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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 21:32
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:es muss auch niemand gestehen und doch tun es manche fälschlicherweise
Der Punkt ist doch, dass ihn niemand aufgefordert hat, irgendwas zu gestehen. Es gab auch noch nichts zu gestehen, es gab keinen Verdacht auf ein Tötungsdelikt. Es gab lediglich Hinweise auf einen unnatürlichen Todesfall, bei dem regelmäßig nach § 159 StPO das sog. Todesermittlungsverfahren durchzuführen ist. Und zur Sicherstellung dieses Verfahrens sollte zunächst die Wohnung versiegelt werden, ein ganz normaler Vorgang..
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod

(1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.
Die StA entscheidet also im Fall eines unnatürlichen Todes über das weitere Vorgehen, ob und welche weiteren Untersuchungen vorzunehmen sind etc. So weit war man an dem Abend aber noch lange nicht. Die Polizei hatte einen toten Menschen in der Wanne, von dem sie zunächst nicht mal wusste, woran er gestorben war. Dass die Todesursache Ertrinken war, kam ja erst bei der Obduktion heraus.

Und trotzdem fühlte MG sich bemüßigt, gleich seine Unschuld zu beweisen. Obwohl er als Unschuldiger zu dem Zeitpunkt genau so wenig wie die Polizei hätte wissen können, woran Frau K gestorben war und wie die näheren Todesumstände waren. Wieso verteidigt er sich trotzdem als Unschuldiger und Unwissender zu dem Zeitpunkt schon so vehement? Das ist doch auffällig.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 22:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und trotzdem fühlte MG sich bemüßigt, gleich seine Unschuld zu beweisen. Obwohl er als Unschuldiger zu dem Zeitpunkt genau so wenig wie die Polizei hätte wissen können, woran Frau K gestorben war und wie die näheren Todesumstände waren. Wieso verteidigt er sich trotzdem als Unschuldiger und Unwissender zu dem Zeitpunkt schon so vehement? Das ist doch auffällig.
Ach Andante. Was soll man da noch schreiben. Wie verbissen kann man immer wieder altes wiederkäuen? Erkläre es mir bitte ...
Unter Berücksichtigung der neuen Gutachten spielt das von vielen als komisch angesehene Verhalten des MG meine Rolle mehr.
Ich kann es auch komisch finden, wenn Wochen nach der Tat sich der Leitende Rechtsmediziner K*** in die Badewanne von Lk setzt und dann die Erleuchtung findet, die Hämatome seien nunmehr Ausdruck stumpfer Gewalt.
Obendrein hat die Polizei nicht sauber gearbeitet, Fotos unvollständig geschossen und die Uhr von LK war abhanden gekommen.
Die Uhr dürfte jedoch ein wichtiges Beweisstück zur Entlastung von MG gewesen sein.


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06.07.2023 um 22:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso verteidigt er sich trotzdem als Unschuldiger und Unwissender zu dem Zeitpunkt schon so vehement?
Wieso hat er sich als Hausmeister aller Bewohner von Frau K, die ja lediglich die Mieterin einer von über 40 Wohneinheiten war, jahrelang herumkommandieren lassen?

Auch das kann man als ungewöhnlich betrachten und die Hoffnung auf irgendeinen Erbanteil in unbekannter Höhe zu irgendeinem Zeitpunkt kann es ja auch nicht allein gewesen sein, wenn man bedenkt, dass er durch seine Verfügbarkeit auf Dauer sogar seine zweite Ehe hätte gefährden können.

Wir wissen alle nicht genau, wie MG tickt. Alles, was wir wissen, ist dass er nicht vorbestraft, pflichtbewusst und hilfsbereit war und dass offenbar niemand, der ihn näher kannte, während seiner Inhaftierung in der Öffentlichkeit ein böses Wort über ihn verloren hat.

Mehr wissen wir nicht, auch nicht, ob er sich durch die Übergabe der Sache "verteidigen" wollte oder nur seine Ehrlichkeit und seine Bereitschaft zur Unterstützung der Behörden zum Ausdruck brachte.

MG wird den Beaten auch kaum gesagt haben "Ab 15 Uhr hab ich ein Alibi und um 15.30 Uhr sowieso", sondern eher etwas "Um 15 Uhr hat sie noch gelebt und mir Aufträge erteilt und die hab ich dann auch aufgeführt und sie danach nicht mehr gesehen".

