Badewannenunfall von Rottach-Egern
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Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-EgernBadewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 08:47Kann man hier finden:
https://www.tvnow.de/shows/spiegel-tv-2386
Fazit:
Selektiv, unter Auslassung sämtlicher belastender Indizien und Ergebnisse der Beweisaufnahme, einseitig und pathetisch. Wie zu erwarten.
Es sei ein Rätsel, wie die Kammer darauf kommt, dass Frau Kortüm keine Wäsche in der Badewanne waschen wollte und die Schulden des Herrn Genditzki kämen vom Prozess.
https://www.tvnow.de/shows/spiegel-tv-2386
Fazit:
Selektiv, unter Auslassung sämtlicher belastender Indizien und Ergebnisse der Beweisaufnahme, einseitig und pathetisch. Wie zu erwarten.
Es sei ein Rätsel, wie die Kammer darauf kommt, dass Frau Kortüm keine Wäsche in der Badewanne waschen wollte und die Schulden des Herrn Genditzki kämen vom Prozess.
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 11:23Palio schrieb:wobei mir nicht klar ist, wieviel Engagement die Staatsanwaltschaft noch in den Nachweis stecken will, dass ein Unfall unplausibel ist (denn das ist er meiner Meinung nach definitiv).Das ist sicherlich ein ganz wichtiger Punkt: wie weit die StA sich noch mal reinhängen will - und, je nach Personalsituation, auch kann. Der Fall Ursula Herrmann wäre bis heute nicht aufgeklärt, und der Täter wäre nicht dingfest gemacht worden, wenn nicht eine neue engagierte Staatsanwältin sich die Altakten noch mal gründlich vorgenommen und neu zu ermitteln angefangen hätte.
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 13:03Andante schrieb:wenn nicht eine neue engagierte Staatsanwältin sich die Altakten noch mal gründlich vorgenommen und neu zu ermitteln angefangen hätte.Hier wird es aber mit dem ermitteln sehr schwierig bis unmöglich werden. Es ist ja alles, was es zu ermitteln gab ermittelt worden. Im Grunde kommt es jetzt nur noch auf die Interpretation der ermittelten Fakten an. Und da wird es mMn für die Staatsanwaltschaft eng.
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 13:16LaBaLiLaDy schrieb:Hier wird es aber mit dem ermitteln sehr schwierig bis unmöglich werden.Es können noch diverse Sachverständige zu den aktuellen Sachverständigengutachten gehört werden. Die Wahrscheinlichkeit des Sturzes ist vermutlich noch nicht ausreichend dargelegt worden und dazu kann noch eine Fallstudie gefordert werden.
Oder man beschränkt sich auf kurze Nachfragen und ergänzende Stellungnahmen und lässt es gut sein.
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 13:29Palio schrieb:Fazit:So ist es.
Selektiv, unter Auslassung sämtlicher belastender Indizien und Ergebnisse der Beweisaufnahme, einseitig und pathetisch. Wie zu erwarten.
Es geht schon in der Einleitung mit den Worten los "Als Manfred Genditzki, ein offensichtlich vollkommen unschuldiger Mann, wegen Mordes verurteilt wird, ahnt er nicht, wie lange der Staat ihn wegsperren würde. Er weiß nicht, wie lange es dauern wird, bis die Justiz ihren Irrtum einsieht, und er hat keine Vorstellung davon, dass seine Kinder über ein Jahrzehnt ohne ihn aufwachsen müssen..."
Das einzige, was hier offensichtlich ist, ist die Tendenz dieser Reportage.
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 13:46aus seiner Sicht gesehen, sofern er unschuldig ist (wovon ich ausgehe) ist das doch selbstverständlich es so darzustellen. Ich finde, man muss sich auch ein wenig in die Lage eines anderen hineinversetzten können. Ich weiß, das Empathie nicht jedermanns Sache ist, aber die Beweislage war nunmal dünn in dem Fall, das ganze hin und her. Es wurden Dinge ausgeschlossen z. B. eine Badewannennutzung, obwohl Seife, Shampoo, Pflegeprodukte alles vorhanden gewesen ist, plus DNA von Frau K. an der Badewanne Da kann man schon die Verzweiflung nachvollziehen, sofern man dazu gefühlsmaßig in der Lage ist.
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 14:09@Andante
Ein Justizirrtum verkauft sich auch besser, die Leute wollen Skandale, in dem Fall einen schaurigen.
Die Frage ist nur: War es ein schauriger Mord, oder ein schauriges Urteil?
Ein Justizirrtum verkauft sich auch besser, die Leute wollen Skandale, in dem Fall einen schaurigen.
Die Frage ist nur: War es ein schauriger Mord, oder ein schauriges Urteil?
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 15:10„Justizskandal“ hört sich für mich immer so an wie Rechtsbeugung. Auch in der SpiegelTV-Sendung klingt es so durch, als habe es nicht den kleinsten Grund für eine Verurteilung gegeben, als sei das alles völlig willkürlich gewesen. Das halte ich für Unfug.
Bei Lichte betrachtet haben 2 Strafkammern die Schuld des Angeklagten aufgrund der Beweislage für erwiesen erachtet. Nach der StPO war dabei jedes Mal - bei 5 Richtern - ein Mindestquorum von 4 Richterstimmen erforderlich, darunter wäre keine Verurteilung möglich gewesen. Der BGH hat beim 2. Urteil in der Revision keine Rechtsfehler gefunden, keine unzureichende Beweiswürdigung, keine Verletzung von Denkgesetzen der Logik etc.
