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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 12:12
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Finde dies eine merkwürdige Interpretation der beiden kurzen Anrufversuche.
Hätte MG Frau K. "retten" wollen, hätte er doch die 112 gewählt und nicht den Hausarzt.
Was ist denn deine Interpretation der beiden Anrufe? Warum hätte er überhaupt den Hausarzt anrufen sollen wenn man davon ausgeht dass die Frau gerade frisch versorgt aus dem Krankenhaus gekommen war und der Pflegedienst die weitere Versorgung übernehmen sollte? Warum hat er nicht einfach nur von der Wohnung aus den Pflegedienst informiert? Warum hat er stattdessen aus der Wohnung den Hausarzt zweimal angerufen, ohne abzuwarten bis jemand antwortete?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 12:21
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Was ist denn deine Interpretation der beiden Anrufe? Warum hätte er überhaupt den Hausarzt anrufen sollen wenn die Frau gerade frisch überholt aus dem Krankenhaus gekommen ist und offenbar der Pflegedienst die weitere Versorgung unternehmen sollte?
frisch versorgt aus dem Krankenhaus entlassen war nicht der Eindruck, den MG von Frau K. hatte.
Ich glaube dass er tatsächlich den Hausarzt anrufen wollte um seinen Eindruck von Frau K. mitzuteilen.
Aber für ihn lief die Aktivität mit Frau K. eher nebenbei, geistig war er mit anderen Dingen beschäftigt. Er war einfach nur unkonzentriert.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 12:22
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum hat er stattdessen aus der Wohnung den Hausarzt zweimal angerufen, ohne abzuwarten bis jemand antwortete?
Naja, wenn ich den Tod einer alten Dame feststellen lassen wollte, nähme ich evtl. auch lieber den Hausarzt. Der Notarzt schaut vllt. genauer hin.
Gerade bei Senioren, ist die Dunkelziffer von unerkannten Mordfällen sehr hoch. Man kann froh sein, dass dieser noch erkannt wurde.


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29.10.2019 um 12:38
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:frisch versorgt aus dem Krankenhaus entlassen war nicht der Eindruck, den MG von Frau K. hatte.
Ich glaube dass er tatsächlich den Hausarzt anrufen wollte um seinen Eindruck von Frau K. mitzuteilen.
Aber für ihn lief die Aktivität mit Frau K. eher nebenbei, geistig war er mit anderen Dingen beschäftigt. Er war einfach nur unkonzentriert.
Das ist ein bisschen holprig...


Wenn man davon ausgeht dass die Frau gerade frisch aus dem Krankenhaus gekommen ist und zwar in einem Zustand in dem sie sich offenbar fit genug fühlte entweder ihre Wäsche oder sich selbst in der Badewanne zu säubern, dann macht ein Anruf beim Hausarzt von vorneherein wenig Sinn. Und wenn man annimmt dass MG doch einen zureichenden Grund gesehen hätte beim Hausarzt anzurufen macht es überhaupt keinen Sinn dass er es zweimal kurz versuchte, ohne die Antwort abzuwarten. Weiterhin muss man sich fragen, warum MG den Pflegedienst nicht aus der Wohnung angerufen hat.

Von all diesen Ungereimtheiten sind die zwei Anrufe beim Hausarzt die gravierendsten, weil die Art der Ausführung offensichtlich der zugrunde liegenden Absicht direkt widerspricht. Du erklärst das mit einer nicht näher begründeten Unkonzentriertheit. Was soll ihn denn aber von den Anrufen beim Hausarzt abgelenkt haben, wenn er offenbar einen hinreichenden Grund sah den Hausarzt zu verständigen? Und das gleich zweimal hintereinander?

