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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.02.2022 um 12:54
@jaska
Ich gehe fest davon aus, dass sich das deutsche Justiz-System nicht von einer öffentlichen - eher medialen Propagandamasche der Verteidigung - beeindrucken lässt.

Es zählen Beweise, geschlossene Indizienkette und ganz einfach Fakten.

Ob ein Täter ein fleissiger Arbeiter und herzensguter Familienvater, bla.. bla... bla..., war, spielt keine Geige. Auch die unseriösen, emotionalen Interviews der Angehörigen und die affektierte Aufgebrachtheit der Verteidigerin, ändert nichts an dem Umstand, dass er ein feiger, verlogener Killer ist.

Gut so!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.02.2022 um 14:05
Zitat von A.BoleynA.Boleyn schrieb:Auch die unseriösen, emotionalen Interviews der Angehörigen und die affektierte Aufgebrachtheit der Verteidigerin, ändert nichts an dem Umstand, dass er ein feiger, verlogener Killer ist.
Von wem sprichst du da ? Kennst du Herrn Genditzki persönlich oder woher weißt du, dass er ein verlogener, feiger Killer ist ? Und wieso ist ein Interview der Angehörigen per se unseriös ?

Kannst du dir in deiner Welt nicht vorstellen, dass ein Gericht sich vielleicht auch mal irren könnte oder hast du Angst davor, dass dein ganzes Weltbild zusammenbricht, wenn du auch nur ansatzweise zulässt, dass bei Gericht Menschen arbeiten und Menschen auch falsche Urteile fällen können?

Ich war nicht dabei und weiß nicht, ob hier überhaupt eine Tat vorliegt oder nicht. Aber ich weiß, dass es durchaus nicht unrealistisch ist, anzunehmen, dass hier nur ein Unfall vorliegt, der als Tötungsdelikt interpretiert wurde. Und es ist vollkommen legitim, dass hierüber erneut entschieden wird. Das sollte in einem Rechtsstaat möglich sein, wenn es begründete Zweifel am Urteil gibt.

Und gleich vorweg, bevor jemand damit ankommt: Nein, ich halte nicht jedes Indizienurteil für ein Fehlurteil und NEIN ich denke auch nicht, dass laufend Fehlurteile produziert werden. Ich denke nur, dass in diesem Fall tatsächlich etwas schiefgelaufen sein kann in der Beurteilung der Todesumstände der Frau Kortüm.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.02.2022 um 14:50
@LaBaLiLaDy
Da du vermutlich das Urteil kennst, weisst du sicher auch, dass G. Ein rechtskräftig verurteilter Mörder ist.

Dazu muss ich und die Richter G. weder persönlich kennen. Auch im Urteil beschrieben, dass G. gemordet hat, um

eine Körperverletzung an der alten Dame zu verstecken - kann man zurecht mega feige nennen.

Verlogen deshalb, da er ja bis heute die Tat leugnet und seinem Umfeld eine selbst ausgedachte Story erzählt.

Interviews mit Angehörigen, halte ich nicht per se für unseriös. Unseriös halte ich diese Art von Öffentlichkeitsarbeit

und sich die Interviewten, statt an die Fakten zu halten, auf der Emotionsschiene fahren.

Wem oder was soll das eigentlich bringen?

Weder hat das Gericht daran Interesse, noch das Gros des Publikums, Bevölkerung ist es schlichtweg egal.


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19.02.2022 um 20:17
@LaBaLiLaDy
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:wenn du auch nur ansatzweise zulässt, dass bei Gericht Menschen arbeiten und Menschen auch falsche Urteile fällen können?
Da muss man aber auch sagen, dass andererseits der Gedanke zuzulassen ist, dass ein Verurteilter seine Unschuld beteuert trotz tatsächlicher Schuld.
Auch wenn es Jemand ist, der einem nahe steht, den man kennt und dem man das nicht zutraut.
Gerichte werden durchaus auch richtig liegen.


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19.02.2022 um 21:07
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Kannst du dir in deiner Welt nicht vorstellen, dass ein Gericht sich vielleicht auch mal irren könnte oder hast du Angst davor, dass dein ganzes Weltbild zusammenbricht, wenn du auch nur ansatzweise zulässt, dass bei Gericht Menschen arbeiten und Menschen auch falsche Urteile fällen können?
Ich kann mir das sogar sehr gut vorstellen, denn wer würde bestreiten, dass auch der eine oder andere unschuldig einsitzt, und dennoch ist nicht jeder Verurteilte, der das behauptet, auch tatsächlich ein Unschuldiger.

