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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 07:55
Zitat von falstafffalstaff schrieb:u unterschlägst mal wieder sein inkonsistentes Verhalten das hier seitenweise diskutiert wurde.
welches genau?

Konnte der Verbleib der 50.000 Euro denn geklärt werden? MG konnte man zumindest keine Unterschlagung nachweisen. Was ist also mit dem Geld passiert? Wahrscheinlich war es nicht wichtig, dies zu klären, da man ja fest davon überzeugt war, den richtigen Täter gefasst zu haben.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 08:01
Zitat von falstafffalstaff schrieb:inzu kommen die unerklärten Übertragungen von Vermögenswerten, die durch durch die Einstellung des entsprechenden Verfahrens keineswegs widerlegt wurden, wie hier immer wieder vehement behauptet wird.
warum wurde es nicht weiter verfolgt? Wenn man eine Unterschlagung nachweisen hätte können, warum hätte man es nicht getan? Der einzige logische Grund, weshalb es nicht weiter verfolgt worden ist, weil man keine Unterschlagung nachweisen konnte. Alles andere klingt für mich einfach nur unglaubwürdig.


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30.10.2019 um 08:13
Es stellt sich im Übrigen die Frage, ob es überhaupt je zu einer Anklage gekommen wäre ohne den Verdacht auf Unterschlagung? Wie hätte der Richter entscheiden, wenn man lediglich das Motiv Streit angebracht hätte?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 08:29
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:die Wohnungstür war geöffnet, weiß man es genau?
Warum steckte der Schlüssel ausgerechnet an Tag der Ermordung? Und wer hat ihn nach aussen gesteckt?

Du hast meine Frage danach, warum Frau K. die Nummer des Pflegedienstes nicht gekannt haben soll, leider noch nicht beantwortet.

Du fandest doch die Annahme des Gerichts, dass Frau K. die Nummer gekannt hat, doch für total abwegig? Das solltest du auch begründen können. Komm nicht wieder mit dem Alter. Die Frau war nicht dement.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 08:39
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Lese ich da sowas wie Ironie? Dann sag doch du mal, wie lange es zu dauern hat, eine FALSCHE Entscheidung zu treffen? I........
mMn länger als ein paar Sekunden. Die Überlegung und die Entscheidung müssten dann auch noch in die Tat umgesetzt werden. Die Kürze der Telefonanrufe spricht für mich gegen eine bewusste Entscheidung zu telefonieren oder aufzulegen. MG war meiner Meinung nach mit anderen Dingen beschäftigt und hat nebenbei telefoniert.
Zitat von jaskajaska schrieb:Mal andersrum gefragt: wie viele Personen gingen denn am Tag ihrer Krankenhausentlassung "zufällig" bei ihr ein und aus?
das ist genau der springende Punkt. Im Urteil steht mMn zu wenig wer Frau K. versorgt hat. MG hat nach eigener Aussage Frau K. das Frühstück zu bereitet. Aber wer das Mittagessen und das Abendbrot zubereitet hat blieb offen. Hat sich Frau K. privat pflegen lassen und daher die 50 000 € benötigt?

Die Ehefrau von MG hatte genau wie ihr Mann einen Wohnungsschlüssel zur Wohnung von Frau K. Warum hat ein gemeinsamer Wohnungsschlüssel nicht gereicht?
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Du unterschlägst mal wieder sein inkonsistentes Verhalten das hier seitenweise diskutiert wurde. Für derartig krasse Widersprüche zwischen - behaupteter - Absicht und tatsächlichem Verhalten wie man sie rund um die Telefonanrufe feststellen kann, gibt es unter der Annahme eines normalen Ablaufes einfach keinerlei vernünftige Erklärung - da hilft auch keine Psychopathologie des Alltags weiter.
@falstaff
da bin ich anderer Meinung. Aus inkonsistentem Verhalten lässt sich mMn nicht einfach Schuld ableiteten und andere Beweise gibt es nicht.


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30.10.2019 um 08:40
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Der einzige logische Grund, weshalb es nicht weiter verfolgt worden ist, weil man keine Unterschlagung nachweisen konnte. Alles andere klingt für mich einfach nur unglaubwürdig.
Vielleicht weil es bei lebenslang nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre, auch diese Straftat abzuurteilen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 08:44
Warum sind die zwei Anrufe so verdächtig? Habt ihr noch nie gewählt und dann aufgelegt, weil irgendwas störte?
Und wenn ja, könnt ihr es später immer begründen?


Bei einer Unterschlagung geht es ja hier auch ums Erbe. Und da soll man einfach weggesehen haben, wenn man es nachweisen kann? Ist es nicht eher so, dass man nichts nachweisen kann gerade, weil es keine Unterschlagung gab, weil die Frau geistig fit war?


Ein Streit wurde nur unterstellt, weil 1x der Pflegedienst Zeuge eines Streits wurde.

Was hätte gegen eine Nachstellung des Geschehens gesprochen? 11 Min. können viel und wenig sein. Immerhin war der Flur wieder perfekt hergerichtet, also sollte man das schonmal nachvollziehen.

