@Andante Und? Kennen sie das schriftliche Urteil? Sie beteuern ständig nein. Aber trotzdem behaupten sie hier, dass es keine kotverschmierte Wäsche gab. Wie gesagt nennen sie endlich dazu die Quelle oder lassen es einfach bleiben, das ist hier wirklich nur noch ein Kindergarten, ein ganz schwaches Bild, was hier ein Teil der angeblichen Rechtsvertreter hier abgeben.
sie konnten doch einfach nur sagen, dass wir nicht wissen können, ob es kotverschmierte Wäsche gab. Statdessen machen sie aber Tatsachenbehauptungen und versuchen sie auch nicht im Ansatz zu belegen. (Offene Badezimmertür bei der Auffinden der Leiche, angeblich keine Kotverschmierte Wäsche). sie sagen selber, dass man eigentlich ohne Urteil nichts sagen kann, versuchen aber trotzdem ohne jede Urteilskenntnis Hinweise der Schuld zu behaupten. Das ist extrem widersprüchliches Verhalten und wirklich absolut unmöglicher Diskussionsstil, aber leider kenne ich den von ihnen auch schon aus anderen Threads.
falstaff schrieb:Langsam - mit Ausnahme von Politik und Religion ist es üblich dass man die Existenz von etwas beweisen muss und nicht dessen Nichtexistenz. Man kann daher nicht einfach deshalb von der Anwesenheit eines Haufens Kotwäsche ausgehen, weil dessen Abwesenheit nicht belegt ist.
In dem vorliegenden Fall ist das nicht ganz einfach. Offenbar haben die Ermittler die dort stehende Wäsche nicht gesichert. Dann gibt es aber ein Problem, die Ermittler haben vielleicht einen Entlastungsbeweis vernichtet. In einem solchen Fall muss man - zugunsten eines Angeklagten - eben über andere Wege eruieren, ob dort nicht doch kotverschmierte Wäsche drin war. Wenn man Ermittlungsfehler (hier das nicht beachten des Wäschekorbs) dem Angeklagten anlasten würde, könnte man nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen. Schlimmer noch, Manipulationen wären Tür und Tor geöffnet.
Das Gericht muss dann eben einen anderen Weg finden, damit dem Angeklagten dann auch ausreichend rechtliches Gehör gewährt wird. Und es gab auch durchaus Mittel und Wege auch ohne Wäschekorbinhalt das zu ermitteln und zwar mittels Befragung des Krankenhauspersonals und die genaue Betrachtung der Fotos. Soweit ich in Erinnerung habe, hat die Verteidigung erst vor dem zweiten Verfahren die Fotos in den Akten gefunden.
Wie gesagt, es gibt die Aussage aus zweiter Hand bzgl. der Urteilsbegründung und dort steht deutlich, dass das Gericht von kotverschmierter Wäsche wohl ausgegangen ist. Ich nehme an, dass dies das Ergebnis der Beweisaufnahme war und die Folgerung des Gerichts aus dieser. Dass Dir das nicht genügt, ist Dein Problem. Hier auf Allmy sind solche Ausschnitte als Quelle aus journalistischen Artikeln ausreichend. Vielleicht solltest Du mal mit der Verwaltung sprechen, wenn Du die Verwaltung überzeugen kannst, dass nur noch Original-Urteilstexte hergenommen werden dürften, dann wäre es ja gut. Dann gäbe es hier weder Diskussionen für noch gegen kotverschmierte Wäsche hier Behauptungen, über angeblich offen stehende Türen etc. Ich denke, da wäre die ganze Krimi-Rubrik dann dicht.
So, ich denke es ist hier alles gesagt, der Kindergarten würde sich hier endlos fortsetzen. Der schlauere gibt eben nach, und ich ziehe mich hier zurück, bis man wieder neues erfährt.