Am Ende des Tages weiß nur der derjenige selber, ob er die ihm vorgeworfene Tat begangen hat...oder eben nicht. Wir stecken da alle nicht drin.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.02.2022 um 09:13
Zitat von jaskajaska schrieb:So etwas kann ich mir hier ebenfalls vorstellen: die Zeit und die öffentliche Wahrnehmung als Justizirrtum spielen hier für den Angeklagten.
Die Hürden für ein WAV sind hoch, das macht schon mal per se unwahrscheinlich, dass es zu einer Wiederaufnahme kommt.

Und wenn öffentliche Wahrnehmung eine Rolle spielen würde, wäre es wohl in den Fällen Darsow/Toth längst zu einem WAV gekommen. ;)


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20.02.2022 um 13:15
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:und dennoch ist nicht jeder Verurteilte, der das behauptet, auch tatsächlich ein Unschuldiger.
Richtig. Bei den üblichen Fällen, die hier diskutiert werden ( Darsow, Toth oder Schemmer) tu ich mich auch sehr schwer damit, dass es sich um unschuldig Verurteilte handeln soll. Aber da ist die ganze Substanz des Falles auch anders als hier im Fall Genditzki.
Warum ? Ganz einfach: Das einzig plausible Motiv, nämlich der Diebstahl, wurde vor Gericht widerlegt. In der ganzen Vorgeschichte gab es keinerlei Hinweise auf Spannungen zwischen Frau Kortüm und Herrn Genditzki, die zu irgendeinem Nachteil für einen von beiden geführt hätten. Herr Genditzki war in keinster Weise irgendwie auf Frau Kortüm angewiesen oder ähnliches. Ich halte es in diesem Fall tatsächlich für sehr viel wahrscheinlicher, dass garkein Verbrechen vorliegt.
In den anderen Fällen, die ich vergleichsweise genannt habe, ist es absolut nicht möglich die Täterschaften, die die Gerichte festgestellt haben, sinnvoll zu wiederlegen. Vielmehr lassen die Tatumstände und die Beziehungen der Täter zu den jeweiligen Opfern keine anderen Schlüsse zu.


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20.02.2022 um 14:00
@Cassandra71
Es geht nicht darum, dass die öffentliche Wahrnehmung ein Wiederaufnahmeverfahren ermöglicht.
Es ging mir drum, dass einmal eröffnet, die Zeit und die öffentliche Wahrnehmung für den Angeklagten sprechen.


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20.02.2022 um 14:59
@jaska
Von welcher öffentlichen Meinung sprichst du eigentlich?

Die medialen Aussagen von Verteidigerin, der zweiten Frau und der Tochter aus erster Ehe?

Oder, meinst du die bezahlten Gutachter der Verteidigung?

Oder gibt es eine öffentliche Petition mit zig hundertausenden Unterschriften? Wie beim erbärmlichen Avery/Dassey Fall. Bringt in denUSA

genauso wenig, wie hier in Deutschland. Recht so!

Ich lehne mich mal aus dem Fenster.... 99,999 % der Bevölkung kennt diesen Fall nicht und die wenigen, die davon gehört, gelesen haben,

interessiert es nicht die Bohne. Bleiben Familie, Bekannte, Verteidigung (und was dazu gehört), Kriminalfall-Interssierte. Ein Umfeld also,

dass ein großes Eigeninteresse daran hat, dass Justiz-Märchen am Leben zu halten. Ach, ja... und dann noch einige Kriminalfall-

Interssierte.

Meinst du im Ernst, dass wenn ein verurteilter Mörder nur lange genug die Tat leugnet, es dann quasi für seine Unschuld spricht?


