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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 20:39
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Polizei scheint in MG am Tag der Festnahme schon von seiner Schuld überzeugt gewesen zu sein, so der ehemalige Arbeitgeber von MG gegenüber SpiegelTV. Er hat keinen Grund die Unwahrheit zu sagen.
Die Polizei entscheidet aber nicht über Schuld oder Unschuld, sondern das Gericht.


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30.08.2022 um 20:39
Zitat von PalioPalio schrieb:Hierfür kam nur eine Person in Frage: Manfred Genditzki.
Und genau das war das Einzigste, was ihn überhaupt damals wirklich belastete. Dass er unter dem damaligen Gesichtspunkten Zeit und Gelegenheit gehabt hätte. Aber sonst gab es überhaupt nichts, was auf ihn hinweisen würde.
Mit d Thermodynamik Gutachten wissen wir, dass MG schon lange ein Alibi besaß.


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30.08.2022 um 20:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn es kein Unfall gewesen sein konnte (Sachverständigenbeweis) und Frau Kortüm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den Stöpsel der Badewanne selbst geschlossen und den Wasserhahn geöffnet hat (Zeugenbeweis), dann muss es ein anderer getan haben.
= Ausschluss eines Unfalls.

Dazu passen die einzigen nachgewiesenen schweren Verletzungen am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempenlinie. Auch das passt zu einem Gewaltdelikt.

Hierfür kam nur eine Person in Frage: Manfred Genditzki.

Zusätzliche Indizien:
MG hatte einen großen Schuldenberg
Einschließlich einem permanent überzogenen Giro-Konto sowie einem erschwindelten Kredit (unter vorgaukeln von 12.000 € Vermögen, das er sich in Wahrheit nur kurzfristig von einem Bekannten geliehen hatte).
Zitat von PalioPalio schrieb:, Frau Kortüms Geld war plötzlich alle, er hatte Zugang zu ihrem Geld
Ein Schwund, der sich in nur 17 Monaten zugetragen hat und mit dem Tot des Ehemanns von Frau K. begann. Mit nahezu vollständigem Verschwinden dann der mysteriöse Tod von Frau K.
Zitat von PalioPalio schrieb:, er war zuletzt bei ihr und er verhielt sich mehr als auffällig. Und zwar während er noch in der Wohnung war (kuriose Anrufe, Schlüssel stecken lassen) und auch danach (sinnloser Einkauf, Wäsche liegen lassen, Widersprüche, Täterwissen).
Seltsames Verhalten bei der Zeugen(!)vernehmung, Belegung eines Alibis (zu dem Zeitpunkt gar nicht nötig) mittels Kassenbon und Aushändigung von Schmuck von Frau K. (obwohl der doch ein Geschenk aus der Zeit vor dem Tod gewesen sein soll).
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Schuldspruch ergab sich nach der Beweisaufnahme zwingend.



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30.08.2022 um 20:52
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ein Schwund, der sich in nur 17 Monaten zugetragen hat und mit dem Tot des Ehemanns von Frau K. begann. Mit nahezu vollständigem Verschwinden dann der mysteriöse Tod von Frau K.
Palio schrieb:
eine Unterschlagung konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Die 8000 Euro, die MG einem Bekannten zurückzahlte, stammte nachweislich aus anderen Quellen.
Wie stellt man sich das vor, einfach auf Verdacht, weil alles drum herum passt, wird es schon richtig sein für eine lebenslange Haftstrafe? Ernsthaft? Wollt ihr eine solche Justiz, die so urteilt?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 20:54
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:eine Unterschlagung konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Die 8000 Euro, die MG einem Bekannten zurückzahlte, stammte nachweislich aus anderen Quellen.
Er hat eine Erklärung für die 8.000 Euro abgeliefert, ja. Aber hieb- und stichfest konnte er die Herkunft der 8.000 Euro nicht belegen. Man hat dann trotzdem davon abgelassen, aus meiner Sicht ein Fehler.

