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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 00:16
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Wenn du den Fall kennen würdest,
Ich beziehe mich nicht "auf den Fall", sondern auf das (mittlerweile) öffentlich gemachte Urteil, das letztlich zur Verurteilung geführt hat.

Ich meine, dass ich das hinreichend kenntlich gemacht habe. Was benötigst Du sonst noch?

Leider hast Du in Bezug auf das Urteil (welches von beiden darfst Du aussuchen) noch nicht erklärt, warum der Mordversuch, der Körperverletzung voran ging.

Und welches von den beiden Delikten führte Deiner "Meinung" nach zum Tod? Und dann erklär bitte (auch), welches Verhalten wie juristisch zu bewerten ist. Mir scheint, dass Du hier ein paar Paragraphen des StGB durcheinander bringst.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 00:18
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Die kausale Ursache der Verdeckungstat "Badewannenmord" - erst Mordversuch wegen entdeckter Unterschlagung, dann vorsätzliche Körperverletzung wegen Streit - konnte nicht ansatzweise bewiesen werden, auch nicht durch Ausschlussverfahren.
Es musste ja auch nicht DAS MOTIV durch Ausschlussverfahren bewiesen werden, sondern die Frage, ob Unfall oder Mord vorlag. Und da ist mE zureichend per Ausschlussverfahren klargestellt, dass a) kein Unfall vorlag (fehlendes Motiv der Frau K. fürs Hantieren an der Wanne, Auffindeposition nicht die einer Verunfallten, unerklärte Hämatome bei Sturzgeschehen, bis heute ungeeignete Unfallsimulationrn angesichts der realen Auffindeposition) und dass b) keine forensischen Spuren auf einen Fremdtäter deuten. Was also bleibt als c)? Eben.


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04.09.2019 um 00:22
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Leider hast Du in Bezug auf das Urteil (welches von beiden darfst Du aussuchen) noch nicht erklärt, warum der Mordversuch, der Körperverletzung voran ging.

Und welches von den beiden Delikten führte Deiner "Meinung" nach zum Tod? Und dann erklär bitte (auch), welches Verhalten wie juristisch zu bewerten ist. Mir scheint, dass Du hier ein paar Paragraphen des StGB durcheinander bringst.
Offensichtlich reichen deine Fähigkeiten nicht dazu aus, um zu erkennen, dass es sich bei dem Mordversuch und der Körperverletzung nicht um 2 aufeinanderfolgende Ereignisse handelt, sondern um einen von der StA während des 1. Prozesses ausgetauschten Anklagepunkt für ein und dasselbe Ereignis.


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04.09.2019 um 00:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es musste ja auch nicht DAS MOTIV durch Ausschlussverfahren bewiesen werden, sondern die Frage, ob Unfall oder Mord vorlag.
Klar. Das Motiv für den Badewannenmord war Verdeckung, von Anfang an.

Aber die kausale Ursache, also die zu verdeckende Tat sowie das Motiv dafür, kann eben nicht im Ausschlussverfahren bewiesen werden.


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04.09.2019 um 00:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was also bleibt als c)? Eben.
Genau! Plan B die Petition!
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und das war bisher auch gut so, denn so konnte sich jeder Bürger sicher sein, dass in seinem Fall frei von politischen Interessen und ebensolcher Willkür entschieden wurde.
das haben viele in der BRD anders erlebt! Auch Justizia braucht die Kontrolle es Bürgers!
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es musste ja auch nicht DAS MOTIV durch Ausschlussverfahren bewiesen werden, sondern die Frage, ob Unfall oder Mord vorlag.
.... Es war ein Strafprozess! Das Gericht hätte überhaupt nicht beurteilen müssen ob ein Unfall vorlag oder nicht. Es hätte doch auch einfach nur prüfen können, ob die Beweise ausreichen um den Angeklagten schuldig sprechen zu müssen.
An die Option Selbstmord im Todesfall von Frau K. hat das Gericht scheinbar gar nicht gedacht.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Nein, das lässt das Grundgesetz nicht zu. Die Aufhebung der Gewaltenteilung ist im Grundgesetz (auch durch politische Mehrheit) nicht vorgesehen.
Aha und daher sind Staatsanwälte dem Innenminister weisungsgebunden


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04.09.2019 um 01:02
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Auch Justizia braucht die Kontrolle es Bürgers!
Na klar. Daher sind Verhandlungen öffentlich, und dank Internet kann sich auch jedermann etwa per Mausklick über Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts informieren. Wie ein Gericht jeweils besetzt ist und welche Mehrheitsverhältnisse bei Entscheidungen jeweils gelten, ergibt sich schlicht aus den entsprechende Gesetzen, was ein Richter verdient, ebenfalls. Da ist für wirklich Interessierte vielfache Transparenz gegeben.

