Andante schrieb:Rolle des Gehstocks, welche ja nun mal vor der Badewanne lag
Bei diesem Stichwort fällt mir auf, dass dieser Gehstock in der Urteilsbegründung ignoriert wird. Wieso?
Sector7 schrieb:Verbleiben 6-7 Minuten zum Tragen ins Bad und zum Ertränken (3-4 Minuten).
Das Gericht ist überzeugt davon, dass G. die Frau K. in das Badezimmer getragen hat (Urteil S. 18 und 94) nachdem er ihr vorher irgendwo in der Wohnung Gewalt angetan hat.
Wie kommt dann der Gehstock in das Badezimmer? Das Gericht äussert sich dazu gar nicht, allerdings geht es davon aus, dass G. es sehr eilig gehabt haben soll.
Das Szenario des Gerichts ist also:
1. Gewalttat des G. an K. irgendwo in der Wohnung, z.B. im Wohnzimmer
2. K. befand sich also, sagen wir mal hier, im Wohnzimmer.
3. K. benutzt den Gehstock um sich fortzubewegen.
-> Logische Schlussfolgerung: Der Gehstock befindet sich in unmittelbarer Nähe zu dem Ort, an welchen K. zuletzt freiwillig gegangen ist. In unserem Beispiel ist das das Wohnzimmer.
4. G. trägt dann K. in das Bad.
-> Es ist kaum anzunehmen, dass G. gleichzeitig mit dem Körper von K. auch noch den Gehstock ins Bad trägt. Es wird aber auch keineswegs irgendwo erwähnt, dass G. den Gehstock nachträglich ins Bad transportiert hat.
Nun ist das natürlich nicht auszuschliessen, dass unser erfahrener Meuchelmörder G. nach dem Verbringen der K. und dem Ertränken auch noch den Tatort gewissenhaft manipuliert, indem er anschliessend noch den Gehstock ins Bad bringt.
Allerdings stellen sich da ein paar Fragen: Warum belässt er es dann bei der sehr merkwürdigen Auffindeposition mit dem Bein über dem Wannenrand. Die Sekunde, das Bein auch noch in die Wanne zu legen, hätte er doch gehabt. Warum belässt er die Situation im Wohnzimmer mit der offenen Geldkassette so, dass sie verdächtig wirkt? Warum räumt er die Geldkassette nicht wieder weg?
Gleiche Frage geht zu den Schuhen: Wie wahrscheinlich ist es, dass, wenn G. die K. wirklich ins Bad getragen hätte, sie dabei beide Schuhe an den Füssen behielt, und dann erst beim Ablegen in die Wanne die Schuhe herunterfielen?
Wie plausibel ist es, dass G. also nach dem Ertränken noch den Gehstock und eventuell die Schuhe im Badezimmer platziert, den Rest der Wohnung aber anscheinend nicht weiter "bearbeitet?"
Oder anders gefragt: Deutet nicht zumindest der Gehstock im Bad daraufhin, dass das Szenario des Gerichts, in welchem K. ins Bad getragen wird, vielleicht doch nicht das richtige ist?