Außerdem fehlt weit mehr Geld ==> Indiz!!!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 21:00
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:r hat eine Erklärung für die 8.000 Euro abgeliefert, ja. Aber hieb- und stichfest konnte er die Herkunft der 8.000 Euro nicht belegen. Man hat dann trotzdem davon abgelassen, aus meiner Sicht ein Fehler.
dann hätte die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit vernünftig machen müssen.

Es kann doch nicht sein, dass sie es nicht weiterverfolgten UND das wird wieder MG schlecht ausgelegt. Das ist doch schon etwas lächerlich, wenn es nicht so tragisch wäre.


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30.08.2022 um 21:05
@Stefan1477

Es ist im Urteil nachzulesen, dass innerhalb von neunzehn Monaten round about 54.000,00 Euro (!!!) vom Konto der Frau K. abgehoben wurden und im Nirvana verschwunden sind, ohne dass auch nur einen einzigen Nachweis gibt, wofür das Geld ausgegeben wurde bzw. wohin es geflossen ist.

Du erinnerst dich doch sicher, denn darüber wurde hier vor wenigen Tagen noch diskutiert.


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30.08.2022 um 21:07
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es ist im Urteil nachzulesen, dass innerhalb von neunzehn Monaten round about 54.000,00 Euro (!!!) vom Konto der Frau K. abgehoben wurden und im Nirvana verschwunden sind, ohne dass auch nur einen einzigen Nachweis gibt, wofür das Geld ausgegeben wurde bzw. wohin es geflossen ist.
Was spielt das für eine Rolle?
Dann hätte man nachweisen müssen, dass das Geld auch zu MG ging. Wenn kein Nachweis zu führen ist, fällt das weg. Fertig, aus!
Ich verstehe nicht, warum Du so verbissen an diesem Fehlurteil festhalten tust.


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30.08.2022 um 21:39
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Was spielt das für eine Rolle?
Das spielt schon eine Rolle, wenn man zu dem Ergebnis gelangt, dass LK nicht durch einen Sturz aus innerer Ursache in die Badewanne gelangte. Ursprünglich wurde u.a. wegen der fehlenden 54.500 Euro neben Heimtücke, Verdeckung einer Straftat (Unterschlagung) zusätzlich Habgier angenommen und angeklagt.

Bezüglich des fehlenden Geldes wissen wir:
1) LK und MG hatten Zugriff aufs Konto, sonst niemand.
2) LK hat sich in der Regel von MG zur Bank oder zum Schließfach fahren lassen.
3) LK und MG haben Bargeldsummen zum Schließfach gebracht.
4) Nach dem Tod von LK war das Schließfach fast leer und das Konto per Saldo um 54.500 Euro leichter seit März 2007.

MG hätte wegen 1) und 3) prinzipiell Gelegenheit gehabt, ohne dem Wissen von LK Geld zu unterschlagen, insbesondere wenn größere Bargeldsummen im Schließfach gelagert wurden. (2007 und 2008 war Bankenkrise und daher eine Angst um Einlagen nicht fernliegend.) Für Bargeldsummen im Schließfach sind Kontrollen durch LK deutlich schwieriger (keine Kontoauszüge etc.).

MG sagte, dass er "nie und nimmer" so viel Geld für sie abgehoben habe. Wenn diese Aussage richtig ist, dann hätte LK alleine Geld von der Bank abgehoben und für unbekannte Dinge oder Dienstleistungen ausgegeben oder an einen unbekannten Ort versteckt. Das aber widerspricht 2). Also kann die Aussage von MG eigentlich nicht richtig sein.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dann hätte man nachweisen müssen, dass das Geld auch zu MG ging. Wenn kein Nachweis zu führen ist, fällt das weg.
Deswegen haben StA und die Kammern 2010 und 2012 zu seinen Gunsten angenommen, dass MG nichts unterschlagen hat und auch die 54.500 Euro nicht vereinnahmt hat. (Ansonsten wäre zusätzlich wahrscheinlich noch die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden.) Ein Unfall wurde damals jeweils ausgeschlossen. Alle weiteren Annahmen waren folgerichtig. Ob ein Unfall zurecht ausgeschlossen wurde, muss demnächst das LG München I feststellen.