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20.02.2022 um 15:48
@LaBaLiLaDy
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Ganz einfach: Das einzig plausible Motiv, nämlich der Diebstahl, wurde vor Gericht widerlegt.
Mir ist nicht klar, ob das ursprüngliche Motiv (Unterschlagung von Geld u.a.) wirklich widerlegt wurde oder ob es sich nicht hat erhärten lassen. Meines Wissens nach wurde vor Gericht lediglich plausibel gemacht, dass er 8.000 Euro Schulden durch einen Motorradverkauf begleichen konnte. Unklar ist aber weiterhin der Verbleib von 54.500 Euro, die mal auf dem Konto von LK waren, aber spätestens zum Zeitpunkt ihres Todes fehlten. Fakt ist, dass MG für das Konto eine Vollmacht hatte, und Fakt ist auch, dass man nicht weiß, wo das Geld ist. Meiner Erinnerung nach soll er laut Urteil bei einer polizeilichen Vernehmung ausgesagt haben, dass er immer mal wieder kleinere Summen für LK abgehoben habe, aber "nie und nimmer" einen so großen Betrag.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Herr Genditzki war in keinster Weise irgendwie auf Frau Kortüm angewiesen oder ähnliches.
Jedenfalls steht fest, dass MG verglichen mit seinem Einkommen schon relativ viele Schulden hatte. Ich denke also schon, dass ihm diese "Nebentätigkeit" mit 100er-Beträgen hier und da ganz gut gefallen hat.
(Interessant ist, dass im 1. Urteil außerdem ein Kreditbetrug erwähnt wird, der ihm bei der Polizei vorgehalten wurde. Er habe sich von einem Freund 12.000 Euro geliehen, um ein Darlehen für eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, und danach seien die 12.000 Euro wieder an den Freund zurückgeflossen.)

Die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hat es in ihrem Podcast "Im Zweifel für den Angeklagten" m.E. sehr treffend auf den Punkt gebracht: In dem Verfahren war von Anfang an der Wurm drin.


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20.02.2022 um 18:00
@A.Boleyn
Ich sprach davon, dass im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi K. im Fall Peggy Knobloch wider Erwarten ein Freispruch erfolgte. Weil die Zeit und die öffentliche Wahrnehmung einfach Dinge bewirkten, die so im ursprünglichen Verfahren nicht möglich gewesen wären.
Der Bezug zum hiesigen Fall war lediglich der, dass man sich im Falle eines Wiederaufnahmeverfahrens nicht sicher sein kann, ob die Indizien und Beweise und Zeugenaussagen heute noch dieselben wären bzw. gleich interpretiert würden.


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21.02.2022 um 07:00
@jaska

Das ist ja alles schön und gut...ändert aber doch nix an der Tatsache, dass der Wiederaufnahmeantrag erst mal durchgehen muss.

Unter anderem das bezweifle ich. Ggf. habe ich das in meinem Beitrag vom 19.12. um 9.12 Uhr einfach nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht. :)

Dass nur sehr wenigen Wiederaufnahmeanträgen stattgegeben wird, ist nun mal Fakt.

Sollte das hier wider Erwarten der Fall sein, wird man sehen, wie es ausgeht...da ist dann natürlich auch ein Freispruch drin.


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21.02.2022 um 09:21
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich sprach davon, dass im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi K. im Fall Peggy Knobloch wider Erwarten ein Freispruch erfolgte. Weil die Zeit und die öffentliche Wahrnehmung einfach Dinge bewirkten, die so im ursprünglichen Verfahren nicht möglich gewesen wären.
Ja, die Zeit kann auch Sichtweisen ändern. Auch Gutachter lernen dazu, die Zeit steht nicht still.

Fast konträr ist dazu die Rechtsprechung, ein Urteil wird selten geändert, nur wenn die neue wissenschaftliche Sichtweise oder es neue Erkenntnisse gibt, welche bewirken, dass das ursprüngliche Urteil kaum mehr zu halten ist, ist ein WAA erfolgreich. Rechtsprechung unterscheidet sich damit zu jeder anderen Wissenschaft, man überdenkt höchst selten die eigenen Entscheidungen.

Es wird nach einem Urteil nicht mehr nachgesehen, ob bei dieser neuen Sichtweise das Urteil anders ausgefallen wäre. In der Praxis ist es so, dass diese neue Sichtweise fast schon die Unschuld beweisen müsste. Eine wirkliche Wissenschaft ist die Rechtsprechung daher nicht und kann es genaugenommen auch gar nicht sein. Und daher muss man sich damit abfinden, dass Unschuldige Strafen absitzen und Schuldige in Freiheit bleiben.

