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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.06.2023 um 03:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sollte es einen Freispruch geben, muss damit allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, siehe Fall Monika Weimar.

Die StA könnte in Revision gehen,
Das gilt umgekehrt im Falle einer erneuten Verurteilung allerdings grundsätzlich ebenso.

Aber geben wir die Hoffnung nicht auf, dass diese Kammer ein revisionssicheres Urteil sprechen wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.06.2023 um 13:39
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Ebenso kann Frau K. das Bedürfnis gehabt haben, sich durch ein Bad zu reinigen, gerade nach dieser Durchfallerkrankung und wenn sie immer noch oder wieder eine kotbeschmutzte Hose am Leib hatte.
Urteil Seite 15: Am Morgen des Entlassungstages, den 28.10.2008, wusch sich Lieselotte ..., die sich darauf freute, wieder nach Hause zu kommen, ohne Hilfe, zog sich selbständig an und packte ihren Koffer.
Urteil Seite 26: Die Krankenschwester Anette r gab an, Frau ... habe ihr Angebot am Entlassungstag, ihr beim Baden oder Duschen behilflich zu sein, abgelehnt. Sie habe sich vehement geweigert, die Badewanne zu benutzen, und geäußert, sie möge es nicht, wenn das Wasser so hoch steige.
Dieses ganze Arsenal an Badezeug nur für Fußbäder - das glaubst du doch selbst nicht. Für mich ist und bleibt das ein Indiz dafür, dass sie eben doch noch manchmal badete, und das passt bestens zur DNA an den Wasserhähnen.
Der Mann ist tot, selbst badet man nicht, ist dann der nächste logische Schritt, dass man die Badeutensilien in den Müll schmeißt? Da sie eine Putzhilfe hatte, dürften sie die Teile kaum gestört haben. Vielleicht fand sie sie sogar dekorativ oder hat schlicht und einfach keinen Gedanken daran verschwendet?

Urteil Seite 93: Gemäß dem im Selbstleseverfahren eingeführten DNA-Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München vom 16.12.2008 fanden sich am Badewannengriff, am Duschregler, an der Oberkante sowie der Vorderseite des Drehknopfes des Wasserablaufs ausschließlich DNA-Muster, die mit denen der Frau ... übereinstimmten und sich daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Frau ... zuordnen ließen, was zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt für eine Nutzung der Wanne durch sie spricht, und zudem nichts über den Zeitpunkt besagt.

Wenn man badet, werden sich sicherlich DNA an den vorgenannten Teilen finden können. Allerdings wäre es naheliegend, dass sich ebenfalls Spuren an den Wannenrändern oben finden lassen müssten, die sich beim Abstützen zwangsläufig ergeben. Oder sollte sich Frau K. beim Versuch in die Wanne einzusteigen, ihre Füße befanden sich 70 cm (Armeslänge) von der Wanne entfernt, hätte sie hierbei das Übergewicht bekommen, nicht reflexartig versucht, sich am erreichbaren Wannenrand abzustützen, statt am gegenüberliegenden Wasserhahn?
Und wenn sie nicht baden wollte, dann wollte sie halt doch Schmutzwäsche einweichen, wie es früher ihre Marotte gewesen ist.
Früher? Wann früher?

Urteil Seite 48: Auch die Putzhilfe von Frau Kortüm, die Zeugin Monika l, hat angegeben, zu keinem Zeitpunkt frische Gebrauchsspuren an der Badewanne gesehen zu haben, ..... Zudem habe sich bis zu ihrem letzten Besuch bei Frau am 21.08.2008 stets ein Badewannenlifter in der Badewanne befunden, so dass ein Wäscheeinweichen auch gar nicht möglich gewesen sei.
Wenn Herr Genditzki ihr zweimal frische Wäsche ins Krankenhaus brachte, wird er im Gegenzug die getragene Wäsche nicht gleich gewaschen haben. Das hätte sich für jeweils zwei, drei Unterhosen nicht gelohnt. Darum gehe ich auch davon aus, dass sich Schmutzwäsche in der Wohnung befunden hat.
Wenn du mit Schmutzwäsche nicht getragene sondern verkotete Wäsche meinst, letztere wurde nicht in der Wohnung gefunden.