Von Kontrolle des Bürgers ist aber direkte Einflussnahme auf gerichtliche Entscheidungen durch bestimmte Interessengruppen wie Politik, Wirtschaft, Kirchen oder sonstige Lobbyisten streng zu unterscheiden.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:An die Option Selbstmord im Todesfall von Frau K. hat das Gericht scheinbar gar nicht gedacht.
Ich denke, die Verteidiger bisher auch nicht!
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Aha und daher sind Staatsanwälte dem Innenminister weisungsgebunden
Nein, gebunden an Weisungen des Innenministers ist die Polizei. Staatsanwälte unterstehen den Weisungen des Generalstaatsanwalts, dieser (als politischer Beamter) denen des Justizministers. Im Grundgesetz ist allerdings von der Weisungsunaghängigkeit der Staatsanwälte nicht die Rede. Für Staatsanwälte gilt Art. 97 GG nicht, nur für Richter. Allerdings hängt sich der Generalstaatsanwalt natürlich in die Alltagsgeschäfte seiner untergebenen Staatsanwälte nicht ständig rein, dann hätte er ja viel zu tun. Auch im Fall Genditzki darf man eine polizische Einflussnahme auf die StA getrost ausschließen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 01:17
PS: Und da Staatsanwälte grundsätzlich weisungsgebunden sind (was sie selbst unerträglich finden, aber wann gibt die Politik schon mal Macht aus der Hand?), ist es um so wichtiger, dass Richter es nicht gleichermaßen sind. Wie man da als Bürger noch befürworten kann, dass auch Richter politische Einflussnahmen unterliegen sollen (und damit Bürger im Bedarfsfall nicht mehr vor staatlichen Akten schützen können), verstehe, wer will oder kann.


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04.09.2019 um 01:27
Wer sich fürs Thema interessiert, kann sich ja auch mal die Gegenargumente betreffend die Weisungsunabhängigkeit der Staatsanwälte reinziehen und unter Beachtung dieser über alles nachdenken.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/weisungsrecht-staatsanwalt-justiz-politik-extern-generalbundesanwalt-generalstaatsanwalt/


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04.09.2019 um 01:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, die Verteidiger bisher auch nicht!
ALSO BITTE! Es war doch das Strafgericht, das verurteilt hat und nicht die Verteidigung.


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04.09.2019 um 01:33
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Es war doch das Strafgericht, das verurteilt hat und nicht die Verteidigung.
Nun ja, das Gericht ermittelt von Amts wegen den Sachverhalt, aber auf Aspekte auf die es selbst bisher trotz aller Sorgfalt nicht gekommen ist, vor allem, wenn sie nur der Angeklagte kennt, darf durchaus auch selbiger bzw. dessen Verteidiger hinweisen. Hellseher sind Richter schließlich nicht, und zu irgendwas muss ja auch ein Verteidiger gut sein (und sein Geld dafür verdienen).


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 04:24
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Ich halte den Verurteilten nicht zwingend für unschuldig und die 3 Hauptpunkte des Auszugs des WAA (Zeugin, Todeszeitpunkt, Simulation) sind als neue Tatsachen / Beweismittel nur mäßig überzeugend. Dennoch tendiere ich in dem Fall zu einem möglichen Fehlurteil, weil ein aus meiner Sicht nicht ausreichend zweifelsfrei ausschließbarer Unfall als alles bestimmende Kardinal-Feststellung ein Beweisfehler wäre.

Die kausale Ursache der Verdeckungstat "Badewannenmord" - erst Mordversuch wegen entdeckter Unterschlagung, dann vorsätzliche Körperverletzung wegen Streit - konnte nicht ansatzweise bewiesen werden, auch nicht durch Ausschlussverfahren. Daher kann das Gericht in dem Punkt auch zu keiner Überzeugung gelangt sein. (seltsam ist, dass der Kontostand auf den beiden Bankkonten von LK nach dem Tod ihres Mannes 2007 bis Oktober 2008 - trotz 2000 EUR Rente - von 55k EUR auf fast null gesunken ist und der Verbleib des Geldes ungeklärt blieb)

Ein WAV wäre zu begrüßen, auch wenn es an neuen Tatsachen und Beweismitteln eher mangelt. Ein Unfallgeschehen, zumindest ein mehrstufiges (zB Wasser einlassen -> Stürzen am WC mit Kopfverletzung -> Stürzen in die Badewanne wegen Bewusstseinstrübung beim Abstellversuch), kann ich jedenfalls nicht ausschließen bzw. als völlig lebensfremd bewerten. Und ich vermute, das kann niemand.
Danke für eine sachliche und vernünftige Darstellung der Dinge in all der Polemik, die leider hier wieder massiv zuschlägt. Ich schliesse mich diesen Ausführungen an.

