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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2022 um 00:37
Vielleicht sollten sich mancher endlich Mal klar machen, dass das neue Gutachten eine andere Todeszeit erbracht hat und MG für den Zeitraum lange, ich betone, lange, ein Alibi hatte.
Damit kommt dem angeblich merkwürdigen Verhalten von MG und irgendwelchen Schlüsseln keine Bedeutung mehr zu.
An Cassandra und Co.,die trotz Widerlegung hier eine Schuld sehen wollen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2022 um 01:29
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber man muss doch damit rechnen, dass vor Gericht nachgeprüft wird, wer beim damaligen Vorfall die Tür geöffnet hat. Wenn man behautet, man war es nicht, aber das Gegenteil von Rettungskräften ausgesagt wird, dann schadet das der eigenen Glaubwürdigkeit.
Das Verschweigen macht eigentlich nur dann Sinn, wenn er verheimlichen wollte, dass er einen Schlüssel zur Wohnung von LK hatte. Aber das war vermutlich von Beginn der Ermittlungen an polizeibekannt, dass es einen solchen in seinem Besitz gab?

Evtl. wurde ihm derlei unglückliches Verhalten mit zum Verhängnis. Bei der ersten Polizeivernehmung hat er ja ohne Not einen Kassenbon als Alibi für den angenommenen Todeszeitpunkt vorgelegt. Zudem hat er Schmuck der Toten abgegeben, weil er von ihrem Ableben nicht profitieren wollte, wie er aussagte. Mit derlei Nonsens macht man sich natürlich verdächtig:
Zu viel reden, das hat ihn überhaupt erst ins Gefängnis gebracht, glauben manche.

Denn anfangs gibt es gar keinen Tatverdacht. Der Rechtsmediziner geht von einem Unfall aus. Doch Manfred Genditzki bringt noch am Todestag Schmuck zur Polizei, den die Rentnerin seiner Frau geschenkt hat – um nicht als Erbschleicher dazustehen, wie er sagt. Er zeigt den Beamten einen Kassenbon, der auf 15:30 Uhr datiert ist. Bei einer zweiten Vernehmung soll er mindestens eine halbe Stunde lang ohne Pause geredet haben. Die Beamten finden das verdächtig.
Quelle: https://taz.de/Unschuldig-im-Gefaengnis/!5703214/
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das Gericht hat sich 2010 bzw. 2012 jeweils auf folgende Erklärung festgelegt: Nachdem MG der LK zweimal auf den Kopf geschlagen haben soll, soll MG aus seinem ersten Impuls heraus die Nummer des Hausarztes gewählt haben, um diese Verletzung zu melden. Dann soll er sofort aufgelegt haben, aus Angst vor Konsequenzen seiner begangenen Körperverletzung. Nach kurzem Zögern soll er erneut die Nummer gewählt haben (oder die Wiederholungstaste gedrückt haben), aber schließlich wieder aufgelegt und sich für den Mord an LK entschlossen haben, um die vorangegangene Körperverletzung zu verdecken.
Wurde je erwogen, dass LK selbst diese Anrufe getätigt hat?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Offensichtlich gab es 2010 und 2012 keinerlei Belege, dass MG Geld unterschlagen hat. Denn sonst wäre ihm sicher daraus ein Strick gedreht worden.
Bestimmt. Wäre dennoch interessant zu wissen, was mit diesen 50.000 Euro geschah, ob überhaupt was fehlte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2022 um 08:30
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ebenso sind die Angaben zu den zwei Telefonanrufen beim Hausarzt widersprüchlich. Zum Beispiel hat er zunächst eingeräumt, dass er nur einmal angerufen habe. Tatsächlich hat er zweimal ganz kurz angerufen und sofort wieder aufgelegt. Der zweite Anruf erfolgte unmittelbar nach dem ersten.
Zu den Anrufen hab ich etwas herausgefunden, dass die Ermittler auch hätten herausfinden können, wenn sie gewollt hätten. Nämlich, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit MGs Aussage korrekt ist, dass er nur einmal angerufen hat. Bei der Telekom ist es häufig mal zu sogenannten Dubletten in der Abrechnung gekommen, denn eigentlich kann es keine 0-Sekunden Gespräche auf Einzelverbindungsnachweisen geben.
Hier ein Artikel dazu:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/fehler-im-system-a-1823a17c-0002-0001-0000-000023740182

