Sector7 schrieb:Sie hat die denktheoretischen Möglichkeiten m.E. unterbewertet und nicht zugehört, als der Gutachter sagte, dass massenweise Ausgangsparameter unbekannt sind und man nicht von der Endposition auf die Ausgangsposition schließen kann.
Und weiter:
Wenn man nicht sicher von der Endposition auf die Ausgangsposition schließen kann, kann man aufgrund einer von den Gutachtern bei einem möglichen Unfall lediglich als wahrscheinlich angenommenen Ausgangsposition (rechter Badewannenrand, was MG zum Täter deklariert) auch keinen Sturz ausschließen.
Wenn eine Zeugin, die neben dem Ehemann als einzige mit dem Opfer zusammenwohnte, aussagt, dass LK die Wanne mit 65 zum Schmutzwäsche einweichen nutzte, kann man aufgrund der Ausnahmesituation Ende Oktober 2008, in der LK mit 87 war, nicht ausschließen, dass sie alte Gewohnheiten aufblitzen ließ.
Kann man diese beiden Dinge (irgendein denkbarer Sturz und irgendeine denkbare Wannennutzung) aufgrund vernünftiger Zweifel nicht sicher ausschließen, kann man MG nicht verurteilen, da die Bezugstat Körperverletzung durch MG komplett unbelegt ist.
Seps13 schrieb:Dann wäre es ja schlau gewesen, dass irgendwann auch mal vorzutragen. Das Gericht ist nämlich zu dem Ergebnis gekommen, dass er nur das eingekauft hat, was er belegt hat, einzig zu dem Zweck, sich ein Alibi zu verschaffen.
So wie ich das sehe, ist MG an dem Tag 4x an dem Edeka (oder auch anderen Geschäften) vorbei gefahren, da er 2x im Krankenhaus war. Schon seltsam, dass er um 15:09 Uhr für die 3 Teile extra separat dorthin fuhr und dann zurück nach Hause, 2 Häuser neben LK, ohne die bestellten Sachen abzugeben.