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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:30
Der BGH-Beschluss vom 5. 9. 2012 – 1 StR 272/12:


 20181113 203011Original anzeigen (0,3 MB)


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:34
Wobei, das ist wohl richtig, ein evtl. Vollmachtsmissbrauch hier wohl nicht mehr nachzuweisen wäre, da die einzige Zeugin tot ist.

Kapriziert hat sich die Anklage daher zunächst wohl auf die angeblich unterschlagenen 8.000 € (wohl Bargeld aus der Wohnung der Verstorbenen). Dazu heißt es dann aber in den Medienberichten etwas nebulös, dass MG diesen Betrag aus anderen, legalen Quellen geschöpft und an seinen Freund zurückgezahlt hat, so dass sich das Gericht aus Gründen, die wir nicht kennen, da wir das Urteil nicht vorliegen haben, als Mordmotiv nicht (mehr) gestützt hat.

Für mich bleibt aber schon die Frage, wieso MG so viel Geld brauchte: die geliehenen 8.000 vom Freund, dazu womöglich nicht unerhebliche Entnahmen zum Eigenverbrauch vom Konto der Verstorbenen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für mich bleibt aber schon die Frage, wieso MG so viel Geld brauchte: die geliehenen 8.000 vom Freund, dazu womöglich nicht unerhebliche Entnahmen zum Eigenverbrauch vom Konto der Verstorbenen.
das hätte man überprüfen müssen, was man sicherlich auch getan hat. Es kam dabei wahrscheinlich nichts Belastendes heraus. Grundsätzlich ist erstmal niemand verdächtig, der Geld zurückzahlt. Hoffe ich zumindest.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hat Frau K. MG die Kontovollmacht also (nur) erteilt, damit er für sie genau umrissene Geschäfte erledigt, ihr zB Taschengeld von der Bank holt, Überweisungen vornimmt, die sie vorher bestimmt hat etc., und benutzt er die Kontovollmacht dann dazu, sich selbst unbefugt Geld zu überweisen, kann das strafrechtlich eine veruntreuende Unterschlagung sein und darüber hinaus zivilrechtliche Schadenserstzansprüche auf Rückzahlung des unterschlagenen Geldes begründen.
Danke für Info.

Aber hier in diesem Fall ist die Unterschlagung schwer nachweisbar, da Frau K. tot ist und zu den Überweisungen oder Abhebungen nicht mehr befragt werden kann. Wie will man das hier nachweisen?

Deshalb, so meine Vermutung, haben die das Motiv geändert und natürlich vor dem Hintergrund das Herr G. nachweisen konnte, dass er die 8.000 EUR aus eigenem Geld gezahlt hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:47
Die Anklageschrift ging davon aus, dass Frau Kortüm am 28. Oktober 2008 die Unterschlagung festgestellt und Genditzki deswegen beschuldigt habe. Im Verlauf der Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass aus dem Vermögen der Kortüm kein Geld fehlte; das Geld für die Rückzahlung stammte aus nachvollziehbaren, völlig legalen Quellen
so steht es bei Wikipedia: Manfred Genditzki
Ein psychologisches Gutachten weist Genditzki als friedfertig aus.



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13.11.2018 um 20:50
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Deshalb, so meine Vermutung, haben die das Motiv geändert und natürlich vor dem Hintergrund das Herr G. nachweisen konnte, dass er die 8.000 EUR aus eigenem Geld gezahlt hat.
Dass er die Summe von seinem eigenen Geld zurückgezahlt hat, steht nirgendwo. Er kann es sich auch bloß anderswo geliehen haben, weil der Freund nicht mehr warten wollte.

Na, und ob MG das alles zur Überzeugung des Gerichts oder lediglich zur Überzeugung der Medien „nachweisen“ konnte, wissen wir auch nicht. Fakt ist nur, dass die Verurteilung nicht auf ein Vermögensdelikt als Verdeckungstat gestützt wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:51
So wie ich den von @Seps13
eingestellten Beschluss verstehe, nämlich das kein Verstoß gegen gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und Gesetze der Logik vorliegen, heißt das für mich, dass die das auf die Auffindesituation von Frau K. beziehen.

Und die Lage in der Badewanne eine ausschlaggebende Rolle bei der Ablehnung der Revision spielte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 20:58
Der Hausmeister wurde beschuldigt, Geld unterschlagen zu haben, während Lieselotte G. in einer Klinik war. Als sie zurück kam, habe er sie getötet, um den Diebstahl zu vertuschen. Das Motiv Habgier konnte eindeutig widerlegt werden,
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.justiz-irrtum-profiler-rollt-den-badewannen-mord-von-rottach-wieder-auf.6f32dc4e-d5ba-4b68-92de-081209297545.html

Überall steht geschrieben, dass das Motiv Habgier widerlegt wurde, daher verstehe ich nicht so recht, dass daran auch weiterhin festgehalten wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:05
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Außerdem verstehe ich nicht so ganz, wann Frau K. nun die Unterschlagung der 50.000 Euro festgestellt haben will. Sie war mehrere Tage im Krankenhaus gewesen. MG brachte sie nachhause und sie hat in seiner Anwesenheit ihre Geldkassette und ihre Bankauszüge überprüft?
Die Verstorbene war geistig noch fit, zudem war sie selbstständige Kauffrau mit eigenem Geschäft gewesen. Dass so jemand sich um seine Geldangelegenheiten kümmert und da schnell durchblickt, ist wohl anzunehmen.