Das Gericht liefert für das ambivalente Anrufverhalten die deutlich schlüssigere Begründung. Anders als mit einem Zustand der panikartigen Verwirrung ist das nämlich kaum zu erklären. Darüber hinaus würde sich das Zeitfenster der Tat damit auch deutlich erweitern, weil die Körperverletzung ja bereits einige Zeit vor den Anrufen beim Hausarzt stattgefunden haben kann.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 12:40
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:möglich wird es schon sein, ist aber wenig glaubwürdig.
Du hast natürlich vollkommen Recht. Wir alle wissen, dass sich Mörder und Totschläger für gewöhnlich sehr lange am Tatort aufhalten, weil damit selbstverständlich nicht das Entdeckungsrisiko erhöht wird. Niemand, der sein erstes Tötungsdelikt begeht, bekommt einen beschleunigten Puls und gerät in Stress.

Das ist ja nun wirklich selbstverständlich.

Wie lange meinst Du eigentlich, hätte die Tötung der alten Dame und das Herrichten des Tatorts dauern müssen, damit es "glaubhaft" ist?

Ich vermute, Du hast entsprechende Kenntnisse.

Stopp mal die Zeit und geh für elf Minuten in Gedanken Tat und Tathergang durch.

Gib Bescheid.


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29.10.2019 um 13:02
wieso wurde es vom Gericht nicht einfach rekonstruiert. Es gab den Streit, dabei muss sich MG unverzüglich dazu entschlossen haben, Frau K. zu töten. Das ist natürlich sehr passend für jemanden, der als friedfertig gilt, selbst laut dem vom Gericht beauftragen Gutachten. Das wollte man dann lieber nicht weiter vertiefen. Dann war es eben dieses eine Mal eine Ausnahme gewesen, von so vielen in diesem Fall. Keine Unterschlagung? Macht nichts, dann gab es eben einen Streit. 11 Minuten sind zu schaffen, wurde schließlich vom Gericht festgelegt. Dabei soll alleine das Ertränken ungefähr 5 Minuten gedauert haben. Er hat Frau K. scheinbar mit ihren 75 kg leichtfertig bis ins Badezimmer getragen. Ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen. Seine Statur passt ja dazu. Er selber wiegt mit Sicherheit selber zwischen 75-80 kg. Alles kein Problem, denn das Gericht hat es ja so festgestellt. Vielleicht hat er neben seiner Tätigkeit als Hausmeister ja noch Bodybuilding gemacht?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2019 um 13:11
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wieso wurde es vom Gericht nicht einfach rekonstruiert. Es gab den Streit, dabei muss sich MG unverzüglich dazu entschlossen haben, Frau K. zu töten. Das ist natürlich sehr passend für jemanden, der als friedfertig gilt, selbst laut dem vom Gericht beauftragen Gutachten.
Langsam - das Gericht geht doch von einer zweistufigen Tat aus: Zuerst die Körperverletzung, die letztendlich auch auf eine ungeschickte Bewegung zurückgeführt werden könnte und dann der Verdeckungsmord. Nirgends aber ist in der Urteilsbegründung die Rede davon, dass sich MG im Rahmen eines Streites "unverzüglich" zur Tötung der Frau entschlossen habe. Ganz im Gegenteil nahmen die Richter ja offenbar an dass die beiden Anrufe beim Hausarzt in einer Phase stattfanden als MG sich noch nicht zwischen Rettung und Vertuschung entschieden hatte. Und das schließt einen unverzüglichen Tötungsbeschluss aus.

Die Annahmen des Gerichtes können natürlich immer noch falsch sein. Aber man muss schon die richtigen Annahmen zugrundelegen, wenn man sie kritisieren will.


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29.10.2019 um 13:15
@falstaff
die Zeitspanne ist allerdings recht begrenzt. Zwischen dem Eintreffen in der Wohnung und dem Telefonat mit dem Pflegedienst.
Er muss sich also recht zügig dazu entschlossen haben Frau K. zu töten.
Wieso hat er im Übrigen 2 mal angerufen? Wenn er sich schon beim ersten Anruf dazu entschlossen hat, es sei keine gute Idee Hilfe zu holen, warum dann noch der zweite Anruf? Das widerspricht der Annahme des Gerichts, mMn.


