Seps13 schrieb:Doch, es geht dir um die emotionale Seite.
Hier würde ich einhaken, @Venice2009.
Denn Seps13 hat Recht, dass was du tust, passiert auch jedes Mal, wenn ich über Todesstrafe für Kinderschänder etc. diskutiere, irgendwann kommt immer "DUUU hast ja keine Kinder!" - man appelliert an die emotionale Seite des Anderen, weil man auf der Rationalen nicht weiter kommt - in meinem Beispiel ist die Todesstrafe für Kinderschänder halt niemals rational zu rechtfertigen, deswegen nimmt man den Zugang über die Emotionen.
In unserem Fall bedeutet dass, dass du feststellst, dass alle handfesten Argumente und objektiven Fakten eben kein klares JA oder NEIN - für dich klar - herausstellen können.
Das ist ein natürliches, menschliches Schutzverhalten. Du siehst diesen Fall, und du verstehst im Grunde auch die Beweiswürdigung des Gerichts, aber du hättest das mit deinem Gewissen nicht vereinbaren können, diesen Menschen zu verurteilen. Genau aus dem Grund bist du vermutlich auch nicht Richter geworden.
Der Richter verfolgt einen anderen Ansatz als du, denn der Richter sieht nicht nur Herrn Manfred Genditzki, Hausmeister und Lebenslang im Knast, sondern auch Liselotte Kortüm, Witwe und lebenslang tot. Der Richter sieht Hinweise, Gutachten, Zeugenaussagen die es im möglich, nein, logisch erscheinen lassen, dass dies kein Unfall war.
Und dann kann der Richter nicht einfach sagen, "Naja, vielleicht vielleicht.. Ich lass ihn lieber laufen." Wenn er keinen begründbaren Zweifel hatte - und den sehe ich nicht, außer "Könnte auch anders gewesen sein" (und das ist bei Indizienprozessen immer so) - dann muss er MG auch verurteilen, um Frau Kortüm und ihrem Ableben genüge zu tun.
Andere Frage an dich, wäre es für dich denn fair, wenn MG doch schuldig wäre, jetzt freigesprochen wird und Frau Kortüm also wirklich wie ein räudiger Hund in der Badewanne ertränkt wurde? Würde es dir damit besser gehen? (Frau Kortüm ist ja schon dood, die wirds ja nicht mehr stören, was?)
Und zu deiner Frage: Ich würde mich da wie gesagt, nicht allzu sehr mit gemein machen. Nehmen wir an MG wäre ein naher Verwandter, weiß ich nicht, ob ich an seine Schuld glauben würde - da mir die persönliche Beziehung fehlt - da es aber niemanden in meinem Umfeld gibt, dem ich nicht zutraue, zu morden, wenn es drauf ankommt, würde ich es trotzdem in Erwägung ziehen, das er schuldig ist.
Dazu kommt ebenfalls die Simulation, die wie auch bei Seps13, mir nicht den Eindruck erweckte, dass das in irgendeiner Form zum Tatgeschehen passt.
Letztlich weiß ich es nicht. Mir bricht das auch keinen Zacken aus der Krone.
Ich und auch sonst niemand wissen, ob
- Frau K ihre Wäsche einweichen wollte
- da tatsächlich Kotwäsche in den Tüten war
- Wo Frau K die Hämatome herhat
- Wo die Moneten der Frau K abgeblieben sind
- Wie und wo warum überall DNA hinkam
und so weiter und so fort.
Und wenn ich all das nicht weiß, dann kann ich entsprechend auch jeweils nicht annehmen, dass es sie gab, dass sie es tun wollte, etc.
Dann gibt es nur noch einen bestätigten Streit, Zeugenaussagen, dass sie ihre Badewanne nicht benutzte, die verschwundenen Geldmittel etc. pp.
SpoilerAn dieser Stelle nochmal der Hinweis, das Verfahren wegen Unterschlagung ist EINGESTELLT worden wegen dem sich anbahnenden Mordprozess. Das MG etwas veruntreut hat, ist also nach wie vor möglich, es wurde nur nie ganz ausermittelt. Wer also um wahre Aufklärung dieses Falls bemüht ist, sollte dann auch dafür agieren, dass dieses Verfahren nochmal aufgerollt wird.Und auf Grundlage der vorliegenden Fakten hätte ich MG auch verurteilt.
Versetze dich in den Richter hinein. Der Richter GLAUBT es gab einen Streit. Er GLAUBT den Gutachtern. Er GLAUBT nicht an einen Unfall.
Dann hat er keine begründeten Zweifel mehr, und muss ihn auch verurteilen.