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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.06.2023 um 08:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es geht zur Abwechslung mal nicht um die Person G. Es geht darum, was in Bezug auf das Opfer bzw. dessen Handlungen plausibel ist. Und so, wie Zeugenaussagen und weitere Fakten es darstellen, ist es im Hinblick auf die Persönlichkeit der Frau K und ihre Ängste eben gar nicht plausibel,
Eigentlich wurde Frau K. ja als ziemlich robust und Willensstark beschrieben. Dann war sie aber doch wieder sehr ängstlich gewesen. Man kann sich natürlich das heraussuchen, was momentan am besten passt und es dann auch so interpretieren. Meiner Meinung nach ist genau dieses passiert.

Wie Frau K. ihre Körperpflege nun wirklich betrieb, DAS wäre ja nun wirklich interessant zu erfahren. Denn eine volle Waschschüssel zu tragen in ihrem Zustand und ihrem Alter, ist dann plötzlich ganz natürlich und nachvollziehbar und vor allem möglich. Alles andere geht natürlich nicht. Vorallem braucht es auch noch eine gewisse Gelenkigkeit um z. B. an den Rücken zu kommen, um diesen zu reinigen.

Zudem befand sich auch ihre DNA an der Badewanne. Was, so meine ich, mit einem Satz im Urteil abgefertigt wurde. Natürlich kann man nicht jedes Detail ellenlang ausführen. Ein solche Detail ist ja nicht uninteressant, wenn jemand etwas angeblich nicht nutzt und sich dann trotzdem die DNA darauf befindet.


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03.06.2023 um 17:10
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Dass er den Kassenbon aufbewahrte, war überhaupt nicht unüblich gewesen.
Als die Poliizei die Wohnung versiegeln ließ, war auch Herrn G. wohl klar gewesen, dass die Ermittler nicht von einem Unfalltod ausgingen. Und er war ja schließlich der Letzte, der sie lebend gesehen hatte.
Also wenn ich erfahre, dass in meiner Nachbarschaft eine gute Bekannte, die mir mal ab und zu Sachen von sich geschenkt hat, tot aufgefunden worden ist und ich unschuldig bin, denke ich, auch wenn ich die Nachbarin als letzter gesehen habe. nicht als erstes daran, dass die Polizei bestimmt nicht von einem Unfall ausgehen wird und ich ihr sofort einen Beweis dafür bringen muss, dass ich ein Alibi habe. Und ich würde auch nicht unaufgefordert Sachen der Nachbarin zur Polizei bringen mit dem Bemerken, dass sie mit die Sachen geschenkt hat und ich nicht als Erbschleicher dastehen möchte.

Nein, wenn ich unschuldig bin, würde ich abwarten, was die Polizei ggf. von mir wissen will, ich würde bei der Aufklärung der Sache natürlich helfen wollen. Erst wenn die Polizei mir eröffnen würde, dass sie mich verdächtigt, würde ich ihr den Beweis für mein Alibi, im Fall G den Kassenbon, bringen. Und ich würde ihr auch erst erzählen, dass die Nachbarin mir die Sachen geschenkt hat, wenn die Polizei mich nach meinem Verhältnis zur Nachbarin fragt, wie gut ich sie gekannt habe etc. pp. und/oder die Polizei die Sachen bei mir findet und mich fragt, wie ich in ihren Besitz gekommen bin.

Und es war auch in der DDR, wo G aufgewachsen ist, nicht so, dass man, wenn man unschuldig war, nicht unaufgefordert den Vopos sofort einen Beweis für seine Unschuld anschleppen musste. Das nur als Einwurf für den Fall, dass wieder geschrieben wird, G als Kind der DDR sei generell ein so verschreckter Typ, dass er sich stets quasi automatisch für alles und jedes entschuldige.


