Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 16:15
@Seps13
@Frau.N.Zimmer

Nochmal prima für mich zusammengefasst, ich danke Euch.
Hmja, Ihr habt recht... das ist alles ein bißchen viel Wirrwarr.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 16:31
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:1. Hat er den Anrufbeantworter nicht wahrnehmen können, weil er nach unter einer Sekunde schon wieder aufgelegt hatte.
doch es muss eine Verbindung zustande gekommen sein. Und die kann nur dadurch Zustande kommen, wenn jemand den Hörer abnimmt oder eben der Anrufbeantworter angeht. Zuvor kann man so lange Klingeln lassen wie man möchte, da gibt es keinen Nachweis drüber, wie lange man es klingeln lassen hat.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:r hat dann vom Auto aus die Auskunft angerufen. Das Gericht wies darauf hin, dass er Frau K. einfach nach der Nummer hätte fragen können und dass außerdem die Pflegemappe mit der Telefonnummer auf dem Esstisch unter der Geldkassette, die er selbst aus dem Schlafzimmer geholt hatte, lag.
Wir sprechen hier von einer 87 jährigen. Die muss also die Nummer des Pflegedienstes kennen? Weil das Gericht das so vermutet?
Manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Dinge. Hier in diesem Fall ist es so, dass alles einfach nachteilig ausgelegt wird.


2x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 16:36
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Und die kann nur dadurch Zustande kommen, wenn jemand den Hörer abnimmt oder eben der Anrufbeantworter angeht.
Wenn die Verbindung wirklich nur eine Sekunde gedauert hat, weiß man aber nicht ob es der AB ist. Es sei denn , der Arzt hat noch so ein Vorkriegsmodell an AB. Ich kenne wirklich keinen Arzt, der keine Telefonanlage hat. Was dieser Arzt hatte, wissen wir nicht.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 16:42
@Frau.N.Zimmer
also ich höre es auch sofort wenn der AB angeht. Und das ist nun 10 Jahre her, daher kann es ein alter Anrufbeantworter gewesen sein. Ich lege im Übrigen auch meistens auf, wenn der AB angeht. Wie wahrscheinlich 70% aller Personen es so tun.

Ich nehme an, wenn er nicht den Arzt sondern einen Bekannten angerufen hätte, wäre es ebenso verdächtig gewesen. Jede Handlung war einfach verdächtig, weil eben auch nicht wirklich viel ist, was man ihm anlasten konnte. Keine DNA, kein Motiv, einzig und alleine, er war der Letzte gewesen, der sie lebend gesehen hat.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 17:04
ich schrieb: Diese Interpretation der kurzen Anrufe wird wohl notwendig gewesen sein um MG ein "Mordmerkmal" erfüllen zu lassen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie meinst du das?
Die Interpretaion der Anrufe passt nicht zur der vom Gericht konstuierten Geschichte. @Frau.N.Zimmer hatte da eine viel glaubhaftere Erklärung der Anrufe:
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Naja, wenn ich den Tod einer alten Dame feststellen lassen wollte, nähme ich evtl. auch lieber den Hausarzt. Der Notarzt schaut vllt. genauer hin.
genau! Wenn der Hausarzt als Todesursache natürlich angibt, dann wird behördlich nicht mehr nachgeforscht.

Dieses Szenario würde nur Sinn machen, wenn MG nach der Körperverletzung angenommen hätte, Frau K. wäre schon Tod und er überlegt hätte, den Tod vom Hausarzt feststellen zu lassen und sich dann dagegen entschieden hätte. Er hätte demnach vermutet , dass Frau K. schon Tod gewesen wäre. Diese Tötungsvariante hätte kein Mordmerkmal.

vermutlich hat das Strafgericht auch diese Variante in Erwägung gezogen, aber die Anrufe als "Rettungsversuche" zu deklarieren ermöglichte "MG einen vorsätzlichen Mord begehen zu lassen", da er vermuten musste, dass Frau K. zum Zeitpunkt der Morde noch lebte und nur ohnmächtig war.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Was soll ihn denn aber von den Anrufen beim Hausarzt abgelenkt haben, wenn er offenbar einen hinreichenden Grund sah den Hausarzt zu verständigen? Und das gleich zweimal hintereinander?
Meine Vermutung ist, dass MG als Persönlichkeit generell nicht besonders strukturiert ist. Ein Leben im Konsum und in der Finanzierung des Konsums. Sprunghaft in der Gedankenwelt. Er hat mMn einfach nebenbei das Telefon bedient. Als Übersprungverhalten, zum einen Konsum wollen, aber Probleme bei der Finanzierung zu haben.