Wieso wird es eigentlich von den Diskutanten hier ausgeschlossen, dass Frau Kortüm selbst die Tür abgelehnt hat? Wenn man vom neuen thermodynamischen Gutachten ausgeht, ist LK viel später gestorben als bisher angenommenen. Sie kann also durchaus sich noch in ihrer Wohnung bewegt haben und verschiedene Tätigkeiten verrichtet haben.


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.08.2022 um 09:23
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Vielleicht sollten sich mancher endlich Mal klar machen, dass das neue Gutachten eine andere Todeszeit erbracht hat und MG für den Zeitraum lange, ich betone, lange, ein Alibi hatte.
Das LG München I hatte im Probationsverfahren zu prüfen, ob neue und geeignete Beweismittel vorliegen, die das Gericht damals zu einer anderen Bewertung hätte kommen lassen, wenn sie damals schon vorgebracht worden wären.

Hier wurden vorgebracht: Ein am Computer simulierter möglicher Sturz, der damals keine Berücksichtigung fand und ein mit zusätzlichem thermodynamischem Gutachten verschobenes Zeitfenster für den Todeszeitpunkt.

Beides ist in einer neuen Hauptverhandlung zu prüfen und zu bewerten. Auch andere, ergänzende Beweiserhebungen sind möglich, auch ein Entkräften der vorgebrachten Beweismittel ist möglich.

Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nämlich nicht vor.

In Bezug auf den Todeszeitpunkt ist zu beachten, dass kein fixer Zeitpunkt definiert ist, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit für einen Zeitraum. Ob diese Wahrscheinlichkeit stimmig ist, ob ihr korrekte und unangreifbare Parameter zu Grunde liegen und welchen Wert die Wahrscheinlichkeitsaussage für sich und im Zusammenhang mit anderen Indizien hat, wird geprüft werden. Insofern ist durch das Gutachten zum Todeszeitpunkt kein apodiktisches Alibi des Verurteilten geschaffen worden.


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21.08.2022 um 09:37
Zitat von PalioPalio schrieb:Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nämlich nicht vor.
Soweit ich weiß, wäre das auch garnicht möglich, da ein Freispruch nur im Rahmen einer Hauptverhandlung erfolgen kann. Das Gericht hat den Haftbefehl aufgehoben weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Selbst wenn das Gericht festgestellt hätte, dass es definitiv ein Sturz war und der Todeszeitpunkt zu 100% feststünde, hätte es keinen sofortigen Freispruch aussprechen können, da dies eine Hauptverhandlung erforderlich macht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.08.2022 um 09:53
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Soweit ich weiß, wäre das auch garnicht möglich, da ein Freispruch nur im Rahmen einer Hauptverhandlung erfolgen kann
Doch das wäre mit Zustimmung der StA möglich gewesen. Es wurden aber offenbar im Probationsverfahren noch nicht alle Beteiligten überzeugt, dass die neuen Beweismittel das Strafurteil und die damals zu Grunde liegenden Beweiserhebungen derart erschüttern können.


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21.08.2022 um 10:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Doch das wäre mit Zustimmung der StA möglich gewesen.
Stimmt. Die Staatsanwaltschaft wurde NICHT überzeugt. Aber was hat das für eine Aussagekraft? Das Problem an diesem Fall ist ja, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder es existiert überhaupt ein Verbrechen oder es hat nie ein Verbrechen an Frau Kortüm gegeben. Da die Staatsanwaltschaft aber nach wie vor glaubt dass ein Verbrechen stattgefunden hat, muss sie in logischer Konsequenz auch weiterhin an der Verurteilung festhalten wollen.
Warum allerdings die Staatsanwaltschaft so vehement hier ein Verbrechen sehen will ist mir ehrlichgesagt schleierhaft.