Urteil Seite 45: Stark verschmutzte oder verkotete Wäsche ist auf den Lichtbildern nicht zu sehen und wurde auch von keinem der Polizeibeamten, die noch am Abend des Tattages vor Ort waren, gesehen oder gerochen. Sämtliche dieser Polizeibeamten, wie auch diejenigen, die laut den Angaben von KHKin an den weiteren Durchsuchungen der Wohnung am 17.11.2008 und am 19.01.2009 beteiligt waren und die am 13.11.2008 die Spurensicherung in der Wohnung durchgeführt haben, haben keinen auffälligen Geruch, insbesondere keinen Kotgeruch, in der Wohnung wahrgenommen. Gleiches gilt, wie von KHKin berichtet, für den Nachlasspfleger Rechtsanwalt und die Gutachterin Frau , die im Frühjahr 2009 eine Wohnungsbesichtigung durchführten, sowie für die Mitarbeiter der Räumungsfirma, die die Wohnung Ende August 2009 ausräumten.


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15.06.2023 um 15:43
Zitat von emzemz schrieb:Zudem habe sich bis zu ihrem letzten Besuch bei Frau am 21.08.2008 stets ein Badewannenlifter in der Badewanne befunden, so dass ein Wäscheeinweichen auch gar nicht möglich gewesen sei.
Dieser Lifter war aber zwei Monate später, am Todestag von Frau K definitiv nicht mehr vorhanden. Weswegen wäre er wohl abmontiert worden, wenn nicht zum Zweck einer Nutzung der Wanne?

Wobei ich nicht davon ausgehe, dass Frau K baden wollte, dies wäre ohne Lifter reichlich riskant gewesen und würde nicht im Einklang mit ihnen Äußerungen stehen.

Was das Waschen von Kotwäsche ausschließlich mit kalter Wäsche anbelangt, was einige hier zur Diskussion gestellt haben (ich wundere mich, dass der äußerst kreative Staatsanwalt FG nicht auf diese Idee kam), so verhält es sich in Wahrheit aber etwas anders.

Richtig ist, dass allgemein empfohlen wird, frische Kot- oder Blutflecken ausschließlich mit kaltem Wasser auszuwaschen.

Die Kotflecken an der Schlafanzughose waren jedoch nicht frisch, so dass ein Einweichen mit kaltem Wasser nicht den gewünschten Effekt erreicht hätte.
Die Online-Ratgeber, die in diesem Fall "kaltes bis lauwarmes" Wasser empfohlen und nur heißes Wasser ausschließen, sind zahlreich.

Daher ist es auch nicht auffällig, dass sowohl das Kaltwasser- als auch das Warmwasserventil aufgedreht wurden, denn nur dadurch gewinnt man "lauwarmes Wasser" (ungefähre Definition von lauwarm= zwischen 25 Grad und Körpertemperatur).


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15.06.2023 um 15:49
Frau K. nahm ihre Medikamente unregelmäßig ein, aufgrund dessen, kam es häufig zu Stürzen. Wir sind uns hoffentlich ALLE einig, dass es nicht daran lag, dass sie schusselig war, sondern wahrscheinlich war sie ziemlich stur und sah eben keine Notwendigkeit darin, diese einzunehmen, obwohl sie mehrfach stürzte. Aufgrund dessen kam es dazu, dass ein Pflegedienst mit der Medikation beauftragt wurde. Scheinbar hatte sie vor diesen Stürzen keine sonderlich große Angst, aber nach der Meinung einiger hier, eine riesen große Panik vor der Badewanne die sie scheute wie der Teufel das Weihwasser.


