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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 15:06
@kegelschnitt

Man muss es erstmal versuchen so zu betrachten, ob diese Handlungsweise nicht doch erklärbar ist, ohne die von der Schuld des Angeklagten auszugehen. Das ist immer der erste Schritt, der leider viel zu häufig vergessen wird. Im Verfahren hat das das Gericht jedenfalls vergessen. Und leider sind solche Urteile immer sehr "überzeugend" sie verhindern kritische Gedanken.


1. Zum Schlüssel:

Im ersten Moment denkt man, wer macht das, das ist doch ganz sicher ein schweres Indiz. Ich selber mache es bei meiner Wohnung jedenfalls allenfals nur unbeabsichtigt.

Wenn man aber wirklich dem Pflegedienst zuhört (jedenfalls das berücksichtigt, was im Urteil steht) und die Handlung von G nicht von vornherein als unglaubwürdig ansieht, dann erkennt man, dass das durchaus mit der normalen Handlungsweise des Opfers vereinbar ist. So hat der Pflegedienst die Wohnung auch häufiger angelehnt vorgefunden. Einen Handlungsweise des Opfers, die ich persönlich nie machen würde. Sie machte es, schlicht und einfach aus dem Grund, dass der Pflegedienst ohne Probleme in die Wohnung kommen konnte. Und ein Pflegedienst kommt normalerweise nie zu genau der gleichen Uhrzeit, der kann sich auch mal verspäten. Ich kenne das von dem Großvater meiner Frau, da waren 1/2h Verspätungen fast normal, manchmal deutlich mehr. Frau K. hat ihäufiger n dieser ganzen Zeit die Tür nur angelehnt und das sich daraus ergebene Risiko in Kauf genommen. Das wichtigste für sie war, dass der Pflegedienst ohne Probleme zu ihr gelangen konnte. Vor diesem Hintergrund ist es sogar naheliegend, dass sie diese seltenen Male, wo G abends nicht vor Ort war, auch in Kauf genommen hat, dass der Schlüssel von außen steckte. Daher wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Behauptung des Angeklagten gestimmt haben.. Dass der Schlüsseldienst keinen dieser wenigen Male, wo dass der Fall war (5-8) nicht mitbekommen hat, ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass sie rechtszeitig wach wurde und dem Schlüsseldienst selber die Tür aufgemacht hat und erst dann den außen steckenden Schlüssel reingenommen hat (wenn nicht schon früher). Der Pflegedienst hat in Wirklichkeit indirekt die Schlüsselvereinbarung bestätigt.


2. Zu den Anrufversuch:

Auch hier ist die Aussage von G glaubwürdig. Vorausgesetzt man berücksichtigt die damalige Situation.

Es wird als belastend angesehen, dass der Angeklagte zweimal kurz hintereinander im Arztzentrum angerufen hatte und dann erst deutlich später und er nicht gleich den Pflegedienst verständigt hatte.

Dabei sind das recht normale Dinge. Wenn man ein Tastentelefon nutzt, dann kommt es häufig vor, dass man glaubt, dass man sich vertippt hat. Man legt dann auf und versucht es direkt nochmal. Der zweite Anruf landete entweder in einen Warteschleife oder der Anrufbeantworter ging ran. Naheliegender Fakt dürfte gewesen sein, dass der Arzt noch keine Sprechstunde hatte. G hätte sich also noch länger in der Wohnung aufhalten müssen.

Und hier muss man sich schon fragen, welche Benimmregeln heute Richter kennen. Wenn sich Frau K hinlegen wollte (so die Aussage von G), was auch von der Zeitung im Bett belegt wird, dann macht man in der Wohnung doch keine Telefonie-Orgie, die Anrufe hatten doch noch definitiv Zeit. Hier wurde aus NORMALEM Verhalten verdächtiges Verhalten konstruiert.

Natürlich, wenn man wirklich ein Tötungsdelikt nachgewiesen hätte, dann KÖNNTE es so gelaufen sein wie das Gericht annimmt. Da die Handlungsweise genauso gut auch bei einem späteren Unfall naheliegend gewesen wäre (wenn man etwas Einfühlungsvermögen in die Situation besitzt und Benimmregeln kennt) darf man sie nicht als belastend ansehen. Aus den Anrufen kann man daher nichts schließen.


