falstaff schrieb:Die Übertragung von 50000 Euro bleiben ja, egal ob sie das an dem Tag entdeckt hätte oder bereits wusste. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass das nicht im Sinne der Frau war. Das muss noch nicht unbedingt ein Mordmotiv ergeben, aber es zeigt jedenfalls dass der Mann nicht der aufopferungsvolle Pfleger war als den ihn die Verteidigung hinstellen will.
Nein, das zeigt es nicht. Das zeigt eher eine schlampig geführte Ermittlung. Was mit dem Geld erfolgt ist, weiß hier niemand, Fakt ist, der doch sehr schwere Vorwurf hatte sich schon vom Eröffnungsbeschluss bis zur Zulassung der Anklage in Luft aufgelöst.
Durchaus möglich, dass damals auch Kapitalanlagen getätigt wurden. Die Zinsen waren damals auf Rekordniveau, das Geld dann nur auf einem Konto zu belassen, wäre unsinnig gewesen.
Wie gesagt, den Vorwurf musste die StA fallen lassen, dass macht sie nicht aus Jux einfach mal so.
Wie gesagt, man kann hier auch schon von Anfang an schwere Ermittlungsfehler sehen.
Und dann konnte die StA das Gericht auch nicht mal mehr von den veruntreuten 8000€ überzeugen, obgleich sie das im Plädoyer zumindest im ersten Verfahren noch versucht hatte und entsprechend das Gericht hätte in seine Überlegungen diesen Vorwurf auch mit einbeziehen müssen.