Und das ist auch sehr vom Gericht selber abhängig. Der vorliegende Fall zeigt leider, dass sich das erste Gericht nicht ausreichend Mühe gegeben hat, überhaupt die Punkte ausreichend zu prüfen. Da musste der Betroffene erst in die nächste Instanz gehen, um etwas mehr Recht zu erhalten. Ausgang? Vollkommen offen, eher unwahrscheinlich das der WAA erfolgreich sein wird. Im Juni jährt sich der WAA zum 3. Mal und solch lange Zeiten darf es in einem Rechtssaat auch nicht geben, schließlich hat der Beteiligte Anspruch auf eine rechtskräftige Antwort in einem zeitlich angemmessenen Rahmen. Die wird durch die „Faulheit“ des ersten Gerichts hier jedenfalls nicht mehr erreicht.

Zu dem von Dir angesprochenen anderen Fall, nach der heutigen Lage der Dinge weiß man doch gar nicht mehr, ob überhaupt der ursprünglich Verurteile an der Tat beteiligt war. Ich verweise hier auf den sehr guten Beitrag von @DerGreif in dem entsprechenden Thread:

Peggy Knobloch (Seite 4876) (Beitrag von DerGreif)

Und eigentlich sollte man sich da auch sagen, ganz unabhängig von den Erwartungen in dem Fall PK (die eher subjektiv sind), die Stattgabe und der Freispruch sind doch vollkommen in Ordnung, wenn man dem Grundsatz des Rechtsstaats in dubio pro reo auch gerecht wird. Keiner der von @DerGreif angegriffenen Möglichkeiten kann man aus heutiger Sicht ausreichend als zutreffend bestimmen können. Das war in Wirklichkeit auch schon zur Zeit des ersten Urteils nicht gegeben, da kannte man den Verbringer überhaupt nicht. Das ist ähnlich wie im Fall Harry Wörz. (Meine Meinung zu dem Fall: Ohne erhebliche Tatbeteiligung wird selten jemand eine Leiche verbringen).

Und nun noch mal zum Thema Zeit, ja, die Zeit hat bewirkt, dass man ein neues Hilfsmittel bzgl. der Bewertung eines solchen Sturzes hat, was ist daran verkehrt? Vom einem Gericht ist daher zu erwarten, dass es sich damit dann auch ausreichend beschäftigt, was bisher nicht erfolgt war.


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22.02.2022 um 00:03
Wenn Manfred Genditzki jetzt nicht freigesprochen wird, dann verstehe ich die Justiz entgültig nicht mehr.
Es ist unglaublich, wie festgelegt die bayerische Justiz ist. Fehler sind ja wenn überhaupt eh nur Einzelfälle und halb so schlimm. So sieht es doch gerade die Justiz in Bayern, wie der Fall Mollath uns allen unter anderem zeigte.
MG hatte weder ein Motiv die alte Dame zu töten, noch neigt er zu irgendwelcher Gewalt. Das 2. angenommene Motiv ist lächerlich, da es rein erfunden wurde, denn der zuständige StA hat die Fälle weg schwimmen sehen müssen.
Außerdem fand man keine Spuren von MG und es gibt keine Tatzeugen. Spuren und Tatzeugen kann es aber auch nicht geben, weil hier höchstwahrscheinlich überhaupt nie eine Tat vorgelegen hat.
Die Todeszeit wurde nun auch neu gemessen und Zitat von Frau Rick: "Selbst bei ungünstigsten Umständen hatte Herr Genditzki da schon lange ein Alibi".
Laut einem Zeitungsbericht hat das Landgericht München II einen eigenen rechtsmedizinischen Gutachter benannt, einen Rechtsmediziner aus Essen dieses Mal. Was die Hoffnung zulässt, das der Rechtsmediziner zur Einschätzung des Unfalls kommt.
Aber gerade der Simulationsmethode, die allemal ein neuer Beweis ist wie das OLG klarstellte, dürfte auch große Bedeutung zukommen.


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22.02.2022 um 10:19
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wenn Manfred Genditzki jetzt nicht freigesprochen wird, dann verstehe ich die Justiz entgültig nicht mehr.
Wenn überhaupt wird es zunächst allenfalls zu einem neuen Prozess im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens kommen. Ich weiß nicht, was in der Wohnung geschehen ist, allerdings gibt es doch viele kleine Anhaltspunkte, die gegen MG sprechen:

1) Wo sind die 54.500 Euro vom Konto der LK hin? MG hatte für das Konto eine Vollmacht...