3. Zum Kassenbon:

Das Gericht behauptet, dass G zu dem Zeitpunkt, wo er den Bon übergeben hatte, angeblich nicht vermuten durfte, dass ein Verbrechen vorlag.

Die durch das Gericht dokumentierte Zeugenbefragung belegt in Wirklichkeit das Gegenteil, wenn man von einem normalen Menschen ausgeht, der nicht die Vorgehensweise bei solchen Vorkommnissen kennt.

Laut Urteil hatte der Angeklagte den Auftrag vom Polizeibeamten erhalten die Schlüssel vorbei zu bringen, weil die Wohnung VERSIEGELT werden sollte. Für jemanden, der in dieser Sache rechtlich unbedarft ist, kann hier berechtigt annehmen, dass ein Verbrechen angenommen wird. Die Versiegelung soll die Spuren sichern. Der Anklagte durfte annehmen, dass Tatsachen vorgefunden wurden, die auf ein Tötungsdelikt schließen. Erst NACH diesem „Auftrag“ übergab er dem Polizisten den Bon.

Das Vorlegen des Kassenbons begründete in Wirklichkeit daher ebenfalls keinen Verdacht.


So, was bleibt übrig:

Es gibt nichts in Wirklichkeit, was auf ein Verbrechen hinweist, keinerlei Spuren, Hinweise, dass sich das Opfer hingelegt hatte, DNA-Spuren, welche darauf hindeuten, dass das Opfer selber eine Tätigkeit im Badezimmer ausgeführt hat, die mit dem Festhalten am Badewannengriff verknüpft ist, mit dem Drehen dees Knopfes an der Badewanne verbunden ist um den Badewannenstöpsel zu verschlioeßen und für die mit dem Umschalten zwischen Badewanneneinlauf und Duschen notwendig war.

Außerdem wurde auch das Thermodynamische Gutachten mit als Wiederaufnahmegrund gesehen. Sprich es bleibt in Wirklichkeit kein Zeitfenster mehr übrig, das ursprünglcihe war bei neutraler Betrachtung in Wirklichkeit schon zu klein.

Das sind die heutigen Fakten. Auf welcher Basis soll nun noch eine Verurteilung erfolgen, wenn der neue Gutachter mit Hilfe der Simulation sagt, dass die Auffindposition wahrscheilich ist. Eine Verurteilung wäre vor diesem Hintergrund nun die pure Willkür.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 15:21
Noch eine Frage:

Was hat das eigentlich für eine Bedeutung, wenn er von dem Tod des Opfers seiner Frau nicht erzählt? Man darf nicht vergessen, G hatte auch anderes im Kopf, seine Mutter lag schwer krank im Krankenhaus, sie hat sich auch wohl nicht erholt und ist dann später gestorben. Die Familie hatte sie an dem Tage gemeinsam besucht. Ich würde man von jemandem hören, der das als belastend ansieht, den Gund hören. Was wolle G denn damit bezwecken?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 15:28
Zitat von LentoLento schrieb:2. Zu den Anrufversuch:

Auch hier ist die Aussage von G glaubwürdig. Vorausgesetzt man berücksichtigt die damalige Situation.
Hier möchte ich sogar etwas ergänzen. Wieso wird eigentlich immer darauf herumgeritten, dass die Anrufversuch zu kurz waren? Wie wurden diese Anrufversuche überhaupt nachgewiesen?
Wenn Sie durch den Telefonanbieter durch Einzelverbindungsnachweis nachgewiesen wurden, dann ist es sogar ein Beweis, dass die Erklärung von MG stimmt. Ein ausgehender Anruf hinterlässt keine nachweisbaren Spuren, wenn keine Verbindung hergestellt wurde, sprich wenn ich sofort wieder auflegen BEVOR ein Anrufbeantworter oder Gesprächspartner dran geht. Wenn ein AB drangeht, kann man sogar innerhalb von 2 Sek. feststellen, dass das ein AB ist und direkt wieder auflegen. Nachweisbar ist dann ein Gespräch von 2 Sek. Nicht die Sekunden DAVOR als noch das Freizeichen zu hören war.


