Venice2009 schrieb:Denn beim Motiv hat sich das Gericht auch besonders schwer getan.
Scheinbar galt er auch ziemlich schnell als Tatverdächtig, warum eigentlich?
Weil er am gleichen Tag als Frau K ins Krankenhaus kam 8.000 EUR Schulden an seinen Freund zurückgezahlt hat und in der Geldkassette von Frau K. 8.000 EUR fehlten. Außerdem Schmuck und ein Pelzmantel.
Woher die Kripo das weiß, wissen wir nicht. Vermutlich Zeugenaussagen.
Das mit den 8.000 EUR konnte er später nachweisen, dass er seine Schulden aus seinem eigenem Geld gezahlt hat.
Ich glaube nicht, dass die sich mit dem Motiv schwer getan haben aber sie können das Motiv nicht bringen, weil Herr G. eine Vollmacht zum Konto hatte und sich auf diese Weise ganz legal 50.000 EUR überweisen konnte.
Ich lese den Beschluss so, dass es gesichert ist, dass er 50.000 EUR auf sein Konto überwiesen hat. Wann und in welchem Zeitraum wissen wir nicht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies nicht einvernehmlich war. Und Frau K. dies entdeckt hat und darüber ein Streit entstand.
So steht es im Beschluss vom BGH.
Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft von dem Motiv Habgier und Streit ums Geld / Vollmachtentzug überzeugt ist.
Was man ihm aber alles nicht nachweisen kann, wegen der Vollmacht.
Die Verteidigung wird sagen, dass die 8.000 EUR nicht aus der Kassette entwendet wurden. Das die Schulden aus Herrn G. eigenem Geld gezahlt wurden. Was erwiesen ist.
Das es keinen Streit gab. Frau K. hatte ihm sogar eine Vollmacht eingeräumt. Hatte also sehr viel Vertrauen zu ihm. Und das die 50.000 EUR und alles andere einvernehmlich war.
Somit hätte die Staatsanwaltschaft kein Motiv mehr gehabt. Deshalb mußte ein anderes Motiv herhalten.