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03.06.2023 um 17:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:nicht als erstes daran, dass die Polizei bestimmt nicht von einem Unfall ausgehen wird und ich ihr sofort einen Beweis dafür bringen muss, dass ich ein Alibi habe.
Herr G hat den Kassenbon erst dann übergeben, als er erneut (zum zweiten Mal) von der Polizei in die Wohnung gerufen wurde. Zu diesem Zeitpunkt konnte auch ein Unschuldiger bereits davon ausgehen, dass die Polizei den Todesfall eingehend untersuchen würde und in alle Richtungen ermittelt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Erst wenn die Polizei mir eröffnen würde, dass sie mich verdächtigt, würde ich ihr den Beweis für mein Alibi, im Fall G den Kassenbon, bringen
Die Frage ist halt, was ein nach Wochen vorgezeigter Kassenbon für Relevanz hat. Den könnte man sich auch irgendwo im Verwandten- oder Freundeskreis besorgt haben. Wenn nicht mit Karte bezahlt wird, gibt es ja keinen Hinweis auf den Käufer, da wirkt es schon wesentlich glaubhafter, einen Bon am gleichen Tag vorzulegen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und es war auch in der DDR, wo G aufgewachsen ist, nicht so, dass man, wenn man unschuldig war, nicht unaufgefordert den Vopos sofort einen Beweis für seine Unschuld anschleppen musste
Das ist in meinen Augen eine nicht sachgemäße Verallgemeinerung. Ich weiß nicht, wieviele Menschen du kennst, die in den neuen Ländern aufgewachsen sind.

Natürlich kenne ich die persönlichen Erfahrungen von Herrn G mit der Volkspolizei nicht, allerdings wäre es leichtsinnig die Herkunft von Herrn G und den Umstand, dass er erst als Erwachsener mit der bayerischen Mentalität in Berührung kam.

Wenn man schon, was sicher sachgerecht ist, die Persönlichkeit von Frau K bei Betrachtung des Falles in allen Einzelheiten beleuchtet, muss man das auch in Hinblick auf die Persönlichkeit des Herrn G tun. Ein selbstbewusster und durchsetzungsfähiger Mensch scheint er zumindest nicht gewesen zu sein


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03.06.2023 um 18:15
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Frage ist halt, was ein nach Wochen vorgezeigter Kassenbon für Relevanz hat. Den könnte man sich auch irgendwo im Verwandten- oder Freundeskreis besorgt haben.
Das Besorgen hätte aber durch die Ermittler widerlegt werden müssen. Bei einem Unschuldigen wäre es nun mal glaubhafter gewesen, nicht gleich von sich aus mit dem Bon anzukommen, sondern erst dann, wenn man in Verdacht geraten wäre.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das ist in meinen Augen eine nicht sachgemäße Verallgemeinerung. Ich weiß nicht, wieviele Menschen du kennst, die in den neuen Ländern aufgewachsen sind.
Moment, die Sache mit der DDR-Mentalität hat jemand anders in die Diskussion gebracht, nicht ich, wäre ich selber auch nicht drauf gekommen, die bayerische Verteidigung ist es bisher anscheinend auch nicht. Ich wollte nur vorbeugen für den Fall, dass das „Argument“ mit der DDR-Sozialisation wieder in den Ring geworfen wird.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ein selbstbewusster und durchsetzungsfähiger Mensch scheint er zumindest nicht gewesen zu sein
Immerhin so entschlossen aber, Bon, Schmuck und Pelzmantel gleich als Unschuldsbeweis vorzulegen.


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03.06.2023 um 18:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei einem Unschuldigen wäre es nun mal glaubhafter gewesen, nicht gleich von sich aus mit dem Bon anzukommen, sondern erst dann, wenn man in Verdacht geraten wäre.
Oder zumindest erst dann vorzulegen, wenn man gewusst hätte, dass die Polizei eine Fremdeinwirkung bei dem Todesfall in Betracht zieht. Das war aber nun wirklich am Abend des 28.10. noch nicht der Fall.

Trotzdem kam G mit den Sachen an, obwohl er als Unschuldiger

a) bis dahin keinen Anlass gehabt hätte, anzunehmen, dass die Polizei bereits keinen Unfall, sondern Fremdeinwirkung in Betracht zieht, und er

b) erst recht keine Anlass hatte, anzunehmen, dass für den Fall einer Fremdeinwirkung die Polizei ausgerechnet schon IHN verdächtigt, weil er der Letzte war, der Frau K lebend gesehen hat.

