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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.03.2023 um 18:45
@kegelschnitt
Am ersten Tag schon. Bereits ab dem zweiten Verhandlungstag nimmt das Interesse deutlich ab. Ich habe bisher immer einen Platz bekommen. Auch ohne Presseausweis.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.04.2023 um 15:46
Der Prozess wird (wie m.E. zu erwarten gewesen) im Münchner Schwurgerichtssaal A101 stattfinden: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2023/22.php


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 07:36
Heute beginnt der neue Prozess gegen Genditzki. Ich drücke ihm die Daumen, dass dieser Prozess für ihn gut ausgehen wird. Es sind ja 20 Verhandlungstage angesetzt. Dazu hab ich mal ne Frage an die juristisch bewanderten hier:
Wenn 20 Verhandlungstage angesetzt sind, muss dann auch so lange verhandelt werden? Also so ganz allgemein. Kann das Gericht auch beispielsweise nach 10 Verhandlungstagen die Beweisaufnahme beenden, weil es der Ansicht ist genügend Tatsachen gehört zu haben, um ein Urteil zu fällen? Würde mich einfach mal ganz generell interessieren.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 07:42
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Wenn 20 Verhandlungstage angesetzt sind, muss dann auch so lange verhandelt werden? Also so ganz allgemein. Kann das Gericht auch beispielsweise nach 10 Verhandlungstagen die Beweisaufnahme beenden, weil es der Ansicht ist genügend Tatsachen gehört zu haben, um ein Urteil zu fällen? Würde mich einfach mal ganz generell interessieren.
Ja. Kommt das Gericht zum Schluss, nun ist alles notwendige gesagt, dann macht es Schluss. Haben die Richter durch die vorherige "Reservierung" von mehr Tagen als notwendig unverhofft etwas Freizeit, gehen sie Golf spielen (so ein glücklicher Richter neulich in einem Fall, den ich hatte: entgegen der Vorplanung, dass wir den ganzen Tag brauchen werden, waren wir bereits Mittags fertig. Auf dem Parkplatz vor dem Gericht traf ich ihn in Golf-Kleidung und wünschte ihm viel Spass auf dem Golfplatz. Er dankte freundlich und fuhr davon) :D


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 13:10
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Haben die Richter durch die vorherige "Reservierung" von mehr Tagen als notwendig unverhofft etwas Freizeit, gehen sie Golf spielen
Na ja, das muss nicht ist nicht immer ganz so sein. Mancher Richter nutzt die Zeit dann, um an an den Schreibtisch und an liegengebliebene Akten zu gehen. Natürlich findet infolge der „Reservierung“ keine Verhandlung in anderen Sachen statt, man kriegt die insoweit völlig unvorbereiteten dortigen Prozessbeteiligten ja nicht innerhalb von Minuten oder Stunden geladen.

Aber klar ist es immer sehr viel besser, weniger Prozesstage als erwartet zu benötigen anstatt zusätzliche Tage einschieben zu müssen, die die ganze gesamte Terminplanung ins Wackeln bringen bzw. sogar zu diversen Terminsverlegungen führen können, was ein riesiges stressiges Ärgernis wäre, weil dann diverse Prozessbeteiligte geltend machen werden, dass sie zum neuen Termin schon anderweitig terminlich gebunden sind. Gesetzlich soll ja der Strafkammervorsitzende in umfangreicheren Verfahren die Terminierung mit Verteidigung, StA und Nebenklägervertrer vorher abstimmen.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 213 Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung

(1) Der Termin zur Hauptverhandlung wird von dem Vorsitzenden des Gerichts anberaumt.

(2) In besonders umfangreichen erstinstanzlichen Verfahren vor dem Land- oder Oberlandesgericht, in denen die Hauptverhandlung voraussichtlich länger als zehn Tage dauern wird, soll der Vorsitzende den äußeren Ablauf der Hauptverhandlung vor der Terminbestimmung mit dem Verteidiger, der Staatsanwaltschaft und dem Nebenklägervertreter abstimmen.
Und Sachverständige und andere Zeugen müssen zum neuen Termin auch verfügbar sein.

Und dann kann es im umgekehrte Fall halt sein, dass ein Richter vor lauter Freude über die unerwartete Freizeit und darüber, dass Terminsstress weggefallen ist, auf den Golfplatz geht….