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.08.2022 um 10:16
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Warum allerdings die Staatsanwaltschaft so vehement hier ein Verbrechen sehen will ist mir ehrlichgesagt schleierhaft.
Mir nicht. Die Gründe stehen im Urteil. Die alte Frau hat mMn. kein Wasser in die Wanne eingelassen und ist auch nicht mit zwei (!) Anschlagstellen am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempenlinie und einem heraushängenden Bein in die Wanne gefallen und dann ertrunken. Ich halte einen Unfall für ausgeschlossen und M. Genditzki für schuldig.

Ich finde aber auch, dass er eine vergleichsweise lange Haftstrafe absitzen muss und die Mordmerkmale nicht immer im Verhältnis zu Tat und Bestrafung stehen. Hierzu hatte ich schon mal etwas geschrieben.

Beitrag von Palio (Seite 206)

Wenn er nun freikommt, gönne ich ihm das. Allerdings nicht unter dem Etikett "Justizskandal", das halte ich für falsch und die entsprechende bereits jetzt ausgelebte Empörung dazu für unangebracht.


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21.08.2022 um 10:40
Zitat von PalioPalio schrieb:Mir nicht. Die Gründe stehen im Urteil. Die alte Frau hat mMn. kein Wasser in die Wanne eingelassen und ist auch nicht mit zwei (!) Anschlagstellen am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempenlinie und einem heraushängenden Bein in die Wanne gefallen und dann ertrunken. Ich halte einen Unfall für ausgeschlossen und M. Genditzki für schuldig.
Danke, das sehe ich auch so.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich finde aber auch, dass er eine vergleichsweise lange Haftstrafe absitzen muss und die Mordmerkmale nicht immer im Verhältnis zu Tat und Bestrafung stehen. Hierzu hatte ich schon mal etwas geschrieben.
Darüber kann man grundsätzlich diskutieren, die Gesetzeslage ist aber aktuell nun mal so, dass das Vorliegen eines Mordmerkmals die lebenslange Haftstrafe bedeutet und Unterschiede nur gemacht werden, indem zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt bzw. Sicherungsverwahrung angeordnet wird.

Beides ist bei Herrn G. m.W. nicht der Fall.
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn er nun freikommt, gönne ich ihm das. Allerdings nicht unter dem Etikett "Justizskandal", das halte ich für falsch und die entsprechende bereits jetzt ausgelebte Empörung dazu für unangebracht.
Er könnte in ca. einem Jahr -zumindest theoretisch- ohnehin entlassen werden. In Bayern sitzt man aber wohl länger - und ich weiß auch nicht, wie es bei Tatleugnern aussieht.


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21.08.2022 um 10:46
@Stefan1477
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Vielleicht sollten sich mancher endlich Mal klar machen, dass das neue Gutachten eine andere Todeszeit erbracht hat und MG für den Zeitraum lange, ich betone, lange, ein Alibi hatte.
Und deshalb wird das Verfahren - meines Erachtens zurecht - nochmal aufgerollt. Wenn die neuen Gutachten nicht widerlegt werden können, dann muss ein Freispruch erfolgen. Es ist aber genauso denkbar, dass das Gericht am Ende diesen Gutachten nicht folgt (was dann revisionssicher im Urteil zu begründen wäre) und an der Mordtheorie festhält. Man darf nicht vergessen, dass es schon in den vorherigen Prozessen sich widersprechende Gutachten gab. Das heißt, es gibt eigentlich immer Gutachten, die richtiger als andere Gutachten sind. Damit wird sich das Gericht auseinandersetzen müssen.