Dass er der Letzte war, der die alte Dame lebend gesehen hat, konnte er sicher übrigens nur als Täter wissen. War er nicht der Täter und hätte sie verlassen, als sie noch lebte, wäre es möglich gewesen, dass nach ihm noch jemand bei ihr in der Wohnung war. Der Schlüssel steckte doch auch so praktisch draußen an der Wohnungstür…


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03.06.2023 um 18:39
@Lento
Zitat von LentoLento schrieb:Wovon die Polizisten ausgingen ist vollkommen ohne Belang. In Wirklichkeit ist einzig allein entscheidend, wovon G SUBJEKTIV ausgehen durfte. Da er den Schlüssel abgeben sollte, weil die Wohnung versiegelt werden sollte, KANN er angenommen haben, dass ein Kapitaldelikt vorgelegen hat. Es ist vom Gericht willkürlich gewesen, dass G den aktuellen Stand der Ermittlung hätte wissen müssen. Dazu hätte G ein Gedankenleser sein müssen.
Meiner Erinnerung nach war das Argument des Gerichts aber, dass MG behauptet habe, er sei gefragt worden, ob er nach 15 Uhr nochmal LK gesehen habe. Dies verneinte der Beamte mit dem Verweis darauf, dass diese Frage zum damaligen Zeitpunkt keinen Sinn gemacht hätte, weil man noch von einem Unfall ausging. Das fand ich insoweit schlüssig. Ob man daraus alleine schließen will, dass sich MG mit dem Einkauf nur ein Alibi habe verschaffen wollen, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Für diesen Widerspruch kann es evtl. auch harmlose Erklärungen geben.

@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es kommt (3) hinzu: MG selbst hatte angegeben, dass er es an dem Nachmittag eilig gehabt hat, weil er noch seine Mutter in Agathenried besuchen wollte. Er hat angegeben, dass er die Binden an dem Tag sowieso Frau K nicht mehr bringen wollte, sondern erst am nächsten Tag. Und er hat angegeben, dass Frau K vom Krankenhaus 2 bis 3 Binden vorsichtshalber mitgegeben worden seien, so dass sie auch dadurch bis zum nächsten Tag bevorratet war.

Und aus (1), (2) und (3) zusammengenommen hat das Gericht dann im Kontext mit den übrigen Beweisergenissen den Schluss gezogen, dass es einen eiligen(!) Kaufauftrag wegen der Binden, der sofort erledigt werden musste, durch Frau K nicht gab, es vielmehr MG zu diesem Zeitpunkt darauf ankam, schleunigst einen Kassenzettel als Alibi zu erwerben.
Danke für die Ergänzung. Aber dieses Argument hat mich auch nicht wirklich überzeugt. Hier wird implizit die Annahme getroffen, dass der darauffolgende Tag für MG stressfreier als der 28.10. gewesen wäre. Zudem finde ich es nicht unlogisch, dass MG den Einkauf sofort gemacht hat. Er hätte am darauffolgenden Tag in der Früh gesehen. Vielleicht hat er gerade wegen seines Tagesplans die Befürchtung gehabt, genau das nicht mehr zu schaffen, wenn er den Einkauf hinten anstellt. Zudem sage ich auch manchmal, dass ich Stress hätte, wenn ich mich von einer Person verabschieden will... Und selbst wenn es "unlogisch" war: mein Gott, ich handle auch nicht dauernd logisch, obwohl ich Naturwissenschaftler bin.

Besonders gut finde ich die vorgetragenen Argumente des Gerichts nicht...
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sooo viele Logikfehler gibt es in dem Urteil also nicht.
Das ist ein klassischer Strohmann. Du suggerierst hier, dass ich behauptet hätte, das Urteil sei voller Logikfehler. Tatsächlich habe ich auf lediglich einen Punkt hingewiesen, der sich für mich als Logikfehler darstellt. Zudem hat Lento völlig recht, dass 1. auch der BGH Fehler übersehen kann und 2. erkannte Fehler auch tatsächlich hinreichend bedeutsam sein müssen.


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03.06.2023 um 18:51
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Zudem hat Lento völlig recht, dass 1. auch der BGH Fehler übersehen kann
Wie die Richter vorher auch alle….Aber wenn Lento es sagt, wird es schon stimmen, er kennt sich da richtig aus.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Und selbst wenn es "unlogisch" war: mein Gott, ich handle auch nicht dauernd logisch, obwohl ich Naturwissenschaftler bin.
Wie auch Frau K nicht logisch handelte, als sie allein baden wollte. Oder nicht vorhandene Kotwäsche einweichen wollte. Oder ihr ganzes Geld innerhalb eines Jahres mit unbekanntem Ziel verprasste, bis sie arm wie eine Kirchenmaus war.

Verstehe. Aber mit dieser Art von Totschlagargument können wir (als Gesellschaft) die ganze Strafverfolgung knicken.