2) Warum bringt er den Kassenbon ohne Aufforderung zu den Polizisten am Tatort? Warum erzählt er pausenlos und ohne Aufforderung von Pelzmänteln und Schmuck, den er angeblich von LK geschenkt bekommen soll und er nicht als Erbschleicher dastehen wolle (ohne dass es zu diesem Zeitpunkt einen Tatverdacht gegen ihn gab)?

3) Warum steckte außen an der Wohnungstür von LK ein Schlüssel? Die (erste) Erklärung von MG, dies sei abgesprochen gewesen und übliches Vorgehen, erscheint eher fernliegend:
(i) Der Pflegedienst hat ausgesagt, dass dies noch nie vorgekommen sei.
(ii) Es erscheint eher lebensfremd, dass eine 87-Jährige alleinstehende Frau freiwillig einen Schlüssel draußen stecken lassen wolle und dann auch noch ihre Geldkassette am Wohnzimmertisch stehen lässt.
Im letzten Wort beim 1. Prozess hat MG sich zudem dahingehend eingelassen, dass die Klingel defekt gewesen sei und er deshalb den Schlüssel habe außen stecken lassen. Das klingt nach einer Schutzbehauptung, zumal die Erklärung vorher nie gefallen ist.

4) Wie sind die zwei Anrufe beim Hausarzt zu erklären? Diese waren so kurz, dass keine Verbindung zustande kam. Bei seinen polizeilichen Aussagen hat sich MG selbst widerlegt. Er hat behauptet, dass er den Arzt habe anrufen wollen, um die Nummer vom Pflegedienst zu erfragen, aber dann aufgelegt, weil der Anrufbeantworter angesprungen sei. All das erscheint fernliegend:
(i) Der Anrufbeantworter konnte bei den kurzen Anrufen nicht anspringen.
(ii) Selbst wenn der Anrufbeantworter beim ersten Anruf angesprungen ist, warum ruft er dann sofort nochmal an?
(iii) Die Mappe mit der Nummer vom Pflegedienst lag auf dem Tisch im Wohnzimmer.
(iv) Später konnte er vom Auto aus doch noch den Pflegedienst anrufen. Wie ist das möglich, wenn der doch angeblich die Nummer nicht mehr gewusst habe?

5) Es ist völlig ungeklärt, warum LK in der Badewanne Wasser eingelassen hat.
(i) Dass sie alleine baden oder duschen wollte, scheidet aus.
(ii) Wenn sie verkotete Wäsche einweichen wollte, wo ist diese Wäsche? Warum ist diese nicht im Bad?
(iii) Warum ist der Wasserlauf genau so eingestellt, dass es nicht zum Überlauf kommt?
(iv) Warum liegen ihre Schuhe so chaotisch im Bad, wenn sie doch nur gestürzt sein soll? Zum Wäschewaschen braucht man die Schuhe nicht ausziehen.

6) Ich bin nicht überzeugt, dass sich beide Hämatome am Hinterkopf und die Auffindeposition zwanglos durch einen Sturz erklären lassen. Nur weil das laut Simulation prinzipiell möglich ist, muss das nicht das wahrscheinlichste Szenario sein. Sie hätte zweimal mit dem Hinterkopf aufschlagen und dann seitlich zum liegen kommen müssen, was schon eher ungewöhnlich ist.

Die einfachste Erklärung für all das ist schlicht, dass MG zweimal mit einem stumpfen Gegenstand auf ihren Kopf eingewirkt hat, dann überlegte, ob er Hilfe holen soll (=> zwei Anrufe) und schließlich beschloss, die Körperverletzung durch Ertränken zu verdecken und all das als häuslichen Sturz zu tarnen. Dabei hat er (wenn er es denn war) den Fehler gemacht, die Hausschuhe einfach so ins Bad zu werfen.

Ob das zur Verurteilung hätte ausreichen dürfen oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich war im Prozess nicht dabei, kenne die Akten nicht, usw. Ich erkenne hier aber kein offenkundiges Fehlurteil.

