Das auffällige Verhalten:
Gegen den Angeklagten spricht nach Auffassung der Kammer, dass er bei der Zeugenvernehmung am 14.11.08 vermutete, dass Frau K. "irgendwo dahingerumpelt" sein könnte, dies war zu einem Zeitpunkt, als er lediglich von einem Ertrinken wissen konnte (S. 91). Damit hat er Täterwissen offenbart.
Bereits am Abend des 28.10.08 legte er ungefragt die Einkaufsquittung vor. Zu dem Zeitpunkt ging die Polizei noch gar nicht von einem Gewaltverbrechen, sondern von einem Unfall aus.
MG hat dazu später Schutzbehauptungen getätigt. Er gab an, gefragt worden zu sein, ob er nach 15.00 Uhr in der Wohnung war und habe hierzu einen Nachweis seiner Nichtanwesenheit erbringen wollen. Der Polizeibeamte gab glaubhaft an, MG diese Frage nicht gestellt zu haben.
Auch die Übergabe von Schmuck wertet die Kammer als Präventivmaßnahme, um einem Verdacht vorzubeugen.
Der angegebene Grund des zweimaligen Anrufs beim Hausarzt, nämlich die Nummer des Pflegedienstes zu erfragen, ist nicht glaubhaft, weil die Nummer auf der Pflegedienstmappe stand und MG einerseits die Mappe kannte und diese zudem unter der Geldkassette auf dem Esstisch lag, die MG selbst geholt hatte.
Nach dem Einkauf im Edeka-Markt für Frau K. brachte er ihr die Dinge nicht, obwohl sie immer auf sofortige Erledigung drängte, er fuhr auch nicht ins Krankenhaus zu seiner Mutter, wie er es vorhatte, nein, er fuhr nach Hause, wusch sich, zog sich um und ließ sich von seiner Frau die Haare färben (S. 20).
Danach fuhr er mit Familie ins Agatharied (wo auch LK lag), um seine Mutter zu besuchen und danach fuhr die Familie erneut (!) zum Edeka-Markt.
Um 21.00 Uhr betrat er auf Anforderung der Polizei die Wohnung der Toten, wo er über ihr Auffinden informiert wurde. Er sollte sich bereithalten, evtl. später noch einmal zurückzukommen. Zu Hause erzählte er seiner Frau nicht, dass Frau K. verstorben war. Gegen 23.00 Uhr wurde er noch einmal angefordert, da legte er dann den Kassenzettel und den Schmuck vor. Auch nach seiner Rückkehr erzählte er seiner Frau nichts vom Tod von LK. Seine Ehefrau erfuhr es erst am nächsten Tag von ihrer Schiegermutter.
Den Schmuck (angeblich ein Geschenk für seine Ehefrau) hat MG also ohne das Wissen und ohne Absprache seiner Frau zur Polizei gebracht. Sein Verhalten in der Gesamtheit wird als verdächtig eingestuft und ich kann das nachvollziehen.
Seinen (bisher nicht bekannten) Suizidversuch vom 15.01.09 wertet die Kammer nicht weiter.
Venice2009 schrieb:dann kommst du auch zu der Annahme, dass es ziemlich dürftig ist jemanden aufgrund dieser Indizien lebenslang ins Gefängnis zu sperren?
Nein. Die angebliche Dürftigkeit wird ja gerade beim Lesen des Urteils in vielen Aspekten aufgelöst. Mich überzeugt es. Insbesondere die vielen Schutzbehauptungen und Widersprüche im Aussageverhalten von MG lassen aufmerken. Es werden im Urteil einige Dinge klargestellt, die hier vorher offen waren. Ich hätte nur
noch mehr gemacht.