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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 16:34
Nein, da wurde recht wenig angenommen. Ich erspare mir die Wiederholung aller belastenden Indizien, da bei einigen wenig Lust besteht, diese wirklich mal zur Kenntnis zu nehmen anstatt sie ständig pauschal beiseite zu wischen. Aber natürlich konnte das Gericht nicht jedes Wort nachzeichnen, das da im einzelnen am Tattag zwischen den Beteiligten gewechselt wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 16:35
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Herr G. wurde als ruhig und ausgeglichen beschrieben. Trotzdem soll er eine ältere Dame erschlagen haben, aus einem Streitgespräch heraus. Alles was für ihn spricht, bleibt vom Gericht ebenfalls unberücksichtigt. Da die Unterschlagung nicht nachgewiesen werden konnte und das hätte man schon nachweisen müssen, wenn man jemanden lebenslänglich ins Gefängnis stecken möchte, bastelte man auf die Schnelle ein neues Motiv. Das grenzt für mich schon an einen Skandal. So nach dem Motto, der war´s irgendwas von alldem wird schon passen. Wo bleibt denn hier im Zweifel für den Angeklagten?
Da kann ich Dir nur zustimmen.
Auch wenn es hier viele anders sehen.
Aber mit der nicht durch die StA damals beweisbaren Unterschlagung ist die Anklage in sich komplett zusammengebrochen.
Von einem versierten und unabhängigen Staatsanwalt muss man erwarten können, dass er genug Courage hat und dann sagt: Okay, vielleicht war doch alles ganz anders und nicht, dass er noch im Plädoyer das Motiv austauscht. Zuweilen finden sich solche StA gerade in Bayern nicht.
Ich denke MG wurde gerade aus Mangel an Beweisen verurteilt. Eine Schande für den Rechtsstaat.
Es gab nie etwas wirklich belastendes, das darauf hindeute, dass hier ein Tötungsdelikt vorlag und schon gar nicht, dass MG hier irgendetwas gemacht hat.


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30.08.2022 um 16:41
Der zitierte Beitrag von Andante wurde gelöscht. Begründung: Kann ohne den Bezug gerne nochmals eingestellt werden.
Du meinst, er hatte auch keine Fotos von der Auffindesituation?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 17:09
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Du meinst, er hatte auch keine Fotos von der Auffindesituation?
das kann ich mir nicht vorstellen. Fotos gab es ja, die wurden beim Auffinden der Leiche gemacht. Warum also hätte der Gutachter die Fotos nicht sehen sollen.


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30.08.2022 um 17:12
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Du meinst, er hatte auch keine Fotos von der Auffindesituation?
Keine Ahnung. Der ursprüngliche Auftrag an ihn als Gerichtsmediziner lautete: Obduktion.

Weshalb ihn die StA dann später zur weiteren Begutachtung an den Tatort bat, musst du die StA fragen.

Jede Wette: Die StA sah schon voraus, dass es nicht ausgereicht hätte, ihm Fotos vom Tatort zu zeigen. Dann hätten wieder Leute rumgenölt, dass er sich ja bloß auf Fotos verlassen hätte anstatt persönlich die Örtlichkeiten in Augenschein zu nehmen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 17:30
Übrigens: der Ersteller des im WAV vorgelegten neuen biomechanischen Gutachtens, also der Computersimulation, hat diese „Standortvorteile“ nicht.

Weder konnte er die Originalörtlichkeiten besichtigen noch besitzt er die Kenntnisse über den körperlichen Zustand, insbesondere auch den Skelettzustand und die Beweglichkeit der Frau K, wie ihn ihr Obduzent gewinnen konnte. Aber zweifellos wird das neue Gutachten das bessere sein….


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30.08.2022 um 17:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weder konnte er die Originalörtlichkeiten besichtigen noch besitzt er die Kenntnisse über den körperlichen Zustand, insbesondere auch den Skelettzustand und die Beweglichkeit der Frau K, wie ihn ihr Obduzent gewinnen konnte. Aber zweifellos wird das neue Gutachten das bessere sein….
Kleiner aber entscheidender Unterschied, Keil hatte nicht diese neue Methode zur Verfügung.