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29.10.2019 um 13:18
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wieso hat er im Übrigen 2 mal angerufen? Wenn er sich schon beim ersten Anruf dazu entschlossen hat, es sei keine gute Idee Hilfe zu holen, warum dann noch der zweite Anruf? Das widerspricht der Annahme des Gerichts, mMn.
Wer sagt denn, dass er sich bereits nach dem ersten Anruf dazu entschlossen hat?


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29.10.2019 um 13:24
@falstaff
warum hätte er ansonsten aufgelegt? Zwischen den Anrufen lagen ja nur wenige Sekunden. Also kam die Erleuchtung 3 Sekunden später? Das ist jetzt nicht sarkastisch gemeint, es klingt allerdings wirklich nicht sehr glaubwürdig.


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29.10.2019 um 13:27
@Venice2009
Was ist denn Deine harmlose Erklärung für die Anrufe beim Arzt und warum hat er es nicht später dort nochmal versucht?

Was das Gericht als Hergang beschreibt und annimmt, ist zu vernachlässigen. Aber die äußert merkwürdigen Anrufe bleiben.

Und der Einkaufsbon. Und der Schlüssel. Und und und.


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29.10.2019 um 13:27
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:warum hätte er ansonsten aufgelegt? Zwischen den Anrufen lagen ja nur wenige Sekunden. Also kam die Erleuchtung 3 Sekunden später? Das ist jetzt nicht sarkastisch gemeint, es klingt allerdings wirklich nicht sehr glaubwürdig.
Eine mögliche Erklärung für ein derartig ambivalentes Verhalten wäre dass er einerseits die Notwendigkeit für einen Anruf beim Arzt sah, sich andererseits aber vor den möglichen Konsequenzen fürchtete. Ich bin gerne für andere Erklärungen offen, diese sollten aber vollständig sein. Ein Zustand der Unkonzentriertheit ist zum Beispiel eine Erklärung, die einer weiteren Erklärung bedarf und damit unvollständig ist - denn sie lässt den Grund für eine derartig gravierende Unkonzentriertheit völlig offen.


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29.10.2019 um 13:31
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Was ist denn Deine harmlose Erklärung für die Anrufe beim Arzt und warum hat er es nicht später dort nochmal versucht?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Auslöser der Anrufbeantworter gewesen ist. Er wollte etwas erfragen, dann ging aber das Band an. Reflexartig hat er aufgelegt, es dann noch einmal probiert, in der Hoffnung, dass jemand dran geht.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Eine mögliche Erklärung für ein derartig ambivalentes Verhalten wäre dass er einerseits die Notwendigkeit für einen Anruf beim Arzt sah, sich andererseits aber vor den möglichen Konsequenzen fürchtete
ja, es könnte so gewesen sein. Es könnte aber auch anders gewesen sein. Wie so vieles in diesem Fall. Ist das ausreichend für ein lebenslänglich? Das ist die Frage.


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29.10.2019 um 13:35
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ja, es könnte so gewesen sein. Es könnte aber auch anders gewesen sein. Wie so vieles in diesem Fall. Ist das ausreichend für ein lebenslänglich? Das ist die Frage.
Das alleine natürlich nicht - aber eine Kombination aus ähnlichen Ungereimtheiten vielleicht schon.

Trotzdem bin ich froh, dass ich in meinem Beruf nicht derartig gravierende Entscheidungen treffen muss.


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29.10.2019 um 13:44
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ja, es könnte so gewesen sein. Es könnte aber auch anders gewesen sein. Wie so vieles in diesem Fall. Ist das ausreichend für ein lebenslänglich? Das ist die Frage.
Er ist ja nicht wegen zweier versuchter Telefonate mit dem Hausarzt verurteilt worden.