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13.08.2022 um 15:32
Zitat von LentoLento schrieb:Was hat das eigentlich für eine Bedeutung, wenn er von dem Tod des Opfers seiner Frau nicht erzählt? Man darf nicht vergessen, G hatte auch anderes im Kopf, seine Mutter lag schwer krank im Krankenhaus, sie hat sich auch wohl nicht erholt und ist dann später gestorben. Die Familie hatte sie an dem Tage gemeinsam besucht. Ich würde man von jemandem hören, der das als belastend ansieht, den Gund hören. Was wolle G denn damit bezwecken?
Genau. Da ist meine und deine Vermutung naheliegender: Wenn MG das seiner Frau wirklich nicht gleich erzählt hat, kann das durchaus daran liegen, dass er erstmal für sich die ganzen Ereignisse des Tages sortieren musste und sich überlegen wollte wie er seiner Frau die traurige Nachricht erzählt.


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13.08.2022 um 15:38
@Lento
Das mit dem Schlüssel klingt plausibel und es könnte eben auch eine Erklärung von vielen sein.

So sieht es eben auch mit den anderen Indizien aus. Natürlich kann es sein, dass MG Frau K. trotzdem getötet hat und die Indizien richtig ausgelegt wurden. Es kann aber auch das Gegenteil der Fall sein.
Wenn es nur einige wenige Indizien gibt, die man wirklich unterschiedlich auslegen kann, dann darf es nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe führen.


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13.08.2022 um 15:42
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Genau. Da ist meine und deine Vermutung naheliegender: Wenn MG das seiner Frau wirklich nicht gleich erzählt hat, kann das durchaus daran liegen, dass er erstmal für sich die ganzen Ereignisse des Tages sortieren musste und sich überlegen wollte wie er seiner Frau die traurige Nachricht erzählt.
Genau, es gibt ganz unterschiedliche Charaktere. Der eine Patz mit solchen Neuigkeiten heraus, der andere verpasst den rechten Augenblick. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum das belastend sein soll, daher habe ich die Frage hier mal in den Raum gestellt. Wenn es das Gericht behauptet, muss ich das noch lange nicht glauben.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:So sieht es eben auch mit den anderen Indizien aus. Natürlich kann es sein, dass MG Frau K. trotzdem getötet hat und die Indizien richtig ausgelegt wurden. Es kann aber auch das Gegenteil der Fall sein.
Ich persönlich kann mir vorstellen, dass die Unschuld bewiesen werden kann, denn nun ist das thermische Gutachten ins Spiel, nach dem das das damilge fast unmögliche Zeitfenster nicht mehr vorhanden sein dürfte.


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13.08.2022 um 16:02
Das „thermische Gutachten“ wird keinen auf die Minute genauen Todeszeitpunkt liefern können.
Dies wäre aber erforderlich um die kurze Fahrzeit zum EDKA Markt berücksichtigen zu können.( Zeitfenster 5 Minuten)
Auch die Computersimulation zeigt lediglich eine Möglichkeit einer Sturzsituation auf.
Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit liegen hier aber weit auseinander.

Ein Wiederaufnahmeverfahren sei Hrn. G. gegönnt, auch die Entlassung aus Haft.
Ich bin aber weiterhin davon überzeugt, dass er keine Unschuldserklärung er4eichen kann.


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13.08.2022 um 16:12
@Watt
Es geht immer um Wahrscheinlichkeiten, nichts weder die Schuld kann 100%ig bewiesen werden noch die Unschuld. Trotzdem werden Menschen verurteilt. Es gibt bei solch thermischen Sachen immer Häufungen, wo der Tod wahrscheinlich ist, es gibt natürlich auch mal Ausreißer nach oben, aber Gerichte wissen normalerweise mit diesen immer vorhanden Ungenauigkeiten zu leben und betrachten das Ganze, wenn sie nicht durch ein fehlerhaftes Gutachten in die Irre geleitet werden.

