Andante schrieb:und hinterher bei Gericht, nicht bewiesene Schlüsselvereinbarung, Anrufe beim Arzt, aus der Tiefgarage und nicht aus der Wohnung (!), um per Auskunft die Nr. des Pflegedienstes in Erfahrung zu bringen, obwohl die Pflegedienstmappe auf dem Wohnzimmertisch lag und er die lebende Frau K hätte fragen können, Nichtbringen der Einkäufe am Todestag, obwohl die Wohnung der Frau K auf dem Heimweg lag, Nichtinformation an Frau K., ob der Pflegedienst erreicht wurde, merkwürdiges Benehmen am Abend des Todestages gegenüber der Polizei einschließlich Präsentation von Kassenbon und angeblich geschenktem Schmuck etc. pp.
Wie sollte der Angeklagte die Vereinbarung sicher "beweisen", wenn diejenige, mit der vereinbart wurde, tot war?
Ein Anruf beim Hausarzt in einer akuten Notsituation hätte doch wenig Sinn gemacht. Ganz egal, ob man nun einem ersten oder dem vom Gericht unterstellten doppelten ersten Impuls folgt: MG hätte dem Arzt erklären müssen, was vorgefallen ist.
Sofern er wirklich in Eile war, hätte ein weiterer Verbleib in der Wohnung auch wenig Sinn gemacht. Nachdem der Hausarzt offenbar vor 15.00 Uhr nicht erreichbar war, hätte das gleiche ja auch auf den Pflegedienst zutreffen können.
Was spricht dagegen, diesen Punkt zu erledigen, während man auf dem Weg zu einer Besorgung ist?
Abgesehen davon scheint MG auch in der Tiefgarage bzw im Auto die Nummer des Pflegedienstes noch nicht gekannt zu haben, ansonsten hätte er nicht die Auskunft bemühen müssen. Und nachdem die Mappe ja angeblich sichtbar auf dem Tisch lag, wäre es ihm auch nach dem Tode von Frau K gelungen, an die Rufnummer des Pflegedienstes zu gelangen. Eine andere Erklärung für die Anrufe beim Hausarzt hätte er dann schon gefunden, falls er schuldig wäre.
Anschließend gab es für MG weder einen Grund, gegenüber Frau K die Vereinbarung mit dem Pflegedienst zu bestätigen, weil dieser ja ohnehin zur üblichen Zeit gekommen ist noch einen Grund, weitere Zeit durch das Aufsuchen der Wohnung von Frau K zu vertrödeln, denn diese Art der Einkäufe konnte ja auch noch am nächsten Morgen übergeben werden.
Das Benehmen am Abend mag manchen merkwürdig vorkommen, entspricht aber ganz offensichtlich seinem Charakter. In mehreren Beiträgen von Gerichtsreportern wird bestätigt, dass MG vor Gericht den Eindruck erweckt, alles immer sofort regeln und klären zu wollen. Deswegen verstehe ich nicht, weswegen ihm diese Offenheit dermaßen angekreidet wird, zumal ich davon ausgehe, dass sich ein nicht unbetträchtlicher Teil der Bevölkerung genauso verhalten hätte wie MG.
Somit können sämtliche Indizien, die gegen MG ausgelegt wurden, mit der gleichen Phantasie auch für ihn ausgelegt werden, ohne dass der Tagesablauf dadurch unwahrscheinlicher erscheint als der vom Gericht suggerierte Tat- bzw. Nachtatablauf.
Andante schrieb:Aber wer weiß, vielleicht taucht die fiktive Kotwäsche
Die Kotwäsche ist nun wahrlich nicht fiktiv. Dass Frau K ein Beutel bzw. Säckchen mit verschmutzter Wäsche mit nach Hause gegeben wurde, wurde doch seitens Krankenhausbediensteten ausdrücklich bestätigt.
Dafür, dass dieser Beutel einige Zeit nach dem Tod von Frau K entsorgt wurde, kann MG wahrlich nichts. Ganz abgesehen davon ist diese Vernichtung von potentiellen Beweismitteln höchst bedenklich. Allerdings geschieht so etwas nicht nur in Oberbayern.
Durch das Vorhandensein der Kotwäsche ist eine Nutzung der Badewanne nun einmal erklärbar, ob man es wahrhaben möchte oder nicht. Dass Frau K tatsächlich Wäsche einweichen wollte, weiß natürlich niemand, aber es kann auch niemand das Gegenteil beweisen.
Selbst in eingeschränktem körperlichen Zustand erscheint es ja nicht unlogisch, dass jemand nach mehrtägigem Krankenhausaufenthalt plötzlich meint, etwas tun zu müssen. Insbesondere dann, wenn der Adlatus ausnahmsweise nicht zur Verfügung steht und die auf Einhaltung der Hygiene bedachte Frau K zurecht der Ansicht ist, dass verschmutzte Wäsche durch längeres Herumstehen nicht besser wird.
Dass die Verteidigung nicht erfreut darüber war, dass die Kotwäsche ohne gerichtlichen Beschluss vernichtet wurde und eine mögliche Entlastungszeugin die ewig lange Verfahrensdauer im Wiederaufnahmeverfahren nicht überlebt hat (auch hier Ironie off) muss man verstehen.