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 13:49
Ich hatte mir vor kurzem versucht die CrimeTime-Doku über den Fall anzuschauen. Aber schon ganz am Anfang bin ich über eine Sache gestolpert, die für mich ganz klar in Richtung Schuld deutet. Ich habe das dann nochmal im Urteil nachgelesen und dort steht das auch sehr eindeutig so drin.

Es geht um die zwei Anrufe, die G. sehr kurz nacheinander am 28.10.2008 bei einer Arzpraxis getätigt hat. Ich zitiere aus dem Urteil von 2011:

"wählte er [G.] vom Festnetzanschluss der Frau K. um 14.57 Uhr zweimal in einem zeitlichen Abstand von 14 Sekunden die Telefonnummer des Ärztezentrums in Rottach-Egern. Die Verbindungsdauer beim ersten Anruf betrug weniger als 1 Sekunde und beim zweiten Anruf weniger als 2 Sekunden."

Über diese Anrufe hat G. laut Gericht widersprüchliche Angaben gemacht. Das Gericht sieht die zwei Anrufe so, dass G. seinem ersten Impuls gefolgt ist Hilfe zu holen, aber abbrach als er sich bewusst machte, welche Folgen sein Anruf für ihn selbst haben könnte (zu diesem Zeitpunkt soll K. bewusstlos gewesen sein). So würde ich die Anrufe auch deuten. Ansonsten ergeben die für mich nämlich keinen Sinn, denn letztlich hat er die Wohnung dann wohl verlassen ohne IRGEND JEMAND über den Zustand von K. zu informieren.

Die ganze Wiederaufnahme dreht sich, soweit ich das hörte, um andere Punkte, aber um solche Fakten wie oben wird das Gericht auch diesmal nicht herumkommen...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 14:20
Zitat von whoeverwhoever schrieb:Die ganze Wiederaufnahme dreht sich, soweit ich das hörte, um andere Punkte, aber um solche Fakten wie oben wird das Gericht auch diesmal nicht herumkommen...
Genau darum geht es. In der öffentlichen Debatte kommen quasi nur Gutachten vor, die angeblich die einzigen Beweise darstellen. Liest man das Urteil, gab es aber viele andere Indizien, auf die sich die Entscheidung stützt. Nur werden diese Indizien medial nicht erwähnt, also schlicht unterschlagen, ob aus Unwillen oder aus Unfähigkeit, sei mal dahingestellt.

Es sollte mich nicht wundern, wenn es im neuen Verfahren wieder einmal eine von den Medien dann so bezeichnete „völlig überraschende“ Entscheidung des Gerichts gibt. Klar, gerichtliche Entscheidungen sind immer überraschend, wenn man als Publikum, anders als das Gericht, nur einen Teil der Indizien/Beweise beachtet bzw. wahrhaben will.

Und wenn das Gericht satte 20 Verhandlungstage angesetzt hat, hat es offenbar vor, sich nicht nur mit Gutachten zu beschäftigen, sondern mit allerhand anderen Indizien ebenfalls.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 14:38
@Andante: So ein Blödsinn. Die Prozesstage wurden anberaubt, da über 40 Zeugen und zahlreiche Sachverständige gehört werden.
Nur, wenn man heute weiß durch die Gutachten, dass der Todeszeitpunkt viel weiter hinten als vom Tatgericht angenommen liegt und der Unfall jetzt durchaus viel plausibler ist als damals, dann interessiert doch keinen das mehr mit den zwei Anrufen oder den Pelz Mänteln....
Aus meiner Sicht hat MG damals viel zu viel geredet mit der Polizei, was ja augenscheinlich erst den Anfangsverdacht aufbrachte.
Den Medien vorzuwerfen, sie würden unsachlich berichten, ist eine Unverschämtheit. Auch ARD crime time hat z. B. die Sache mit den Pelzmänteln aufgegriffen.
Wenn einer keinen Grund hat und es wurden ja damals auch psychologische Gutachten gefertigt, dass MG überhaupt nicht zur Gewalt neigt, dann war er das vielleicht einfach auch nicht.
Aber das vermochte und vermag die Staatsanwaltschaft nicht zu erkennen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 14:47
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Nur, wenn man heute weiß durch die Gutachten, dass der Todeszeitpunkt viel weiter hinten als vom Tatgericht angenommen liegt
Das „weiß“ man nicht. Das neue thermodynamische Gutachten schließt einen früheren Todeszeitpunkt nämlich nicht kategorisch aus, sondern hält ihn lediglich für unwahrscheinlicher. Die Gesamtschau mit anderen Indizien kann daher ein für manche überraschendes Ergebnis bringen.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Den Medien vorzuwerfen, sie würden unsachlich berichten
Ich habe nichts von unsachlich, sondern von unvollständig geschrieben. Und sorry, nach wie vor finde ich, dass es zur journalistischen Sorgfaltspflicht gehört, sich ein öffentlich zugängliches Urteil komplett durchzulesen, wenn man kommentierend (!) über den Fall berichtet.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 14:55
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Heute beginnt der neue Prozess gegen Genditzki. Ich drücke ihm die Daumen, dass dieser Prozess für ihn gut ausgehen wird.
Ich drücke dem Rechtsstaat die Daumen, dass ein überzeugendes Urteil heraus kommt, aus der sich Schuld oder Unschuld glaubhaft herauslesen lässt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 16:59
Ich drücke mir die Daumen, dass ich noch darüber aufgeklärt werde, ob das per Computer in die Badewanne hineinsimulierte Skelett etwas mit der Realität einer 87jährigen arthrosegeplagten Frau zu tun hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 17:21
Im Volksmund heisst es ja: "Alle guten Dinge sind drei". Wollen also hoffen das nun endlich wahre Gerechtigkeit in diesem Fall gesprochen werden wird und sich die bayrische Justiz nicht endgültig zum Affen macht, sie haben immerhin schon genug (unnötigen) Schaden angerichtet!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 18:18
Hallo zusammen,

