emz schrieb:Zudem habe sich bis zu ihrem letzten Besuch bei Frau am 21.08.2008 stets ein Badewannenlifter in der Badewanne befunden, so dass ein Wäscheeinweichen auch gar nicht möglich gewesen sei.
Dieser Lifter war aber zwei Monate später, am Todestag von Frau K definitiv nicht mehr vorhanden. Weswegen wäre er wohl abmontiert worden, wenn nicht zum Zweck einer Nutzung der Wanne?
Wobei ich nicht davon ausgehe, dass Frau K baden wollte, dies wäre ohne Lifter reichlich riskant gewesen und würde nicht im Einklang mit ihnen Äußerungen stehen.
Was das Waschen von Kotwäsche ausschließlich mit kalter Wäsche anbelangt, was einige hier zur Diskussion gestellt haben (ich wundere mich, dass der äußerst kreative Staatsanwalt FG nicht auf diese Idee kam), so verhält es sich in Wahrheit aber etwas anders.
Richtig ist, dass allgemein empfohlen wird, frische Kot- oder Blutflecken ausschließlich mit kaltem Wasser auszuwaschen.
Die Kotflecken an der Schlafanzughose waren jedoch nicht frisch, so dass ein Einweichen mit kaltem Wasser nicht den gewünschten Effekt erreicht hätte.
Die Online-Ratgeber, die in diesem Fall "kaltes bis lauwarmes" Wasser empfohlen und nur heißes Wasser ausschließen, sind zahlreich.
Daher ist es auch nicht auffällig, dass sowohl das Kaltwasser- als auch das Warmwasserventil aufgedreht wurden, denn nur dadurch gewinnt man "lauwarmes Wasser" (ungefähre Definition von lauwarm= zwischen 25 Grad und Körpertemperatur).