@Cpt.Germanica
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Das Verschweigen macht eigentlich nur dann Sinn, wenn er verheimlichen wollte, dass er einen Schlüssel zur Wohnung von LK hatte. Aber das war vermutlich von Beginn der Ermittlungen an polizeibekannt, dass es einen solchen in seinem Besitz gab?
Ja, es war allseits bekannt, dass MG als Hausmeister einen Schlüssel zu ihrer Wohnung hatte. (Der Schlüssel, der an der Wohnungstür steckte, war aber nicht der, den MG besessen hat.)
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wurde je erwogen, dass LK selbst diese Anrufe getätigt hat?
Wenn LK diese Anrufe getätigt hätte, wäre die Frage, wieso MG behauptet hat, er habe dort angerufen. Es ist also davon auszugehen, dass MG beim Hausarzt angerufen hat.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Bestimmt. Wäre dennoch interessant zu wissen, was mit diesen 50.000 Euro geschah, ob überhaupt was fehlte.
Ich bin ehrlich gesagt auch verwundert, dass da nicht mehr rausgefunden werden konnte. Meiner Erinnerung nach ist diese Summe binnen 1,5 Jahre "verschwunden".

@LaBaLiLaDy
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Zu den Anrufen hab ich etwas herausgefunden, dass die Ermittler auch hätten herausfinden können, wenn sie gewollt hätten. Nämlich, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit MGs Aussage korrekt ist, dass er nur einmal angerufen hat. Bei der Telekom ist es häufig mal zu sogenannten Dubletten in der Abrechnung gekommen, denn eigentlich kann es keine 0-Sekunden Gespräche auf Einzelverbindungsnachweisen geben.
Hier ein Artikel dazu:
Der Artikel ist aus dem Jahr 2002. Der Tod von LK war 6 Jahre später. Man kann sich sehr wohl fragen, ob der Fehler bis dahin nicht behoben wurde. Außerdem schienen diese Fehler nur bei der Telekom aufgetreten zu sein, denn laut Artikel waren bei Telekom-Konkurrenten solche Probleme nicht bekannt. Wir wissen nicht mal, ob LK Kundin bei der Telekom war. (Zumindest habe ich keine Angaben dazu im Urteil gefunden.) Zudem verstehe ich nicht, wie du zu dem Ergebnis kommst, dass es "häufig mal zu Dubletten" gekommen sei. In deinem Artikel heißt es:
In Tausenden von Gesprächsdaten haben wir zum Beispiel kein einziges Null-Sekunden-Gespräch und nur eine Dublette gefunden.
Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/fehler-im-system-a-1823a17c-0002-0001-0000-000023740182
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Wieso wird es eigentlich von den Diskutanten hier ausgeschlossen, dass Frau Kortüm selbst die Tür abgelehnt hat? Wenn man vom neuen thermodynamischen Gutachten ausgeht, ist LK viel später gestorben als bisher angenommenen. Sie kann also durchaus sich noch in ihrer Wohnung bewegt haben und verschiedene Tätigkeiten verrichtet haben.
Ich vermute, du meinst, ob sie selbst den Schlüssel außen angesteckt hat? (Denn die Tür war nicht angelehnt.) Dagegen spricht meines Erachtens:
- MG hat selbst ausgesagt, er habe den Schlüssel außen an die Tür gesteckt. Wieso sollte er das gesagt haben, wenn LK es war?
- Wieso hätte LK das machen sollen? Laut Pflegedienst war sie sehr ängstlich, dass eine fremde Person in die Wohnung kommen könne. Sie hat die Tür allenfalls mal angelehnt kurz bevor der Pflegedienst eintreffen sollte. Aber nicht Stunden zuvor.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2022 um 10:52
Zitat von PalioPalio schrieb:Doch das wäre mit Zustimmung der StA möglich gewesen. Es wurden aber offenbar im Probationsverfahren noch nicht alle Beteiligten überzeugt, dass die neuen Beweismittel das Strafurteil und die damals zu Grunde liegenden Beweiserhebungen derart erschüttern können.
Für einen sofortigen Freispruch im Probationsverfahren hätten sogar definitive Beweise vorliegen müssen, nicht nur eine Erschütterung der bisherigen Beweise für die Verurteilung, wie sich aus dem Gesetzestext ergibt:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung

(1)….