Und hier sprechen sehr viel Indizien für Gs Unschuld:

Keinerlei Spuren im Wohnzimmer
Aufgefundene Position ist sehr wahrscheinlich bei der vom Gericht angenommen Sturzposition. Gleichzeitig werden dadurch die beiden Hämatome erklärt.
DNA-Spuren des Opfers an genau den richtigen Stellen
Auch das Bett zeigt, dass sich das Opfer hingelegt hatte
Es brannte Licht in der Wohnung, ein weiteres Indiz für den Todeszeitpunkt, also frühesten mit beginnender Dunkelheit

Ich glaube man könnte die Indizien noch deutlich verlängern, die sind mir gerade eingefallen.

Wie @DieTatii sagte, wenn es mehrer Erklärungen für ein Verhalten gibt, darf man in einem Rechtsstaat nicht von der für den Angeklagten ungünstigen Variante ausgehen.
Zitat von WattWatt schrieb:Ich bin aber weiterhin davon überzeugt, dass er keine Unschuldserklärung er4eichen kann.
Für G wäre das egal, . Manch einer kann sich dann wieder mal daran aufhängen mit dem blöden Gerede wie "Unschuld zweiter Klasse". Aber so sind haölt die Menschen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 16:44
@Lento
Danke für die ausführliche Gegendarstellung. Ich kann mich wie gesagt auch nur an dem orientieren, was im Urteil steht.
Zitat von LentoLento schrieb:So hat der Pflegedienst die Wohnung auch häufiger angelehnt vorgefunden.
Das ist ein interessanter Punkt. Trotzdem frage ich mich, wieso es verschiedene Erklärungen von MG für den Schlüssel gab. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass seine Erklärung mit der defekten Klingel im letzten Wort nur aus Verzweiflung angebracht wurde, was dann aber im Urteil als Schutzbehauptung gewertet wurde.

Zu den Anrufen: Die waren jeweils unter 1 bzw. 2 Sekunden und laut Gutachten wäre der AB nicht angesprungen. Außerdem wurden auch hier von MG unterschiedliche Angaben zu den Gründen der Anrufe vorgegeben. Einmal Knieschmerzen bei LK, dann Auskunft nach Nummer des Pflegedienstes und Knieschmerzen.

@Watt
Zitat von WattWatt schrieb:Das „thermische Gutachten“ wird keinen auf die Minute genauen Todeszeitpunkt liefern können.
Das ist doch auch nicht notwendig. Laut dem Gutachten ist der früheste Todeszeitpunkt aber definitiv nachdem MG die Wohnung verlassen hat. Wenn das Gericht keine Fehler bzw. problematische Annahmen im Gutachten findet, dann kann es dieses nicht einfach beiseite wischen.

@Lento
Zitat von LentoLento schrieb:Für G wäre das egal, . Manch einer kann sich dann wieder mal daran aufhängen mit dem blöden Gerede wie "Unschuld zweiter Klasse". Aber so sind haölt die Menschen.
Wäre ich MG, dann wäre ich natürlich erstmal sehr froh über einen Freispruch. Wenn dieser aber "nur" in dubio pro reo erfolgt, fände ich das als Unschuldiger schon etwas unbefriedigend. Denn es klebt dann immer ein Verdacht "vielleicht war er es doch..."... Man denke nur an den Fall Kachelmann, der ebenfalls in dubio pro reo freigesprochen wurde, was ihn sehr empört hat.

@all: Hat jemand, vielleicht von den Juristen, eine Idee, wie man mit den Gutachten aus den damaligen Prozessen umgehen wird? Der damalige Rechtsmediziner, der einen Sturz aus innerer Ursache für ausgeschlossen hielt, ist m.W.n. bereits im Ruhestand. Wird dann ein neuer Kollege aus dem damaligen Gutachten vortragen oder wird das Gericht völlig neue Gutachten bestellen müssen? Außerdem frage ich mich, wie viele Zeugen überhaupt noch sinnvoll vernommen werden können, schließlich ist das Ganze bald 14 Jahre her (und der letzte Prozess bald 11 Jahre).