Im Grunde genommen kann man noch nicht einmal im Begriff "er zeigte unaufgefordert vor" etwas Verdächtiges erblicken. Das klingt so ähnlich wie "Zeigen Sie unaufgefordert an der Rezeption Ihren aktuellen Corona-Test vor" oder "Geben Sie unaufgefordert bis Ende Februar Ihre Steuererklärung ab".

Erst im Verlauf der Ermittlungen verselbständigte sich irgrndwann der Begriff "unaufgefordert" und wurde in einem für MG negativen Kontext verwendet.


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06.07.2023 um 22:45
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ach Andante. Was soll man da noch schreiben. Wie verbissen kann man immer wieder altes wiederkäuen? Erkläre es mir bitte ...
Tja, wenn andere ebenso oft wiederkäuen, dass eine Wohnungsversiegelung automatisch schon ein Hinweis darauf sei, dass ein Verbrechen vorliegen müsse und dass es deswegen nur logisch ist, dass man sich als Zeuge schleunigst und vorbeugend vom Verdacht entlastet, dass man nicht der Täter ist, müssen sie halt mit gegenteiligen Argumenten rechnen.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Unter Berücksichtigung der neuen Gutachten spielt das von vielen als komisch angesehene Verhalten des MG meine Rolle mehr.
Das mag sein, aber wenn es so wäre, würde ich persönlich diese Art von Beweiswürdigung für falsch, weil unvollständig halten. Da aber die StA keine Revision beabsichtigt, werden wir nicht mehr erfahren, was der BGH dazu sagt.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Wieso hat er sich als Hausmeister aller Bewohner von Frau K, die ja lediglich die Mieterin einer von über 40 Wohneinheiten war, jahrelang herumkommandieren lassen?
Aussicht aufs Erbe. Das wissen wir doch.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Mehr wissen wir nicht, auch nicht, ob er sich durch die Übergabe der Sache "verteidigen" wollte oder nur seine Ehrlichkeit und seine Bereitschaft zur Unterstützung der Behörden zum Ausdruck brachte.
Weshalb bitte hätten die Behörden zu diesem Zeitpunkt, zu dem keiner, MG als Unschuldiger ja auch nicht, wusste, was Todesursache und nähere Todesumstände waren, Unterstützung dahin gebraucht, dass MG ihnen versichert, dass er aber ganz bestimmt nicht der Täter ist? Das ist und bleibt angesichts der Tatsache, dass damals von einer Tat noch gar nicht die Rede war, unsinnig, da kann man noch so viele Erklärungsversuche unternehmen wollen.

Unterstützt hätte MG als Unschuldiger die Polizei zu dem Zeitpunkt schlich dadurch, dass er auf ihre Fragen antwortete, und fertig.


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06.07.2023 um 22:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:dass MG ihnen versichert, dass er aber ganz bestimmt nicht der Täter ist?
Woher weißt du denn, dass er sich so ausgedrückt hat? Die Frage hatte ich ja schon in meinem letzten Beitrag aufgeworfen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aussicht aufs Erbe. Das wissen wir doch.
Fridolin31 schrieb:
Dessen Höhe vollkommen ungewiss war. Frau K hätte auch noch 10 Jahre leben können.


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06.07.2023 um 23:14
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Woher weißt du denn, dass er sich so ausgedrückt hat? Die Frage hatte ich ja schon in meinem letzten Beitrag aufgeworfen.
Deine Frage wurde doch schon beantwortet.
Zitat von PalioPalio schrieb:Er hat es aber so ausgesagt:

Demgegenüber hatte der Angeklagte in seiner Zeugenvernehmung vom 14.11.2008, über die KHKin h berichtete, nämlich noch abgestritten, dass ihm von der Polizei am Abend
des 28.10.2008, weder beim ersten noch beim zweiten Eintreffen in der Wohnung von Frau K. mitgeteilt worden sei, dass Frau tot sei, und er dementsprechend weder gewusst noch vermutet habe, dass Frau K. tot sei. Ähnlich hatte er sich in seiner Beschuldigtenvernehmung vom 13.01.2009, über die die Zeugen KHK r und KHK berichteten, geäußert, wo er ebenfalls angegeben hat, ihm sei nicht gesagt worden, dass Frau tot sei. Bei seinem ersten Eintreffen in der Wohnung sei ihm lediglich mitgeteilt worden, dass Frau im Bad liege, und auch bei seinem zweiten Eintreffen in der Wohnung sei ihm von den Polizeibeamten nicht gesagt worden, dass Frau K tot sei, er habe jeweils auch nicht nachgefragt.
Also: Er will an dem Abend nicht erfahren haben, dass LK tot ist. Dann kann er an dem Abend auch nicht gewusst haben, dass in Bezug auf LK der Erbfall eingetreten ist (wer Erbe gewesen wäre, ist dem Zusammenhang egal, entscheidend ist, dass es keinen Erbfall ohne Tod des Erblassers gibt).