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03.06.2023 um 18:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Hinzu kommen aber auch all die anderen ungewöhnlichen Aspekte: Die stehengelassene und auch den ganzen Tag nicht abgeholte Wäsche, die unerklärlichen Anrufe beim Hausarzt, der Anruf bei der Auskunft, der Anruf beim Pflegedienst vom Auto aus, aber keine Information an Frau Kortüm, der angeblich geschenkte Schmuck, der bei der Hausdurchsuchung gefundene Pelzmantel von Frau K., der Umstand, dass er seiner Frau nichts vom Tod der Frau erzählte, das leergeräumte Konto der Frau K., die volle Badewanne, zwei Hinterkopfhämatome und eine Lage der Toten in der Wanne, die mit einem Sturz kaum zu erklären ist.
Alles zusammen gibt ein deutliches Bild.
Ich verstehe dich sehr gut, das habe ich auch immer wieder nach dem Lesen des Urteils gedacht. ABER:

1. Das leergeräumte Konto oder den angeblich unterschlagenen Schmuck kannst du m.E. nicht in deine Gesamtschau aufnehmen, weil beides 2010 bzw. 2012 nicht als erwiesen angesehen wurde. (Für mich war das mit dem Konto usw. übrigens das stärkste Argument dafür, dass an all den Vorwürfen doch was dran sein könnte. Aber es wurde nichts nachgewiesen. Deswegen kann man das nicht ins Feld gegen MG führen und man muss das tatsächlich mental bei der Schuldfrage ausblenden können, was nicht mehr einfach ist, wenn man das Geldthema für suspekt hält. Zwar hat das Gericht m.E. sehr gute Fragen zu dem Thema zu Prozessbeginn gestellt, aber es würde mich überraschen, wenn man MG da irgendwas nachweisen könnte...)

2. Ich finde die Anrufe beim Hausarzt auch komisch. Man kann aber genauso ins Feld führen, dass das Argument des Gerichts nicht zu Ende gedacht ist: wenn sein erster Impuls war, Hilfe zu holen, ruft man dann nicht eher beim Rettungsdienst an?

3. Man kann auch eine ähnliche Gesamtschau von entlastenden Aspekten aufführen:
- keine DNA-Spuren von MG an Gehstock, Kleidung von LK, Badezimmer, Armaturen etc.
- eher kurzes Zeitfenster
- es brannte überall Licht in der Wohnung
- kein einleuchtendes Motiv dafür, ihr zweimal mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf zu schlagen
- jetzt die zwei neuen entlastenden Gutachten, die zumindest als interessant genug angesehen wurden, um sich den Fall neu anzuschauen

Zudem ist MG wirklich jemand, der es allen Recht machen will und als überkorrekt (und bisschen naiv) erscheint. So erlebt man ihn in den Dokus und so habe ich ihn an den ersten beiden Verhandlungstagen erlebt. Das kann vielleicht eine harmlose Alternative zu seinem etwas eigenartigen Verhalten am Abend sein.

In der Gesamtschau steht deinen belastenden Indizien auch Entlastendes entgegen, bzw. Aspekte, die m.E. berechtigte Zweifel an der Anklage erlauben.


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03.06.2023 um 19:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie die Richter vorher auch alle….Aber wenn Lento es sagt, wird es schon stimmen, er kennt sich da richtig aus.
Schon wieder ein Strohmann. Lento hat das hier gesagt:
Zitat von LentoLento schrieb:Du solltest es eigentlich wissen, so etwas sagt grundsätzlich nichts aus. Es kann Logikfehler vorhanden sein, wenn die nicht entscheidungserheblich sind, dann ist die Revison trotzdem zurückzuweisen.

Trotzdem, warum bist Du sicher, dass die BGH-Richter nicht die gleichen Logik-Fehler unterlaufen?
Das ist inhaltlich etwas ganz anderes als was du hier suggerierst.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie auch Frau K nicht logisch handelte, als sie allein baden wollte. Oder nicht vorhandene Kotwäsche einweichen wollte. Oder ihr ganzes Geld innerhalb eines Jahres mit unbekanntem Ziel verprasste, bis sie arm wie eine Kirchenmaus war.
1. Niemand behauptet hier, dass LK baden wollte. Schon wieder ein Strohmann. Das nervt.
2. Nur weil niemand in die Tüte reingeschaut hat, heißt das nicht, dass da keine Kotwäsche drin war. Zudem wurde gesagt, dass Tüten des Krankenhauses ungefähr so aussähen wie auf den Fotos, die damals vorgehalten wurden.
3. Ich finde das mit dem Geld sehr komisch, aber das war 2010 bzw. 2012 nicht erwiesen.
4. Mit "nicht logisch" handeln meinte ich etwas von folgender Qualität: z.B. jetzt für jemanden einkaufen gehen und nicht später mit einem anderen Einkauf erledigen, weil man diesen in dem Moment vergisst. Ich mache manches im Haushalt auch in einer Reihenfolge, die vielleicht nicht jeder logisch findet. Das ist ganz andere Qualität als 50k zu verprassen. Insofern ist das an dieser Stelle schon wieder ein Strohmann. Du bringst Sachargumente anderer auf ein anderes Level oder interpretierst sie um, damit du darauf einprügeln kannst. Ich bin hier jetzt erstmal raus.


