sooma schrieb:Wenn weder bei Frau K. noch bei Herrn G. Belege oder Beweise dazu existieren, kann das Geld auch sonstwem zugeflossen sein. Handwerker, Pflegepersonal...
Das hatten wir schon ausführlich diskutiert. Der einzige, der Vollmachten und Zugriff auf das Geld hatte, war MG. LK kam ohne seine Hilfe nicht zur Bank und nicht zum Schließfach, wo Geld lagerte. Er hat sich nicht weiter zum Verbleib des Geldes erklärt, hat nicht behauptet, dass er ihr regelmäßig höhere Summen brachte (die sie dann in der Wohnung, ohne dass er von solchen Besuchen irgendetwas mitbekommen hätte, jemandem aus unbekannten Gründen hätte übergeben können - und sich damit mittellos gemacht hätte).
Wenn alle anderen Alternativen, und solche wurden geprüft, ausscheiden, ist es nach dem Ausschlussprinzip irgendwann möglich, den Schluss zu ziehen, dass das Geld bei ihm verblieben sein muss.
Wenn ich eine Maus mit einem Stück Käse in einen stabilen Käfig setze, diesen abschließe den Schlüssel an mich nehme, den Käfig sodann in ein Zimmer setze, das Zimmer abschließe, den einzig vorhandenen Zimmerschlüssel an mich nehme und dann am nächsten Tag nachschaue und feststelle, dass der Käse weg ist, ist durchaus der Schluss möglich und es ist mangels anderer realistischer (!) Alternativen als bewiesen anzusehen, dass es nur die Maus gewesen sein kann, die den Käse gefressen hat. Klar, manche würden jetzt eine Bürgerinitiative zur Verteidigung der Unschuld der Maus gründen, SpiegelTV und andere einschalten, damit Dokus über die ungerechte Beschuldigung der Maus gedreht werden, aber das ändert nichts daran, dass es keine anderweitigen vernünftigen Geschehensmöglichkeiten gibt. So auch bei MG und dem Verbleib von LKs Geld.
sooma schrieb:Ein Restzweifel bleibt da (für mich), denn sie (das Pflegepersonal) haben es nur nie gesehen.
Sie, die jeden Tag 2x, nämlich morgens und abends, da waren haben den unmittelbaren Akt des Wäscheeinweichens durch Frau K. nie gesehen, sie haben auch keine Spuren davon (zB Schmutzränder in der Wanne, noch in der Wanne liegende Wäsche, nachdem das Wasser abgelaufen war, damit der Hausmeister die Wäschestücke abholt und zum regulären Waschen in die Waschmaschine im Keller stopft) gesehen. Am Wannenrand stand kein Wäschewaschmittel, das auf regelmäßiges Wäscheeinweichen hingedeutet hätte. Welchen Schluss konnte das Gericht vernünftigerweise aus alldem nur ziehen? Richtig, dass sie eben nicht heimlich, für alle unbemerkt, regelmäßig Wäsche einweichte.
sooma schrieb:Jaja, ich weiß, die Gesamtschau... ich gehe aber jetzt hier trotzdem nur auf diesen Punkt der Version des Gerichtes ein.
Das wurde auch schon mehrfach gesagt: jeder einzelne Punkt kann anders erklärt werden. Alle Punkte zusammen aber nicht mehr, ohne völlig lebensferne Annahmen zugrunde zu legen wie die, dass außer MG schließlich auch noch Aliens in Betracht kommen.