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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:30
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Hast Du nicht gelesen "ABER ICH DENKE die Frau wird auch genug Erfahrung besessen haben". Ich habe es - im Gegensatz zu Dir - klar als Annahme bezeichnet, das solltest Du vielleicht in Zukunft ähnlich machen. Deine Forderung war überflüssig.
Doch habe ich gelesen - was wirklich überflüssig ist, sind reine Mutmaßungen...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:31
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:entweder deuten Verletzungen auf Schläge hin oder nicht. Dafür erstellt man doch ein Gutachten! Wenn sie nur dann auf Schläge hindeuten, wenn jemand tatverdächtigt ist ähm ja...
Achso jetzt verstehe ich dich. Du denkst der Tatverdächtige war zuerst und dann kam der Tatverdacht? Das wäre tatsächlich merkwürdig.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:35
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Achso jetzt verstehst ich dich. Du denkst der Tatverdächtige war zuerst und dann der Tatverdacht? Das wäre tatsächlich merkwürdig.
genau, denn man ging zuerst von einem Unfallgeschehen aus.
Erst als seitens der Ermittler konkret nachgefragt worden ist, schien der Gutachter in den Kopfverletzungen etwas anderes gesehen zu haben. Das finde ich merkwürdig. Denn entweder deuten Kopfverletzungen auf Schläge hin oder eben nicht. Und das tun sie nicht erst, wenn konkret danach gefragt wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:40
Ich verstehe noch nicht ganz, warum wir uns die ganze Zeit damit beschäftigen ob die Frau Wäsche in der Wanne wäschen wollte oder nicht. Selbst wenn einwandfrei erwiesen wäre dass die Frau Wäsche in der Wanne waschen wollte, schließt das doch einen Schlag mit anschließendem Ertränken durch den Verurteilten nicht aus?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:43
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Denn beim Motiv hat sich das Gericht auch besonders schwer getan.
Scheinbar galt er auch ziemlich schnell als Tatverdächtig, warum eigentlich?
Weil er am gleichen Tag als Frau K ins Krankenhaus kam 8.000 EUR Schulden an seinen Freund zurückgezahlt hat und in der Geldkassette von Frau K. 8.000 EUR fehlten. Außerdem Schmuck und ein Pelzmantel.
Woher die Kripo das weiß, wissen wir nicht. Vermutlich Zeugenaussagen.

Das mit den 8.000 EUR konnte er später nachweisen, dass er seine Schulden aus seinem eigenem Geld gezahlt hat.


Ich glaube nicht, dass die sich mit dem Motiv schwer getan haben aber sie können das Motiv nicht bringen, weil Herr G. eine Vollmacht zum Konto hatte und sich auf diese Weise ganz legal 50.000 EUR überweisen konnte.
Ich lese den Beschluss so, dass es gesichert ist, dass er 50.000 EUR auf sein Konto überwiesen hat. Wann und in welchem Zeitraum wissen wir nicht.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies nicht einvernehmlich war. Und Frau K. dies entdeckt hat und darüber ein Streit entstand.
So steht es im Beschluss vom BGH.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft von dem Motiv Habgier und Streit ums Geld / Vollmachtentzug überzeugt ist. 

Was man ihm aber alles nicht nachweisen kann, wegen der Vollmacht.

Die Verteidigung wird sagen, dass die 8.000 EUR nicht aus der Kassette entwendet wurden. Das die Schulden aus Herrn G. eigenem Geld gezahlt wurden. Was erwiesen ist. 
Das es keinen Streit gab. Frau K. hatte ihm sogar eine Vollmacht eingeräumt.  Hatte also sehr viel Vertrauen zu ihm. Und das die 50.000 EUR und alles andere einvernehmlich war.

Somit hätte die Staatsanwaltschaft kein Motiv mehr gehabt. Deshalb mußte ein anderes Motiv herhalten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:45
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Ich glaube nicht, dass die sich mit dem Motiv schwer getan haben aber sie können das Motiv nicht bringen, weil Herr G. eine Vollmacht zum Konto hatte und sich auf diese Weise ganz legal 50.000 EUR überweisen konnte.
Ich lese den Beschluss so, dass es gesichert ist, dass er 50.000 EUR auf sein Konto überwiesen hat. Wann und in welchem Zeitraum wissen wir nicht.
Auch wenn das aufgrund der Vollmacht legal gewesen war, könnte das ein gutes Motiv abgeben. Er könnte ja das Vertrauen der Frau missbraucht haben um sich zunächst eine Vollmacht und später Tausende erschlichen zu haben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:45
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Weil er am gleichen Tag als Frau K ins Krankenhaus kam 8.000 EUR Schulden an seinen Freund zurückgezahlt hat und in der Geldkassette von Frau K. 8.000 EUR fehlten. Außerdem Schmuck und ein Pelzmantel.
Ich mag das verpasst haben, aber vielleicht ist jemand so freundlich, mir das trotzdem zu beantworten.

