Badewannenunfall von Rottach-Egern
27.02.2022 um 12:04Lento schrieb:Jeder darf dazu seine eigene Meinung haben, glücklicherweise leben wir in einem Land, wo das (aktuell) möglich ist. Jedem ist es daher freigestellt, Urteile kritisch anzusehen. Daher darf jeder auch sagen, was er von einem Urteil hält und das ist auch gut so.Natürlich. Wenn du damit sagen willst, dass du selber nach dem Ergebnis der gesamten Hauptverhandlung hinreichende Zweifel an der Schuld des Angeklagten gehabt hättest, obwohl du bei der Hauptverhandlung nicht dabei warst, ist das eben deine Meinung.
Die Strafkammer, deren Mitglieder die gesamte Verhandlung und Beweisaufnahme miterlebt haben, hat es halt anders gesehen.
Hier noch was Interessantes dazu, dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht für die Bewertung jedes einzelnen Beweismittels gilt, sondern dass und warum dieser Grundsatz eine das Gericht bindende Entscheidungsregel ist:
https://www.bundestag.de/resource/blob/826326/145f3b69ea22bc7d4c1d362a922d46f2/In-dubio-pro-reo-data.pdf