HansB schrieb:Passt nicht.
Das Abheben begann schon 2007. Da muss sie das Geld zwischengelagert haben. Und da konnte es auch noch nach ihrem Tod gewesen sein.
Wann wurde das Fach genau eingerichtet?
Daher bleibt meine Frage, wie schnell wurde die Wohnung aufgelöst, wie gut wurde gesucht?
Wann wieviel abgehoben wurde, wissen wir gar nicht. Nur dass im März 2007 noch rd. 55.000 € auf den Konten waren und im Monat ihres Todes 10/2008 noch 790 €.
Die Abhebungen größerer Beträge können auch erst 2008 begonnen haben.
Das Bankschließfach wurde nunmal ausgerechnet in diesem Zeitraum gemietet, Genditzki war ein paar Mal dran und es war leer.
Wieviel abgehoben wurde, wissen wir auch nicht, ob nun größere Beträge oder viele kleinere.
G. könnte zum Beispiel regelmäßig zu viel Bargeld zum Verbrauch abgehoben haben und ihr das Geld auch gebracht haben, sie kontrollierte ja die Kontoauszüge. Dann blieb immer reichlich Bargeld in der Wohnung übrig und er empfahl ihr zwischendurch, mal wieder eine größere Summe ins Schließfach zu bringen und zweigte bei der Gelegenheit etwas ab oder plünderte das Schließfach einmal komplett.
In der Wohnung wird sie die ca. 50.000 € nicht aufbewahrt haben, sie hatte wegen des Risikos ja extra ein Bankschließfach genommen.
G. sagte bei der Polizei, dass er nie und nimmer 54.500 € abgehoben habe. Dann verweigerte er weitere Angaben. Aber wer sollte es sonst abgehoben haben, wenn er das immer für die alte Dame erledigte?
Also der Verdacht liegt ja nun wirklich nahe, dass G. als Geldbotenbeauftragter bei der Minimierung des Guthabens beteiligt war. Beweisen konnte man es allerdings nicht.