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 16:52
Da der Todeszeitpunkt neu bestimmt wurde (thermodynamisches Gutachten) und MG da zu dem Zeitpunkt längst nachweislich ein Alibi hatte, dürfte der Freispruch nicht in "dubio pro reo", sondern aus tatsächlichen Gründen erfolgen.
Aber für jemand, der solange unschuldig hinter Gittern saß, für den dürfte in aller erstes Linie nur die Freiheit zählen und vor allem seine Familie, insbesondere die Kinder, wiederzusehen.
Ich denke, dass die bayerische Justiz das Verfahren schnell hinter sich bringen wird, um dann aus der Verantwortung zu sein... Das ist typisch bayerische Justiz. Mehr kann man da nicht mehr sagen.
Herr MG hat dieses Ergebnis so sehr verdient.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 17:13
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich finde aber auch, dass es Respekt verdient, dass das LG München I nunmehr seine Meinung geändert hat und ein Wiederaufnahmeverfahren für begründet hält
Wobei man nicht vergessen darf, dass das OLG München sich auch wie schon im Fall Rupp einschalten musste und dem LG aufgegeben hatte, sich mit den neuen Beweisen auseinanderzusetzen.
In der Pressemitteilung geht es ja neben der Simulation vor allem auch um das thermodyn. Gutachten zur exakten Bestimmung der Todeszeit. Damit musste letztlich das LG einlenken, die Wiederaufnahme anordnen und die Freilassung von MG erfolgen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 17:13
@kegelschnitt

Du sprichst hier von unterschiedlichen Aussagen von G. Sei aber mal ehrlich, wenn Du in dieser Situation wärst und z.B. von den Ermittlern im Verhör erfährst, dass es zwei Anrufversuche von Dir gab, könntest Du Dich daran überhaupt erinnern, wenn sie nicht im Rahmen eines Verbrechens erfolgt sind? Ich würde sagen, dieses Details hast Du nicht mehr in Erinnerung und Du wirst dann die Ursache erraten. Besser wäre es zu sagen, ich kann micht nicht mehr daran erinnern, aber bringt man das über die Lippen?

Und wenn man dann versucht zu erraten, dann ist es wahrscheinlich, dass man dann genau das Falsche vermutet.

Und wenn Du dann deutlich später erneut befragst wirst, könntest Du Dich genau daran erinnern, was Du ursprünglcih erraten hättest?

Wenn G die Tat wirklich begangen hätte, wäre es sogar umgekehrt, er würde genau in Erinnerung haben, warum er den Anrufversuch getätigt hat. Ich würde sogar davon ausgehen, dass im Schuldfall in diesem Detail das Erinnerungsvermögen hoch ist und es nicht zu solchen widersprüchlichen Aussagen kommen wird.

Es ist bekannt, dass sich widerprechende Aussagen normal sind. Das Problem ist, je nachdem ob man als Zeuge oder Verdächtiger verhört, wird das unterschiedlich bewertet.

