Badewannenunfall von Rottach-Egern
23.08.2022 um 11:00Andante schrieb:und auf der Unterstützerseite heißt und hieß es, GM habe den Anklagevorwurf wegen der Unterschlagung der 8000 € „vollständig entkräften“ können. Was immer das heißen soll:Genau das habe ich auch nie wirklich verstanden. Weder in den beiden Urteilen der Landgerichte noch im Urteil des BGH konnte ich erkennen, dass die Unterschlagung definitiv entkräftet wurde.
In den Medien heißt es, dass die 8.000 Euro aus dem Verkauf eines Motorrades (meine ich aus dem Gedächtnis heraus) stammen würden. Es hat mich allerdings gewundert, dass dies anscheinend erst gegen Ende des ersten Prozesses vorgetragen wurde, also nachdem MG bereits ca. 1 Jahr lang in U-Haft saß. Als Strafverteidiger muss man solche entlastenden Aspekte schnellstmöglich vortragen, damit es möglichst gar nicht erst zur Anklage kommt.
Man darf aber eines nicht vergessen: Hätte es Indizien oder Beweise für die Unterschlagung gegeben, dann hätte die Staatsanwaltschaft nicht die Bezugstat ausgetauscht bzw. austauschen müssen. Es muss also hinreichende Zweifel gegeben haben, dass diese Unterschlagung tatsächlich stattfand. Denn einen Streit darüber, dass MG dem Wunsch von LK nicht entsprochen haben soll, am Nachmittag zum Kaffee zu kommen, finde ich deutlich schwerer vorstellbar als einen Streit über einen (vermeintlichen) Fehlbetrag. Bedauerlicherweise findet man kaum Berichterstattung zum ersten Prozess 2009-2010.
Andante schrieb:Es bleibt nun abzuwarten, ob im neuen Prozess die StA ggf. wieder auf die Unterschlagung der 8000 € als Verdeckungstat „umschwenkt“.Vielleicht kann ein Jurist das näher ausführen, aber ich gehe davon aus, dass auch im Wiederaufnahmeverfahren die Anklageschrift vorgelesen wurde, die ursprünglich, also 2009, zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Wenn ich damit richtig liege, müsste die Unterschlagung wenigstens diskutiert werden. Laut BGH gründete übrigens die Anklage gleich auf drei Mordmerkmale: Heimtücke, Habgier und Verdeckung einer Straftat. In der Anklage ist man anscheinend davon ausgegangen, dass die Unterschlagung aufgeflogen sei, er daraufhin den Mord beschlossen habe und in Tötungsabsicht heimtückisch zweimal mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben soll. Dann soll er doch damit gehadert haben und daher zweimal beim Hausarzt angerufen, aber sich am Ende doch entschlossen haben, den Mord zu vollenden. Wäre er so verurteilt worden, wäre nahezu sicher auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden.
Ich glaube aber nicht, dass dieses Fass nochmal aufgemacht wird, wenn schon in zwei Prozessen diese Vorwürfe nicht gehalten werden konnten bzw. keine Rolle spielten.