M.E. kann ihn allenfalls das thermodynamische Gutachten noch retten, nach dem der Todeszeitpunkt deutlich nach 15:09 Uhr liegen soll. Wenn dieses Gutachten überzeugend ist, ist ein WAV + Freispruch möglich. Ich fände es spannend, die Details des Gutachtens selbst zu lesen (bin selbst Physiker), denn es gibt schon viele Unsicherheiten in den Anfangsbedingungen, die dann auch den Todeszeitpunkt variabel erscheinen lassen:
- Temperatur im Bad
- Temperatur des einlaufenden Wassers
- Genaue Einlaufgeschwindigkeit des Wassers
- Temperaturänderung der bekleideten Leiche im Wasser
usw.


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22.02.2022 um 12:38
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:6) Ich bin nicht überzeugt, dass sich beide Hämatome am Hinterkopf und die Auffindeposition zwanglos durch einen Sturz erklären lassen. Nur weil das laut Simulation prinzipiell möglich ist, muss das nicht das wahrscheinlichste Szenario sein. Sie hätte zweimal mit dem Hinterkopf aufschlagen und dann seitlich zum liegen kommen müssen, was schon eher ungewöhnlich ist.
Das ist aber gerade der entscheidende Punkt. Das LG hatte den Sturz ja kategorisch ausgeschlossen.
Zumindest ist nach der Simulation nach das Sturzgeschehen sehr wahrscheinlich.
Ob es das Gericht überzeugt, bleibt jedoch trotzdem abzuwarten.
Aber mit der Rückendeckung durch das OLG könnte es klappen...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.02.2022 um 13:00
@Stefan1477

Das OLG entscheidet zunächst ja nur darüber, ob der Wiederaufnahmeantrag zulässig und begründet ist, ob also von dem Verurteilten bzw. von seiner Verteidigung ausreichende gesetzliche Wiederaufnahmegründe genannt wurden. In diesem Rahmen prüft es nur. ob die von der Verteidigung vorgelegte Sturzsimulation ein neues geeignetes Beweismittel ist. Wenn die Zeugin nicht verstorben wäre, hätte es auch geprüft, ob diese Zeugin so ein neues geeignetes Beweismittel ist

Aber das OLG bewertet nicht, ob durch diese Sturzsimulation ein Mord bewiesen ist oder nicht bzw. ein Unfall vorliegt oder nicht. Es hätte auch nicht geprüft, ob die Zeugin glaubwürdig und ihre Aussagen glaubhaft sind. Wenn das OLG es aus bestimmten Gründen nicht für erforderlich gehalten hätte, hätte es sich die Zeugin nicht mal persönlich anhören müssen. Möglicherweise, aber das ist jetzt Spekulation, hätte es die Zeugin schon deshalb nicht für ein neues geeignetes Beweismittel gehalten, weil diese unabhängig vom Wahrheitsgehalt ihrer Angaben ohnehin nur etwas zum Verhalten des Opfers vor 30 Jahren hätte sagen können, was aber aber für das Verhalten des Opfers zu dessen Todeszeit kaum etwas ausgesagt hätte. Die Zeugin wäre damit für das OLG kein neues geeignetes Beweismittel gewesen.

Bejaht nun das OLG also das Vorliegen ausreichender Wiederaufnahmegründe, wird der gesamte Strafprozess vor einer anderen Kammer des LG neu aufgerollt bzw. wieder aufgenommen. Die Strafkammer muss dann die gesamte Beweisaufnahme neu durchführen mit den kompletten Zeugenvernehmungen, Sachverständigenanhörungen etc. Dabei ist sie an nichts von dem gebunden, was das OLG im Wiederaufnahmeverfahren getan oder geschrieben hat.

In dem wiederaufgenommenen Verfahren vor dem LG kann MG am Ende freigesprochen oder aber erneut verurteilt werden. Wird er nochmals verurteilt, kann er wieder in Revision zum BGH gehen.


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22.02.2022 um 13:12
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Zumindest ist nach der Simulation nach das Sturzgeschehen sehr wahrscheinlich.
Ist ein Sturzgeschehen, das zu zwei Hämatomen am Hinterkopf und zur seitlichen Liegeposition führt, nach der Simulation tatsächlich "sehr wahrscheinlich" oder nur "möglich"? Meiner Erinnerung nach wurde nur die Möglichkeit festgestellt. Meiner Erinnerung nach hat das LG auch nicht geschrieben, dass es einen solchen Sturz für völlig unmöglich halte, sondern lediglich für sehr unwahrscheinlich. Bitte korrigiert mich, wenn ich mich falsch erinnere oder nicht auf dem aktuellen Stand bin.