Es kann durchaus sein, dass das Opfer Knieschmerzen gehabt hat. Aber das Opfer wollte sich erstmal auch hinlegen, d.h. diese Mitteilung hatte erstmal Zeit. Wie gesagt, man muss das erstmal so betrachten, als wenn die Aussagen von G stimmen. Dass die widersprüchlich sein können gehört zum Normalen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das ist ein interessanter Punkt. Trotzdem frage ich mich, wieso es verschiedene Erklärungen von MG für den Schlüssel gab. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass seine Erklärung mit der defekten Klingel im letzten Wort nur aus Verzweiflung angebracht wurde, was dann aber im Urteil als Schutzbehauptung gewertet wurde.
Das sind eben die Sachen, Gerichte sollten so etwas eigentlcih kennen. Wichtig wäre eben gewesen, dieses Verhalten des Opfers zu erkennen und genau das passt zu der Schlüsselvereinbarung, wenn es sich abzeichnet, das G am Abend nicht vor Ort ist. Dass der Pflegedienst zutritt hatte war ihr offensichtlich extrem wichtig. Diese Überlegungen nicht anzustellen, sind einer der groben Fehler des Gerichts, die man nicht wegdiskutieren kann.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Da der Todeszeitpunkt neu bestimmt wurde und MG da wohl zu dem Zeitpunkt ein Alibi hatte, dürfte der Freispruch nicht in dubio pro reo, sondern aus tatsächlichen Gründen erfolgen.
Aus tatsächlichen Gründen bedeutet nicht automatisch aus erwiesene Unschuld. Aus tatsächlichen Gründen bedeutet nur dass die Tat nicht bewiesen werden konnte. Rechtliche Gründe sind z.B. Tat erwiesen, jedoch verjährt. Ich sehe es aber als recht wahrscheinlich an, dass die Unschuld bewiesen werden kann. Aber ob da das Gerichte über seinen Schatten springen kann?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wäre ich MG, dann wäre ich natürlich erstmal sehr froh über einen Freispruch. Wenn dieser aber "nur" in dubio pro reo erfolgt, fände ich das als Unschuldiger schon etwas unbefriedigend. Denn es klebt dann immer ein Verdacht "vielleicht war er es doch..."... Man denke nur an den Fall Kachelmann, der ebenfalls in dubio pro reo freigesprochen wurde, was ihn sehr empört hat.
Das ist schon klar, es wäre G auf jeden Fall zu wünschen. Aber er wird mit einem "in dubio pro reo" besser klar kommen, als Kachelmann, da er nicht im öffentlcihen Leben steht. Ich glaube sogar, dass Kachelmann eine erwiseene Unschuld auch nichts geholfen hätte, Emma&Co und die Moral sei Dank.


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13.08.2022 um 17:47
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Da der Todeszeitpunkt neu bestimmt wurde (thermodynamisches Gutachten) und MG da zu dem Zeitpunkt längst nachweislich ein Alibi hatte, dürfte der Freispruch nicht in "dubio pro reo", sondern aus tatsächlichen Gründen erfolgen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Gericht
(1) einen Sturz aus innerer Ursache in die Badewanne erneut für unwahrscheinlich hält (denn die Simulation sagt ja erstmal nur, dass so ein Sturz + festgestellte Hämatome als Folge + Lage der Leiche möglich ist; über eine Wahrscheinlichkeit wird nichts gesagt)
(2) das thermodynamische Gutachten nicht widerlegen kann

Das wäre eine Art Pattsituation, in der man zugunsten des Angeklagten entscheiden müsste. Ich vermute sogar, dass dies die gesichtswahrendste Lösung für die Münchner Justiz wäre. Denn dann kann man sagen "wir konnten es 2010 bzw. 2012 ja nicht besser wissen".
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wobei man nicht vergessen darf, dass das OLG München sich auch wie schon im Fall Rupp einschalten musste und dem LG aufgegeben hatte, sich mit den neuen Beweisen auseinanderzusetzen.
Das stimmt zwar. Aber im Fall Rupp war ja sehr viel offensichtlicher, dass die im Urteil angenommene Geschichte von vorne bis hinten falsch ist. Im Fall MG waren die neuen Beweise hingegen "nur" neue Gutachten. Und da kann ein Gericht ja immer versuchen, Haare in der Suppe zu finden. Im Dezember 2020 hat das LG München I sogar auf 30 Seiten niedergeschrieben, was ihnen alles nicht an den Gutachten passt. Angesichts dessen, dass so viel Zeit verstrichen ist, habe ich ehrlich gesagt damit gerechnet, dass man etwas neues finden würde und MG bis auf weiteres sich mit der Haft abfinden müsse. Umso erstaunter, erleichterter und erfreuter bin ich, dass man sich den Fall nochmal neu anschaut.

@Lento

Ich habe offen gestanden keine Ahnung, wie ich reagieren würde. Und ich halte es auch für möglich, dass sich ein Unschuldiger bei der Polizei in Widersprüche verstrickt, gerade weil das Gedächtnis nicht perfekt ist, man vielleicht aufgrund von Ereignissen geschockt ist, man nervös ist oder Fragen unklar gestellt sind oder ungenau protokolliert wurde und dann vor Gericht daraus ein Widerspruch wird.