(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.

(3) Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urteils zu verbinden….
Ein Fall für sofortigen Freispruch läge zB vor, wenn sich im Probationsverfahren mit überzeugenden Beweisen ein anderer Täter herausstellt als der Verurteilte. Im Fall Genditzki aber, wo entweder nur Mord (ohne Alternativtäter) oder nur Unfall in Betracht kommt, ist es nachvollziehbar, dass die StA lediglich aufgrund der beiden im WA-Verfahren vorgelegten neuen Gutachten einem sofortigen Freispruch nicht zugestimmt hat und eine neue Hauptverhandlung mit neuer Bewertung aller Beweise einschließlich der neuen Gutachten durch das Gericht erstrebt.


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21.08.2022 um 11:13
Nachtrag: Ich lese die Pressemitteilung des Wiederaufnahmegerichts, also des OLG München, übrigens so, dass dass OLG selber die Voraussetzungen für eine sofortigen Freispruch nicht gesehen und deshalb die StA erst gar nicht gefragt hat, es diese einem sofortigen Freispruch zustimmt. In der Pressemitteilung heißt es wörtlich:
Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nicht vor.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2022/40.php


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.08.2022 um 13:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nicht vor.
Andererseits hat das WA-Gericht auch keinen dringenden Tatverdacht mehr gesehen, so dass die prozessualen Voraussetzungen sich evtl. doch allein auf die fehlende Zustimmung der StA beziehen. Die Wortwahl "nach Auffassung" ist dann womöglich nur unglücklich und irreführend. Denn klar, ob eine Zustimmung der StA vorliegt oder nicht, darüber kann es keine "Auffassung" geben. Es gibt die Zustimmung oder eben nicht.

Wenn die fehlenden prozessualen Voraussetzungen sich darauf beschränken, ist das für mich aber immer noch ein Zeichen, dass die Sache nicht eindeutig und unumstößlich ist. Ein StA ist nunmal auch mit gesundem Menschenverstand ausgestattet und wenn dieser nach der Prüfung der Gutachten im Probationsverfahren meint, er kann diese Gutachten wieder entkräften, dann kann er das vielleicht auch. Er muss die Schwachstellen in der Simulation aufzeigen und die eventuell fehlenden Parameter, die hier weggelassen wurden. Das erfordert nun Einarbeiten in die Thematik und fachkompetente Unterstützung auf diesem Gebiet.


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21.08.2022 um 13:16
Ich glaube kaum, dass die StA hier noch irgendwelche Chancen im WA-Verfahren hat. Es besteht laut Landgericht München I eben auch kein dringender Tatverdacht mehr.
Im Übrigen wird ein WAA nur für zulässig erklärt, wenn nun mit einem Freispruch oder zumindest einer geringeren Bestrafung zu rechnen ist.
Es sollen im WA-Verfahren, der Beginn könnte Mitte nächsten Jahres sein, auch alte Ermittler angehört werden.
Dass man MG nicht direkt im Probationsverf. mit der Zustimmung der StA freigesprochen hat, verwundert mich überhaupt nicht. Die StA möchte zwingend daran festhalten: Es hat ein Verbrechen gegeben. Das LG München hätte ihn aber ausschließlich mit dieser Zustimmung Freisprechen können.
Es ist so: Die beiden Strafkammern konnten sich damals ganz vieles nicht vorstellen: Dass Frau Kortüm Wäsche eingeweicht hat und dass sie sich die Kopfschwartenhämatome auch durch einen Sturz zugezogen haben könnte.
Mit diesen neuen Gutachten ist es aber sicher, dass es ein Sturz gewesen sein kann.
In Verbindung mit der Neuberechnung der Todeszeit ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass kein Verbrechen vorlag.


