Venice2009 schrieb:Es stellt sich im Übrigen die Frage, ob es überhaupt je zu einer Anklage gekommen wäre ohne den Verdacht auf Unterschlagung? Wie hätte der Richter entscheiden, wenn man lediglich das Motiv Streit angebracht hätte?
Und selbst der ist ja auch einfach nur angenommen. Bezeugen kann das für diesen Tag niemand.
Frau.N.Zimmer schrieb:Du hast meine Frage danach, warum Frau K. die Nummer des Pflegedienstes nicht gekannt haben soll, leider noch nicht beantwortet.
Ich bin zwar nicht angesprochen, aber ich weiss, dass viele alte Menschen ihre Nummern notieren und eher ihre früheren, alten Nummern im Kopf haben als die ganzen neuen. Deshalb ja auch so eine Pflegemappe. Man könnte auch fragen: Wieso hatte sie diese wichtigen Nummern nicht in ihrem Telefon gespeichert? Tasten mit Notruf, Hausarzt und Pfelegedienst belegt? Wäre doch wichtig, gesundheitlich war sie ja angeschlagen.
Wir wissen z.B. auch nicht (oder doch und ich hab es überlesen?), ob und welche Medikamente Frau K. noch nahm - ich weiss nur von Gerinnungshemmern, die auch die Einblutungen am Schädel erklären könnten. Mir unverständlich, wieso das Gericht einen krankheitsbedingten Sturz so kategorisch ausschliessen kann.
Oder was die Aufgaben des Pflegedienstes eigentlich im Genauen waren. Hatte sie Bekannte, weitere Freunde oder Leute (z.B. auch Nachbarskinder?), die ebenfalls kleine Botengänge für sie erledigt haben? Das könnte weiteren Aufschluss über die allgemeine Situation geben.
Katinka1971 schrieb:Warum sind die zwei Anrufe so verdächtig? Habt ihr noch nie gewählt und dann aufgelegt, weil irgendwas störte?
Und wenn ja, könnt ihr es später immer begründen?
Nein, kann ich nicht. Und ich hab schon oft so angerufen und aufgelegt - das erste Mal, um festzustellen, dass der AB drangeht und dann nochmal in der vagen, unsinnigen Hoffnung, dass das jemand gehört hat und nun doch dran geht. Klingt inkonsistent, ich weiss.
;)