Hier wurde sovieles offen gelassen und mit Annahmen gefüllt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.10.2019 um 08:44
Zitat von emzemz schrieb:elleicht weil es bei lebenslang nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre, auch diese Straftat abzuurteilen?
Vielleicht habe ich ein seltsames Rechtsempfinden. Wenn man jemanden eines Mordes bezichtigt weil er eine Unterschlagung verdecken wollte, muss man diese auch nachweisen können? Und nicht beliebig durch ein anderes Motiv austauschen, weil man das andere Motiv nicht nachweisen kann. Es geht hier ja nicht einmal um die Bestrafung für die Unterschlagung ansich.


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30.10.2019 um 08:47
@Venice2009
Das sehe ich genauso. Aber hier gibt es nichts wie Annahmen. Auch in Bezug auf einen Streit.

Jetzt heisst es auch noch warum 2 Schlüssel. Einen für die Frau, einen für ihn.

Was soll da ungewöhnlich sein?


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30.10.2019 um 08:52
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht weil es bei lebenslang nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre, auch diese Straftat abzuurteilen?
Richtig. Das wurde hier nun wirklich schon x-mal erklärt. Ich weiß nicht, warum das nicht endlich mal bei einigen einsickert, so das man es nicht alle paar Seiten wieder erörtern muss.

Nach § 154 Abs. 2 StPO besteht die Möglichkeit, bei mehreren angeklagten Taten das Strafverfahren wegen einiger Taten vorläufig einzustellen, wenn die zu erwartende Strafe wegen dieser Taten nicht mehr groß ins Gewicht fällt. Da MG lebenslänglich wegen Mordes zu erwarten hatte, hätte eine zusätzliche Verurteilung wegen veruntreuender Unterschlagung nichts Wesentliches am Lebenslänglich geändert, daher hat das Gericht das Verfahren wegen der veruntreuenden Unterschlagung vorläufig eingestellt, auch um dem Steuerzahler weiteren Ermittlungsaufwand deswegen zu ersparen, der am Ende nicht zu einer Erhöhung des Lebenslänglich geführt hätte.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1.
wenn die Strafe..., zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe... die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt .....

(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.



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30.10.2019 um 08:54
@Andante
es geht hier aber nicht um die Bestrafung sondern um das MOtiv. Und das hat sich plötzlich in Luft aufgelöst und wurde durch einen Streit ersetzt.

Und noch einmal die Frage, wie wahrscheinlich ist es, dass es überhaupt zur Anklage gekommen wäre, wenn die Staatsanwaltschaft von vornherein einen unerwiesenen Streit für das Motiv angenommen hätte?


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30.10.2019 um 08:56
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:es geht hier aber nicht um die Bestrafung sondern um das MOtiv. Und das hat sich plötzlich in Luft aufgelöst und wurde durch einen Streit ersetzt.
Aber die Hämatome haben sich nicht in Luft aufgelöst. Vielleicht magst du erklären, wo die herkommen.


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30.10.2019 um 08:57
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Vielleicht habe ich ein seltsames Rechtsempfinden.
Ich finde es in den USA auch besser, wenn ALLES berücksichtigt würde. Dann kämen hier evtl. noch ein paar Jahre wegen Unterschlagung obendrauf. Jetzt ist es in D aber so wie es ist. Das ist doch nicht der einzige Fall, sondern immer so, dass "niedrigere" Vergehen vernachlässigt werden.

Denkst du noch daran auf meine Fragen zu antworten? Ist jetzt nicht so eilig aber deine Antworten würden mich schon interessieren.


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30.10.2019 um 09:04
Ich finde es manchmal ein wenig mühselig, ich hatte nicht von Bestrafung der Unterschlagung gesprochen, sondern dass man das Motiv auch nachweisen sollte. Ist das wirklich so unwichtig @Frau.N.Zimmer
@Andante ob es nun ein Streit oder eine Unterschlagung gewesen ist, es wird schon richtig sein?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber die Hämatome haben sich nicht in Luft aufgelöst. Vielleicht magst du erklären, wo die herkommen.
Die Hämotome waren zu Anfang doch unauffällig gewesen, laut dem Obduktionsbericht des Gerichtsmediziners, der dies später revidierte und von einer stumpfen Gewalt gegen den Kopf ausging. Scheinbar waren sie nicht so auffällig gewesen, dass der Gerichtsmediziner sofort von einem Tötungsdelikt ausging.


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30.10.2019 um 09:16
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich finde es manchmal ein wenig mühselig, ich hatte nicht von Bestrafung der Unterschlagung gesprochen, sondern dass man das Motiv auch nachweisen sollte. Ist das wirklich so unwichtig @Frau.N.Zimmer
Welche Fälle kennst du, wo das Motiv unumstößlich nachgewiesen wurde? Warum er die Frau umgebracht hat, wird letztendlich nur er allein beantworten können, wenn er das überhaupt selbst noch weiß.