ich war heute beim Prozessauftakt dabei. Es ging etwas verspätet los und endete am späten Nachmittag. Es waren jeweils 50 Plätze für Journalisten bzw. Zuhörer vorgesehen, von denen die meisten zumindest am Vormittag besetzt waren.

Anklage:

Es wurde die Anklageschrift von 2009 vorgelesen, die MG kurz zusammengefasst folgendes vorwirft: Er habe sich über die Jahre das Vertrauen von LK erschlichen und Wertgegenstände sowie Bargeld unterschlagen. Insgesamt soll MG 66.000 Euro von ihrem Konto abgehoben und einige Tausend Euro eingezahlt haben, sodass per Saldo 54.500 Euro fehlten, wovon er den überwiegenden Teil vereinnahmt haben soll. Als LK am 23.10.08 ins Krankenhaus kam und ihm eine komplette Vollmacht ausstellte, sei MG davon ausgegangen, dass LK im Krankenhaus versterben würde. Deshalb habe er 8.000 Euro aus der Geldkassette entwendet, um 8.000 Euro Schulden am gleichen Tag bei seinem Freund zu begleichen. Als LK am 28.10. nach Hause kam, soll sie den Fehlbetrag festgestellt und MG zur Rede gestellt haben. Um dies zu verdecken, soll er beschlossen haben, sie umzubringen, indem er sie zuerst auf den Kopf schlägt. Zwischenzeitlich soll er kurz mit seinem Vorwurf gehadert und zweimal den Hausarzt angerufen haben, aber schließlich den Mord durch Ertränken in der Badewanne vollendet haben. Angenommenen Mordmerkmale: Heimtücke, Habgier sowie Verdeckung der Unterschlagung.

Bisher ist kein rechtlicher Hinweis ergangen, dass auch ein Mord zur Verdeckung einer Körperverletzung in Betracht kommen kann. Es scheint also, dass zunächst eine Aufarbeitung der Sache mit dem Geld geplant ist, dazu gleich mehr.

Statement der Verteidigung:

Es folgte (nach Darlegung des Verfahrensverlaufs von Anklage bis zur Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens) ein Gegenstatement von RAin Rick. Sie führte Bekanntes aus diversen Dokumentarfilmen aus. Neu waren Beispiele für das korrekte Verhalten von MG (z.B. habe er für eine andere Bewohnerin Wäsche ins Krankenhaus bringen müssen und sei dabei auf einen Beutel mit viel Bargeld gestoßen, woraufhin er Angehörige darüber informiert habe, dass das riskant sei).

Einlassungen von MG

Nach kurzer Beratungspause hat MG sich zu seiner Person eingelassen. Nichts Spektakuläres. Wenn ich das sagen darf: er erscheint mir persönlich nicht unsympathisch und er wirkt schon so, als ob er alles korrekt nach Wünschen anderer machen will.