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13.11.2018 um 21:08
@Andante
sie war einige Tage im Krankenhaus gewesen und wurde von MG abgeholt und nachhause gebracht. Zuhause hat sie dann sogleich in seiner Anwesenheit ihre Kontoauszüge überprüft? Mich verwundert der Zeitpunkt des Entdeckens der angeblichen Unterschlagung.


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13.11.2018 um 21:14
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:sie war einige Tage im Krankenhaus gewesen und wurde von MG abgeholt und nachhause gebracht. Zuhause hat sie dann sogleich in seiner Anwesenheit ihre Kontoauszüge überprüft? Mich verwundert der Zeitpunkt des Entdeckens der angeblichen Unterschlagung.
Es kann sich genauso gut auch um einen schwelenden Streit gehandelt haben, der eskalierte nachdem die Dame im Anschluss an ihren Krankenhausaufenthalt wieder einigermaßen bei Kräften war.

Die Übertragung von 50000 Euro vom Konto der Frau auf das Konto des Verurteilten hat jedenfalls ein G'schmäckle - auch wenn sie rechtlich durch eine Vollmacht gedeckt war ist es gut möglich und sogar wahrscheinlich, dass das nicht im Sinne der Frau war. Und darin könnte ein generelles Konfliktpotential bestanden haben. Außerdem gab es ja vielleicht auch noch mehr oder weniger entfernte Verwandte, die sich zum Anlass des Krankenhausaufenthaltes fürsorglichst nach dem Wohlergehen ihres zukünftigen Erbes erkundigten...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:16
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Überall steht geschrieben, dass das Motiv Habgier widerlegt wurde, daher verstehe ich nicht so recht, dass daran auch weiterhin festgehalten wird.
Das ist richtig bezogen auf die 8.000 EUR. So verstehe ich das.

Auf Seite 9 des BGH Beschlusses der von seps13 hier eingestellt wurde, steht was dazu geschrieben.
Leider kann ich die Seite hier nicht reinkopieren bzw. weiß nicht wie wegen PDF.Datei.

Aber so in etwa, dass der Unterschlagungsvorwurf eingestellt wurde, weil er bei einer Verurteilung nicht ins Gericht (Strafmaß) fallen würde.

Mit anderen Worten das Verfahren der Unterschlagung würde noch laufen, wenn er nicht des Mordes angeklagt worden wäre.

Da ich aber nur Laie bin, kann ich das geschriebene evtl. auch falsch verstanden haben (Juristendeutsch). Ich für mich hatte das so übersetzt und deshalb habe ich persönlich irgendwie immer die 50.000 EUR im Hinterkopf.


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13.11.2018 um 21:17
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Es kann sich genauso gut auch um einen schwelenden Streit gehandelt haben, der eskalierte nachdem die Dame nach ihrem letzten Krankenhausaufenthalt wieder einigermaßen bei Kräften war.
Wie du schon schreibst es könnte sein, aber genauso könnte es auch anders gewesen sein. Und hier stellt sich eben die Frage, ist das ausreichend um jemanden lebenslang ins Gefängnis zu stecken?


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13.11.2018 um 21:21
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wie du schon schreibst es könnte sein, aber genauso könnte es auch anders gewesen sein. Und hier stellt sich eben die Frage, ist das ausreichend um jemanden lebenslang ins Gefängnis zu stecken?
Die Übertragung von 50000 Euro bleiben ja, egal ob sie das an dem Tag entdeckt hätte oder bereits wusste. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass das nicht im Sinne der Frau war. Das muss noch nicht unbedingt ein Mordmotiv ergeben, aber es zeigt jedenfalls dass der Mann nicht der aufopferungsvolle Pfleger war als den ihn die Verteidigung hinstellen will.

