emz schrieb:Eine 7 cm x 5 cm große schwarz-rote Stelle am Hinterkopf soll nicht erkennbar sein? Und wie kommt es dann zu dieser Beschreibung, wenn sie unsichtbar war?
Die ganze
Laien-Diskussion, ob die beiden Hämatome nun von einem Badewannenunfall stammen können oder nicht, ist ohnehin hinfällig, schließlich gibt es dazu ein
Gutachten.
hopkirk schrieb:Im zweiten Urteil ist auf Seite 39 nachzulesen, dass die beiden Hämatome äußerlich nicht zu sehen waren und erst bei der Obduktion ersichtlich wurden. Vermutlich beim Abziehen der Kopfhaut.
Sie waren äußerlich nicht zu sehen, was bedeutet, dass wir
Laien genau so viel oder wenig daraus schließen können, als wären sie sichtbar gewesen. Dann sind
Gutachter gefragt!
FadingScreams schrieb:die Dame kann gestolpert sein
Genau das war ja auch die Vermutung des Hausmeisters. Zu einem Zeitpunkt, an dem er lediglich wusste, dass die alte Dame ertrunken ist.
FadingScreams schrieb:das eigentliche Problem ist einfach betrachtet das Drumherum.. die Aussagen und die Widersprüche..
Eben. Die vielen "Könntes" die es braucht, um noch das Bild einer möglichen Unschuld zu bewahren.
FadingScreams schrieb:die Gesamtschau lässt vermuten, dass da irgendwas passiert sein müsste.. aber reicht das wirklich?
Es ist vielleicht zu wenig um zu verurteilen, aber doch zu viel um guten Gewissens von einer Unschuld auszugehen. Ein Dilemma!
Der zitierte Beitrag von Watt wurde gelöscht. Begründung: Verstoß gegen die Warnmeldung
Da kamen viele Dinge zusammen, die kein gutes Licht auf den Hausmeister warfen, zu viele.
@Palio hat das alles weiter oben mehrfach meisterhaft zusammen gefasst!