Rückfragen beantwortete er selbst nicht, sondern ließ sie über RA Wittmann beantworten. Allerdings erfolgte die Beantwortung auf Wunsch von RAin Rick nur nach Beratung. Praktisch lief es also so ab: Man hat zu verschiedenen Themenkomplexen Fragen gesammelt (die meisten Fragen kamen vom Gericht, kaum eine vom Staatsanwalt), dann gab es Pause (ca. 20 min), und es folgte die Beantwortung der Fragen. Durch diese Strategie wurde der Prozesstag etwas zäh.

Die Verteidigung bat schließlich darum, weitere Beantwortungen im Hinblick auf sinkendes Konzentrationsvermögens des Angeklagten zurückzustellen. Es wurden aber die Fragen für die nächsten Prozesstage gestellt, auf die sich die Verteidigung jetzt vorbereitet.

Bisher war es noch nicht so spektakulär, daher nur die Punkte, die bei mir besonders hängen geblieben sind:

- Die Kammer hat sich etwas verwundert gezeigt darüber, dass im 2. Prozess plötzlich KFZ-Sachverständige ausgesagt haben, um zu klären, ob LK sich die Hämatome beim Ein- oder Aussteigen aus dem Auto zugezogen haben konnte.
- Zum Schlüssel ließ sich man sich dahingehend ein, dass das Stecken des Schlüssels in Absprache mit LK passiert sein soll. Der Staatsanwalt meinte, die Einlassung weiche von der Schilderung im Urteil ab (das muss ich noch nachlesen) und bat um Stellungnahme, die noch folgen wird.
- Thema Geld, siehe nächster Komplex.

Thema Geld

Die Kammer hatte eine Reihe von Fragen zum Thema Geld, welche wohl in den nächsten Prozesstagen beantwortet werden sollen. U.a.:
- Wenn MG Geld für LK abheben sollte, wofür soll das Geld verwendet worden sein?
- Wann wurde was zum Schließfach gebracht und warum war es am Ende leer?
- Offenbar hatte LK zum Zeitpunkt ihres Todes kaum mehr Geld auf dem Konto. Die Erben von LK haben anscheinend dieses ausgeschlagen, d.h. der finanzielle Zustand von LK war zuletzt desolat. Die Vorsitzende warf auch die Frage auf, wie denn LK Miete, Pflege etc. mit ihrer kleiner Rente ohne Ersparnisse hätte bezahlen können. (Ich hatte in Erinnerung, dass ihr Auskommen okay war, muss das aber nochmal nachlesen.)
- Anscheinend habe MG im Jahr 2008 bei der Vermieterin von LK um eine Mietminderung gebeten (dieser wurde stattgegeben). Das Gericht will wissen, was der Hintergrund war.
- Das Gericht möchte den Zahlungsverkehr zwischen MG und seinem Freund, bei dem er Schulden hatte, genauer verstehen. Anscheinend ist dieser Punkt in den Akten ziemlich unklar.

Es scheint also, dass für die Kammer das Geld-Motiv noch nicht ausgeräumt ist. Es bleibt spannend, ob dieses vielleicht mehr beleuchtet werden wird als in den damaligen Prozessen.

Stimmung im Prozess

Ich hatte den Eindruck, dass die Vorsitzende Richterin durch ihre Art für eine lockere und angenehme Stimmung gesorgt hat. (N.B.: bislang habe ich noch nie einem Strafprozess beigewohnt, deshalb weiß ich nicht, wie die Stimmung üblicherweise ist.) Der Staatsanwalt war heute recht ruhig, was sicherlich auch dem bisherigen Prozessverlauf mit Sammlung von Fragen vorab etc. zu tun hat. Ein Verfolgungseifer war jedoch nicht erkennbar. Unter den Zuschauern scheint eine große Mehrheit von der Unschuld des Angeklagten auszugehen. (Beim Verlesen des Anklagesatzes ging bei der Passage um das Thema Geld ein Raunen durch das Publikum.)


Ich selbst finde es bedauerlich, dass das Gericht nicht gleich zu Beginn der Beweisaufnahme die Sachverständigengutachten zum Todeszeitpunkt vorne anstellt. Denn falls sich herausstellen sollte, dass der Todeszeitpunkt nicht vor 15:09 sein kann, braucht man keine 20 Verhandlungstage. (Ich persönlich gehe aber davon aus, dass es da viele Diskussionen geben wird, weil ein Mittelwert des Todeszeitpunktes immer mit einer Streuung anzugeben ist, die erheblich sein kann.)