Er bringt nun Schmuck und Pelzmantel und erzählt etwas davon, dass er nicht als Erbschleicher dastehen wolle. Damit deutet er auf sich und sagt indirekt, dass man ihn nicht verdächtigen solle, falls LK tot ist und die Polizei im Zusammenhang damit von einem Verbrechen ausgeht.

Woher aber, und das ist die entscheidende Frage - und eben auch ein verräterischer Umstand - wusste er von Tod und Erbfall, wenn man ihm an dem Abend nicht erzählt hat, dass die alte Dame nicht mehr lebt? Wie kam er, als Unschuldiger, auf Erbfall und Erbschleicherei, was nun mal Tod voraussetzt?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dessen Höhe vollkommen ungewiss war.
Nein, für ihn nicht. Er holte für sie Geld von der Bank, teils mit Blankoschecks, er kaufte für sie ein, er wusste, wieviel Bargeld sie in der Wohnung verwahrte und wieviel sie monatlich ausgab.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Frau K hätte auch noch 10 Jahre leben können.
Charlotte Böhringer hätte noch 30 oder 40 Jahre leben können. Unter normalen Umständen hätten ihre Neffen eben warten müssen wie das andere Erben auch müssen.


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06.07.2023 um 23:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Deine Frage wurde doch schon beantwortet.
Nein, das würde sie nicht. Ich lese nirgendwo, dass MG zum Ausdruck brachte, dass er sich als verdächtig betrachtet und sich genau deswegen rechtfertigen musste.

Außerdem zählt für mich aus gutem Grunde mittlerweile ausschließlich das, was MG vor Gericht ausgesagt hat. Nicht das, was in Miesbach in Verantwortung einer Ermittlerin, die sich vor Gericht gleich mehrfach entschuldigen musste, protokolliert wurde.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Charlotte Böhringer hätte noch 30 oder 40 Jahre leben können. Unter normalen Umständen hätten ihre Neffen eben warten müssen wie das andere Erben auch müssen.
Der kleine Unterschied ist, dass Charlotte B mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % ermordet wurde, bei Lieselotte K erscheint dies mittlerweile mehr als zweifelhaft.


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06.07.2023 um 23:35
Das Interessante ist, dass er nicht nur sagt, niemand habe ihm an dem Abend vom Tod der alten Dame erzählt. Nein, er sagt noch, er habe auch nicht nachgefragt.

Aha, er hat also nicht weiter nachgefragt, was eigentlich mit LK los ist und warum da so ein Auftrieb in ihrer Wohnung ist. Er weiß also reinweg gar nichts. Aber er hat sich entschlossen, zum zweiten Besuch Kassenbon und Schmuck mitzubringen und etwas davon zu erzählen, dass er nicht als Erbschleicher dastehen wolle. Sorry, das macht man halt nicht, wenn man gar nichts weiß.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Außerdem zählt für mich aus gutem Grunde mittlerweile ausschließlich das, was MG vor Gericht ausgesagt hat. Nicht das, was in Miesbach in Verantwortung einer Ermittlerin, die sich vor Gericht gleich mehrfach entschuldigen musste, protokolliert wurde.
Seine vorgerichtlichen und gerichtlichen Aussagen sind aber nun mal verdächtig widersprüchlich. Klar, dass man, wenn gar nichts hilft, in so einem Fall auf angebliche polizeiliche Vernehmungsfehler verweisen muss. Oder wie Frau Rick auf die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes. Ich gehe aber mal bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass MG bei seinen polizeilichen Vernehmungen anwaltlichen Beistand hatte und die Vernehmungen korrekt gelaufen sind. In keinem Prozess hat seine Verteidigung insoweit ja auch auf Verwertungsverbote Bezug genommen. Solche Spiegelfechtereien bringen in der Diskussion also nicht viel.


