DieTatii schrieb:Deshalb wurde das Urteil letztlich ja auch aufgehoben, im Gegensatz zu den Urteilen von Toth, Darsow usw.
Das Urteil wurde nicht aufgehoben, es wurde die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. Toth und Darsow grlang das nicht, sie hatten mit ihren WA-Anträgen halt beide keinen Erfolg, weil die von ihnen vorgelegten neuen Gutachten vom Wiederaufnahmegericht nicht für den gesetzlichen Erfordernissen genügend angesehen wurden.
hopkirk schrieb:Aber hier in diesem Fall sehe ich wirklich keine echten Indizien, sondern nur Mutmaßungen und Zirkelschlüsse. Mir ist da viel zu viel "Weil is so" dabei. Auf einer solchen Basis darf man meines Erachtens niemand lebenslänglich ins Gefängnis schicken.
Die Besonderheit hier ist eben, dass viel Ausschlussverfahren dabei ist. Ich habe das neulich schon am Beispiel „Mord ohne Leiche“ zu illustrieren versucht. Der erste Impuls beim „Mord ohne Leiche“ ist natürlich der, dass man sagt: „Wie kann man jemanden wegen Mordes verurteilen, wenn es nicht mal eine Leiche gibt!“.
Und doch kann man das - wenn eben in einem sorgfältigen Ausschlussverfahren sämtliche Alternativen geprüft und verworfen werden konnten. Bei MG ist auch teilweise das Ausschlussverfahren angewendet worden, zB als es um die Frage Unfall ja oder nein ging. Die damaligen Gutachter Dr. A. und Prof. Keil haben dargelegt, warum bei der vorhandenen Endlage des Opfers ein Unfall nicht ganz unmöglich erscheint, aber nur, wenn das Opfer ganz rechts eingequetscht zwischen Tür und Wanne vor der Wanne steht und sich schräg nach links zur Armatur ganz links wendet. Alle anderen Haltungen vor der Wanne sind laut Gutachtern bei der vorgefundenen Endlage nicht möglich.
Man kann nun als Gericht annehmen, dass dann eben das Opfer die komische Haltung angenommen hat, fertig. Warum und wieso, egal, is so.
Man kann aber auch, und so hat es das Gericht getan, annehmen, dass kein Mensch so eine Haltung, die ihm nichts bringt, wenn er zur Armatur will, einnimmt. Schon gar nicht, wenn es sich um einen Menschen handelt, der a) gerade geschwächt aus dem KH kommt, b) 87 ist, Knie- und Hüftarthrose hat und nicht mehr gelenkig wie ein junges Reh ist,, c) eine Stütze (Gehstock) braucht, d) nach übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht badet, weil er Angst hat, nicht mehr allein aus der Wanne herauszukommen, e) auch sonst keinen belegbaren (!) Anlass hat, sich an der Wanne zu schaffen zu machen.
Welche Gesamtschau ist nun besser bzw. ausführlicher bzw. überzeugender?