Der grösste Mangel dieses Urteils ist, dass das Gericht überhaupt keine Gründe für den angeblichen Streit mit erheblicher Körperverletzung nennen kann. Keine Indizien, die auch nur irgendwie auf einen Anlass des Streits hinweisen. Es wird fabuliert, dass das Opfer wegen der Besuchsabsicht des Verurteilten bei seiner Mutter verärgert gewesen sein soll - was laut Zeugenaussagen zum allgemeinen Charakter des Opfers zwar vorstellbar ist, aber: ebenfalls laut Zeugenaussagen ist der Verurteilte eben bisher gerade nicht dadurch aufgefallen, Widerstand zu leisten. Im Gegenteil, anscheinend hat er immer brav geschluckt, wie man ihn behandelt hat. Ausgerechnet nun aber soll er gleich dermassen heftig reagiert haben, dass sich ihm daraufhin nur ein Verdeckungsmord als Ausweg präsentierte.

Das ist dünn. Extrem dünn. Das Gericht braucht freilich diese Herleitung, um irgendwie einen Sinn in den Indizien zu sehen. Es hat die Kopfverletzungen, die es anscheinend nicht anders verorten kann (die auch noch ausgerechnet am Hinterkopf sind, also auch nicht gerade an einer Stelle, an der Verletzungen während einer angeregten Konfrontation zu erwarten sind). Es gibt sonst keinerlei Indizien für den Streit: man stellt sogar fest, dass die Wohnung mehr oder weniger unverändert seit dem Einlieferungstag ins Krankenhaus gewesen ist. Keine Spuren einer Auseinandersetzung, nichts. Freilich auch keine Tatwaffe.

So haben wir einen "Streit," der untypisch für den Verurteilten ist, der von keinen Zeugen wahrgenommen wurde, der keine Spuren in der Wohnung hinterliess, der zwei eher untypische Verletzungen an einer eher untypischen Körperstelle hevorgerufen haben soll.

Und dieser "Streit" ist aber unabdingbar, weil das Gericht im Prinzip klar zugibt, dass es sonst auch keine Erklärung dafür hätte, dass der Verurteilte die alte Dame ertränkt habe.

Im Bad haben wir dann eine Spurenlage, die mehr als zweifelhaft ist. Der Verurteilte soll sein Opfer also in die Badewanne gelegt haben und mehrere Minuten lang den Kopf unter Wasser gedrückt haben. Wieder keinerlei Spuren irgendwelcher Gegenwehr, ja, selbst der Badewannenrand soll ganz trocken gewesen sein, genauso wie der Fussboden. Hat nicht einmal der Verurteilte getropft, nachdem er sein Opfer untertauchte? - Ich weiss wohl, dass Spuren getrocknet sein können, dennoch ist das zu beachten.

Weltfremd ist es anzunehmen, dass all die Personen, die sich dann im Badezimmer tummelten, nicht nur das Opfer mehr oder weniger gar nicht berührt haben, sondern genau erinnern, wie das Opfer in der Wanne gelegen hat. Ein Rettungsassistent, der nicht einmal versucht wenigstens ein Vitalzeichen zu prüfen? Pflegerinnen, die nichts anrühren, als ob sie wüssten, dass dieses Verhalten einmal Thema in einem aufsehenerregenden Kriminalfall würde?

Der einzige, dessen Aussageverhalten normal erscheint, dem wird nicht geglaubt: der Notarzt, der m.E. ehrlich sagt, dass er es eben nicht mehr genau weiss, wie die alte Dame in der Wanne lag. Denn er hatte wichtigeres zu tun: zu schauen, nein, anzufassen, ob da noch etwas zu retten ist. Und das tat er. Und er kann, - wie auch kein anderer Zeuge - nicht bestätigen, dass er nach dem Anfassen und Anheben der Dame, deren Körper wieder in exakt die Position brachte, in der er ihn vorgefunden hatte.

Er hatte ebensowenig Grund anzunehmen, dass diese Frage einmal die Kardinalfrage in einem Strafprozess würde. Der einzige, der hier ehrlich sagt, dass es nicht mehr nachvollziehbar ist, wie die Dame genau in der Wanne gelegen hat, noch dazu ein professioneller und nicht persönlich involvierter Zeuge - dem wird nicht geglaubt.

Viel mehr wird geglaubt, dass all die Leute im Bad, ausser dem Notarzt, den Körper nicht angerührt und auch sonst nichts verändert haben, von der Lage der Schuhe, dem Gehstock usw. bis zur Lage des Körpers. Ich empfinde gerade das als extrem weltfremd.

Das Gericht aber kann nur so ausschliessen, dass es sich um einen Unfall handelte. Denn wenn es nicht wüsste, wie die Lage der Dame in der Wanne bei Auffinden wirklich war, kann es ein Sturzgeschehen nicht ausschliessen.