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22.02.2022 um 13:38
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wenn überhaupt wird es zunächst allenfalls zu einem neuen Prozess im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens kommen. Ich weiß nicht, was in der Wohnung geschehen ist, allerdings gibt es doch viele kleine Anhaltspunkte, die gegen MG sprechen:
Hallo Kegelschnitt,

genau das ist der Punkt!

Ich bin mir nämlich auch nicht sicher. Es gab schon ganz am Anfang so viele Widersprüche, komisches Verhalten und Ungereimtheiten, sodass ich mir auch unsicher bin.
Diverses "Verhalten" ist so ungewöhnlich/komisch, dass dieses wieder auffällig ist.

ME sind es zu viele Dinge, die nicht passen.

Die Polizei konnte sicherlich Videodateien von den Banken einsehen, wenn Herr MG Geld abgehoben hat. Allenfalls kann Herr MG sicherlich Belege vorzeigen/nachweisen.
Ich bin z.B. Betreuer und habe auch diverse Vollmachten. Wenn ich nun Geld abhebe oder dies tun soll, dann lasse ich mir dies vorab und auch danach (auch den Empfang) schriftlich bestätigen. Notfalls durch Angehörige. Trotz Vollmacht! Also könnte ich immer etwas NACHWEISEN.

Man kann sicherlich beweisen, wann und welche Beträge abgehoben worden sind.

Also bei kleineren Beträgen würden meine Alarmglocken nicht klingeln, aber bei einer Summe in der Höhe von 54.500 € schallert es extrem laut bei meinem Warnsystem.
Geld weg, dann Frau LK "verstorben", so viele Auffälligkeiten, Widersprüche usw.
Das passt nicht, weder vorne noch hinten!

Ich hoffe, dass die Ermittler alles überprüft haben und Herr MG alles belegen konnte.
Wie lange nun Kameradaten seitens der Bank vorrätig waren, kann ich nicht sagen.

Auch zwecks Hämatomen bin ich skeptisch, da ein Aufschlagen mit dem Kopf hätten "andere" Muster erzeugen lassen können. Forensisch kann man sicherlich prüfen, ob Fingerabdrücke von Frau LK an den Armaturen passend (Winkel, Druck/Stärke usw.) vorhanden sind und andere Spuren "verwischt worden sind oder verhindert wurden.

Ich habe mir auch alles durchgelesen und finde es sehr mysteriös.

Das Verhalten von MG ist schon sehr komisch.
Klar, wenn man von einem TOD erfährt und war kurz vorher noch vor Ort, dann wird einem komisch. Allerdings reagieren Menschen dann nur auf eine bestimmte Art und Weise, wenn diese etwas "mehr" wissen. Und genau das macht mich stutzig. Komisches Verhalten, dann die Widersprüche usw.

Gut, ob alles so korrekt im Bad lag, ist fraglich. Hier wurde ja schon oft spekuliert, ob nicht Dritte (Arz usw.) etwas angefasst oder umgestellt haben?

Ich meine, nicht jeder geht ja vorab von Mord aus. Da wird schnell etwas auf die Seite geräumt, um der Person zu helfen. Insofern weiß ich nicht, ob das mit den Schuhen 1:1 passt.

Als Hobby-Physik-Begeisterter und 3D-Virtualist, Animator usw. besitze ich auch ein paar technische Programme, um Simulationen (auch vom Maschinenbau her) zu erstellen.
Ich sehe das von beiden Seiten kritisch, denn wenn man 1.000.000.000.000 Versuche durchgeht, bis es passt, kann man alles damit "bekräftigen". Sowohl, dass es "NICHT" sein kann, als auch, dass es "MÖGLICH" wäre. Das ist mir zu viel "Varianz".

Das mit dem Hämatom lässt mir auch keine Ruhe. "Neutral" habe ich dazu einmal ein paar Mediziner befragt. Auch diese Mediziner hatten eine ganz andere "Fachmeinung".