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.08.2022 um 13:23
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Mit diesen neuen Gutachten ist es aber sicher, dass es ein Sturz gewesen sein kann.
In Verbindung mit der Neuberechnung der Todeszeit ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass kein Verbrechen vorlag.
Nur sofern sie nicht überzeugend widerlegt werden. Und Ich bin mir ziemlich sicher, das werden sie am Ende, da es kein Unfall war, sondern ein Gewaltverbrechen. Aber warten wir es ab.


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21.08.2022 um 13:24
Zitat von PalioPalio schrieb:Nur sofern sie nicht überzeugend widerlegt werden. Und Ich bin mir ziemlich sicher, das werden sie am Ende, da es kein Unfall war, sondern ein Gewaltverbrechen. Aber warten wir es ab.
Glaube ich nicht.
Es gab auch keine direkten Indizien für ein Gewaltverbrechen.
Man hat ausschließlich die DNA von LK im Badezimmer gefunden gehabt. Auch sonst sprach nichts für ein Gewaltverbrechen. Das waren nur die Kopfschwartenhämatome selbst gewesen, die sich für das Tatgericht nicht mit einem Sturz damals erklären ließen.
Und wie gesagt: Eine Wiederaufnahme wird nur dann für zulässig erklärt, wenn mit einem Freispruch oder einer geringeren Bestrafung zu rechnen ist.
Aber genau: Warten wir es einfach einmal ab.
Ich würde mir ja wünschen, dass ein neutraler Staatsanwalt in das Verfahren geht, der wirklich die richtigen Fragen stellt und nicht voreingenommen ist.
Aber in Bayern ist das wohl nicht zu erwarten.


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21.08.2022 um 15:32
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Man hat ausschließlich die DNA von LK im Badezimmer gefunden gehabt. Auch sonst sprach nichts für ein Gewaltverbrechen. Das waren nur die Kopfschwartenhämatome selbst gewesen, die sich für das Tatgericht nicht mit einem Sturz damals erklären ließen.
Und wie gesagt: Eine Wiederaufnahme wird nur dann für zulässig erklärt, wenn mit einem Freispruch oder einer geringeren Bestrafung zu rechnen ist.
Volle Bestätigung und die DNA war gerade an den Stellen, die für dieser Art des Unfalls genau Voraussetzung waren. Die StA sollte dann mal im Verfahren rüber kommen, welche Badbenutzung sie mit diesen Spuren vereinbar hält. Denn die werden nun sicher ein Thema, wo man einen Unfall nun nicht mehr ausschließen kann. Nun bekräftigen diese Spuren zusätzlich die Unfallversion.

Außerdem gibt es auch das thermische Gutachten, nach dem es so aussieht, dass - selbst wenn es kein Unfall war - es G kaum gewesen sein konnte. Schon damals war das Zeitfenster in Wirklichkeit zu klein. Und damit müsste in Wirklichkeit die StA - wenn sie weiterhin glaubt, ein Tötungsdelikt läge vor - nun erneut Ermittlungen aufnehmen. Denn ob Unfall oder nicht, das ist nur eine Teilfrage, die PM bezieht sich interessanterweise viel deutlicher auf das thermische Gutachten und erwähnt die Sturzsimulation mehr am Rande.

Denn es steckte der Schlüssel an der Tür, vielleicht hat sich dort Personen Zugtritt verschafft. Und das müsste eigentlich schon mit der Stattgabe des WAA nun auch die StA wieder in Betracht ziehen und entsprechend die Ermittlungstätigkeiten wieder aufgenommen haben, wenn sie nach wie vor wirklich von einem Tötungsdelikt überzeugt sein sollte.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Und wie gesagt: Eine Wiederaufnahme wird nur dann für zulässig erklärt, wenn mit einem Freispruch oder einer geringeren Bestrafung zu rechnen ist.
So ist es. Und das wird recht restriktiv ausgelegt. Ich kenne nur ein einziges Verfahren, bei dem es nach einen erfolgreichen WAA zu einem Schuldspruch kam. Hier sind schon immer die Indizien schwach gewesen genaugenommen die wesentlichen nicht vorhanden. Und nur durch eine einseitige Betrachtung, welche mit einem fairen Verfahren wenig vereinbar war, kam es zur Verurteilung.