Es bedient sich zwar einiger Hilfskonstruktionen, aber auch die scheinen mir merkwürdig "gewürdigt." Es gibt zahlreiche dokumentierte Stürze dieser Dame, noch im gleichen Jahr, es gibt eine generelle Lebenserfahrung, dass 87-jährige Damen ab und zu stürzen, es ist kein gewöhnlicher Alltag, dieser "Tattag," sondern ein sicherlich anstrengender Tag der Krankenhausentlassung usw. - und doch schliesst das Gericht einen Sturz u.a. deshalb aus, weil es eben in letzter Zeit keine Stürze gegeben habe.

Kann ich bei einem Patienten einen Herzanfall ausschliessen, nur weil er noch keinen in diesem Jahr hatte? Diese Logik erscheint mir doch weit von der medizinischen Realität entfernt (das ist nur ein generelles Beispiel und nicht auf L.K. bezogen).

So, alles in allem: eine im Prinzip nicht vorhandene Beweislage hinsichtlich des auslösenden Moments für das Tatgeschehen, ein ebensowenig bewiesenes Motiv, ein Tatort, dessen Veränderung nicht nur wahrscheinlich, aber auf jeden Fall nicht mehr nachvollziehbar ist, und der kategorische Ausschluss eines Unfallgeschehens gerade wegen der Annahme, dass der Tatort nicht verändert wurde.

All das soll aufgewogen werden mit einer Bemerkung wegen "dagegenrumpelns" und einem Edeka-Kaufbillet, das unaufgefordert vorgezeigt wurde?

Mich überzeugt das jedenfalls ganz und gar nicht. Und auch wenn einige jetzt sicherlich gleich wieder rufen werden, das ist Majestätsbeleidigung und Grundgesetzmissachtung und was weiss ich nicht noch, ich schliesse mich @Sector7 an und denke, hier ist ein Wiederaufnahmeverfahren angebracht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 06:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es musste ja auch nicht DAS MOTIV durch Ausschlussverfahren bewiesen werden, sondern die Frage, ob Unfall oder Mord vorlag. Und da ist mE zureichend per Ausschlussverfahren klargestellt, dass a) kein Unfall vorlag (fehlendes Motiv der Frau K. fürs Hantieren an der Wanne, Auffindeposition nicht die einer Verunfallten, unerklärte Hämatome bei Sturzgeschehen, bis heute ungeeignete Unfallsimulationrn angesichts der realen Auffindeposition) und dass b) keine forensischen Spuren auf einen Fremdtäter deuten.
Ja, zusammengefasst trifft das den Punkt und es ist auch keine Polemik, diese Vorgehensweise der Kammer rechtlich und inhaltlich in Ordnung zu finden, so wie es im Übrigen auch der BGH getan hat.

Polemisch ist dann meiner Meinung nach eher, darauf hinzuweisen, dass der BGH (wie angeblich so oft und wie man es sich ja denken kann) nicht richtig hingesehen habe.

Die begründete Vorgehensweise des Unfallausschlusses (dabei muss nicht der utopische Sturz ausgeschlossen werden) der Kammer ist rechtlich nicht zu beanstanden, die Beweiswürdigung verletzt keine Denkgesetze, beinhaltet keine Widersprüche oder Unklarheiten.

Nun kann man diskutieren, ob der Ausschluss eines Unfalls falsch war, Frau K. nicht doch (irgendwie) gestürzt sein könnte und alle Merkwürdigkeiten anders zu erklären sind. Wir werden den richtigen Sturz dabei im "Nichtgenauwissenkönnen" lokalisieren müssen und wie bei allen anderen Fällen auch für jede einzelne Zufällig- oder Auffälligkeit eine alternative Erklärung finden, aber das ist dann auch keine sinnvolle Gesamtschau mehr.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Stürzen in die Badewanne wegen Bewusstseinstrübung beim Abstellversuch), kann ich jedenfalls nicht ausschließen bzw. als völlig lebensfremd bewerten. Und ich vermute, das kann niemand.

Ich bin mir (persönlich) ziemlich sicher, dass es diesen Sturz nicht gab und jeder Versuch, ihn zu finden, lebensfremde Annahmen (z. B. zufällige Verletzungen an fast der gleichen Stelle trotz zweimaligen Hinfallens, aber keine weiteren Verletzungen am Kopf, unerklärliche Drehungen und nicht nachvollziehbarer Pantoffelverlust, ein unrealistisches Wäschewaschenwollen) enthält, die das Gericht nicht berücksichtigen muss, es aber nach Meinung des kritischen Betrachters berücksichtigen müsste.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:und denke, hier ist ein Wiederaufnahmeverfahren angebracht.
Warum genau? Weil noch Ermittlungen zu machen sind, wenn ja, welche?