Dass solche Simulationen sehr sinnvoll sind, zeigt der Fall Tanja Gräff. Dort wurde die Felswand genau vermessen und mittels Simulation die Häufungsbereiche der möglichen Sturzorte ermittelt.

Danach hatte man noch mittels primitiver Dummies das grob verifiziert, ein Dummy landete sogar in der Astgabel, in der das Opfer hängen geblieben war (eigentlich höchst unwahrscheinlich). Man ging dann von einem Unfall aus.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 18:18
Meiner Meinung nach war es klug ein WAV zuzulassen.
Den Indizien wird aber nicht widersprechen werden können.
Hr. G. wird keine Indizien widerlegen können, während Todeszeitpunkt und Sturzereignis weiter im zeitlichen Rahmen möglich waren.
2,8 Stunden sind mindestenst zu veranschlagen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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30.08.2022 um 18:36
Zitat von WattWatt schrieb:Hr. G. wird keine Indizien widerlegen können,
Das muss er aber auch nicht. Er ist nicht wegen positiver Indizien verurteilt worden, sondern in erster Linie wegen eines Ausschlusses.

Es ist nun wieder alles auf Null gesetzt, seine Schuld muss bewiesen werden. Der Todeszeitpunkt liegt nach neuer Gutachtenlage mit größerer Wahrscheinlichkeit zu einem Zeitpunkt, als der Angeklagte die Wohnung bereits verlassen hat. Diese Gutachten wird man nicht entkräften können, was das Gericht zu würdigen hat. Daraus ergibt sich ein anderer Tathergang. Einer, bei dem es mit dem Nachweis von Mordmerkmalen schwierig wird.
Der Ausschluss eines Unfalls und einer freiwilligen Wannennutzung durch das Opfer wird evtl. erneut zu führen sein, aber was nutzt der Aufwand, wenn er ohnehin freizusprechen ist?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 18:42
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:das sind doch aber alles Indizien, die das Gericht hätte auch anders deuten können.
Hat es aber nicht.

Wäre es umgekehrt gelaufen würden andere sagen: "hätte können".

Man muss ein Ergebnis/Urteil auch mal akzeptieren.

Es ist nicht so, dass es gegen MG gar keine belastenden Indizien gibt. Die Nummer "Justizskandal" ist damit vom Tisch, die hat es so nie gegeben!


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30.08.2022 um 19:23
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Es ist nicht so, dass es gegen MG gar keine belastenden Indizien gibt. Die Nummer "Justizskandal" ist damit vom Tisch, die hat es so nie gegeben!
welche belastenden Indizien denn? Dass Frau K. nicht badete, obwohl das Badezimmer voll mit Badezubehör war? Die 2 Anrufe beim Hausarzt? Die Frage ist Ernst gemeint, welche belastenden Indizien gibt es denn, die nicht auf irgendwelchen Spekulationen beruhen von Menschen denen eben auch Fehler unterlaufen können?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 19:44
Entgegen einer landläufigen Meinung zählen zu den Indizien auch die Zeugenaussagen, die Angaben von MG, sein Nachtatverhalten. Steht bekanntlich alles im Urteil was das Gericht zusammengetragen und worauf es seine Entscheidung gestützt hat.

Man kann natürlich, wie es schon bei Toth, Darsow, Mazurek immer wieder so gerne gemacht wurde, jedes einzelne Indiz nehmen, es für sich hin und her wenden und sagen „Aber diesen Punkt kann man auch anders sehen!“

Richtig, das kann man. Wie bereits zigmal bei Toth, Darsow, Mazurek durchgekaut ist es aber so, dass gerade nicht jedes Indiz für sich betrachtet werden darf, sondern es findet eine Gesamtschau bzw. Gesamtwürdigung aller festgestellten Indizien durch das Gericht statt. Erst aufgrund einer solche Gesamtschau ist es überhaupt möglich, sich eine Überzeugung von der Schuld eines Angeklagten zu bilden.

Die vorliegenden Indizien müssen also im Zusammenhang betrachtet werden. Greift eins in logischem Zusammenhang ins andere? Kann es in einer Person so viele unglückliche Zufälle geben? Haben wir es hier mit dem größten Pechvogel aller Zeiten zu tun, wenn alles zusammen auf ihn, und zwar nur auf ihn, hindeutet?