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30.10.2019 um 09:31
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Es stellt sich im Übrigen die Frage, ob es überhaupt je zu einer Anklage gekommen wäre ohne den Verdacht auf Unterschlagung? Wie hätte der Richter entscheiden, wenn man lediglich das Motiv Streit angebracht hätte?
Und selbst der ist ja auch einfach nur angenommen. Bezeugen kann das für diesen Tag niemand.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Du hast meine Frage danach, warum Frau K. die Nummer des Pflegedienstes nicht gekannt haben soll, leider noch nicht beantwortet.
Ich bin zwar nicht angesprochen, aber ich weiss, dass viele alte Menschen ihre Nummern notieren und eher ihre früheren, alten Nummern im Kopf haben als die ganzen neuen. Deshalb ja auch so eine Pflegemappe. Man könnte auch fragen: Wieso hatte sie diese wichtigen Nummern nicht in ihrem Telefon gespeichert? Tasten mit Notruf, Hausarzt und Pfelegedienst belegt? Wäre doch wichtig, gesundheitlich war sie ja angeschlagen.

Wir wissen z.B. auch nicht (oder doch und ich hab es überlesen?), ob und welche Medikamente Frau K. noch nahm - ich weiss nur von Gerinnungshemmern, die auch die Einblutungen am Schädel erklären könnten. Mir unverständlich, wieso das Gericht einen krankheitsbedingten Sturz so kategorisch ausschliessen kann.

Oder was die Aufgaben des Pflegedienstes eigentlich im Genauen waren. Hatte sie Bekannte, weitere Freunde oder Leute (z.B. auch Nachbarskinder?), die ebenfalls kleine Botengänge für sie erledigt haben? Das könnte weiteren Aufschluss über die allgemeine Situation geben.
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Warum sind die zwei Anrufe so verdächtig? Habt ihr noch nie gewählt und dann aufgelegt, weil irgendwas störte?
Und wenn ja, könnt ihr es später immer begründen?
Nein, kann ich nicht. Und ich hab schon oft so angerufen und aufgelegt - das erste Mal, um festzustellen, dass der AB drangeht und dann nochmal in der vagen, unsinnigen Hoffnung, dass das jemand gehört hat und nun doch dran geht. Klingt inkonsistent, ich weiss. ;)


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30.10.2019 um 09:55
Zitat von soomasooma schrieb:Ich bin zwar nicht angesprochen, aber ich weiss, dass viele alte Menschen ihre Nummern notieren und eher ihre früheren, alten Nummern im Kopf haben als die ganzen neuen. Deshalb ja auch so eine Pflegemappe. Man könnte auch fragen: Wieso hatte sie diese wichtigen Nummern nicht in ihrem Telefon gespeichert? Tasten mit Notruf, Hausarzt und Pfelegedienst belegt? Wäre doch wichtig, gesundheitlich war sie ja angeschlagen.
Das meine ich doch :) Egal wie und wo - sie haben die Nummer, mMn. Deswegen interessiert mich ja warum @Venice2009 es für absonderlich hält, dass das Gericht unterstellt, Frau K. hätte die Nummer gehabt.

Ob sie im Telefon eingespeichert war, wissen wir glaube ich gar nicht.
Zitat von soomasooma schrieb:Nein, kann ich nicht. Und ich hab schon oft so angerufen und aufgelegt
Wenn du wie hier, einen Arzt, für eine Seniorin, kontaktieren solltest, die sich darauf verlassen hat? Ich glaube das vergisst man nicht so leicht, wenn man es versäumt hat, das zu erledigen. Er gab das ja auch nicht an den Pflegedienst weiter.


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30.10.2019 um 10:10
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:warum wurde es nicht weiter verfolgt? Wenn man eine Unterschlagung nachweisen hätte können, warum hätte man es nicht getan? Der einzige logische Grund, weshalb es nicht weiter verfolgt worden ist, weil man keine Unterschlagung nachweisen konnte. Alles andere klingt für mich einfach nur unglaubwürdig.
Ich finde es übrigens sehr gut, dass Du vollkommen nüchtern und emotionslos an den Fall herangehst. Das kann nicht jeder. Am wenigsten können das die Ermittlungsbeamten. Von den useliggen Richtern muss man gar nicht erst reden. Reine Gefühlsduselei. Und das, obwohl es um lebenslänglich geht.


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30.10.2019 um 10:11
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Er gab das ja auch nicht an den Pflegedienst weiter.
Er rief, nachdem er die Wohnung verlassen hatte, auch nicht wieder bei Frau K. an, um sich nach ihrem Befinden zu erkundigen, ob also die Knieschmerzen auch ohne Arzt nachgelassen hatten, ob er noch mal beim Arzt anrufen sollte und dergleichen. Er wusste, dass sie bei einem solchen Anruf nicht abgenommen hätte....


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30.10.2019 um 10:20
Zitat von soomasooma schrieb:Oder was die Aufgaben des Pflegedienstes eigentlich im Genauen waren. Hatte sie Bekannte, weitere Freunde oder Leute (z.B. auch Nachbarskinder?), die ebenfalls kleine Botengänge für sie erledigt haben? Das könnte weiteren Aufschluss über die allgemeine Situation geben.
Die allgemeine Situation wurde natürlich ermittelt und nicht ausgewürfelt. Was die Ermittlungen ergeben haben, steht im Urteil. Da kann man sich ganz gut über die Fakten informieren.


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