Oder damit das Gericht eine andere Beweiswürdigung vornimmt?


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04.09.2019 um 07:19
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Warum genau? Weil noch Ermittlungen zu machen sind, wenn ja, welche?

Oder damit das Gericht eine andere Beweiswürdigung vornimmt?
Ich sehe zwei Probleme in diesem Fall: Das erste ist, dass das Gericht m.E. nicht nur bei der Beweis"würdigung" einen Fehler gemacht hat, sondern ein Geschehen zentral in seine Urteilsbegründung eingebaut hat, für das es einfach keine Beweise gibt, die man würdigen könnte: den Beginn dieser Tat und das Motiv: an diesem Problem krankte der Fall von Anfang an. Die Frage war: warum hat dieser bis dahin unbescholtene Mann, der nachweislich lange mit dem anscheinend herrischen Verhalten des Opfers leben konnte, auf einmal die Frau umgebracht? Zu Beginn des Verfahrens gingen die Ermittler von einem Motiv aus, das nicht bewiesen werden konnte: finanzielle Unregelmässigkeiten, Unterschlagung von Geld usw. Die Entdeckung dieser Unregelmässigkeiten hätte ein schlüssiges Tatmotiv und damit ein schlüssiges Indiz sein können, warum der Verdächtige die Tat begangen hat. Diese Dinge waren aber nicht beweisbar. Das haben die Ermittler und vor allem die Anklagevertretung zugeben müssen, auch in den Nachermittlungen hat sich in der Richtung nichts ergeben.

Der "Streit" mit der daraus erfolgten Gewalttat gegen das Opfer sind aber zentral für die Beweiswürdigung gewesen. Nun hat das zweite Gericht daraus gefolgert, dass eben ein anderer Grund für den "Streit" vorliegen musste. Für diesen gibt es aber genausowenig Indizien oder Beweise. Er ist aber unbedingt notwendig, offensichtlich aus der Urteilsbegründung, um den Rest der Tat einleuchtend zu machen. Der Verurteilte hat sich aber an diesem Tag nicht anders verhalten, als sonst auch, er hat brav alles mögliche für die Verstorbene erledigt, hat Stunden mit ihr und ihren Anliegen zugebracht. Nichts hat auf einen "Streit" hingewiesen.

Ob hier weitere Ermittlungen noch irgendetwas ergeben würden ist zumindest zweifelhaft, denn bisher hat sich nichts ergeben. Fällt aber dieses Element weg, wird die Erklärung der Tat noch diffuser. M.E. bestehen hier erhebliche Zweifel, die nicht schlüssig ausgeräumt werden konnten.

Daraufhin hat sich der zweite Fehler ergeben: Das Gericht schliesst kategorisch aus, dass die später protokollierte und fotografierte "Auffindesituation" durch spätere Eingriffe anderer Zeugen verfälscht wurde. Die durchaus beachtliche Aussage des Notarztes wird ignoriert. Das ist m.E. aber lebensfremd: es haben sich mehrere Personen im Bad befunden, bevor eine Momentaufnahme fotografiert wurde, es wurde sogar klar ausgesagt, dass die Leiche angefasst, angehoben usw. wurde. Aus meiner Lebenserfahrung (z.B. als Rettungssanitäter) ergibt sich aber, dass es eher die Regel ist, als die Ausnahme, dass in einer solchen Situation die hinzukommenden Zeugen den "Tatort" (nennen wir ihn mal so) verändern.

Wenn sich dann aber ergibt, dass ein potentiell mögliches anderes Szenario wegen dieser Annahme kategorisch ausgeschlossen wird, dann ist das ein gravierender Fehler. Es wurde m.E. nicht gewürdigt, dass aus der protokollierten "Auffindesituation" - die eben keine solche gewesen ist - nicht geschlossen werden kann, dass sich der "Tatablauf" im Bad doch anders darstellen könnte.

Ob weitere Ermittlungen hier mehr Klarheit bringen könnten weiss ich nicht. Man kann bisher weder einen Unfall, noch eine Tötung klar nachweisen.

Beide Punkte für sich genommen könnten dem Gericht einen Schluss erlauben, dass der Verurteilte Täter gewesen sein muss. Auch ein nicht erkennbares Motiv kann nicht ausschliessen, dass der Täter eben doch die Tat begangen haben muss, wenn die Tatortsituation kein anderes Szenario zulässt.

Umgekehrt, wenn feststehen würde, dass der Verurteilte ein schlüssiges Motiv hatte, eine Gelegenheit hatte, die Tat zu begehen, und dafür eine gewisse, durch Indizien nachgewiesene Wahrscheinlichkeit besteht, dann könnte auch eine unklare Tatortsituation durchaus schlüssig damit zusammengebracht werden, was zu einer Verurteilung reichen würde.