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15.06.2023 um 15:56
Dass sie zu Stürzen neigte, wurde ja belegt. Sie hatte seit Tagen Durchfall gehabt, da ist es natürlich fraglich, ob die Medikamente die sie einnahm, noch überhaut eine Wirkung zeigten .


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15.06.2023 um 16:32
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dieser Lifter war aber zwei Monate später, am Todestag von Frau K definitiv nicht mehr vorhanden. Weswegen wäre er wohl abmontiert worden, wenn nicht zum Zweck einer Nutzung der Wanne?
Der Lifter war von einem Sanitärhaus gemietet und wurde nun zurückgegeben?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Was das Waschen von Kotwäsche ausschließlich mit kalter Wäsche anbelangt, ...
Frau Kortüm war in einem Alter, in dem Mädchen in der Schule noch in hauswirtschaftlichen Dingen unterrichtet wurden. Sie war also nicht auf "Online-Ratgeber" angewiesen.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Dass sie zu Stürzen neigte, wurde ja belegt. Sie hatte seit Tagen Durchfall gehabt, da ist es natürlich fraglich, ob die Medikamente die sie einnahm, noch überhaut eine Wirkung zeigten .
Das Personal im Krankenhaus scheint das nicht in Frage gestellt zu haben, ansonsten hätte man sie kaum entlassen.


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15.06.2023 um 17:02
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:aber nach der Meinung einiger hier, eine riesen große Panik vor der Badewanne die sie scheute wie der Teufel das Weihwasser.
Das ist nicht „die Meinung“ einiger hier, dass sind die Aussagen der Zeugen, die sowohl nach ihren Wahrnehmungen dazu befragt wurden, ob sie jemals Spuren davon bemerkt haben, dass das Opfer Wannenbäder nahm, als auch dazu befragt wurden, was Frau K zum Thema Wannenbad sagte.

Man kann ja diese Zeugenaussagen alle ignorieren, aber einige machen das halt nicht. Bloß „Meinen“ tun die, die unter Nichtbeachtung der Zeugenaussagen Frau K partout heimliche Bäder andichten wollen.


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15.06.2023 um 17:05
Zitat von emzemz schrieb:Das Personal im Krankenhaus scheint das nicht in Frage gestellt zu haben, ansonsten hätte man sie kaum entlassen.
Dann waren es bestimmt solche Medikamente, die selbst bei Durchfall und Erbrechen noch ihre volle Wirkung zeigten.. in diesem Fall ist eben alles so ganz anders.
Zitat von AndanteAndante schrieb:as ist nicht „die Meinung“ einiger hier, dass sind die Aussagen der Zeugen, die sowohl nach ihren Wahrnehmungen dazu befragt wurden, ob sie jemals Spuren davon bemerkt haben, dass das Opfer Wannenbäder nahm, als auch dazu befragt wurden, was Frau K zum Thema Wannenbad sagte.
Frau K. war keine dumme Person gewesen. Sie scheute nicht nur die Badewanne, sondern auch jegliche Hilfe bei der körperlichen Hygiene.
Wenn sie irgendjemandem gegenüber geäußert hätte, dass sie alleine die Badewanne zu welchem Zwecke auch immer nutzte, dann hätte man ihr auch da mit Sicherheit jemanden zur Seite gestellt. DAS wollte sie aber scheinbar so gar nicht. Daher wundert es mich nicht, dass sie bestritt, die Badewanne zu nutzen.


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15.06.2023 um 17:21
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wenn sie irgendjemandem gegenüber geäußert hätte, dass sie alleine die Badewanne zu welchem Zwecke auch immer nutzte, dann hätte man ihr auch da mit Sicherheit jemanden zur Seite gestellt. DAS wollte sie aber scheinbar so gar nicht. Daher wundert es mich nicht, dass sie bestritt, die Badewanne zu nutzen.
Dann wäre also die staatliche Hygieneagentur quasi verantwortlich für den Tod der alten Dame, weil sie gegen den Willen des Opfers immer jemanden vorbeigeschickt hätte, der notfalls gewaltsam in die Wohnung eingedrungen wäre, um dem Opfer beim Wannenbad zu helfen. Frau K sah daher, um dieser Zwangshilfe zu entgehen, keinen anderen Ausweg als heimlich zu baden, mit dem bekannten schrecklichen Ende. Warum ist da bisher nur keiner drauf gekommen?


