ich schrieb: Diese Interpretation der kurzen Anrufe wird wohl notwendig gewesen sein um MG ein "Mordmerkmal" erfüllen zu lassen.
Andante schrieb:Wie meinst du das?
Die Interpretaion der Anrufe passt nicht zur der vom Gericht konstuierten Geschichte.
@Frau.N.Zimmer hatte da eine viel glaubhaftere Erklärung der Anrufe:
Frau.N.Zimmer schrieb:Naja, wenn ich den Tod einer alten Dame feststellen lassen wollte, nähme ich evtl. auch lieber den Hausarzt. Der Notarzt schaut vllt. genauer hin.
genau! Wenn der Hausarzt als Todesursache natürlich angibt, dann wird behördlich nicht mehr nachgeforscht.
Dieses Szenario würde nur Sinn machen, wenn MG nach der Körperverletzung angenommen hätte, Frau K. wäre schon Tod und er überlegt hätte, den Tod vom Hausarzt feststellen zu lassen und sich dann dagegen entschieden hätte. Er hätte demnach vermutet , dass Frau K. schon Tod gewesen wäre. Diese Tötungsvariante hätte kein Mordmerkmal.
vermutlich hat das Strafgericht auch diese Variante in Erwägung gezogen, aber die Anrufe als "Rettungsversuche" zu deklarieren ermöglichte "MG einen vorsätzlichen Mord begehen zu lassen", da er vermuten musste, dass Frau K. zum Zeitpunkt der Morde noch lebte und nur ohnmächtig war.
falstaff schrieb:Was soll ihn denn aber von den Anrufen beim Hausarzt abgelenkt haben, wenn er offenbar einen hinreichenden Grund sah den Hausarzt zu verständigen? Und das gleich zweimal hintereinander?
Meine Vermutung ist, dass MG als Persönlichkeit generell nicht besonders strukturiert ist. Ein Leben im Konsum und in der Finanzierung des Konsums. Sprunghaft in der Gedankenwelt. Er hat mMn einfach nebenbei das Telefon bedient. Als Übersprungverhalten, zum einen Konsum wollen, aber Probleme bei der Finanzierung zu haben.
Das MG einen Plan bei dem 1 Sek dauernden Anruf verfolgt hat, glaube ich nicht. Jeder Gedankengang dauert länger. Diese Verhalten wird kompatibel mit seiner Persönlichkeitsstruktur sein.