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30.08.2022 um 19:58
@Andante
Was Toth, Darsow und Mazurek betrifft, bin ich zu 100 Prozent bei dir. Aber hier in diesem Fall sehe ich wirklich keine echten Indizien, sondern nur Mutmaßungen und Zirkelschlüsse. Mir ist da viel zu viel "Weil is so" dabei. Auf einer solchen Basis darf man meines Erachtens niemand lebenslänglich ins Gefängnis schicken.


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30.08.2022 um 19:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man kann natürlich, wie es schon bei Toth, Darsow, Mazurek immer wieder so gerne gemacht wurde, jedes einzelne Indiz nehmen, es für sich hin und her wenden und sagen „Aber diesen Punkt kann man auch anders sehen!“
in diesem Fall kann man ALLE Indzien anders deuten. Deshalb wurde das Urteil u. a. letztlich ja auch aufgehoben, im Gegensatz zu den Urteilen von Toth, Darsow usw.


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Palio ehemaliges Mitglied

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30.08.2022 um 20:13
Die rechtliche Wertung, die zum Schuldspruch führte, lautet hier ganz simpel:
Wenn es kein Unfall gewesen sein konnte (Sachverständigenbeweis) und Frau Kortüm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den Stöpsel der Badewanne selbst geschlossen und den Wasserhahn geöffnet hat (Zeugenbeweis), dann muss es ein anderer getan haben.
= Ausschluss eines Unfalls.

Dazu passen die einzigen nachgewiesenen schweren Verletzungen am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempenlinie. Auch das passt zu einem Gewaltdelikt.

Hierfür kam nur eine Person in Frage: Manfred Genditzki.

Zusätzliche Indizien:
MG hatte einen großen Schuldenberg, Frau Kortüms Geld war plötzlich alle, er hatte Zugang zu ihrem Geld, er war zuletzt bei ihr und er verhielt sich mehr als auffällig. Und zwar während er noch in der Wohnung war (kuriose Anrufe, Schlüssel stecken lassen) und auch danach (sinnloser Einkauf, Wäsche liegen lassen, Widersprüche, Täterwissen).

Der Schuldspruch ergab sich nach der Beweisaufnahme zwingend.


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30.08.2022 um 20:17
Zitat von PalioPalio schrieb:Dazu passen die einzigen nachgewiesenen schweren Verletzungen am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempenlinie. Auch das passt zu einem Gewaltdelikt.
die man zuvor aber auch passend zu einem Unfallhergang hielt. Also auch hier Uneinigkeit. Genauso wie beim Motiv, das ja letztlich komplett ausgetauscht wurde.

Selbst wenn MG Geld unterschlagen haben sollte, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass er Frau K. getötet hat. Die Beweise fehlen, das lässt für mich nur einen Schluss zu, nämlich, im Zweifel für den Angeklagten.


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30.08.2022 um 20:20
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Deshalb wurde das Urteil letztlich ja auch aufgehoben, im Gegensatz zu den Urteilen von Toth, Darsow usw.
Das Urteil wurde nicht aufgehoben, es wurde die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. Toth und Darsow grlang das nicht, sie hatten mit ihren WA-Anträgen halt beide keinen Erfolg, weil die von ihnen vorgelegten neuen Gutachten vom Wiederaufnahmegericht nicht für den gesetzlichen Erfordernissen genügend angesehen wurden.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Aber hier in diesem Fall sehe ich wirklich keine echten Indizien, sondern nur Mutmaßungen und Zirkelschlüsse. Mir ist da viel zu viel "Weil is so" dabei. Auf einer solchen Basis darf man meines Erachtens niemand lebenslänglich ins Gefängnis schicken.
Die Besonderheit hier ist eben, dass viel Ausschlussverfahren dabei ist. Ich habe das neulich schon am Beispiel „Mord ohne Leiche“ zu illustrieren versucht. Der erste Impuls beim „Mord ohne Leiche“ ist natürlich der, dass man sagt: „Wie kann man jemanden wegen Mordes verurteilen, wenn es nicht mal eine Leiche gibt!“.