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21.08.2022 um 18:02
Zitat von LentoLento schrieb:So ist es. Und das wird recht restriktiv ausgelegt. Ich kenne nur ein einziges Verfahren, bei dem es nach einen erfolgreichen WAA zu einem Schuldspruch kam.
Ich würde mich jedenfalls nicht trauen, auf einen Freispruch zu wetten. Im Fall Monika Weimar gab es ebenfalls ein Wiederaufnahmeverfahren, die Strafhaft wurde beendet. Zwar wurde sie im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, doch man munkelt, dass die Berufsrichter eigentlich eine Verurteilung wollten, aber von den Schöffinnen überstimmt wurden. Jedenfalls beinhaltete das schriftliche Urteil grobe (und vermutlich beabsichtigte) Fehler, sodass der BGH das Urteil umgehend aufgehoben hat. (Später wurde sie wieder verurteilt.) Selbst im Fall Rupp soll das Landgericht im Wiederaufnahmeverfahren nachgetreten haben. Günter Kaufmann wurde in seinem WAV in Augsburg zwar freigesprochen, aber das Landgericht München I hat zuvor in der Verurteilung der wahren Täter sehr deutlich signalisiert, dass es Kaufmann für einen Mittäter/Anstifter hält.

Nichtsdestotrotz dürfte ein Freispruch für MG nun realistischer sein als 2010 oder 2012.


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21.08.2022 um 18:40
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:es war allseits bekannt, dass MG als Hausmeister einen Schlüssel zu ihrer Wohnung hatte. (Der Schlüssel, der an der Wohnungstür steckte, war aber nicht der, den MG besessen hat.)
Hat sich aufgeklärt, was für ein Schlüssel das war? Wohl ein Zweitschlüssel von LK?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wenn LK diese Anrufe getätigt hätte, wäre die Frage, wieso MG behauptet hat, er habe dort angerufen. Es ist also davon auszugehen, dass MG beim Hausarzt angerufen hat.
Wäre denkbar, dass er das in einer Art "Verhörfalle" ausgesagt hat? Aber scheinbar hat er nie widerrufen, angerufen zu haben ....
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich bin ehrlich gesagt auch verwundert, dass da nicht mehr rausgefunden werden konnte. Meiner Erinnerung nach ist diese Summe binnen 1,5 Jahre "verschwunden".
Also das Geld ist vor dem Tod von LK verschwunden?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:MG hat selbst ausgesagt, er habe den Schlüssel außen an die Tür gesteckt. Wieso sollte er das gesagt haben, wenn LK es war?
Und die Begründung war diese seltsame Verabredung, an die sich niemand erinnern kann und die im krassen Widerspruch zu LKs Ängstlichkeit steht.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Warum allerdings die Staatsanwaltschaft so vehement hier ein Verbrechen sehen will ist mir ehrlichgesagt schleierhaft.
Evtl. geht es nur um Gesichtswahrung.


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21.08.2022 um 18:57
@kegelschnitt

Monika Weimar ist ebenfalls der einzige, den ich kenne, wo es wieder zu einer Verurteilung führte, trotz erfolgreichen WAA. Er ist mit diesem nicht vergleichbar.

Hier besteht schon die Frage, ob überhaupt ein Tötungsdelikt vorliegt. Dass ist weitaus fundamentaler als die Faserspuren im Fall MW.