Sooo viel „Rechtsbeugung“, wie da manchmal unterschwellig suggeriert wird, kann da schwerlich passiert sein. Irrtum ja, vielleicht vor allem beim Todeszeitpunkt. Wenn es wirklich so war, dass Frau K. erst ertrunken ist, nachdem MG die Wohnung verlassen hat, besteht durchaus Anlass zur Annahme, dass er sie, als sie bewusstlos war, in die Wanne gelegt und das Wasser, aber nur leicht, aufgedreht hat. Die, auch juristisch, spannende Frage wird dann sein, ob er sie da schon für tot gehalten hat.
Dass aber kaum ein Sturzgeschehen vorliegen kann, ergibt sich mE aus biomechanischen Gegebenheiten und aus den Indizien und Zeugenaussagen (zB Schlüssel von außen, offene Geldkassette, geschwächter Zustand der Frau KH nach Rückkehr aus dem KH, bezeugte Angst vor der Wanne) bzw. gerade aus fehlenden Indizien und Zeugenaussagen zum Vorhandensein von Kotwäsche, Wille, alleine ein Bad zu nehmen sowie aus der Persönlichkeit von Frau K (nicht gerade der gschamige Typ).
Bei Lichte betrachtet haben 2 Strafkammern die Schuld des Angeklagten aufgrund der Beweislage für erwiesen erachtet. Nach der StPO war dabei jedes Mal - bei 5 Richtern - ein Mindestquorum von 4 Richterstimmen erforderlich, darunter wäre keine Verurteilung möglich gewesen. Der BGH hat beim 2. Urteil in der Revision keine Rechtsfehler gefunden, keine unzureichende Beweiswürdigung, keine Verletzung von Denkgesetzen der Logik etc.
Sooo viel „Rechtsbeugung“, wie da manchmal unterschwellig suggeriert wird, kann da schwerlich passiert sein. Irrtum ja, vielleicht vor allem beim Todeszeitpunkt. Wenn es wirklich so war, dass Frau K. erst ertrunken ist, nachdem MG die Wohnung verlassen hat, besteht durchaus Anlass zur Annahme, dass er sie, als sie bewusstlos war, in die Wanne gelegt und das Wasser, aber nur leicht, aufgedreht hat. Die, auch juristisch, spannende Frage wird dann sein, ob er sie da schon für tot gehalten hat.
Dass aber kaum ein Sturzgeschehen vorliegen kann, ergibt sich mE aus biomechanischen Gegebenheiten und aus den Indizien und Zeugenaussagen (zB Schlüssel von außen, offene Geldkassette, geschwächter Zustand der Frau KH nach Rückkehr aus dem KH, bezeugte Angst vor der Wanne) bzw. gerade aus fehlenden Indizien und Zeugenaussagen zum Vorhandensein von Kotwäsche, Wille, alleine ein Bad zu nehmen sowie aus der Persönlichkeit von Frau K (nicht gerade der gschamige Typ).
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 16:06Andante schrieb:Dass aber kaum ein Sturzgeschehen vorliegen kann, ergibt sich mE aus biomechanischen Gegebenheiten und aus den Indizien und Zeugenaussagen (zB Schlüssel von außen, offene Geldkassette, geschwächter Zustand der Frau KH nach Rückkehr aus dem KH, bezeugte Angst vor der Wanne) bzw. gerade aus fehlenden Indizien und Zeugenaussagen zum Vorhandensein von Kotwäsche, Wille, alleine ein Bad zu nehmen sowie aus der Persönlichkeit von Frau K (nicht gerade der gschamige Typ).das sind doch aber alles Indizien, die das Gericht hätte auch anders deuten können.
Herr G. wurde als ruhig und ausgeglichen beschrieben. Trotzdem soll er eine ältere Dame erschlagen haben, aus einem Streitgespräch heraus. Alles was für ihn spricht, bleibt vom Gericht ebenfalls unberücksichtigt. Da die Unterschlagung nicht nachgewiesen werden konnte und das hätte man schon nachweisen müssen, wenn man jemanden lebenslänglich ins Gefängnis stecken möchte, bastelte man auf die Schnelle ein neues Motiv. Das grenzt für mich schon an einen Skandal. So nach dem Motto, der war´s irgendwas von alldem wird schon passen. Wo bleibt denn hier im Zweifel für den Angeklagten?
Badewannenunfall von Rottach-Egern
30.08.2022 um 16:17@DieTatii
Für mich grenzt das nicht an einen Skandal, es ist einer. Angefangen vom passend gemachten Gutachten, nachdem der Gerichtsmediziner offenbar mehr oder weniger auf die Möglichkeit eines Tötungsdelikts draufgehoben worden ist, über die frei assoziierten und gegeneinander ausgetauschten Motive bis hin zu zahllosen unbewiesenen Unterstellungen, was Frau Kortüm getan oder nicht getan hätte. Die Argumentation erinnert mich an den vierjährigen Enkel eines Kollegen. Der sagt auf die Frage "Warum" immer: "Weil is so!".
Für mich grenzt das nicht an einen Skandal, es ist einer. Angefangen vom passend gemachten Gutachten, nachdem der Gerichtsmediziner offenbar mehr oder weniger auf die Möglichkeit eines Tötungsdelikts draufgehoben worden ist, über die frei assoziierten und gegeneinander ausgetauschten Motive bis hin zu zahllosen unbewiesenen Unterstellungen, was Frau Kortüm getan oder nicht getan hätte. Die Argumentation erinnert mich an den vierjährigen Enkel eines Kollegen. Der sagt auf die Frage "Warum" immer: "Weil is so!".