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26.04.2023 um 18:41
@kegelschnitt
Wow. Chapeau für deine Mühe uns das alles hier so zusammen zu fassen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:- Wenn MG Geld für LK abheben sollte, wofür soll das Geld verwendet worden sein?
- Wann wurde was zum Schließfach gebracht und warum war es am Ende leer?
Mal sehen, ob diese Fragen geklärt werden können. Aber viel wichtiger fände ich im Übrigen auch, die Gutachten vorzuziehen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Denn falls sich herausstellen sollte, dass der Todeszeitpunkt nicht vor 15:09 sein kann, braucht man keine 20 Verhandlungstage
Genau. Daher wäre es sinnig das zuerst zu erörtern. Und wenn dann eine zu große Unsicherheit bzgl. der Todeszeit besteht, sind immernoch genug Verhanflungstage da, um Sachverhalte zu klären.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass man diesmal besonders gründlich sein will (was ja auch gut ist), um ein rechtssicheres Urteil finden zu können.


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Palio ehemaliges Mitglied

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26.04.2023 um 18:56
@kegelschnitt - Danke für deinen ausführlichen und lesenswerten Bericht!

Das verschwundene Geld der Frau Kortüm ist also auch in diesem Prozess ein Thema und natürlich ein viel einleuchtenderer Grund für einen handfesten Streit zwischen den beiden.

Wertsachen und größere Geldsummen waren bei Frau Kortüm nach deren Ableben in der Wohnung also wohl nicht mehr zu finden, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde. Es war zudem keine Sorge bei LK zu erkennen, dass sie in Kürze mittellos sein könnte, denn sonst hätte sie wohl den angeblich geschenkten Schmuck zurückgefordert.

Ich vermute ja, dass sich ein sehr viel größerer Bargeldbetrag bei ihr zu Hause befand und MG den größten Teil zusammen mit Schmuck und den Pelzmänteln mitnahm, nachdem er sie in die Badewanne gelegt und das Wasser aufgedreht hatte. Er hat alles entwendet, was in der Wohnung an Werten zu holen war. Das Geld hat er versteckt, die Pelzmäntel wurden dann bei der Durchsuchung bei ihm gefunden, den Schmuck oder einen Teil davon hat er vorsorglich der Polizei übergeben, um zu demonstrieren, wie ehrlich er ist und wie großzügig die alte Dame war.

Dass sie sich sehenden Auges und korrekt wie sie war, in den Ruin wirtschaftete, ohne dass Gegenwerte in der Wohnung zu finden waren, halte ich für sehr unwahrscheinlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 19:25
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich selbst finde es bedauerlich, dass das Gericht nicht gleich zu Beginn der Beweisaufnahme die Sachverständigengutachten zum Todeszeitpunkt vorne anstellt. Denn falls sich herausstellen sollte, dass der Todeszeitpunkt nicht vor 15:09 sein kann, braucht man keine 20 Verhandlungstage. (Ich persönlich gehe aber davon aus, dass es da viele Diskussionen geben wird, weil ein Mittelwert des Todeszeitpunktes immer mit einer Streuung anzugeben ist, die erheblich sein kann.)
Zunächst mal vielen Dank für den ausführlichen Prozess-Bericht, den ich sehr interessant fand.

Ich denke es macht keinen Sinn und gefährdet sogar den Rechtsfrieden, einige Teile der Beweisaufnahme vorzuziehen, mit dem Ziel dann andere Teile der Beweisaufnahme zu vernachlässigen oder gar ganz wegzulassen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Fall Monika Weimar, die nach einer Wiederaufnahme-Verhandlung freigesprochen wurde. Allerdings hatte dieses Urteil dann nicht lange Bestand und es kam zu einem erneuten Schuldspruch.