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31.08.2022 um 05:28
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Was Toth, Darsow und Mazurek betrifft, bin ich zu 100 Prozent bei dir. Aber hier in diesem Fall sehe ich wirklich keine echten Indizien, sondern nur Mutmaßungen und Zirkelschlüsse. Mir ist da viel zu viel "Weil is so" dabei. Auf einer solchen Basis darf man meines Erachtens niemand lebenslänglich ins Gefängnis schicken.
Da schliesse ich mich ganz und gar an, die hier oft zusammen genannten Fälle haben m.E. nahezu nichts gemeinsam. Darsow, Toth und Mazurek sind nach meiner Auffassung schuldig, denn es gibt eine Vielzahl Indizien, die darauf hinweisen und kein schlüssiges Alternativszenario, zu dem es irgendwelche Indizien gäbe. Der vorliegende Fall ist genau umgekehrt, es gibt für mich kaum überzeugende Indizien, dafür aber ein schlüssiges Alternativszenario.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die rechtliche Wertung, die zum Schuldspruch führte, lautet hier ganz simpel:
Wenn es kein Unfall gewesen sein konnte (Sachverständigenbeweis) und Frau Kortüm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den Stöpsel der Badewanne selbst geschlossen und den Wasserhahn geöffnet hat (Zeugenbeweis), dann muss es ein anderer getan haben.
= Ausschluss eines Unfalls.
Das ist die crux des Falles: mit dieser m.E. falschen Entscheidung waren die Weichen gestellt.
Zitat von LentoLento schrieb:Das Urteil von 2012 besitzt keine Rechtskraft mehr. Das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, sonst könnte über die Sache erst gar nicht neu verhandelt werden.
Richtig, mit der Zulassung der Wiederaufnahme wird eine sogenannte "juristische Fiktion" geschaffen: es gibt nach dieser kein "neues Verfahren," sondern das alte geht einfach weiter ("wird wieder aufgenommen") und man tut so, als sei nie ein Urteil ergangen. Wie gesagt, das ist natürlich eine Fiktion, aber juristisch gesehen ein ganz brauchbarer Weg, mit den Dingen umzugehen.


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31.08.2022 um 06:44
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:) LK und MG hatten Zugriff aufs Konto, sonst niemand.
2) LK hat sich in der Regel von MG zur Bank oder zum Schließfach fahren lassen.
3) LK und MG haben Bargeldsummen zum Schließfach gebracht.
4) Nach dem Tod von LK war das Schließfach fast leer und das Konto per Saldo um 54.500 Euro leichter seit März 2007.
das wird Frau K. doch aber bewusst gewesen sein. Schließlich kümmerte sie sich um IHRE Finanzen selber. Das wurde doch bezeugt. Wenn etwas unrechtmäßig abgelaufen wäre, dann hätte sie (insbesondere weil es ja über 17 Monate so ging) schon an entsprechender Stelle erwähnt. Die Frau war doch Herr ihrer Sinne mit einer entsprechenden kaufmännischen Ausbildung. Da war aber NICHTS. Also werden die Kontobewegungen wohl in ihrem einvernehmen erfolgt sein. Aus diesem Grunde konnte die Staatsanwaltschaft MG wohl auch nichts nachweisen.


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31.08.2022 um 07:23
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich verstehe nicht, warum Du so verbissen an diesem Fehlurteil festhalten tust.
Warten wir doch erst mal ab, was sich in der nächsten Hauptverhandlung ergibt, bevor wir von einem Fehlurteil reden.

Das, was über Frau Kortüms (nicht mehr vorhandenes) Vermögen im Urteil festgestellt wurde, entspricht jedenfalls den Tatsachen...und dass es -gerade im Zusammenhang mit ihrem Tod betrachtet- ziemlich seltsam anmutet, wenn ein so hoher Betrag sich in so kurzer Zeit praktisch in Luft auflöst, lässt sich auch nicht vom Tisch diskutieren...

Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass Frau K. neunzehn Monate lang round about 2.800 Euro monatlich zusätzlich zu ihren fixen Einkünften ausgegeben hat und würde mir wünschen, dass dieser Punkt im Hinblick auf die zu erwartende Hauptverhandlung von der StA noch mal eingehend beleuchtet wird.