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15.06.2023 um 17:27
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Dann waren es bestimmt solche Medikamente, die selbst bei Durchfall und Erbrechen noch ihre volle Wirkung zeigten.. in diesem Fall ist eben alles so ganz anders.
Ich denke mal nicht, dass es notwendig ist, die Medikamentierung im Krankenhaus zu analysieren und dabei das Symptom Erbrechen neu einzuführen.


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15.06.2023 um 17:38
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dieser Lifter war aber zwei Monate später, am Todestag von Frau K definitiv nicht mehr vorhanden. Weswegen wäre er wohl abmontiert worden, wenn nicht zum Zweck einer Nutzung der Wanne?

Wobei ich nicht davon ausgehe, dass Frau K baden wollte, dies wäre ohne Lifter reichlich riskant gewesen und würde nicht im Einklang mit ihnen Äußerungen stehen.
Aus meiner Erinnerung vom 1. Prozesstag:

Zu der Frage, wann und warum der Lifter abmontiert wurde, hat sich MG über seine Verteidiger wie folgt eingelassen: Der Lifter sei ca. 1 Jahr vor dem Tod von LK abmontiert worden. Sie habe auch Angst gehabt, sich mit Lifter in der Badewanne zu waschen, weil sie einen Stromschlag befürchtete. Zwar habe MG ihr erklärt, dass von dem mit Batterie betriebenen Lifter keine solche Gefahr ausgehe, aber sie habe diesen trotzdem nicht nutzen wollen. Also wurde der Lifter abmontiert.


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15.06.2023 um 17:40
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Ausgeglichen. Die StA. verhält sich ruhig und zurückhaltend, RAin Rick ist engagiert und bei der Sache, während RA Wittmann sämtliche Zeugen der Polizei mantraartig
dazu auffordert, die Wahrheit zu sagen, nicht mehr zu lügen und mit provokanten Unterstellungen versucht, Zeugen zu verunsichern. "Jetzt haben's zwei mal gelogen, sagen's ab jetzt die Wahrheit!"
Bei einem Zeugen wurde die Vereidigung beantragt. Abgesehen davon, dass RA Wittmann unnötig aufdringlich und provokant auftritt (vermutlich die ihm zugedachte Rolle), habe ich gegen den bisherigen Verlauf keine Einwände. Die mitunter nach 15 Jahren unvermeidlichen Erinnerungslücken sind jedoch teils etwas lästig.
Danke für die Info!

Magst du, soweit es aufgrund des laufenden Prozesses möglich ist, von der Zeugenvernehmung der KHKin berichten?


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15.06.2023 um 17:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann wäre also die staatliche Hygieneagentur quasi verantwortlich für den Tod der alten Dame, weil sie gegen den Willen des Opfers immer jemanden vorbeigeschickt hätte, der notfalls gewaltsam in die Wohnung eingedrungen wäre, um dem Opfer beim Wannenbad zu helfen. Frau K sah daher, um dieser Zwangshilfe zu entgehen, keinen anderen Ausweg als heimlich zu baden, mit dem bekannten schrecklichen Ende. Warum ist da bisher nur keiner drauf gekommen?
wenn eine fast 90jährige nicht mehr der Körperhygiene nachkommen kann, dann wird ihr selbstverständlich jemand zur Hilfe gestellt. Insbesondere wenn sie sich bei dieser in Gefahr begibt (z. B. das alleinige Baden in der Badewanne).
Scheinbar wollte Frau K. das nicht. Sie hatte ja bereits Erfahrung damit machen können, als sie ihre Medikamente nicht regelmäßig einnahm.