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13.08.2022 um 18:02
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Gericht
(1) einen Sturz aus innerer Ursache in die Badewanne erneut für unwahrscheinlich hält (denn die Simulation sagt ja erstmal nur, dass so ein Sturz + festgestellte Hämatome als Folge + Lage der Leiche möglich ist; über eine Wahrscheinlichkeit wird nichts gesagt)
(2) das thermodynamische Gutachten nicht widerlegen kann

Das wäre eine Art Pattsituation, in der man zugunsten des Angeklagten entscheiden müsste. Ich vermute sogar, dass dies die gesichtswahrendste Lösung für die Münchner Justiz wäre. Denn dann kann man sagen "wir konnten es 2010 bzw. 2012 ja nicht besser wissen".
Hierzu hat der Gutachter im letzen Jahr auf Nachfrage des OLG Münchens weiter ausgeführt (ab Abschnit 165):
(2) Der Sachverständige führte in seinem Gutachten vom 22.03.2019 weiter aus, bei dem simulierten Sturzvorgang entstehe "zweimal ein signifikanter Kontakt mit der Badewanne", wodurch "die beschriebenen Hämatome an der Kopfschwarte entstanden sein" könnten. An den "im Obduktionsbericht dargestellten Kopfpunkten" hätten bei dem ersten Kontakt Kräfte von 1700 N, bei dem zweiten Kontakt von 350 N gemessen werden können.

In seiner ergänzenden Stellungnahme vom 26.07.2021 erläutert der Sachverständige, dass auch bei den weiteren Simulationen "an den durch die Gerichtsmedizin festgestellten Verletzungsstellen ... Kontaktkräfte, die von ihrem Betrag ursächlich für das Zustandekommen der festgestellten Hämatome sein können" gemessen werden konnten.

Zusammenfassend sei daher die "Wahrscheinlichkeit eines natürlichen Sturzes in die Badewanne mit beschriebenen Kopfkontakten und der Endlage ... sehr hoch".

Durch diese Aussagen wird auch die Annahme der (auch insoweit sachverständig beratenen) Strafkammer erschüttert, es sei ausgeschlossen, dass sich die Geschädigte die beiden Kopfschwartenhämatome durch das Sturzgeschehen also solches zugezogen haben kann und diese müssten daher noch vor dem Hineinkommen in die Badewanne entstanden sein.
Quelle: https://openjur.de/u/2395272.html


So leicht wird sich ein Gericht bzgl. den Aussagen eines Gutachters nicht hinweg setzen können. Es geht also nicht nur um einen reine Möglichkeit, vielmehr ist die Wahtrscheinlichkeit aus Sicht des Gutachters dafür sehr hoch. Möglich vor Gericht ist leider alles. Als ich diesen OLG-Beschluss in vollständiger Form gelesen hatte, war mir klar, dass sich kaum das LG den WAA ablehnen kann, wenn der Gutachter seriös ist, wovon man ausgehen konnte.


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13.08.2022 um 18:21
PS:

Es wäre übrigens natürlich schon 2020 Aufgabe des LG gewesen, diese Anfragen bei dem Sachverständigen zu stellen. Diese Handlungsweise des LGs bedeutete für G weitere 2 Jahre JVA. Genaugenommen sollten auch StA daran interssiert sein, dass nicht Unschuldige in Haft sind, neue Verfahren können das klären. Aber leider wurde trotz Betreiben von Frau Rick die StA in dieser Sache nicht tätig. Stattdessen mussten Gelder über Unterstützergruuppen gesammelt werden, um die Simulationen zu bezahlen. Diese Sturheit der Rechtsprechung in D macht mich fassungslos.


