Andante schrieb:Da es Frau K. vorher nicht peinlich gewesen war, sich vom Hausmeister - und nicht vom Krankenwagen - in einem Zustand ins Krankenhaus fahren zu lassen, in welchem sie bereits verschmutzt war, können wir vielleicht annehmen, dass es ihr auch nicht peinlich gewesen wäre, sich von ihm einmal eventuell vorhandene besonders verschmutzte Wäsche in der Maschine waschen zu lassen.
Wer in der häuslichen Pflege alter Menschen tätig war, findet das überhaupt nicht erstaunlich. Solche Verhaltensweisen sind die Regel, nicht die Ausnahme.
Andante schrieb:Eben, die Wäsche fehlt, aber auch die psychologische Stimmigkeit.
Von der psychologischen Stimmigkeit des Verhaltens alter Menschen gibt es wohl unterschiedliche subjektive Ansichten. Letztlich baut darauf - zusammen mit einem wahrlich nicht überzeugenden Sturzgutachten - eine Verurteilung auf. Ein gerontopsychologisches Gutachten hätte mit Sicherheit deutlich gemacht, dass es eben nicht unwahrscheinlich ist, dass sich das Opfer so verhalten hat.
falstaff schrieb:Dieses eine Argument taucht daher nicht wirklich dazu, berechtigte Zweifel zu wecken.
Aber auf dem Gegenargument baut eine Verurteilung zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe auf. Einen Ladendieb, der behauptet, er habe die Tafel Schokolade nur aus Versehen in die Manteltasche gesteckt, den mag man auf solcher Grundlage verurteilen dürfen, einen Mörder eigentlich nicht.
Das Argument ist genauso eine Annahme, wie die Annahme des Gerichts, das Opfer habe keine Wäsche waschen (oder aus anderen Gründen Wasser in die Wanne füllen) wollen.