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06.07.2023 um 23:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Seine vorgerichtlichen und gerichtlichen Aussagen sind aber nun mal verdächtig widersprüchlich.
Widersprüchlich für einen Unschuldigen, meine ich damit. Es gibt einiges an solchen widersprüchlichen Aussagen bei MG, etwa auch seine verschiedenen Versionen zu den Gründen der angeblichen Schlüsselvereinbarung. Ein Unschuldiger erzählt im Regelfall aber vorgerichtlich und gerichtlich konstant seine Geschichte, es gibt eben nur seine Unschuldgeschichte, und er muss daher nicht groß herumlavieren.


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07.07.2023 um 00:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Seine vorgerichtlichen und gerichtlichen Aussagen sind aber nun mal verdächtig widersprüchlich. K
Ich würde streng zwischen den protokollierten Vernehmungen als Zeuge und als Beschuldigter unterscheiden und mich darauf beschränken, zu überprüfen, inwieweit seine vorgerichtlichen Aussagen als Beschuldigter und seine gerichtlichen Aussagen voneinander abweichen. Unter diesem Aspekt würde ich auch die angebliche Aussage einordnen, dass MG behauptete, auch bei seinem zweiten abendlichen Besuch in der Wohnung von Frau K noch nichts von deren Tod gewusst zu haben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:bei seinen polizeilichen Vernehmungen anwaltlichen Beistand hatte
Wenn du die Vernehmungen als Beschuldigter meinst, so mag dies zutreffen, deswegen aber....siehe oben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:angebliche polizeiliche Vernehmungsfehler
So "angeblich" waren die Fehler ja nun nicht. Deswegen sind auch die Erinnerungslücken der Ermittlerin während ihrer gerichtlichen Vernehmung bemerkenswert, gerade in Verbindung mit den mehrfachen Entscheidungen.

Insgesamt wurden von diversen offiziellen Seiten deutlich mehr Ermittlungsfehler und Rechtsfehler begangen, als ein Rechtsstaat ertragen kann. Du weißt, was ich meine, deswegen erspare ich mir die Wiederholungen. Daher war es ja auch geradezu die Pflicht von Frau Rick dort immer wieder anzusetzen. Wobei sie in diesem "good lawyer-bad lawyer-Spiel" anscheinend noch eher zurückhaltend war und die Agressivität ihrem Kollegen überließ.


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07.07.2023 um 00:21
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:So "angeblich" waren die Fehler ja nun nicht.
Dann werde doch bitte mal konkret und nenne einen bestimmten tatsächlich vorhandenen Vernehmungsfehler.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Deswegen sind auch die Erinnerungslücken der Ermittlerin während ihrer gerichtlichen Vernehmung bemerkenswert, gerade in Verbindung mit den mehrfachen Entscheidungen.
Dass auch polizeiliche Zeugen nach einiger Zeit Erinnerungslücken haben können, ist noch kein Hinweis auf Vernehmungsfehler.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Insgesamt wurden von diversen offiziellen Seiten deutlich mehr Ermittlungsfehler und Rechtsfehler begangen, als ein Rechtsstaat ertragen kann.
Au weia, geht es auch eine Nummer kleiner? Welche Rechtsfehler meinst du?

Und was haben wir konkret an Ermittlungsfehlern? Ja, die Uhr ist weg, das hätte man verhindern müssen. Aber sonst? Die Polizei hat recherchiert, dass an Frau Ks Todestag die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes alle Patienten auf ihrer Liste wie vereinbart vorgesehen besucht haben. Die Polizei hat aber nicht zusätzlich die Entfernungen zwischen den einzelnen Patienten gemessen. Ich halte das nicht für einen Ermittlungsfehler. Als wenn eine der Pflegekräfte zwischen ihren Patienten mal eben kurz zu Frau Ks Wohnung gefahren, diese niedergeschlagen, in der Wanne ertränkt hätte und dann fröhlich und vor allem pünktlich beim nächsten Patienten erschienen wäre. Aber wer so eine abwegige Version ernsthaft ins Spiel bringen will, mag insoweit Wert auf Entfernungen legen bzw. legen müssen, um die Version irgendwie am Leben zu halten.

Und sonst? Welche tatsächlich vorhandenen - und nicht nur pauschal behaupteten - Ermittlungsfehler haben wir noch? Falls es um den Verkauf des Autos von LK durch MG geht: Dieser Verkauf ist mit keinem Wort in die Anklage und in die Urteile eingeflossen, diesen Komplex können wir somit vernachlässigen.