Das MG einen Plan bei dem 1 Sek dauernden Anruf verfolgt hat, glaube ich nicht. Jeder Gedankengang dauert länger. Diese Verhalten wird kompatibel mit seiner Persönlichkeitsstruktur sein.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 17:09
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Es gab den Streit, dabei muss sich MG unverzüglich dazu entschlossen haben, Frau K. zu töten.
Nein, so steht es nicht im Urteil. Es gab den Streit. Der war aber keineswegs Ursache für den Tötungsentschluss.

Tötungsentschluss war etwas ganz anderes. Es gab also den Streit, in dessen Verlauf MG das Opfer am Kopf verletzte und ihm dort Hämatome beibrachte, so dass Frau K. bewusstlos wurde. Ob diese Verletzung vorsätzlich oder fahrlässig geschah, ist für die rechtliche Beurteilung des Falles völlig egal.

Den Tötungsentschluss fasste MG überhaupt erst, als er bemerkt hatte, dass er die alte Dame verletzt hatte. Um diese Körperverletzung (= die Verdeckungstat) zu verbergen, weil er Angst hatte, wie das Opfer reagieren würde, wenn es zu sich kommen würde, dass es ihn für die Verletzung verantwortlich machen, ihm kündigen würde, entschloss MG sich. einen häuslichen Unfall vorzutäuschen und Frau K. in der Wanne zu ertränken.

Der Streit war weder Motiv für die Tötung noch hat er eine weitergehende Bedeutung außer der, dass er Auslöser für die Körperverletzung, war, welche durch das Ertränken verdeckt werden sollte. Und genau hier haben wir auch das einschlägige Mordmerkmal: Tötung eines Menschen zur Verdeckung einer anderen Straftat, hier der Körperverletzung.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord

(1) .....
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.



melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 17:22
Sorry, was ich schreiben wollte:

vermutlich hat das Strafgericht auch diese Variante in Erwägung gezogen, aber die Anrufe als "Rettungsversuche" zu deklarieren ermöglichte "MG einen vorsätzlichen Mord begehen zu lassen", da er vermuten musste, dass Frau K. zum Zeitpunkt der Anrufe noch lebte und nur ohnmächtig war.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 17:36
Zitat von soomasooma schrieb:Er wollte einfach Bescheid geben, das sie entlassen ist. Er hat doch Dinge für sie erledigt, warum nicht da
Und warum hat er es dann nicht getan, wenn er es wollte?


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 17:36
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:ermöglichte "MG einen vorsätzlichen Mord begehen
Mord ist immer vorsätzlich. Fahrlässigen Mord gibt es nicht. Dasselbe gilt für Totschlag.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:da er vermuten musste, dass Frau K. zum Zeitpunkt der Anrufe noch lebte und nur ohnmächtig war.
So hat es die Strafkammer gesehen.

Bei Mord muss sich der Vorsatz des Täter zunächst erst einmal überhaupt auf die Tötung eines Menschen beziehen. Darüber hinaus muss sich der Vorsatz bei Mord, und darin liegt der entscheidende Unterschied zum Totschlag, auch noch auf die Verwirklichung eines der Mordmerkmale des § 211 StGB erstrecken.

Die Strafkammer hat also angenommen, dass Frau K. zum Zeitpunkt der Anrufe noch lebte und MG das auch gewusst hat. Wenn er sie bereits für tot gehalten hätte, hätten sich diese schnell abgebrochenen Panikanrufe erübrigt. Als er sie ertränkte, wusste er also, dass er einen lebenden Menschen tötete, und das wollte er auch, also erst einmal Vorsatz in Bezug auf die Tötung eines Menschen. Darüber hinaus lag auch Vorsatz in Bezug auf ein Mordmerkmal vor, denn er wollte diesen lebenden Menschen töten, um die Körperverletzung zu verdecken.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 18:40
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wir sprechen hier von einer 87 jährigen. Die muss also die Nummer des Pflegedienstes kennen? Weil das Gericht das so vermutet?
Manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Dinge. Hier in diesem Fall ist es so, dass alles einfach nachteilig ausgelegt wird.
Natürlich muss sie die Nummer des Pflegedienstes kennen. Wie soll das denn sonst gehen?

Das Gericht hat doch wohl nicht angenommen, dass die Frau die Nummer aus dem Kopf aufsagen sollte? Ich kenne es so, dass man die Nummer ins Telefon einspeichert. Wenn das nicht geschehen sein sollte, hat sie die Nummer mit Sicherheit anders parat gehabt. Deswegen zurecht der Verweis auf die Pflegemappe.


Telefonauskunft wäre unnötig gewesen, wenn die Frau noch gelebt, oder hätte Antworten können.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 18:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Strafkammer hat also angenommen, dass Frau K. zum Zeitpunkt der Anrufe noch lebte und MG das auch gewusst hat. ...
aber warum hat die Strafkammer dies angenommen?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn er sie bereits für tot gehalten hätte, hätten sich diese schnell abgebrochenen Panikanrufe erübrigt...
dieser Logik kann ich nicht folgen. Würde eher vermuten, dass eine Tote Frau K. mehr Panik bei MG ausgelöst hätte.
Aber ich glaube eigentlich nicht an Panikanrufe, sondern vermute:
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Er hat mMn einfach nebenbei das Telefon bedient. Als Übersprungverhalten....