Hier aber sind beide Kernpunkte unklar. Motiv und Anfangszenario sind keineswegs wahrscheinlich nachgewiesen, sondern höchstens eine Möglichkeit. Kommt dann die Möglichkeit dazu, dass auch im Bad ein ganz anderes Szenario nicht ausgeschlossen werden kann, bestehen für mein Empfinden einfach zuviele Zweifel, die es nicht erlauben, einen Schuldspruch darauf zu bauen.

Alle anderen Indizien, die das Gericht aufführt, vom Einkaufsbon bis zum Schlüssel in der Tür haben m.E. nicht die Kraft, die Zweifel an diesen beiden Punkten auszuräumen.

Insofern ja: auch wenn es Unbehagen bereitet, soweit ich das beurteilen kann wäre dieser Fall einer, in dem am Ende steht: wir wissen nicht was sich da ereignet hat, und wir können die Schuld des Verurteilten nicht zweifelsfrei annehmen. Und dann heisst es tatsächlich einmal: in dubio pro reo.

Das unterscheidet diesen Fall z.B. vom Fall Darsow: dort wurde ein schlüssiges Motiv durch zahlreiche Indizien bewiesen. Dort wurde auch ein Vortatverhalten ermittelt, dass sehr eindeutig zeigt, dass der Täter diese Tat begangen haben könnte. Und dann hat das Gericht ein aus diesen Punkten erstelltes Tatverhalten angenommen, für das es auch am Tatort durchaus Indizien gegeben hat, auch wenn am Ende das Gericht dort nicht kategorisch sagen kann, genau so und keineswegs anders hat Darsow die Tat durchgeführt. Wie genau er z.B. den Schalldämpfer entsprechend der heruntergeladenen Bauanleitung nachgebaut hat, oder in wie weit er davon abgewichen ist, kann es auch nicht sagen. Aber es kann aus all den Indizien schliessen, dass Motiv, Gelegenheit, Tatausführung usw. schlüssig ein sehr wahrscheinliches Szenario ergeben. Hier aber fehlt genau diese Klarheit.


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04.09.2019 um 07:20
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:(seltsam ist, dass der Kontostand auf den beiden Bankkonten von LK nach dem Tod ihres Mannes 2007 bis Oktober 2008 - trotz 2000 EUR Rente - von 55k EUR auf fast null gesunken ist und der Verbleib des Geldes ungeklärt blieb)
Warum wurde eigentlich das Verfahren wegen Unterschlagung gegen den Mann eingestellt? Es ging ja hier nicht nur um Geld, sondern auch um Schmuck und Kleidungsstücke insofern hätte sich doch eigentlich leicht klären lassen können, ob an den Vorwürfen was dran ist.


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04.09.2019 um 09:18
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Offensichtlich reichen deine Fähigkeiten nicht dazu aus, um zu erkennen, dass es sich bei dem Mordversuch und der Körperverletzung nicht um 2 aufeinanderfolgende Ereignisse handelt, sondern um einen von der StA während des 1. Prozesses ausgetauschten Anklagepunkt für ein und dasselbe Ereignis.
Du hast vollkommen Recht: Meine "Fähigkeiten" sind nicht ausreichend zu verstehen, wie durch einen MordVERSUCH und eine Körperverletzung am Ende eine Leiche herauskommt. Du unterschlägst das/ ein Tötungsdelikt. Oder gibt es Deiner "Ansicht nach" ein Tötungsdelikt ohne Tötungsdelikt?

Woher weißt Du, was die StA im ersten Prozess "ausgetauscht" hat? Kennst Du das erste Urteil?

Und warum möchtest Du dich über das erste Urteil unterhalten, wenn das (zweite) zur rechtskräftigen(!) Verurteilung führende Urteil hier vorliegt?


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04.09.2019 um 09:39
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Aha und daher sind Staatsanwälte dem Innenminister weisungsgebunden
Legislative, Exekutive und Judikative: Die drei Gewalten.