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07.07.2023 um 06:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Widersprüchlich für einen Unschuldigen, meine ich damit. Es gibt einiges an solchen widersprüchlichen Aussagen bei MG, etwa auch seine verschiedenen Versionen zu den Gründen der angeblichen Schlüsselvereinbarung. Ein Unschuldiger erzählt im Regelfall aber vorgerichtlich und gerichtlich konstant seine Geschichte, es gibt eben nur seine Unschuldgeschichte, und er muss daher nicht groß herumlavieren
der Gutachter schloss einen Unfall damals aus. Selbst wenn Herr G. sich völlig normal verhalten hätte, wäre er verurteilt worden. Dann wären eben noch andere Nebensächlichkeiten sehr verdächtig gewesen. Oder wie wäre man ansonsten in dieser Sache verfahren?
Gutachten schließt einen Unfalltod aus, aber da sich niemand auffällig verhält, kann auch niemand für die Tat belangt werden?
Immerhin gibt es hier ja auch keine greifbaren Beweise gegen Herrn G, kein Motiv, keine Tatwaffe, keinerlei Spuren DNa etc.
Trotzdem wurde er zu lebenslänglich verurteilt.


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07.07.2023 um 06:39
@Andante
oder meinst du, es hätte keine Tatortbegehung gegeben, wenn sich Herr G. anders verhalten hätte? Wobei dann ja nicht die seltsame Auffindesituation der ausschlaggebende Grund für die Tatortbegehung gewesen wäre, sondern das Verhalten des Herrn G. Und bei einem unauffälligen Verhalten, wäre auch nicht weiter ermittelt worden?


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07.07.2023 um 06:54
[
vorneweg, falls jemand jetzt eine Megastory beim Anklicken erwartet hat, es ist kein schlimmer Prozess, es geht um eine zivilrechtliche Sache, bzw. hat mein Bruder seine Versicherung verklagt und ich bin als Zeugin aufgerufen.
Seit Tagen macht mich diese Tatsache total fertig. Ich bin jetzt schon völlig nervös und obwohl ich einfach nur ein paar völlig profane Dinge aussagen und bestätigen muss, fühle ich mich, als müsse ich sonst was tun.
Ich habe deshalb schon meinen Scheidungsanwalt vorgestern ganz verrückt gemacht, obwohl der ja überhaupt nichts damit zu tun hat, aber ich dachte, er könne mir etwas die Panik nehmen8-[ Hat er auch versucht-gebracht hat es trotzdem nichts.
Ich kenne mich und weiß, dass ich, wenn ich nervös bin, anfange, mich zu versprechen, man mir meine Nervosität anmerkt und man am Ende noch wahrscheinlich noch denkt „Was zieht die denn hier ab?“ Ich fände das vor Gericht fatal, nicht dass sie am Ende auf die Idee kommen, ich würde Blödsinn erzählen.
Hat jemand Tipps für mich, meine Nervosität etwas in den Griff zu bekommen?!
Quelle: https://forum.glamour.de/t/ich-muss-morgen-als-zeugin-aussagen-und-bin-total-nervos/49419 (Archiv-Version vom 06.03.2021)][/quote]

hier mal ein Statement einer Zeugin in einem Zivilprozess. Um einfach mal aufzuzeigen, dass selbst bei lapidaren Dingen Menschen die Nerven durchgehen können.
Es ist also nicht so, dass nur derjenige der die Nerven behält und alles perfekt wiedergibt, zwangsläufig glaubwürdiger sein muss. Es gibt Menschen die eine solche Situation extrem stresst, dazu reicht es schon aus, von der Polizei vernommen zu werden.


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07.07.2023 um 09:47
Zitat von LentoLento schrieb:Da bräuchte man definitiv seine wörtliche Darstellung.
Er sagte wörtlich:

"Ich halte es nicht nur für möglich, sondern für wahrscheinlich, dass ein Sturz bzw. Unfallgeschehen ohne Zutun einer weiteren Person stattgefunden hat."
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Und solange man die Schuld nicht beweisen kann, darf man niemanden lebenslänglich ins Gefängnis sperren. Das ist zumindest meine Auffassung von einem Rechtstaat.
Da wird niemand widersprechen und ich habe auch hierzu im Forum noch niemanden erlebt. Davon abweichend steht, wie man ein in sehr vielfacher Hinsicht merkwürdiges Verhalten interpretiert und dahinter ein "Nachtatverhalten" sieht. Das bedeutet jedoch nicht dass man im Zweifel auch verurteilen will.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Frage ist nur, wieviel von dem "Hat es alles schon gegeben" verträgt so ein Sachverhalt, bis er kippt und man sagen muss, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen all den ungewöhnlichen Aspekten wohl wahrscheinlicher ist als eine Aneinanderreihung von lediglich ungewöhnlichen Aspekten.
Es war alles in allem eine merkwürdige Aneinanderreihung von Zufällen.
Die Pelzmäntel wurden übrigens nicht freiwillig übergeben, sondern bei der Hausdurchsuchung gefunden, dann vorgehalten und brachten MG erstmals während des Verhörs deutlich erkennbar aus der Fassung.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Und es kann bei einem Kassenbon halt sehr schnell passieren, dass er irgendwann verschwindet, wenn man ihn nicht sichert.
Der Edeka muss die Kassenrollen bzw. die wohl eher digitale Buchhaltung für mindestens 10 Jahre aufbewahren. Der Beleg lässt sich anhand des Einkaufstages oder der bezogenen Ware finden.
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Schmuck wurde doch auch seiner Frau geschenkt. Warum nimmt er seiner Frau die Geschenke der alten Dame weg, wenn Frau Kortüm noch lebt?
Er habe der Frau ohnehin nicht gefallen, da aus der Mode/Zeit gefallen. Kann man glauben.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dessen Höhe vollkommen ungewiss war. Frau K hätte auch noch 10 Jahre leben können.
Der Kontostand war bei ihrem Ableben dreistellig, das Schließfach leer.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er bringt nun Schmuck und Pelzmantel
Nur den Schmuck. Pelzmäntel s.o.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Wobei sie in diesem "good lawyer-bad lawyer-Spiel" anscheinend noch eher zurückhaltend war und die Agressivität ihrem Kollegen überließ.
Genau so war es. KW trat mitunter auffällig lästig und unangenehm auf.


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07.07.2023 um 10:10
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:es geht doch um die Möglichkeit. Um jemanden lebenslang ins Gefängnis zu sperren, muss man die Schuld beweisen können. Das ist nicht möglich, nur weil man sein Verhalten komisch findet.
@Miami-weiß
Das darf zwischen "Ich halte ihn für schuldig" und "Ich glaube nicht, dass er das getan hat" nicht aus den Augen verlieren werden.

Vor allem die erste Frage: Hat überhaupt eine Straftat stattgefunden?
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Das heisst nicht, dass es so gewesen sein MUSS, aber es KANN so gewesen sein. Und solange man die Schuld nicht beweisen kann, darf man niemanden lebenslänglich ins Gefängnis sperren. Das ist zumindest meine Auffassung von einem Rechtstaat.
Eine lebenslange Verurteilung (überhaupt eine Verurteilung) hat ausserdem große Auswirkungen auf die Familie des Verurteilten.
Seine Familie wird gemieden, die Kinder wachsen ohne ein Elternteil auf, werden in der Schule gehänselt. Evtl. fällt ein monatlicher Verdienst weg, was die Familie in finanzielle Schwierigkeiten bringt. usw usw.
Das sind alles weitere Folgen, die ein unschuldig Verurteilter und seine Familie auch tragen müssen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:12
Laut T-Online ist - wie zu erwarten - der Freispruch nun erfolgt, steht aber noch wenig drin.

https://www.t-online.de/region/muenchen/id_100204030/badewannen-mord-angeklagter-genditzki-nach-13-jahren-freigesprochen.html (Archiv-Version vom 07.07.2023)


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:20
https://m.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/urteil-am-landgericht-in-muenchen-freispruch-im-badewannen-mordfall-84592092.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F
Nach dem Freispruch fließen bei den Angehörigen Tränen, sie liegen sich in den Armen und drücken sich fest.
Quelle:


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07.07.2023 um 10:22
Manfred Genditzki im Prozess um »Badewannen-Mord« freigesprochen
Im Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen worden. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-um-badewannen-mord-in-muenchen-manfred-genditzki-freigesprochen-a-a0ff48dc-b6a8-470b-95e6-d4541e5c3fbd


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07.07.2023 um 10:29
[
Die Richterin richtet sehr persönliche Worte an Genditzki, sagt: : „Sie haben das in bewundernswerter Art und Weise ertragen.
Quelle: https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/urteil-am-landgericht-in-muenchen-freispruch-im-badewannen-mordfall-84592092.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F][/quote]

Das hört sich jetzt nach einem "richtigen" Freispruch an, also ohne, aus Mangel an Beweisen? So würde ich es zumindest interpretieren.


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