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13.08.2022 um 18:25
Zitat von LentoLento schrieb:Es wäre übrigens natürlich schon 2020 Aufgabe des LG gewesen, diese Anfragen bei dem Sachverständigen zu stellen. Diese Handlungsweise des LGs bedeutete für G weitere 2 Jahre JVA. Genaugenommen sollten auch StA daran interssiert sein, dass nicht Unschuldige in Haft sind, neue Verfahren können das klären. Aber leider wurde trotz Betreiben von Frau Rick die StA in dieser Sache nicht tätig. Stattdessen mussten Gelder über Unterstützergruuppen gesammelt werden, um die Simulationen zu bezahlen. Diese Sturheit der Rechtsprechung in D macht mich fassungslos.
Die StA hat da schlicht kein Interesse daran.
Sie hätte ihre Zustimmung zur Wiederaufnahme ja direkt erteilen können, das wollte sie aber nicht, weil sie stur ist und für StA'en sich gerade in Bayern auch durch neue Tatsachen nichts ändern muss.
Was der StA-Kollege gemacht hat, kann keinesfalls falsch gewesen sein denken die sich.
Man darf ja auch nicht vergessen, dass der ehem. StA Florian Gliwitzky heute die Pressestelle des OLG leitet, also in der bayerischen Justiz ein hohes Tier ist.
Wo ist die Fehlerkultur in der Justiz?
Wir haben überall ein Qualitätsmanagement und die Justiz hat gerade keines.
Aber hier geht es um viel.


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13.08.2022 um 18:32
@Stefan1477

Wenn sie ihre rechtstaatliche Aufgabe wirklich ernst nähme, müsste sie Interesse haben. Aber in diesem Fall ist dann ausgerechnet der StA von damals heute Richter und Pressesprecher des OLG München. Insofern Hut ab vor der Kammer des OLG München, der hier in solch deutlicher Form den Sachverhalt mundgerecht dem LG zubereitet hat, so dass dem LG nichts anderes übrig blieb dem WAA stattzugeben.


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13.08.2022 um 18:40
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn sie ihre rechtstaatliche Aufgabe wirklich ernst nähme, müsste sie Interesse haben. Aber in diesem Fall ist dann ausgerechnet der StA von damals heute Richter und Pressesprecher des OLG München. Insofern Hut ab vor der Kammer des OLG München, der hier in solch deutlicher Form den Sachverhalt mundgerecht dem LG zubereitet hat, so dass dem LG nichts anderes übrig blieb dem WAA stattzugeben.
Kann man nur unterschreiben so.
Und auch Hut ab vor Frau Rick, die hier solange als Anwältin für MG kämpfen musste und den Weg immer weiter ging.


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13.08.2022 um 18:52
Auch nochmal wegen dem angeblich seltsamen Verhalten von MG in dem er unaufgefordert die Kassenbons vorgelegt hat. Ich kenne aus meinem Umkreis einen recht ähnlichen Sachverhalt, der anschaulich zeigt, dass nicht alles was wir in einer Ausnahmesituation machen auf andere logisch wirken muss.
Meine beste Freundin hat vor ca 2 Monaten ihren Bruder tot in seiner Wohnung gefunden. Kurz nachdem sie ihn zuletzt besucht hat, haben wir uns getroffen und ich hab bei ihr übernachtet. Als ihr Bruder sich das ganze Wochenende nicht gemeldet hatte und sie dann auch an dem Montag nichts von ihm gehört hat, ist sie zu ihm gefahren und hat ihn dann tot im Badezimmer gefunden. Als die Polizei sie dann befragt hat, wann sie ihn zuletzt gesehen habe, hat sie sofort geantwortet, dass das am Samstag gegen 14 Uhr war und dass sie danach die ganze Zeit mit mir zusammen war. Sie hat der Polizei auch angeboten, dass sie mich anrufen können um das zu bestätigen.

Nach der Logik, die hier für MGs Verhalten zu Grunde liegt, müsste man sich ja auch fragen, warum meine Freundin mich als Alibi nennt ( was ja richtig ist), wenn sie nichts zu verbergen hat. Und der Bruder meiner Freundin ist definitiv seiner Krankheit erlegen ohne jegliche Fremdeinwirkung.
Hätte man an ihm aber irgendeinen blauen Fleck oder so gefunden, wäre plötzlich das Verhalten meiner Freundin verdächtig.
So war und ist es einfach eine ausführliche Auskunft, die sie erteilt hat. Und ich denke, dass das bei Manfred Genditzki nicht anders war.


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