Welcher Gewalt ist die StA zuzuordnen? Versuch es (probeweise) herauszubekommen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Danke für eine sachliche und vernünftige Darstellung der Dinge in all der Polemik, die leider hier wieder massiv zuschlägt. Ich schliesse mich diesen Ausführungen an.
Wenn Du dich den Ausführungen von @Sector7 anschließt, kannst Du (mir) vielleicht erklären, wie ein Mordversuch und eine Körperverletzung am Ende eine Leiche erbringen (sollen).
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der grösste Mangel dieses Urteils ist, dass das Gericht überhaupt keine Gründe für den angeblichen Streit mit erheblicher Körperverletzung nennen kann.
Nein, das stimmt nicht. Das Gericht erläutert in seinem Urteil sehr ausführlich das Motiv für den Streit. Man muss nur gewillt sein, das Urteil auch zu lesen, bevor man mangelnde Sorgfalt unterstellt.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der Verurteilte hat sich aber an diesem Tag nicht anders verhalten, als sonst auch, er hat brav alles mögliche für die Verstorbene erledigt, hat Stunden mit ihr und ihren Anliegen zugebracht.
Das hat das Gericht auch so festgestellt. Du unternimmst jetzt aber eine eigene "Beweiswürdigung" hinsichtlich des weiteren Geschehens, unterschlägst dabei aber, worauf sich diese "Beweiswürdigung" stützt.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der "Streit" mit der daraus erfolgten Gewalttat gegen das Opfer sind aber zentral für die Beweiswürdigung gewesen.
Das stimmt in dieser Absoluthei (ebenfalls) nicht. Zentral war auch(!) der Umstand, dass es ein Unfallgeschehen ausgeschlossen werden konnte.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nun hat das zweite Gericht daraus gefolgert, dass eben ein anderer Grund für den "Streit" vorliegen musste. Für diesen gibt es aber genausowenig Indizien oder Beweise.
Ich verstehe das Wort "daraus" in Deinem Kontext nicht. "Woraus" hat das Gericht etwas etwas geschlussfolgert?

Für den Streit hat das Gericht im Urteil Indizien genannt. Steht im Urteil.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Daraufhin hat sich der zweite Fehler ergeben: Das Gericht schliesst kategorisch aus, dass die später protokollierte und fotografierte "Auffindesituation" durch spätere Eingriffe anderer Zeugen verfälscht wurde. Die durchaus beachtliche Aussage des Notarztes wird ignoriert. Das ist m.E. aber lebensfremd:
Entschuldige: Lebensfremd ist es für einen Juristen, ein Urteil zu kritisieren, das er offensichtlich gar nicht gelesen hat. Das Urteil setzt sich ausführlich mit den Aussagen der am Tatort anwesenden Zeugen auseinander. Das Gericht erläutert im Urteil ausführlich, warum es die Aussage(n) des Notarztes für nicht glaubhaft erachtet.

Du nimmst hier abermals eine "Beweiswürdigung" vor, ohne die Ausführungen des Gerichtes zu kennen (oder zumindest dezidiert darauf einzugehen).
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wenn sich dann aber ergibt, dass ein potentiell mögliches anderes Szenario wegen dieser Annahme kategorisch ausgeschlossen wird, dann ist das ein gravierender Fehler.
Wenn Du hier dem Gericht Fehler unterstellst, dann solltest Du an dieser Stelle wenigstens schlüssig erklären, warum sich Wasser in der Wanne befunden hat und was die Tote vorgehabt haben soll. Denn anders als Du hier unterstellst, hat sich das Gericht ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob es sich auch um einen Unfall gehandelt haben könnte.


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04.09.2019 um 10:58
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:So, alles in allem: eine im Prinzip nicht vorhandene Beweislage hinsichtlich des auslösenden Moments für das Tatgeschehen, ein ebensowenig bewiesenes Motiv, ein Tatort, dessen Veränderung nicht nur wahrscheinlich, aber auf jeden Fall nicht mehr nachvollziehbar ist, und der kategorische Ausschluss eines Unfallgeschehens gerade wegen der Annahme, dass der Tatort nicht verändert wurde.

All das soll aufgewogen werden mit einer Bemerkung wegen "dagegenrumpelns" und einem Edeka-Kaufbillet, das unaufgefordert vorgezeigt wurde?
Sicher, die Verurteilung steht und fällt mit der Frage, ob ein Sturzgeschehen ausgeschlossen werden kann. Und da dürfte es entscheidend sein, wie die Position von Frau K in der Wanne war. So, wie wir die Bilder kennen, das linke Bein heraushängend, ist es unmöglich, nach einem Sturz so in der Wanne zum Liegen zu kommen. Das hat der Gutachter festgestellt, das können alle bisherigem Simulationen nicht abbilden, und das bekommt man im Selbstversuch auch heraus. Das linke Bein höngt nun mal weder beim Vorwärts- noch beim Rückwärtssturz heraus, weil die Drehung im Fall zu groß ist (ich bin der Anregung von @Seps13 gefolgt und habe es probiert, es geht nicht).

Dann stellt sich die Frage, ob und wer etwas an der Position von Frau K verändert haben könnte, vor allem wer ihr linkes Bein über den Wannenrand gezogen haben könnte.

Es bleibt weiter die Frage, was Frau K überhaupt an der Wanne gewollt hat. Nur zu erklären, 87jährige alte Damen seien eben schusselig und täten manchmal merkwürdige Dinge, erscheint mir angesichts des konkreten Körperpflegeverhaltens der Frau K und ihres eben intakten Geisteszustandes etwas dürftig.