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03.06.2023 um 19:06
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:2. Ich finde die Anrufe beim Hausarzt auch komisch. Man kann aber genauso ins Feld führen, dass das Argument des Gerichts nicht zu Ende gedacht ist: wenn sein erster Impuls war, Hilfe zu holen, ruft man dann nicht eher beim Rettungsdienst an?
Ich denke das ist eine unzulässige Relativierung die du machst. Klar, man kann immer etwas anders machen als man gemacht hat - aber es steht nun einmal fest er hat dort zwei Mal angerufen. Und es geht ja auch nicht nur um die Anrufe selbst, sondern auch um sein widersprüchliches Aussageverhalten dazu. Ich denke z. B. er hat den zweiten Anruf erst eingeräumt, als man ihm den definitiv nachgewiesen hatte.


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03.06.2023 um 19:06
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:keine DNA-Spuren von MG an Gehstock, Kleidung von LK, Badezimmer, Armaturen etc.
Von DNA-Spuren hat aber heutzutage jeder schon gehört. Daher: der mittelmäßig begabte Täter trägt Handschuhe oder wischt ab, was er angefasst hat. Was nicht immer unbedingt sehr schlau sein muss, wenn DNA-Spruren von ihm gar nicht aufgefallen bzw. nicht verdächtig wären, weil er sich tagaus, tagein in den Räumlichkeiten aufhält und dort alles Mögliche anfasst.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:eher kurzes Zeitfenster
Deswegen hat er ja auch nicht gewartet, bis die Wanne voll war, sondern ist gleich nach dem Wasseraufdrehen gegangen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:- es brannte überall Licht in der Wohnung
? Was meinst du damit? Das Licht fiel nicht auf, so lange es draußen hell war.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:kein einleuchtendes Motiv dafür, ihr zweimal mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf zu schlagen
Schlagen, oder sie ist infolge der Auseinandersetzung hingefallen. Dass es eine Auseinandersetzung gab, folgt aus der Gesamtschau. Meine persönliche Vermutung ist immer noch, dass sie entdeckt hatte, dass ihr Geld fehlte.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:jetzt die zwei neuen entlastenden Gutachten, die zumindest als interessant genug angesehen wurden, um sich den Fall neu anzuschauen
Ja, da muss man abwarten, was dabei am Ende herauskommt, dh wie das Gericht den gesamten Sachverhalt sieht.


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03.06.2023 um 19:35
@kegelschnitt

Zum Kassenbon (2. Urteil Seite 87 - 88):

Selbst wenn der Beamte nicht G gefragt haben sollte, ob G nach 15:00 noch in der Wohnung war, (was der Beamte gar nicht 100%ig ausschließen konnte, er sagte nur, dass eher nicht, weil sie noch von einem Unfall ausgingen), liefert das Gericht gleich einen weiteren Grund, dass G durchaus von einem Kapitaldelikt ausgehen durfe:

Das Gericht schrieb:
Einzig für die Übergabe der beiden Schlüssel für die Wohnung von Frau
gab es aus Sicht der Kammer einen Grund, da der Angeklagte von den Polizeibeamten um
die Aushändigung der Schlüssel gebeten wurde, da die Wohnung versiegelt werden sollte.
Er sollte den Schlüssel abgeben, weil die Wohnung versiegelt werden sollte. Wenn eine Wohnung versiegelt wird, DARF natürlich auch ein derjenige durchaus vermuten, dass ein Kapitaldelikt vorlag.