Woher weiß man, wieviel in der Gekdkassette war und wieviel genau fehlte?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:48
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft von dem Motiv Habgier und Streit ums Geld / Vollmachtentzug überzeugt ist. 

Was man ihm aber alles nicht nachweisen kann, wegen der Vollmacht.
Das ist sehr plausibel dargelegt und trifft es wahrscheinlich. Das Problem der StA ist, dass Frau K. dazu nicht mehr aussagen konnte und der Täter unwidersprochen und unwiderlegbar seine Version vorbringen konnte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:49
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Bei der Nachstellung musste die Stuntfrau ja die für den Hinterkopf völlig falsche Endlage "nachstürzen." Sie hatte eine Vorgabe! Das fiel ihr sichtlich schwer und ist dann auch nicht so geglückt wie bei Frau K.
Auch wenn ich eine Diskussion mit Dir nicht mehr für sinnvoll halte:

Sicherlich kann ein Stuntfrau das genauso so wie das Opfer nie nachsimuleren, dass ist unmöglich, dann hätte sie vermutlich ebenfalls eine Prellung am Hinterkopf. Das sollte Dir klar bewusst sein. Sie wird in Wirklichkeit anders reagieren, weil sie des bewusst provoziert und Bewegungen macht, die bei fehlender Überraschung einfach erfolgen. Mit einer lebenden Person, die weiß, was da auf sie zukommt und entsprechend abwehrt, ist der Bewegungsablauf nur anzudeuten. Nicht mehr und nicht weniger. Das Problem ist Prinzip-bedingt und ich denke, dass Du das auch ganz genau weißt, hier das prinzipbedingte Problem aber für die Stützung Deiner Ansicht missbrauchst.

Der Bewegungsablauf selber ist stimmig und erklärt mindestens eine Hinterkopfkontusion, die dabei entstanden sein dürfte, als das Opfer gegen die Rückwand der Badewanne gestoßen ist, wenn sie weiter unten aufgekommen wäre, genau da, wo der Krümmungsradius der Wanne am kleinsten ist, vermutlich sogar zwei.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:51
@falstaff
Ach so, du meinst die können einfach behaupten es sei Habgierig weil er sich 50.000 EUR überwiesen hat ?

Aber das wäre doch schnell zu widerlegen. Er hatte eine Vollmacht. Also alles ganz legal.
Frau K. kann ja nicht mehr das Gegenteil behaupten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 19:51
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Weil er am gleichen Tag als Frau K ins Krankenhaus kam 8.000 EUR Schulden an seinen Freund zurückgezahlt hat und in der Geldkassette von Frau K. 8.000 EUR fehlten. Außerdem Schmuck und ein Pelzmantel.
Woher die Kripo das weiß, wissen wir nicht. Vermutlich Zeugenaussagen.
Angenommen, diese Sachen fehlten alle. Gibt es eigentlich eine gesicherte Quelle dafür? Ich hatte es so verstanden, dass die Gegenstände nicht auffindbar waren, somit auch kein Beweis, dass er sie hatte. Und käme nur er in Frage, etwas entwendet zu haben? Was ist mit den Mitarbeitern des Pflegedienstes. Hat man auch deren Finanzen und Wohnungen und Bewegungen zeitgleich untersucht, und als in Frage kommend ausgeschlossen?


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13.11.2018 um 19:52
@Minnimaus123
er hebt 50.000 Euro über einen längeren Zeitraum ab und es fällt Frau K. ausgerechnet zu dem Zeitpunkt auf, als sie aus dem Krankenhaus entlassen wird? Seltsamer Zeitpunkt wie ich finde. Insbesondere, wann hätte sie es feststellen sollen? Denn MG war ja die ganze Zeit bei ihr gewesen. Ob sie das Geld in der Geldkassette vor ihm anfing zu zählen und woher wusste man, dass dort 8.000 Euro fehlten? Sollte sie Einnahmen und Ausgaben eingetragen haben, hätte er den Zettel verschwinden lassen können, was er sicherlich so auch getan hätte, wenn es etwas zu verbergen gäbe.