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29.10.2019 um 14:11
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass der Auslöser der Anrufbeantworter gewesen ist.
1. Hat er den Anrufbeantworter nicht wahrnehmen können, weil er nach unter einer Sekunde schon wieder aufgelegt hatte.
2. Hätte er dem Hausarzt auf Band sprechen können, dass dieser Frau K. wegen der Knieschmerzen aufsuchen soll. So erfuhr der Arzt ja nie von ihren Knieschmerzen, denn weder versuchte MG es im Verlauf später noch einmal, noch rief LK selbst an. MG erkundigte sich auch nicht mehr bei LK, wie es ihr nun mit den Schmerzen und nach der eigenmächtigen Krankenhausentlassung ging, ganz entgegen seinen Gewohnheiten.


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29.10.2019 um 14:28
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Diese Interpretation der kurzen Anrufe wird wohl notwendig gewesen sein um MG ein "Mordmerkmal" erfüllen zu lassen.
Wie meinst du das?


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29.10.2019 um 15:25
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum hätte er überhaupt den Hausarzt anrufen sollen wenn man davon ausgeht dass die Frau gerade frisch versorgt aus dem Krankenhaus gekommen war und der Pflegedienst die weitere Versorgung übernehmen sollte? Warum hat er nicht einfach nur von der Wohnung aus den Pflegedienst informiert? Warum hat er stattdessen aus der Wohnung den Hausarzt zweimal angerufen, ohne abzuwarten bis jemand antwortete?
Er wollte einfach Bescheid geben, das sie entlassen ist. Er hat doch Dinge für sie erledigt, warum nicht das? Wenn ich richtig verstanden habe, wurde sie ja auch durch den Hausarzt eingewiesen. Er wollte doch zu seiner Mutter und beim Arzt sprang nur direkt der Anrufbeantworter an, er wollte aber los und hat dann von unterwegs den Pflegedienst angerufen (der wiederum den Arzt hätte benachrichtigen können). Klingt mir jetzt erstmal nicht so weit hergeholt. Vielleicht zu normal, um wahr zu sein?


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29.10.2019 um 16:01
Zitat von soomasooma schrieb:Er wollte einfach Bescheid geben, das sie entlassen ist.
Nein, er wollte lt. eigener Aussage den Hausarzt wegen ihrer Knieschmerzen benachrichtigen und die Nummer des Pflegedienstes erfragen.

Er hat dann vom Auto aus die Auskunft angerufen. Das Gericht wies darauf hin, dass er Frau K. einfach nach der Nummer hätte fragen können und dass außerdem die Pflegemappe mit der Telefonnummer auf dem Esstisch unter der Geldkassette, die er selbst aus dem Schlafzimmer geholt hatte, lag.
Zitat von soomasooma schrieb:den Pflegedienst angerufen (der wiederum den Arzt hätte benachrichtigen können).
Der Pflegedienst sollte wie üblich erst abends kommen und MG hat die Knieschmerzen dem Pflegedienst gegenüber nicht erwähnt.
Zitat von soomasooma schrieb:Er wollte doch zu seiner Mutter
Nein, erst später. Er wollte zunächst für Frau K. Einkäufe erledigen, die er ihr dann aber nicht brachte (er wohnte direkt neben ihr) und danach zu Hause seine Haare färben.

Das Gericht hat viele widersprüchliche Verhaltensweisen und Aussagen als Indizien für die Täterschaft festgestellt, Näheres findet sich im Urteil.


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29.10.2019 um 16:03
Zitat von soomasooma schrieb:Er wollte einfach Bescheid geben, das sie entlassen ist. Er hat doch Dinge für sie erledigt, warum nicht das?
Wie war es denn sonst? Hat er sich sonst auch in die Aufgaben des Pflegedienstes eingeklinkt? Oder war das hier erstmalig? Und warum bringt er es dann nicht zu ende? Nehmen wir mal an, er hätte den Arzt anrufen sollen. Frau K. hätte sich darauf verlassen, dass er den Arzt anruft? Versucht man es dann nicht später erneut mit einem Anruf? Man hakt sowas doch nicht einfach ab.

Edit: Wie @Seps13 schreibt, hätte der Pflegedienst auch nichts von Knieschmerzen gewusst und dass der Arzt erforderlich wäre. Das hätte er denen doch sagen müssen, wenn er nicht am Ball bleiben will.


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