Andante schrieb:Kein fremder Täter (Einbruch wäre günstiger gewesen, als Frau K. im KH war, es gab keine Zeichen für Raubmord, für persönlichen Hass auf Frau K ebenfalls keine Anzeichen, woher hätte ein solcher Täter auch wissen sollen, dass sie gerade aus dem KH wieder da war und, hurra, noch der Schlüssel von außen steckte).
War da nicht etwas? Die StA hat doch ursprünglich mal angenommen, dass Geld fehlte?
Und bzgl. einer Anwesenheit, in der Wohnung brannte Licht, die Rollläden waren runtergelassen (auch durch runtergelassene Rollläden erkennt man in der Regel, dass Licht eingeschaltet ist). Und ja, es steckte doch der Schlüssel außen.
Ausschussverfahren sind immer mit Vorsicht zu genießen, denn ob jede einzige Variante, welche ausgeschlossen wurde, wirklich als so unwahrscheinlich angesehen werden kann. Ein Unmöglich gibt es in Wirklichkeit nicht.
Und was meinen sie, wie ein Ausschlussverfahren zu führen wäre, wenn der Todeszeitpunkt doch besser ermittelt worden sein könnte. Vielleicht könnten sie ja mal zu dieser hypothetische Annahme mal Stellung nehmen, sind diese Hilfsmittel, welche das Gericht angewendet hat, im Ergebnis wirklich in Stein gemeißelt, wie es hier immer wieder aus ihren Beiträgen erkennbar zu sein scheint? Machen sie sich nicht etwas vor, diese Feststellungen eines Urteils als so gesichert anzusehen?
Venice2009 schrieb:Vielleicht hat er zuviele Krimis im Fernsehen gesehen. Er wurde zuvor ja gefragt was er gemacht hat und war vielleicht übereifrig gewesen. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wie ich mich verhalten würde. Und was Ermittler schon alles als verdächtig einstufen, was für mich vielleicht üblich oder normal wäre.
Ich denke, da braucht man nicht viel Krimis zu sehen. Wenn ich mitbekommen würde, dass eine Wohnung versiegelt wird, woran denkt man dann eigentlich automatisch? Die Ermittler vermuten, dass ein Verbrechen vorliegt! Und wenn dann ausgerechnet ein Ermittler mich fragen würde, wo ich mich am Tage aufgehalten hatte, wäre ich nicht so naiv anzunehmen, dass der mit mir nur ein Plaudern will. In dem Zusammenhang ist es in Wirklichkeit ein ganz klares Alarmsignal.
Es erstaunt eher, dass sich ein Polizist vor diesem Hintergrund das als verwunderlich angesehen hat.
In Wirklichkeit kann man mit diesem "Indiz" nicht wirklich etwas anfangen, man kann es in die ein und in die andere Richtung interpretieren, ich persönlich würde sagen, dass es zeigen KÖNTE, dass dem Gericht die Neutralität etwas fehlt. Aber so weit werde ich hier nicht gehen, denn in Wirklichkeit ist es eigentlich nur dieses schmückende Beiwerk, wie es im Darsow-Fall auch zu finden ist, was nicht den Kern betrifft. Wenn es sich in diesem Punkt bei der Bewertung geirrt haben sollte, würde (falls wirklich) eine ausreichende Indizienlage vorliegen würde, dieser Interpretationsfehler nicht ins Gewicht fallen.
Venice2009 schrieb:Ich habe genau den gegenteiligen Eindruck. Und bin schon auf die Gutachten gespannt. Der erste Gerichtsmediziner konnte den Todeszeitpunkt nicht feststellen. Das wurde nachgeholt und schließt MG da schon aus.
So ist es, interessanterweise wird von denen, welche das ursprüngliche als richtig ansehen, dazu bisher so gut wie keine Stellung genommen, es nicht mal als hypothetisch zutreffend angesehen haben und dann Folgerungen abgeleitet haben. In meinen Augen zeigt das ganz deutlich deren einseitige Betrachtungsweise und Offenheit in andere Richtungen (Gerichte irren sich nie, Amen).