Palio schrieb:Das erschließt sich doch logisch, wenn man sich den Fall vorstellt. Es ist der Länge nach Richtung schräg links zu den Armaturen genug Platz. Der Rumpf zieht die Beine nach und die werden über den Rand gezogen, ohne dass man das rechte Bein aktiv anheben muss. Von einer rechten Ausgangsposition bekommt man die nötige Drehung des Körpers und das Nachziehen der Beine daher halbwegs hin.
Es ist sehr interssant, dass Du Dich auf diesen Stunt beziehst. Dort steht die Frau jedoch nicht rechts an der Badewanne, sondern etwa mittig. Genau dort dürfte der Abstand ausreichen. Je weiter man nach rechts gehen würde, umso weniger Platz bleibt für diese Bewegung. Dies entspricht jedcoh nicht der Behauptung von Adamec. Er behauptet, dass es umso wahrscheinlicher wird, je weiter Rechts das Opfer gestanden hätte, wobei auch nur "allenfalls" sagt.
Ein Sturz in die Auffindungsposition sei allenfalls denkbar, wenn sich die Ausgangsposition von Frau in der in der rechten Hälfte der Badewanne befunden habe, d.h. im Bereich zwischen Wanne und Tür, und ihr Kopf, welcher grundsätzlich die Richtung der Bewegung vorgebe, nach schräg links vorne gezeigt habe. Je weiter sie vom rechten Rand der Badewanne entfernt, d.h. je weiter links sie gestanden sei, desto unwahrscheinlicher sei das Erreichen der Endposition, da eine schräge Stellung - von rechts - zu der sich am linken Rand befindlichen Armatur für den Vollzug der Drehbewegung des Körpers nötig sei, um die Endposition zu erreichen, in der der Kopf nach links zeige und der Körper auf der rechten Seite liege. Die Rotationsbewegung könne auch nicht durch den rechten Arm geführt werden, da dieser lediglich 6 % der Körpermasse ausmache und den Körper nicht mit in die Rotation ziehen könne.
Quelle: Urteil 2 Seite 54.
Was auffällt, irgendwelche Gedanken, wie die rechten Beine über den Badewannenrand gekommen sein sollen, dazu findet man keine Erklärung, es kann natürlich theoretisch sein, dass das im vollständigen Gutachten zu finden ist, aber recht unwahrscheinlich, denn sowohl in den Simulationenen als auch bei Stuntversuch benötigt man rechts viel Platz und genau das negiert er in seinem Gutachten, aus seiner Sicht, soll ganz rechts die Wahrscheinlichkeit am größten sein.
Wenn es für Adamec möglicherweise die Bewegung der Beine zu komplex für seine damaligen beschränkten Mittel war und er die bei seinen Betrachtungen außen vor gelassen hat und zum Vorteil des Angeklagten angenommen hat, dass die schon irgendwire über den Badewannenrand gekommnen werden. Dann hat er jedcoh die Möglcihkeiten der Simulatuionen und die des Stuntversuchs nicht betrachte, denn in allen dre Fällen soielen die Beine eine große Rolle, dadurch entsteht erst die Rotations in die Wanne hinein.
Ich hoffen, dass die Verteidigung diesbzgl. schon mit seinen Gutachten beschäftigt hat. Wenn das so ist, wie ich annehme, sind diese natürlcih aus heitiger Sicht nichts mehr Wert.
Trotzdem es ist aber interssant, dass Du Dich nun auf diesen beziehst, diese wurde 2012 aus verschiedenen Gründen vom LG abgelehnt und zwar, dass die Höhe der Wanne nicht passt, dass die Größe der Stunt-Frau nicht passt und dass die Stuntfrau Reflexe zeigen würde.
Aber trotzdem will ich mal daruf eingehen und auf etwas anderes hinweisen. Als die Stuntfrau schon fast komplett reingefallen ist, schnellt der Oberkörper nach hinten. Hätte sich die Stuntfrau nicht reflexartig kräftig sich am vorderen Wannenrand festgehalten, dann wäre möglciherweise der Kiopf nach hinten geschnellt und ein Hämatom wäre vielleicht schon in dieser Lage entstanden. Sie wird auch die Halsmuskeln angespannt haben, um das zu verhindern. Bei einer kurzzeitig ohnmächtigen Person, wäre der Kopf vermutlich stärker nach hinten geschnellt.