Andante schrieb:Fein. Die irgendeine Sendung oder der irgendeine Podcast müssen es ja wissen, natürlich weitaus besser als jeder Obduzent und jedes mit der Sache befasste Gericht.
Ich finde in dem Urteil nirgens eine genauerer Beschreibung der vorhandenen Hämatome. Du hast behauptet, dass die zwei am Kopf die einzigen gewesen sein sollen. Das kann ich so im Urteil nicht finden, dafür solltest Du dann auch den Nachweis liefern, dass das Urteil auch sämtliche Hämatome aufgeführt hat. Wenn ich meinen Körper betrachte, so sind an diesem auch schon einige Hämatome zu finden, unterschiedlich alte, unterschiedlich stark ausgeprägte. Hämatome gehören einfach zum Alltag.
Außerdem entstehen Hämatome auch schon durch kräftiges Zupacken. Also wie soll Frau K vom Wohnzimmer bis in das Bad getragen worden sein, ohne dass Hämatome entstanden sein sollen? Wie kann ich mir die Ablage in der Wanne vorstellen, ohne dass dabei irgend etwas an der Wanne anschlägt? Ja, wie ich schrieb, ein Schwebezauber wäre da notwendig. Aber so weit gehe ich nicht, ich denke, dass es andere einfach gab und die Sendungen das auch nicht aus dem Nichts behauptet hatten. Dort wurde das soweit ich es in Erinnerung habe von einem Rechtsmediziner behauptet, der das Obduktionsergebnis von Frau K vorliegen hatte.
Rick_Blaine schrieb:Was die Rolle der Staatsanwaltschaft bzw. des Staates angeht, die @Lento angesprochen hat, nun, ich denke auch hier muss man realistisch sein. Für den Staat ist das rechtskräftige Urteil erst mal abgeschlossen. Da zu erwarten, dass der Staat nun gegen seine eigenen Erkenntnisse ermittelt wäre weltfremd. Freilich, sobald das WAV beginnt, ist der Angeklagte eben nur Angeklagter und es ist wieder auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Entlastendes zu ermitteln. Aber auch hier ist es weltfremd anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft dabei besonderen Eifer an den Tag legt.
Ich gebe Dir Recht, realistisch ist das nicht unbedingt. Das hatte ich ja auch damit angedeutet, dass dort Strukturen vorhanden sind, die dem entgegen stehen. Jedoch wird in D häufig von Richtern behauptet, dass es wenig Fehlurteile gäbe, weil die Zahl der Wiederaufnahmen so gering seien, sie erwähnen dann am Rande noch Dunkelziffern ohne deren Höhe abzuschätzen. Dieses Argument löst sich jedoch in Luft auf, wenn man weiß, dass es für die meisten Inhaftierten ein solches Verfahren überhaupt nicht erreichbar ist. Eben alein schon aus finanziellen Gründen, weil sie niemanden finden können, der sich ihren Fall mal ansieht, abgesehen von den extrem hohen Hürden selber. Diese Argumentation ist daher in Wirklichkeit eine Null-Nummer und daher unseriös. Wenn man ein WAV in das Strafgesetz schreibt, sollte man sich schon mal überlegen, wie das überhaupt für die Betroffenen ereichbar sein soll, ansonsten haben die Gesetze fast nur eine reine Alibi-Funktion um den Staat besser dastehen zu lassen, als er ist.
Aktuell gibt es ja die Sache mit dem WAV zu Ungunsten des Freigesprochenen. Hier ist die Situation eine vollkommen andere, hier ist dann der ganze Staatsapparat dahinter. Es wäre eigentlich Aufgabe der Politiker gewesen, gleichzeitig die Problematik des Nichterreichbarkeit des WAVs für die meisten anzugehen. Aber Politiker geben eben lieber populistische Themen an und das dann kurz vor der Wahl zu machen, ist wieder mal typisch.
In den USA existiert schon lange u.a. das Innocence Project (und noch weitere) um diesen Missstand zu beheben. D ist in diesen Dingen wieder mal weit hinten dran, immerhin gibt es nun das Projekt "Fehlurteil und Wiederaufnahme", was offenbar ein ähnliches Ziel hat und auch von Unis mit unterstützt wird, das ist immerhin ein Anfang. Ich hoffe dieses Projekt bleibt am Leben, es ist dringenmd notwendig.Zusätzlich soll jetzt wieder mal einen statistische Auswertung von WAVs gestartet werden, das war das letzte mal 1972, also vor 50 Jahren.