Das MG einen Plan bei dem 1 Sek dauernden Anruf verfolgt habe könnte, glaube ich nicht. Jeder Gedankengang dauert länger. Dieses Verhalten wird kompatibel mit seiner Persönlichkeitsstruktur sein.



1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 19:13
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:aber warum hat die Strafkammer dies angenommen?
Na ja, wenn MG das Opfer subjektiv bereits durch die Kopfverletzung für tot gehalten, sich dann zur Vortäuschung eines Unfalls mit der Badewanne entschlossen hat, Frau K., die da objektiv noch gar nicht tot war, dann aber schließlich in der Badewanne ertrank, wäre es kein Mord gewesen, weil der erforderliche Vorsatz für einen Verdeckungsmord gefehlt hätte.

Aus irgendeinem Grunde, wir hatten das schon mal unter dem Aspekt "Ich dachte, sie sei schon tot" diskutiert, hat MG dazu aber nichts gesagt. Die Strafkammer konnte diese Variante, für die es - außer MGs Einlassung - keine Anhaltspunkte gab, also nicht berücksichtigen. Vielleicht war MG sich zu sicher, freigesprochen zu werden, sonst hätte er schlauerweise diese Variante erzählt, die womöglich nur zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder eines anderen auf jeden Fall milderen Delikts als Mord geführt hätte.

Objektiv gibt es allerdings die Panikanrufe beim Hausarzt. Die machen nur Sinn, wenn MG gewusst hat, dass Frau K. noch lebte, bevor er sie (vorsätzlich) ertränkte.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 19:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Objektiv gibt es allerdings die Panikanrufe beim Hausarzt. Die machen nur Sinn, wenn MG gewusst hat, dass Frau K. noch lebte, bevor er sie (vorsätzlich) ertränkte.
Stimmt. Jetzt wo du es sagst... Zweimal versucht und zweimal hat ihn der Mut verlassen.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 20:05
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Stimmt. Jetzt wo du es sagst... Zweimal versucht und zweimal hat ihn der Mut verlassen.
..ein ganzes Drama und dass Alles in einer Sekunde!


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 05:43
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:.ein ganzes Drama und dass Alles in einer Sekunde!
Lese ich da sowas wie Ironie? Dann sag doch du mal, wie lange es zu dauern hat, eine FALSCHE Entscheidung zu treffen? Ich gehe nicht davon aus, dass der Mann schon so ans Morden gewöhnt war und seine Handlungen cool durchdacht hat.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 07:23
@Frau.N.Zimmer
welcher PUnkt spricht denn unumstößlich für dich für Gendintzky und nicht z. B. für jemand anderen der zufällig der Letzte gewesen ist, der Frau K. lebend gesehen hat? Was ist denn an den Indizien für dich so überzeugend, dass jemand lebenslänglich einsitzen muss? Die Frage geht auch an alle anderen, die von der Richtigkeit des Urteils überzeugt sind.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 07:24
@Venice2009
Mal andersrum gefragt: wie viele Personen gingen denn am Tag ihrer Krankenhausentlassung "zufällig" bei ihr ein und aus?


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 07:34
@jaska
die Wohnungstür war geöffnet, weiß man es genau? Was also spricht genau für MG? Genau, nichts konkretes. Außer dass er der Letzte gewesen ist, der Frau K. lebend gesehen hat.
Es ist nicht einmal widerlegt worden, dass es kein Unfall gewesen sein kann. Für mich ist das alles sehr dünn um jemanden lebenslang wegzusperren.


2x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 07:41
@Venice2009
Ich finde diesen unbekannten Fremden, der immer grad zur Stelle ist, um denjenigen mit Motiv und Gelegenheit rauszuargumentieren einfach unglaubwürdig.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 07:50
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:die Wohnungstür war geöffnet, weiß man es genau? Was also spricht genau für MG? Genau, nichts konkretes. Außer dass er der Letzte gewesen ist, der Frau K. lebend gesehen hat.
Du unterschlägst mal wieder sein inkonsistentes Verhalten das hier seitenweise diskutiert wurde. Für derartig krasse Widersprüche zwischen - behaupteter - Absicht und tatsächlichem Verhalten wie man sie rund um die Telefonanrufe feststellen kann, gibt es unter der Annahme eines normalen Ablaufes einfach keinerlei vernünftige Erklärung - da hilft auch keine Psychopathologie des Alltags weiter.
Hinzu kommen die unerklärten Übertragungen von Vermögenswerten, die durch durch die Einstellung des entsprechenden Verfahrens keineswegs widerlegt wurden, wie hier immer wieder vehement behauptet wird.


3x zitiertmelden