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31.08.2022 um 07:28
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das ist die crux des Falles: mit dieser m.E. falschen Entscheidung waren die Weichen gestellt.
Es ist dir aber auch klar, was nach der Beweisaufnahme passiert wäre, wenn das Gericht einen Unfall inklusive Wannennutzung angenommen hätte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hätte.
=> Fehlerhafte Beweiswürdigung, weil das Gericht von einer Sachverhaltskonstellation ausgeht, für die es nach der Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte gibt und welche sich auf lebensfremde Annahmen stützt.


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Palio ehemaliges Mitglied

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31.08.2022 um 07:56
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:mit der Zulassung der Wiederaufnahme wird eine sogenannte "juristische Fiktion" geschaffen: es gibt nach dieser kein "neues Verfahren," sondern das alte geht einfach weiter
Sicher? Hast du mal eine Quelle zu der "juristischen Fiktion" in diesem Zusammenhang? Ich kenne hierzu das Stichwort "Durchbrechung der Rechtskraft" aus dem Verwaltungsverfahren. Die frühere Entscheidung ist damit aber nicht (fiktiv) weg, sie wird am Ende des wiederaufgenommenen Verfahrens noch beseitigt.

So wurde bei Mollath das Urteil aus 2006 nach der neuen Hauptverhandlung entsprechend aufgehoben.

Tenor des Urteils 6 KLs 151 Js 4111/13 des Landgerichts Regensburg vom 14.08.2014:
"Im Umfang der durch Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 6. August 2013 angeordneten Wiederaufnahme wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006, Aktenzeichen 7 KLs 802 Js 4743/03 aufgehoben."

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20KLs%20151%20Js%204111/13

Also ich würde sagen:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Urteil wurde nicht aufgehoben, es wurde die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet
Stimmt.
Zitat von LentoLento schrieb:Das Urteil von 2012 besitzt keine Rechtskraft mehr.
Stimmt auch.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:und man tut so, als sei nie ein Urteil ergangen.
Passt nicht ganz, sonst würde man es am Ende der neuen Hauptverhandlung nicht aufheben.


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31.08.2022 um 08:27
Wir halten fest, es wurde bezeugt, dass Frau K. noch eine resolute alte Dame gewesen ist, die ihre Finanzen fest im Griff hatte. Trotzdem wird unterstellt, dass ihr eine Unterschlagung, die über mehrere Monate erfolgt sein muss, nicht aufgefallen ist. Folglich muss MG das Geld genommen haben, obwohl es nie nachgewiesen werden konnte. Hier wird Frau K. also ihr klarer Verstand doch wieder abgesprochen.

Eine Badewannennutzung sowie ein Sturzgeschehen wurden jedoch ausgeschlossen. Obwohl es für die Badwannennutzung Hinweise gibt durch die zahlreichen Badeutensilien die sich auf der Badewanne befanden und die von Frau K. hinterlassenen DNA Spuren, die zu einer Badewannennutzung (inwiefern auch immer) passten. Genauso wurde ein Sturzgeschehen ausgeschlossen, obwohl Frau K. nachweislich mehrere Mal zuvor gestürzt ist. Da wurde sich dann einfach auf Zeugenaussagen verlassen, die scheinbar glaubwürdiger waren, als all die Spuren um und in der Badewanne herum.
Warum wird also immer wieder auf das einzig "belastende" noch nicht mal bewiesene Indiz verwiesen, obwohl das Gericht so viele lebensferne Annahmen getroffen hat, die zu der vorgefundenen Situation ja letztlich nicht mal passten.


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31.08.2022 um 08:39
Zitat von PalioPalio schrieb:Passt nicht ganz, sonst würde man es am Ende der neuen Hauptverhandlung nicht aufheben.
Woher hast Du das? Ein nicht rechtskräftiges Urteil hat keinerlei rechtliche Bedeutung mehr das erfordert keine Aufhebung, was soll die denn noch bringen? Aufheben und Verlust der Rechtskraft ist in Wirklichkeit das Gleiche.