Eine Übertragung von 50000 Euro reicht noch nicht um jemanden lebenslang hinter Gitter zu stecken - und das ist ja hier auch nicht geschehen. Erst in Kombination mit den anderen Indizien, hat es gereicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:26
Äußerlich hatte die Tote keine Verletzungen, allerdings nahm die Kriminalpolizeit die Ermittlungen auf, da sich unter der Kopfhaut zwei Hämatome fanden. "Der Gerichtsmediziner, der die Leiche obduziert hat, ist zunächst von einem Sturz in die Badewanne ausgegangen", sagt die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick, die Manfred Genditzki vertritt. Danach habe die Polizei den Gerichtsmediziner zu einer Tatortbesichtigung geladen. "Ich vermute, dass sie ihm da gesagt haben, dass Herr Genditzki verdächtig ist. Danach hat er seine Meinung radikal geändert und die Kopfschwartenhämatome, die er zunächst für völlig unauffällig hielt, waren plötzlich Ausfluss stumpfer Gewalt. Und deswegen ist Herr Genditzki verurteilt worden."
https://www.stern.de/tv/unschuldig-lebenslaenglich--der-angebliche-badewannenmord-von-rottach-egern-8432978.html (Archiv-Version vom 10.11.2018)
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die Übertragung von 50000 Euro bleiben ja, egal ob sie das an dem Tag entdeckt hätte oder bereits wusste
er kannte sie seit 10 Jahren, pflegte zuvor ihren Mann. Wenn er tatsächlich so eine große Summe ohne ihr Wissen unterschlagen hätte, verstehe ich nicht, dass ihr das nie zuvor aufgefallen ist. Dass er überhaupt die Möglichkeit dazu hatte das viele Geld auf sein Konto zu überweisen. Oder es war im Einvernehmen mit ihr geschehen. Dafür müsste man genau wissen, wann und wie häufig und in welchem Zeitraum die Abbuchungen erfolgt sind.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:28
Hier nochmal eine Computerfrau, die beherzt prinzipbedingt eine Rolle vorwärts in die Wanne macht, dabei den Kopf aufs Kinn zieht, mit dem Hinterkopf aufstößt, danach folgt der restliche Körper mit Schwung in die Wanne, wobei das linke Bein es nicht mit hinein schafft und schwupp liegt sie in der gleichen Position wie Frau K.
Diese Computersimulation fand das Gericht nicht überzeugend. Mir gefällt die aber besser als die mit dem Skelett hinter der Tür.

 20181113 211536


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13.11.2018 um 21:29
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wenn er tatsächlich so eine große Summe ohne ihr Wissen unterschlagen hat, verstehe ich nicht, dass ihr das nie vorher aufgefallen ist
Meine Aussage ist ja, dass es ihr durchaus vorher aufgefallen sein kann aber dass sie nicht die Kraft und den Willen hatte, etwas dagegen zu unternehmen. Nachdem sie im Krankenhaus einigermaßen wiederhergestellt wurde, könnten die Kraft und der Wille zurückgekehrt sein. Auch kommt es vor dass Menschen in etwas einwilligen, was sie später bereuhen - letzteres kommt gerade bei älteren Menschen häufig vor (Zeitungsabos, Bankprodukte, etc.)

Das sind natürlich alles Spekulationen - ich will damit nur zeigen, dass man nicht zwangsläufig annehmen muss dass sie das Leck im Konto erst am Tage ihres Ablebens entdeckte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:30
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:sie war einige Tage im Krankenhaus gewesen und wurde von MG abgeholt und nachhause gebracht. Zuhause hat sie dann sogleich in seiner Anwesenheit ihre Kontoauszüge überprüft?
MG hat ja selbst ausgesagt, dass sie "abgerechnet" haben (klingt jetzt irgendwie doppeldeutig). Also Geld war jedenfalls Thema.


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13.11.2018 um 21:31
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das sind natürlich alles Spekulationen - ich will damit nur zeigen, dass man nicht zwangsläufig annehmen muss dass sie das Leck im Konto erst am Tage ihres Ablebens entdeckte.
möglich wäre es sicherlich, aber wie wahrscheinlich lässt man sich von jemanden der einen derart betrogen hat noch abholen? Sie hätte sehr wütend sein müssen, dass er ihr Vertrauen derart mißbrauchte. Ich weiß nicht, ob man sich von so jemanden noch vom Krankenhaus abholen lassen würde?
Außerdem hat sie sich nach 5 Tagen Krankenhausaufenthalt selber aus dem Krankenhaus entlassen. Scheinbar war sie also noch nicht genesen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:34
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:möglich wäre es sicherlich, aber wie wahrscheinlich lässt man sich von jemanden der einen derart betrogen hat noch aus dem Krankenhaus abholen? Sie hätte sehr wütend sein müssen, dass er ihr Vertrauen derart mißbrauchte. Ich weiß nicht, ob man sich von so jemanden noch vom Krankenhaus abholen lassen würde?
Ältere Menschen haben häufig nicht mehr den Luxus, sich die Leute auswählen zu können die sich um sie kümmern. Weiterhin haben sie häufig nicht mehr die Kraft, sich gegen Angriffe auf Psyche, Körper und Bankkonto adäquat zur Wehr zu setzen. Beides wird gerne von Pflegepersonal ausgenutzt, insbesondere von ungeschulten und privaten Pflegern.


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