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13.11.2018 um 19:52
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Auch wenn ich eine Diskussion mit Dir nicht mehr für sinnvoll halte:
Das musst du zwischendurch immer mal wieder erwähnen, ich bin total vergesslich ;)


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13.11.2018 um 19:54
@Seps13

Das werde ich dann immer machen, wenn ich vermute, dass Du Prinzip-bedingte Probleme zur Stützung Deiner Ansicht missbrauchst.


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13.11.2018 um 19:55
@Rotkäppchen

Woher die das wissen ist nicht bekannt. Vielleicht hat der PD sowas geäußert oder Nachbarn. Keine Ahnung.

Auch das mit dem Pelz und dem Schmuck der fehlt.
Da wurde auch nichts zu geschrieben, woher man das weiß.

Ich weiß auch gar nicht, ob das in den Verhandlungen überhaupt zur Sprache kam.


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13.11.2018 um 19:55
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Sollte sie Einnahmen und Ausgaben eingetragen haben, hätte er den Zettel verschwinden lassen können, was er sicherlich so auch getan hätte, wenn es etwas zu verbergen gäbe.
Vielleicht hat sie noch irgendwo anders Buch geführt und das wurde dann gefunden?


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13.11.2018 um 19:59
@Seps13
dann wäre das mit den 8.000 Euro belegt, das war ja nicht der Fall.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:03
@Venice2009
Man weiß es nicht.

Ich habe den Beschluss für mich so interpretiert, dass die Staatsanwaltschaft ein Motiv hat aber es nicht anbringen kann wegen fehlender Beweise.

Deshalb der Streit um das Kaffeekränzchen. Was ich mir persönlich nicht vorstellen kann.

Ich bin auch noch nicht so richtig dahinter gekommen, wann (also zeitlich) das mit den Hämatomen als Schlag interpretiert wurde.

Zuerst wurde es als Unfall gesehen, mit unauffälligen Hämatomen. Ich nehme mal an, dass dann festgestellt wurde, es fehlt Geld in der Kassette. Woraufhin man sich die Hämatome genauer anschaute und anschließend Gern G. ?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:07
@Minnimaus123
aber wozu dann eine Autopsie? Wenn man sich die Hämatome erst richtig anschaut, wenn jemand tatverdächtigt wird?

Außerdem verstehe ich nicht so ganz, wann Frau K. nun die Unterschlagung der 50.000 Euro festgestellt haben will. Sie war mehrere Tage im Krankenhaus gewesen. MG brachte sie nachhause und sie hat in seiner Anwesenheit ihre Geldkassette und ihre Bankauszüge überprüft? Ich meine er wird die 50.0000 Euro nicht in einem Betrag überwiesen haben und da fällt ihr nach einem Krankenhaus nichts besseres ein, als dies zu überprüfen? Obwohl sie durch die Durchfallerkrankung sicherlich auch geschwächt gewesen ist. Irgendwie halte ich das nicht für glaubwürdig.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:20
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Ach so, du meinst die können einfach behaupten es sei Habgierig weil er sich 50.000 EUR überwiesen hat ?

Aber das wäre doch schnell zu widerlegen. Er hatte eine Vollmacht. Also alles ganz legal.
Frau K. kann ja nicht mehr das Gegenteil behaupten.
Nein, legal wäre das dann nicht gewesen, wenn ein Vollmachtsmissbrauch vorgelegen hätte.

So eine Vollmacht bedeutet ja nur die Legitimation gegenüber Dritten, zB der Bank, dass man für den Vollmachtgeber handeln kann. Der Dritte, also die Bank, ist dann abgesichert, wenn sie dem Bevollmächtigten das Geld des Vollmachtgebers gibt bzw. überweist.

Aber im Innenverhältnis Vollmachtgeber-Bevollmächtigter kann durchaus ein Vollmachtsmissbrauch vorliegen, wenn der Bevollmächtigte mit dem Geld des Vollmachtgebers anders umgeht als der Vollmachtgeber es will.

Hat Frau K. MG die Kontovollmacht also (nur) erteilt, damit er für sie genau umrissene Geschäfte erledigt, ihr zB Taschengeld von der Bank holt, Überweisungen vornimmt, die sie vorher bestimmt hat etc., und benutzt er die Kontovollmacht dann dazu, sich selbst unbefugt Geld zu überweisen, kann das strafrechtlich eine veruntreuende Unterschlagung sein und darüber hinaus zivilrechtliche Schadenserstzansprüche auf Rückzahlung des unterschlagenen Geldes begründen.

Stoff für Streit wäre so etwas also allemal.


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