Und doch kann man das - wenn eben in einem sorgfältigen Ausschlussverfahren sämtliche Alternativen geprüft und verworfen werden konnten. Bei MG ist auch teilweise das Ausschlussverfahren angewendet worden, zB als es um die Frage Unfall ja oder nein ging. Die damaligen Gutachter Dr. A. und Prof. Keil haben dargelegt, warum bei der vorhandenen Endlage des Opfers ein Unfall nicht ganz unmöglich erscheint, aber nur, wenn das Opfer ganz rechts eingequetscht zwischen Tür und Wanne vor der Wanne steht und sich schräg nach links zur Armatur ganz links wendet. Alle anderen Haltungen vor der Wanne sind laut Gutachtern bei der vorgefundenen Endlage nicht möglich.

Man kann nun als Gericht annehmen, dass dann eben das Opfer die komische Haltung angenommen hat, fertig. Warum und wieso, egal, is so.

Man kann aber auch, und so hat es das Gericht getan, annehmen, dass kein Mensch so eine Haltung, die ihm nichts bringt, wenn er zur Armatur will, einnimmt. Schon gar nicht, wenn es sich um einen Menschen handelt, der a) gerade geschwächt aus dem KH kommt, b) 87 ist, Knie- und Hüftarthrose hat und nicht mehr gelenkig wie ein junges Reh ist,, c) eine Stütze (Gehstock) braucht, d) nach übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht badet, weil er Angst hat, nicht mehr allein aus der Wanne herauszukommen, e) auch sonst keinen belegbaren (!) Anlass hat, sich an der Wanne zu schaffen zu machen.

Welche Gesamtschau ist nun besser bzw. ausführlicher bzw. überzeugender?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.08.2022 um 20:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Urteil wurde nicht aufgehoben, es wurde die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. Toth und Darsow grlang das nicht, sie hatten mit ihren WA-Anträgen halt beide keinen Erfolg, weil die von ihnen vorgelegten neuen Gutachten vom Wiederaufnahmegericht nicht für den gesetzlichen Erfordernissen genügend angesehen wurden.
Das Urteil von 2012 besitzt keine Rechtskraft mehr. Das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, sonst könnte über die Sache erst gar nicht neu verhandelt werden.

Am Ende des LG-Beschlusses wird sicher so ein ähnlicher Satz wie bei Mollath stehen:
Da die Anordnung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens die Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 beseitigt, entfällt die Grundlage für dessen weitere Vollstreckung. Somit war der Antrag des Untergebrachten auf Unterbrechung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus prozessual erledigt.
Quelle: https://openjur.de/u/640611.html


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30.08.2022 um 20:33
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:welche belastenden Indizien denn? Dass Frau K. nicht badete, obwohl das Badezimmer voll mit Badezubehör war?
Aus irgendeinem Grund ist das Gericht trotz der Badeutensilien zu dem Schluss gekommen, dass Frau K. nicht badete...die zentrale Frage ist doch: Warum hat die Verteidigung da nicht interveniert, sondern sich stattdessen die Geschichte von der eingekoteten Wäsche, die sie in der Wanne einweichen wollte, aus den Fingern gesogen?

Das wäre doch ein Elfmeter gewesen, wenn das angeblich so klar war.


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30.08.2022 um 20:33
Es ist hier im Forum zuweilen wie bei der bayerischen Justiz selbst. Warum will man hier unbedingt eine Tat sehen und im einem Hausmeister, der nie auch nur irgendwie auffällig wurde den Täter eines angeblichen Kapitalverbrechens?
Dass es eine Tat gab, dafür wurde nie ein wirklicher Beweis erbracht. Man fand im Badezimmer selbst nur DNA von Frau LK, die sich gerade mit dem Einweichen von mit Kot verunreinigter Wäsche in Einklang hätte bringen lassen.
Der Gerichtsmediziner K. hat nach einem Ortstermin schließlich seine Meinung geändert. Sowas ist ein Skandal!
Was den StA G. damals geritten hat, das vermag ich nicht zu sagen.
Die Polizei scheint in MG am Tag der Festnahme schon von seiner Schuld überzeugt gewesen zu sein, so der ehemalige Arbeitgeber von MG gegenüber SpiegelTV. Er hat keinen Grund die Unwahrheit zu sagen.


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