Der erste Schritt ist ein Tötungsdelikt zweifelsfrei nachzuweisen. Das ist heute mit dem neuen Gutachten kaum mehr möglich. Der Gutachter hat laut OLG-Beschluss sogar gesagt, dass diese Auffindeposition nun sehr wahrscheinlich ist. Das ist ein ganz anderes Kaliber als ausgeschlossen. Und bei einem Unfall gibt so etwas sogar sehr selten, dass einen bestimmte Lage überhaupt wahrscheinlcih ist, viel zu viele unbekannte Einflüsse gibt es. Hier dürfen die Gerichte die Erfordernisse nicht überziehen. Hier dürfte durch die Simulation daher deutlich mehr erreicht worden sein, so dass man nicht mehr von einem Tötungsdelikt ausgehen kann. Zusätzlich gibt es die genau passenden DNA-Spuren.

Außerdem war das Bein nie im Wasser, bei einem Ertränkungsversuch auch eher unwahrscheinlich. Man sollte vielleicht versuchen dann mal den Ertränkungsversuch unter diesen Bedingungen nachzustellen und dessen Wahrscheinlichkeit zu schätzen, das wäre der erste Schritt der StA, wenn sie weiter bei der Ansicht bleibt. Erst dann kann man die Wahrscheinlichkeiten ins Verhältnis setzen, was im ersten Verfahren nicht erfolgte, weil die Gutachter von einer Unmöglcihkeit eines Unfalles ausgingen, was sich nun als Falsch rausgestellt hat.


Die von Dir aufgeführten Dinge sind extrem subjektiv. Die Sache mit dem Telefonanruf ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Erinnerungsschwächen zurück zu führen. Ich glaube da waren wir uns vor ein paar Seiten doch fast einig geworden, warum bringst Du es nun erneut? Wie gesgat, Widersprüche sind einfach normal.

Und die Sache mit dem außen steckenden Schlüssel, wie gesagt, der Pflegedienst sagte, das sie die Tür auch schon mal angelehnt hatte (wie oft?). Dass das erst kurz bevor der Pflegedienst erfolgte, kann der Pflegedienst in Wirklichkeit gar nicht wissen. Es wird einen reine Annahme sein. Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Pflegedienst Frau K dann immer danach gefragt hat. Man muss bei solchen Dingen immer vorsichtig sein, was können die Zeugen wirklich wissen, was werden Annahmen sein. Hier sind es mit hoher Wahrscheinlcihkeit nur Annahmen.

Und man darf zusätzlcih nicht vergessen, wir kenne die Aussagen von G nur von einem Gericht, dass damit den Schuldspruch begründen wollte. Was alles G noch ausgesagt hatte, kennen wir nicht, wir kenne auch nicht die Vorhalte, welche zu den Aussagen geführt haben. Und wir kennen z.B. nicht was G als "eigentlich normal" bezeichnete. man kennt überhaupt nicht den Kontext, in dem dieses "eigentlich normal" gefallen ist. Du darfst nicht vergessen, niemand wird jedes notwendige Details bei der ersten Befragung erzählen. Es kommt immer darauf an, was zu dem Zeitpunkt derjenige als Hauptthema ansieht. "Eigentlich Normal" würde mit einer solchen Schlüsselvereinbarung durchaus noch vereinbar sein, wenn es normal war, wenn er abends abwesend ist.

Dieser Fall sagt mir eins, wenn ich in Verdacht gerate, sage ich erstaml gar nichts. Das kann am dann später gezielt über den Anwalt machen. Das ist auch Anwaltslatein, auch Unschuldige (was hier mittleweile auch wahrscheinlich ist) reden sich bei solchen Verhören um Kopf und Kragen.


Und dann gibt es natürlich zusätzlich das thermische Gutachten, was auch die Täterschaft weiter unwahrscheinlich macht.

Klar kann hier ein Schuldspruch noch raus kommen, vor Gericht und auf hoher See ... aber ich würde dann der Rechtssprechung Bayerns nicht mehr über den Weg trauen.


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