@JosefK1914-2Lieben Dank für's nochmal erklären, nur hilft mir - wie schon geschrieben - der wiederholte Hinweis auf diese Seite nicht. Gibt es denn keinen Direktlink zum PDF des Urteils, wo man es herunterladen kann? Ist manfred-genditzki.eu die einzige Quelle?
Venice2009 schrieb:klar. Wie kann man es anders erklären. z. B. als Staubfänger? Könnte doch sein. Das ist ja sogar recht logisch, dass man diese zu dem Zweck aufbewahrt.
Ganz zur Freude der Putzhilfe
;) aber im Ernst: Seit angeblich Jahren wird die Wanne nicht benutzt und das bleibt halt stehen? Soll das noch von ihrem Mann gewesen sein?
Seps13 schrieb:Eine regelmäßige Nutzung kann daraus nicht geschlossen werden
Aber eine gelegentliche doch aber auch nicht ausgeschlossen. Augenscheinlich eher im Gegenteil.
Seps13 schrieb:. Um komplett in der Wanne zu landen und nicht davor zusammenzubrechen, musste LK sich vorbeugen. Das Gericht sah keinen Grund, sich dahinten stehend ins "Nichts" vorzubeugen und schloss diese Position ebenfalls aus.
Z.B. einem Schwindelanfall oder plötzlichen Herzschmerzen würde man sich vermutlich vorbeugen, ggf. Gleichgewicht und Halt verlieren.
Auch wenn keine Simulation nichts beweist niemals... Bissi spinnert vielleicht, aber ich habe mich jetzt gerade mal auf meinen Wannenrand gesetzt, mit der rechten Pobacke und hab verschiedene Sachen ausprobiert, rechts/links abstützen, nicht abstützen, Wasser mit rechts und links andrehen, in Weichwasser Badeschaum verrühren und wenn ich da abrutsche (und zwar immer mit dem Hintern nach innen, dahin bin ich ja gebeugt), dengel ich mir evtl. den Kopf noch grad am Wannenrand an und komme in Entspannung ganz ähnlich zu liegen.
Edit:
Damit ist der Versuch den Sturz mittels Eigenversuchen, welche zumindest der eine Gutachter versuchte, von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Ach Mist.
;)