Man benötigt eine ganz neue Hauptverhandlung, die noch relevanten Zeugen sind zu laden. Das alte Urteil hat keinerlei Bedeutung mehr, dem würde auch die Unmittelbarkeit widersprechen.


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31.08.2022 um 08:39
@Palio hat Recht. Wieder mal gilt der schöne Satz „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein“.

Voila:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung

(1) In der erneuten Hauptverhandlung ist entweder das frühere Urteil aufrechtzuerhalten oder unter seiner Aufhebung anderweit in der Sache zu erkennen.
(2) …..
Also: Wenn im wiederaufgenommenen Verfahren die dortige Strafkammer zu dem Ergebnis kommt, dass MG schuldig ist, hat sie in ihrem Urteilstenor das bisherige Urteil aufrechtzuerhalten. Andernfalls hat sie in ihrem Urteilstenor das bisherige Urteil aufzuheben und anderweitig zu erkennen (zB hier freizusprechen, in diesem Fall käme eine mildere Strafe nicht in Betracht).


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31.08.2022 um 08:50
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wir halten fest, es wurde bezeugt, dass Frau K. noch eine resolute alte Dame gewesen ist, die ihre Finanzen fest im Griff hatte. Trotzdem wird unterstellt, dass ihr eine Unterschlagung, die über mehrere Monate erfolgt sein muss, nicht aufgefallen ist.
Wer hat denn eine Unterschlagung unterstellt?

Ich jedenfalls nicht...ich kann mich zumindest nicht erinnern, derartiges behauptet zu haben.

Was ich mir vorstellen könnte, ist, dass sie ihm über Monate immer wieder größere Beträge geliehen hat, die er schlussendlich nicht zurückzahlen konnte und worüber es zum Streit mit den tödlichen Folgen gekommen ist.

Schrieb ich bereits vor ein paar Tagen, als mögliche Erklärung zum "Verschwinden" ihres Vermögens, und im übrigen ausdrücklich als Spekulation gekennzeichnet.


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31.08.2022 um 08:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Sicher? Hast du mal eine Quelle zu der "juristischen Fiktion" in diesem Zusammenhang? Ich kenne hierzu das Stichwort "Durchbrechung der Rechtskraft" aus dem Verwaltungsverfahren. Die frühere Entscheidung ist damit aber nicht (fiktiv) weg, sie wird am Ende des wiederaufgenommenen Verfahrens noch beseitigt.
Nun, bevor wir uns da in Sophisterei begeben, die irrelevant ist: Ich habe diese Erklärung von meinem damaligen Strafrecht-Professor übernommen (inzwischen längst emeritiert), denn sie ist mir einleuchtend. Man kann die Sache vermutlich auch anders erklären, wen das Thema mehr interessiert, dem empfehle ich, sich in Radbruchs grundlegendes Werk "Rechtsphilosophie" einzulesen. Da steht viel Interessantes zu den Punkten, Recht, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit et. al. drin.

Wie dem auch sei, das Alte ist nun alt und es wird etwas Neues kommen. Mal sehen was.

Inhaltlich schliesse ich mich hier @DieTatii an, die entscheidende Punkte benannt hat.


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31.08.2022 um 08:57
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also: Wenn im wiederaufgenommenen Verfahren die dortige Strafkammer zu dem Ergebnis kommt, dass MG schuldig ist, hat sie in ihrem Urteilstenor das bisherige Urteil aufrechtzuerhalten. Andernfalls hat sie in ihrem Urteilstenor das bisherige Urteil aufzuheben und anderweitig zu erkennen (zB hier freizusprechen, in diesem Fall käme eine mildere Strafe nicht in Betracht).
Das sind nur Feinheiten, die dürften rein den Grund haben, dass - bei einem unverändertem Urteilstenor - nachfolgende Verfahren (z.B. Schadensersatzprozesse) ihre Rechtskraft nicht verlieren,fallss sie überhaupt noch angreifbar sind. Soweit ich weiß wäre nach 5 Jahren selbst ein Zivilprozess nicht mehr angreifbar.

Ich gebe da @Rick_Blaine Recht, für diese Diskussion selber vollkommen irrelevant.


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