Hier wurde doch des Öfteren geschrieben, dass der Beutel/die Tüte mit Dreckwäsche
an der Tür hing bzw. auf einer Kommode stand. Frau LK wurde diese Tüte doch vom Krankenhaus mitgegeben, oder nicht? Und die ist nach wie vor verschwunden?

Meines Erachtens stinkt das alles. Gewohnheiten hin oder her, aber eine Geldkassette usw. lässt man ja nicht so offen stehen. Demenz? Schwierig.

Auch das Telefonat ist komisch. MG kennt die Nummer nicht, die Mappe liegt vor der Nase und dann vom Handy ein Direktruf?

Ich möchte nichts zusammenspinnen, aber das Einzige wäre noch eine Dritte Person.
Wenn MG beobachtet worden ist, der Schlüssel "gesteckt" hat usw.?
Dann in Verbindung mit der Feststellung des Todeszeitpunktes. Allenfalls dies könnte noch entlasten.

Dennoch bleibe ich auch dabei: Zu viele ungewöhnliche Dinge, die vorher nie so waren. Dann komisches Verhalten, Hinweise, Widersprüche usw. Nee, da ist etwas faul!

Ich möchte nicht in der Haut von Forensikern, Anwälten, Richtern und Ermittlern stecken.
Manches scheint klar zu sein, ist aber ganz anders. Anderes wirkt anders, ist aber eigentlich ganz klar. Manche sind unschuldig, sitzen ein. So mancher Mörder kommt wieder frei.
Ich hoffe nur, dass alles "korrekt" ablaufen wird.

Problematisch ist, dass zu viele "Experten" wahrlich den Brei verderben können.
Es sind mir zu viele Meinungen von Fachleuten. 10000000 Simulationen und bei irgendeiner Wahrscheinlichkeit "könnte" es (nicht) so gewesen sein. Man muss nur so lange animieren/berechnen, bis man "DAS ERGEBNIS" bekommt. In deren Haut möchte ich nicht stecken.

Kurzum: Ich wollte nur schreiben, dass ich es genauso sehe. Du hast einen Teil der Punkte, die nicht passen, angesprochen. Genau das wundert mich auch. Das passt nämlich nicht.
Unabhängig davon, dass wohl jeder Mensch anders ist und anders reagieren würde. Das ist mir zu einfach. Diverse Grundzüge und Verhaltensmuster sind bei 99,99% Menschen identisch. Das kann man neurologisch und psychologisch "nachweisen".
Daher passt mir das Verhalten von MG am "Tag x" eben auch nicht. Auch danach passt es hinten und vorne nicht. Das passt eben genau zu Personen, die etwas wissen und dann "so" handeln, obwohl Dritte sich wundern, da die Person ja angeblich nicht involviert war. Nur dies ergibt dann "so" SInn.

Aber, ich war ja nicht dabei. Wer weiß, was die Ermittler alles haben und "wissen". LEdiglich der Prozess und diverse Dinge hatten mich geschockt. Dies abgelehnt, hier und da etwas anderes zugelassen usw. Also "fair" geht anders, finde ich.


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22.02.2022 um 13:53
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ist ein Sturzgeschehen, das zu zwei Hämatomen am Hinterkopf und zur seitlichen Liegeposition führt, nach der Simulation tatsächlich "sehr wahrscheinlich" oder nur "möglich"? Meiner Erinnerung nach wurde nur die Möglichkeit festgestellt. Meiner Erinnerung nach hat das LG auch nicht geschrieben, dass es einen solchen Sturz für völlig unmöglich halte, sondern lediglich für sehr unwahrscheinlich. Bitte korrigiert mich, wenn ich mich falsch erinnere oder nicht auf dem aktuellen Stand bin.
Dafür soll der Gutachter ja angehört werden, der das Simulationsgutachten erstellt hat.
Erst dann werden wir es genau genau wissen.
Bloß ohne Eingreifen des OLG München wäre es ja überhaupt nicht dazu gekommen, dass sich das LG nun mit dem Simulationsgutachten sehr intensiv beschäftigen muss.
Die richtigen Fragen dürften entscheidend sein, aber da wieder die gleiche Kammer unter Richterin Elisabeth Ehrl zuständig ist, bleibe ich auf jeden Fall skeptisch.


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