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04.09.2019 um 11:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann stellt sich die Frage, ob und wer etwas an der Position von Frau K verändert haben könnte, vor allem wer ihr linkes Bein über den Wannenrand gezogen haben könnte.

Es bleibt weiter die Frage, was Frau K überhaupt an der Wanne gewollt hat. Nur zu erklären, 87jährige alte Damen seien eben schusselig und täten manchmal merkwürdige Dinge, erscheint mir angesichts des konkreten Körperpflegeverhaltens der Frau K und ihres eben intakten Geisteszustandes etwas dürftig.
So ist es. Es gibt aber eben auch Aussagen von Zeugen, die Licht auf diese Fragen werfen könnten, und das wäre ein Thema für ein neues Verfahren.

Ich sage ja nicht, dass der Verurteilte unschuldig ist, aber m.E. sind diese Fragen nicht ausreichend geklärt worden durch das Gericht. Ganz besonders erscheint mir eben unrealistisch, anzunehmen der Notarzt habe die Tote in exakt die gleiche Stellung zurückgebracht, in der sie vor Auffinden gewesen sein soll, zumal ja unbestritten ist, dass mindestens der Notarzt die Leiche berührt, angehoben usw. hat. Und noch dazu, dass er aussagt, die Leiche habe in seiner Erinnerung anders gelegen.

Dieses Thema wegzuwischen, bei der zentralen Bedeutung, ist einfach ein Problem.

Dazu kommt dann die Frage der Wäsche, wozu es inzwischen auch unterschiedliche Aussagen gibt.

Usw.


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04.09.2019 um 11:22
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es gibt aber eben auch Aussagen von Zeugen, die Licht auf diese Fragen werfen könnten, und das wäre ein Thema für ein neues Verfahren.
Welche Zeugen (Mehrzahl!) sollen das sein? Und was haben sie auszusagen? Warum wurden sie vom Gericht nicht gehört? Warum hat die Verteidigung keine entsprechenden Beweisanträge gestellt?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dieses Thema wegzuwischen, bei der zentralen Bedeutung, ist einfach ein Problem.
Nochmals: Du unterstellst wieder und wieder dem Gericht etwas weggewischt zu haben. Lies (endlich) das Urteil! Du findest auf den Seiten 37 und 38 die Gründe, warum das Gericht die Aussage des Notarztes für nicht glaubhaft hält.

Warum Du nunmehr eine Aussage von einem Notarzt, der bei drei Vernehmungen, drei Mal etwas anderes ausgesagt hat, für besonders glaubhaft hälst, unterschlägst Du schlichtweg.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dazu kommt dann die Frage der Wäsche, wozu es inzwischen auch unterschiedliche Aussagen gibt.
Woher kommen die "unterschiedlichen Aussagen"? Das Gericht hat hier nur eindeutige Aussagen feststellen können: Frau K. pflegte ihre Wäsche nicht(!) in der Badewanne zu waschen. Selbst die Einlassung des Angeklagten geben hier keine "unterschiedlichen Aussagen" her.

Woher kommt dieser Elan der 4. Strafkammer des LG München derartige Nachlässigkeiten zu unterstellen, bei gleichzeitigem Unvermögen, auch nur eine Behauptung schlüssig darzustellen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 11:50
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dazu kommt dann die Frage der Wäsche, wozu es inzwischen auch unterschiedliche Aussagen gibt.
Persönlich habe ich ja auch gar nichts gegen ein Wiederaufnahmeverfahren. Gerade zur Frage des Wäschewaschens erhoffe ich mir da weitere Erkenntnisse.

Was mich irritiert - und das bitte ich nicht als Verteidiger-Bashing zu verstehen, sondern als Feststellung einer Tatsache - ist der Umstand, dass die Kotwäsche-Theorie im gesamten ersten Strafverfahren mit keiner Silbe erwähnt wurde. Diese Hypothese kam erst im zweiten Prozess durch den Verteidiger Widmaier auf, und offenbar fiel dann auch Genditzki - als einzigem, wohlgemerkt - ein, dass Frau K öfter Wäsche in der Wanne wusch. Seitdem wird von einigen die Kotwäsche-These betrachtet und behandelt wie ein Evangelium.

Nun ist es natürlich Aufgabe eines Verteidigers, auf Zweifel hinzuweisen, Finger in Wunden der Beweisführung zu legen und dergleichen. Widmaier hat fraglos seine Arbeit gemacht, und dies gut und wirkungsvoll, wie die Rezeption seiner These zeigt. Warum dieser eminent wichtige Punkt, mit der man Frau K. an die Wanne bekommen hätte, aber nicht schon im ersten Prozess Thema war, würde ich gerne mal wissen.


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