@kegelschnittMonika Weimar ist ebenfalls der einzige, den ich kenne, wo es wieder zu einer Verurteilung führte, trotz erfolgreichen WAA. Er ist mit diesem nicht vergleichbar.
Hier besteht schon die Frage, ob überhaupt ein Tötungsdelikt vorliegt. Dass ist weitaus fundamentaler als die Faserspuren im Fall MW.
Der erste Schritt ist ein Tötungsdelikt zweifelsfrei nachzuweisen. Das ist heute mit dem neuen Gutachten kaum mehr möglich. Der Gutachter hat laut OLG-Beschluss sogar gesagt, dass diese Auffindeposition nun sehr wahrscheinlich ist. Das ist ein ganz anderes Kaliber als ausgeschlossen. Und bei einem Unfall gibt so etwas sogar sehr selten, dass einen bestimmte Lage überhaupt wahrscheinlcih ist, viel zu viele unbekannte Einflüsse gibt es. Hier dürfen die Gerichte die Erfordernisse nicht überziehen. Hier dürfte durch die Simulation daher deutlich mehr erreicht worden sein, so dass man nicht mehr von einem Tötungsdelikt ausgehen kann. Zusätzlich gibt es die genau passenden DNA-Spuren.
Außerdem war das Bein nie im Wasser, bei einem Ertränkungsversuch auch eher unwahrscheinlich. Man sollte vielleicht versuchen dann mal den Ertränkungsversuch unter diesen Bedingungen nachzustellen und dessen Wahrscheinlichkeit zu schätzen, das wäre der erste Schritt der StA, wenn sie weiter bei der Ansicht bleibt. Erst dann kann man die Wahrscheinlichkeiten ins Verhältnis setzen, was im ersten Verfahren nicht erfolgte, weil die Gutachter von einer Unmöglcihkeit eines Unfalles ausgingen, was sich nun als Falsch rausgestellt hat.
Die von Dir aufgeführten Dinge sind extrem subjektiv. Die Sache mit dem Telefonanruf ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Erinnerungsschwächen zurück zu führen. Ich glaube da waren wir uns vor ein paar Seiten doch fast einig geworden, warum bringst Du es nun erneut? Wie gesgat, Widersprüche sind einfach normal.
Und die Sache mit dem außen steckenden Schlüssel, wie gesagt, der Pflegedienst sagte, das sie die Tür auch schon mal angelehnt hatte (wie oft?). Dass das erst kurz bevor der Pflegedienst erfolgte, kann der Pflegedienst in Wirklichkeit gar nicht wissen. Es wird einen reine Annahme sein. Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Pflegedienst Frau K dann immer danach gefragt hat. Man muss bei solchen Dingen immer vorsichtig sein, was können die Zeugen wirklich wissen, was werden Annahmen sein. Hier sind es mit hoher Wahrscheinlcihkeit nur Annahmen.
Und man darf zusätzlcih nicht vergessen, wir kenne die Aussagen von G nur von einem Gericht, dass damit den Schuldspruch begründen wollte. Was alles G noch ausgesagt hatte, kennen wir nicht, wir kenne auch nicht die Vorhalte, welche zu den Aussagen geführt haben. Und wir kennen z.B. nicht was G als "eigentlich normal" bezeichnete. man kennt überhaupt nicht den Kontext, in dem dieses "eigentlich normal" gefallen ist. Du darfst nicht vergessen, niemand wird jedes notwendige Details bei der ersten Befragung erzählen. Es kommt immer darauf an, was zu dem Zeitpunkt derjenige als Hauptthema ansieht. "Eigentlich Normal" würde mit einer solchen Schlüsselvereinbarung durchaus noch vereinbar sein, wenn es normal war, wenn er abends abwesend ist.
Dieser Fall sagt mir eins, wenn ich in Verdacht gerate, sage ich erstaml gar nichts. Das kann am dann später gezielt über den Anwalt machen. Das ist auch Anwaltslatein, auch Unschuldige (was hier mittleweile auch wahrscheinlich ist) reden sich bei solchen Verhören um Kopf und Kragen.
Und dann gibt es natürlich zusätzlich das thermische Gutachten, was auch die Täterschaft weiter unwahrscheinlich macht.
Klar kann hier ein Schuldspruch noch raus kommen, vor Gericht und auf hoher See ... aber ich würde dann der Rechtssprechung Bayerns nicht mehr über den Weg trauen.