Andante schrieb:Das so oft empfohlene Schweigen muss sich übrigens nicht immer als vorteilhaft erweisen, wie ein Fachanwalt für Strafrecht darlegt:
Die Untersuchung ist ziemlicher Mumpitz bzw. viel zu vereinfachend.
Dieser Untersuchung zeigt eher nur die Wirkung. Wenn ein Angeklagter das Vertrauen zur Justiz verloren hat, dann passiert es leicht, dass er vor Gericht schweigt. So war es anfangs auch im Verfahren bzgl. des Aschaffenburger Schloßgartenmordes. Erst als das Gericht das Gutachten als fehlerhaft erkannt hatte, hatte sich der Angeklagte dann vor Gericht zur Sache geäußert und sagte das, was er nach 40 Jahren noch in Erinnerung hatte. Wie wird wohl dieser Fall in diese Statistik eingehen? Wahrscheinlich so, dass er die Aussage vor Gericht nicht verweigert hat.
In Wirklichkeit ist es so, dass die wirklichen Täter – wenn sie kein Geständnis ablegen – wirklich schweigen und die Unschuldigen möglicherweise schweigen, weil sie das Vertrauen in die Justiz verloren haben.
Gelingt es dem Gericht – und das ist bei einem sich anbahnen Freispruch sehr wahrscheinlich – das Vertrauen des Angeklagten wieder zu erlangen, dann wird er auch Aussagen (zumindest wenn er unschuldig ist). Insofern bei dieser Untersuchung wird wohl eher die Ursache und Wirkung verwechselt worden sein. Die eigentliche Ursache, dass der Angeklagte nicht mehr schweigt, wird in nicht ganz wenigen Fällen der Umstand sein, dass sich der Freispruch anbahnt. In den meisten Fällen auch der wirklich Schuldige eher schweigen.
Und die Sache mit dem Vertrauen zur Justiz wird interssanterweise in dem von Dir zitierten Beitrag nicht angesprochen, obgleich es in manch einem Fall eine Rolle spielten wird, zumindest im Aschaffenburger Prozess. Ja, die Autoren sind Kriminologen, denen sind sicher aussagende Beschuldigte lieber als schweigende.