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26.04.2023 um 20:02
@LaBaLiLaDy
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Ich kann mir aber auch vorstellen, dass man diesmal besonders gründlich sein will (was ja auch gut ist), um ein rechtssicheres Urteil finden zu können.
Ja, das hat man heute auf jeden Fall gemerkt. Es wurden auch weniger relevante Asservate (Zettel mit Notizen von Polizei, der den Kassenzettel dokumentiert) aufgelegt. Btw.: als angekündigt wurde, dass jetzt Asservate gezeigt werden, sagte die Vorsitzende Richterin in Richtung Verteidigung, die überrascht schien, dass da nichts Neues dabei sei. Daraufhin meinte Fr. Rick: "Ach so, ich dachte, Sie würden jetzt die Uhr vorzeigen..." Gelächter im Publikum.

@Palio
Gleichwohl darf man aber nicht vergessen, dass sich in den ersten beiden Prozessen nichts Belastbares in der Richtung ergab. Deshalb will ich mich keinen Spekulationen anschließen, aber bislang ist das Thema Geld noch offen.
Zitat von PalioPalio schrieb:die Pelzmäntel wurden dann bei der Durchsuchung bei ihm gefunden
Lt. Eingangsstatement der Verteidigung soll einer der Pelzmäntel übrigens vom Vater von MG stammen.

@whoever
Zitat von whoeverwhoever schrieb:Ich denke es macht keinen Sinn und gefährdet sogar den Rechtsfrieden, einige Teile der Beweisaufnahme vorzuziehen, mit dem Ziel dann andere Teile der Beweisaufnahme zu vernachlässigen oder gar ganz wegzulassen.
Ja, aber der Punkt ist der: Wenn der Todeszeitpunkt so liegt, dass MG ein Alibi hatte, dann kann er noch so viele Motive haben und sich in noch so viele Widersprüche verstrickt haben. Er kann es dann nicht gewesen sein. Insofern wundert es mich, dass eine notorisch überlastete Justiz den Todeszeitpunkt nicht zuerst erörtert.
Zitat von whoeverwhoever schrieb:Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Fall Monika Weimar, die nach einer Wiederaufnahme-Verhandlung freigesprochen wurde. Allerdings hatte dieses Urteil dann nicht lange Bestand und es kam zu einem erneuten Schuldspruch.
Ich hatte da eher in Erinnerung, dass die Berufsrichter von den beiden Schöffen überstimmt wurden und daher in der schriftlichen Urteilsbegründung absichtlich sehr offensichtliche Fehler eingebaut wurden, sodass der BGH das Urteil umgehend aufhob.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 20:08
Ergänzung zu meinen Ausführungen:

Ich fand es bemerkenswert, dass die Kammer wissen wollte, welche Art von Binden MG beim Edeka gekauft hat. Die Kammer bezieht sich auf die Aussage, dass LK im Schrank genügend Binden gehabt habe. Die Kammer will deshalb wissen, ob die zu kaufenden Binden identisch waren und wenn ja, warum LK nochmal welche wollte. Und man will von MG wissen, ob ihm der Vorrat an Binden bekannt gewesen war.

Daraufhin bemerkte RAin Rick, dass sie gerne die Aktenstelle zum Vorrat an Binden haben wolle. Keiner der Verfahrensbeteiligten konnte diese Stelle auf Anhieb finden, aber alle waren sich einig, vom "Vorrat an Binden" zuvor gehört zu haben. Ich selbst kann mich nicht erinnern, das in einem der beiden Urteile gelesen zu haben. Ich habe dunkel in Erinnerung, dass das mal in einem der Zeitungsartikel so berichtet wurde, der die mündliche Urteilsbegründung von 2012 zusammenfasste...


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26.04.2023 um 20:40
@kegelschnitt
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ja, aber der Punkt ist der: Wenn der Todeszeitpunkt so liegt, dass MG ein Alibi hatte, dann kann er noch so viele Motive haben und sich in noch so viele Widersprüche verstrickt haben.
Absolut.
Spricht dafür, dass die Beweiskraft des neuen Gutachtens eben nicht ausreicht, um die bisherige Version zu kippen. Im besten Fall kann es das Zeitfenster vergrössern und an entscheidender Stelle entscheidende Zweifel säen.
Hätte es Beweise gegeben liege der jetzige Prozess anders bzw es hätte ihn so gar nicht gegeben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

26.04.2023 um 20:48
Als (noch) stille Mitleserin möchte ich mich auch bei kegelschnitt bedanken!

Auf die Erklärungen und Begründungen von MG, wohin über 50 000 Euro verschwunden sein könnten und warum er überhaupt soviel Geld vom Konto der alten Dame holte, bin ich auch sehr gespannt.


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