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Palio ehemaliges Mitglied

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15.06.2023 um 17:54
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:wenn eine fast 90jährige nicht mehr der Körperhygiene nachkommen kann, dann wird ihr selbstverständlich jemand zur Hilfe gestellt.
Auf Antrag. Frau Kortüm hätte Hilfe beantragen müssen. Hat sie aber nicht, also konnte sie tun und lassen, was sie will. Unglaublich, aber wahr: Es gibt hierzulande gar keine staatliche Hygieneagentur, die den Bürgern nachschnüffelt.


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15.06.2023 um 17:57
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:wenn eine fast 90jährige nicht mehr der Körperhygiene nachkommen kann, dann wird ihr selbstverständlich jemand zur Hilfe gestellt.
Diese Behauptung wird auch durch permanente Wiederholung nicht zur Wahrheit.

Gesetzliche Betreuung ist nur mit Zustimmung des zu Betreuenden und ansonsten nur unter sehr engen Voraussetzungen gegen dessen Willen möglich.

Entsprechende Quellen wurden hier ja bereits verlinkt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Auf Antrag. Frau Kortüm hätte Hilfe beantragen müssen. Hat sie aber nicht, also konnte sie tun und lassen, was sie will. Unglaublich, aber wahr: Es gibt hierzulande gar keine staatliche Hygieneagentur, die den Bürgern nachschnüffelt.
Danke. Man kann es anscheinend nicht oft genug schreiben...


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15.06.2023 um 18:09
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Gesetzliche Betreuung ist nur mit Zustimmung des zu Betreuenden und ansonsten nur unter sehr engen Voraussetzungen gegen dessen Willen möglich.
durch eine Badewannennutzung hätte sie sich selbstverständlich in Gefahr gebracht. Natürlich wäre das ein Grund für eine Betreuung, aus dem Grunde wäre es nachvollziehbar, wenn sie diese verschwiegen hätte um dieses eben zu Umgehen. Bei der Medikation hat sie den Pflegedienst akzeptiert. Mehr Hilfe wollte sie aber nicht. Trotzdem bleibt die Frage, wie die Frau, so wie hier geschildert wird mit 87 jahren, sehr gebrechlich überhaupt in der Lage war, vernünftig ihrer Körperhygiene nachzukommen. Scheinbar hat das niemanden so wirklich interessiert. Trotzdem wusste aber ALLE dass sie die Badewanne nicht nutzte.


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Palio ehemaliges Mitglied

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15.06.2023 um 18:21
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Man kann es anscheinend nicht oft genug schreiben...
Dann wiederhole ich es am besten gleich nochmal:

Es gibt keinen Grund für die Annahme, sie habe die Abneigung gegen das Baden vorgetäuscht und heimlich gebadet. Sie hätte den Pflegekräften sagen können, dass sie allein badet, sich wäscht oder auch nur mit Babypuder bestäubt. Sie hätte auch sagen können, dass es keinen etwas angeht. Der Staat hätte keine Handhabe gehabt, sie zwangszubaden oder unter Betreuung zu stellen.

Also baden wollte sie definitiv nicht. Dafür war ihre (authentische) Abneigung viel zu ausgeprägt.

Der Pflegedienst kam, weil sie anzunehmenderweise einen Pflegegrad anerkannt bekommen hatte und diese spezielle Leistung (Regelung der Medikamenteneinnahme) von ihr gewünscht war.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Scheinbar hat das niemanden so wirklich interessiert.
Doch, offenbar war das ein Thema, zu dem diverse Zeuginnen etwas sagen konnten. Es gibt Angaben, wie die Frau sich reinigte und dass sie einen gepflegten Eindruck machte. Aber ich sehe, du hättest gern eine staatliche Hygienekontrollagentur.


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