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Aber da Frau K. nie etwas liegen lies mit ihren 87 Jahren ist es natürlich ausgeschlossen, dass es irgendwann mal passierte.
Nun ja, es ist hier -wie auch in vergleichbaren Fällen- das gehäufte Zusammentreffen mehrerer erstmaliger Ausnahmen, das zusammen mit auffälligem Täterverhalten ein Gesamtbild ergibt, welches entsprechend gewürdigt wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2019 um 12:10
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Nun ja, es ist hier -wie auch in vergleichbaren Fällen- das gehäufte Zusammentreffen m
welche Widersprüche denn? Die man nicht anders interpretieren könnte und die lediglich nur darauf schließen, dass MG der Mörder ist.

Welche forensischen Spuren gibt es? Laut Urteil, wird die Auffindesituation von der Notärztin anders angegeben als von den Pflegerinnen?

Was ist also so schlüssig um ihn lebenslänglich ins Gefängnis zu sperren? WEil er bei Edeka für sie eingekauft hat, obwohl er später noch mit seiner Frau zum selbigen fuhr? Weil er 2 mal beim Arzt anrief? Oder was lässt unandingbar darauf schließen , dass es kein Unfall sondern ein Tötungsdelikt gewesen ist? Ich kann nichts, trotz Urteil, dazu finden.


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03.09.2019 um 12:17
@Venice2009
Er hat ja auch für das Opfer die ganz normalen Standardschuhen bei Edeka gekauft, nichts außergewöhnliches.

Und die Phantasiegeschichte des Gerichts hat eben schon mal einen Hacken, den @Rosenmontag quasi gefunden hat. Nach der Darstellung des Gerichts hätte das Opfer zwei nasse Hosenbeine aufweisen müssen, hier passt schon der phantasierte Ablauf des Gerichts nicht mit den Spuren zusammen.


Denn nach der Story soll G das Opfer IN die Wanne gelegt haben, dann den Hahn aufgedreht haben und sie dabei unter Wasser gedrückt haben. So wenig durchdacht ist die Phantasiegeschichte.

Es ist aber einfach ungewöhnlich, dass bei gewaltsamen reinlegen ausgerechnet das eine Bein draußen bleibt immer und ewig. Dazu müsste man sich fast schon äußerste Mühe geben. Und warum sollte man?


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