@AndantePalio schrieb:Es wird selektiv verkürzt und nicht objektiv berichtet wie eigentlich immer über diesen Fall.
Der Artikel sprach ein komplett anderes Thema an. Da darf man den Fall jedenfalls verkürzt angeben. Es ging in diesem Artikel um erfolgreiche WAVs und der schwere Weg dorthin. daher passte der Fall extrem gut.
Wenn Du dort einen anderen Text sehen willst, schreib den ARD an, vielleicht macht er Dir den gefallen. Aber Deine Textergänzung ändert an dem Inhalt überhaupt nichts.
Andante schrieb:Kann ich mir nicht vorstellen, dass in den USA jeder Verurteilte voraussetzungslos auf Staatskosten Wiederaufnahmeverfahren betreiben kann, sooft er möchte, und dass der Staat dafür stets Gutachter- und Anwaltskosten zahlt. Irgendwelche Kriterien wird es schon geben, die erfüllt sein müssen, bevor so etwas passiert.
Diese Unsinn wird im Artikel auch nicht behauptet.
Diser Fall ist aber ein Beispiel für die Untätigkeit der StA hier in D. Wir haben nun einen erfolgreiches WAV, d.h. es war verfehlt von der StA sich gegen die Bitte von Frau Rick zu sträuben, wenn sie an der Wahhrheitsfindung wirklich interessiert gewesen wäre. Mir ist klar, dass hier Strukturen vorliegen, wo für einen einzenen StA das kaum durchzuziehen ist. Aber es wäre an der Zeit, das mal zu ändern.
Und genau um diese Problematik geht es. Finanzstarke Inhaftierte können sich einen nach dem anderen leisten, aber finanzschwache eben nicht. Und es ist ein Unding, dass sich ein solches System auf pro bono arbeitende Anwäölte und Unterstützergruppen stützt, das sind Zustände die extrem verbesserungsbedürftig sind.
G wäre sicher in Vergessenheit geraten, wenn sich das Gericht nicht einfach Annahmen gemacht hätte, die für den Normalbürger nicht verständlich sind. Das sind in erster Linie das Frau K nie Schmutzwäsche in der Wanne gewaschen haebn soll und auch die geringe Sturzwahrscheinlichkeiten einer alten Frau. Das sind Annahmen, mit der man durchaus gut Werbung für Spenden betreiben kann, denn das können viele doch aus ähnlicher Erfahrung aus ihrem Verwandten/Bekanntenkreis beurteilen. Viele werden eine Oma mit ähnlichen Gebrechen haben, die aber trotzdem die Wäsche in der Badewanne vorreinigt. Und natürlich war es vollkommen fehlerhaft einen geinge Sturzneigung zun behaupten, hier liegt definitiv ein schwerer Fehler in der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung vor. Ein Sturz im hohen Alter ist um Potenzen wahrscheinlicher als ein Tötungsdelikt. Und einem Urteil mit solchen einfach widerlegbare Behauptungen, die man nicht nachvollziehen kann, traut man nicht über den Weg.
Und gäbe es diese Fehler nicht, G säße wahrscheinlich nach wie vor in der JVA. Vielleicht wäre Frau Rick auf diesen Fall nicht aufmerksam geworden. Gut es kann sein, dass das Stuttgarter Insitut diesen Fall unabhängig hergenommen hätte, es muss wohl Kontakte schon 2012 gegeben haben, aber das weiß man nicht.
Du schimmst hier immer über die bösen Journalisten/Anwälte rum, die hier solche Dinge hervorheben. Aber die eigentliche Ursache hierfür hat das Gericht höchstpersönölich geliefert. Und im nachhinein ist das auch gut so, denn wenn es neue Methoden gibt, welche die Anforderungen eines WAVs erfüllen dann ist das damit zu prüfen.
Und nicht nur beim Herrn G sondern auch bei anderen. Und genau darum geht es im Artikel.
Palio schrieb:Der Staat hätte auf eigene Kosten ein Simulationsgutachten in Auftrag geben sollen, damit ein neuer Prozess stattfinden kann, in dem er dieses selbst bezahlte Gutachten dann wieder zu entkräften versucht?
Ja, wenn der Staat wirklich an der Wahrheit interssiert wäre, dann wäre das sogar NOTWENDIG. So wäre es nur an der juristischen Wahrheit intessiert, was dann reine Rechthaberei wäre, und das ist in einem Rechtsstaat nicht genug. Du hast auch momentan keine Ahnung, ob das hier überhaupt gelingen wird, ich glaube nicht.
Aber weir können das Thema weiter vertiefen, wenn in vielleicht 1 Jahr das Urteil vorliegt.