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03.06.2023 um 19:43
Zitat von LentoLento schrieb:Er sollte den Schlüssel abgeben, weil die Wohnung versiegelt werden sollte. Wenn eine Wohnung versiegelt wird, DARF natürlich auch ein derjenige durchaus vermuten, dass ein Kapitaldelikt vorlag.
Nein, das hat er nach eigener Aussage nicht geahnt. Weder beim ersten noch beim zweiten Eintreffen in der Wohnung von Frau Kortüm sei ihm mitgeteilt worden, dass Frau Kortüm tot sei, und dementsprechend habe er weder gewusst noch geahnt, dass Frau Kortüm tot sei, geschweige denn, dass ein Kapitaldelikt vorliegen könnte.


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03.06.2023 um 19:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Immerhin so entschlossen aber, Bon, Schmuck und Pelzmantel gleich als Unschuldsbeweis vorzulegen
Der Mann war Hausmeister, also eher praktisch veranlagt. Kann es nicht sein, dass er sich einfach nur gedacht hat "Was erledigt ist, ist erledigt und kann gedanklich abgehakt werden".

Was wären denn die Alternativen hinsichtlich des Bons gewesen?

1.) Bon wegwerfen und die von seinem Geld gekauften Artikel für seine Familie verwenden.

Hätten einige vielleicht so gemacht, entsprach aber sehr wahrscheinlich nicht seiner Mentalität, zumal er (sowohl als Täter als auch Unschuldiger) damit rechnen konnte, dass er irgendwann nach dem Bon gefragt würde.

2.) Sichtbar irgendwo hinlegen, bis der Bon eventuell gebraucht wird.

Bei Herrn G undenkbar, da die Gefahr, dass der Bon verloren geht oder von seinem zweijährigen Sohn zu Konfetti verarbeitet wird, bestand.

3.) Irgendwo gesichert aufbewahren (Portemonnaie oder abschließbare Schublade)

Grundsätzlich natürlich möglich, aber aus seiner Sicht (egal ob schuldig oder unschuldig) hätte er damit rechnen müssen, dass er von den Ermittlern getadelt würde, weil er "Beweise" verspätet vorliegt oder die Polizisten misstrauisch werden, weil er einen nutzlosen Bon über ein paar Euro, über den er mit niemandem mehr abrechnen kann, wochenlang behält.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Meine persönliche Vermutung ist immer noch, dass sie entdeckt hatte, dass ihr Geld fehlte.
Andererseits war das Geld in der offenen Schatulle aber noch vorhanden. Ich meine, dass es 400 € gewesen sind. Wenn Herr G tatsächlich aufgrund latenter Geldprobleme Unterschlagen begangen hätte, wäre doch nahe gelegen, sich auch dort zu bedienen und lediglich einen Schein zum Anschein zurückzulassen, es hätte doch niemand mehr nachweisen können, dass sich ursprünglich eine höhere Summe in der Schatulle befand.

_______

Ich weiß nicht, ob ein Aspekt schon angesprochen wurde: Wenn Herr G doch als Täter alles in Richtung "Ertrinken bei Wannennutzung" gelenkt hatte und ausschließlich ist, dass Frau K ein Bad nehmen wollte:
Warum hat er dann nicht den Beutel mit der Schmutzwäsche im Bad oder zumindest an der Badezimmertür abgelegt, um die Situation glaubhafter zu gestalten?. Soviel Zeit wäre dann auch noch gewesen...


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03.06.2023 um 19:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Von DNA-Spuren hat aber heutzutage jeder schon gehört. Daher: der mittelmäßig begabte Täter trägt Handschuhe oder wischt ab, was er angefasst hat. Was nicht immer unbedingt sehr schlau sein muss, wenn DNA-Spruren von ihm gar nicht aufgefallen bzw. nicht verdächtig wären, weil er sich tagaus, tagein in den Räumlichkeiten aufhält und dort alles Mögliche anfasst.
dann hat er Frau K. ja bewusst getötet. Er muss es also geplant haben und Einmalhandschuhe besorgt haben. Selbst DAS hat das Gericht so nicht festgestellt.
Dafür war ja auch die Zeitspanne recht knapp bemessen. Um das Verbrechen also perfekt auszuführen, war er schlau genug. Dann hat er sich aber wie ein Depp benommen und den Kassenbon überreicht, den Schmuck und die Pelzmäntel. So dass er sofort in Verdacht geriet.


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03.06.2023 um 20:02
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Andererseits war das Geld in der offenen Schatulle aber noch vorhanden. Ich meine, dass es 400 € gewesen sind. Wenn Herr G tatsächlich aufgrund latenter Geldprobleme Unterschlagen begangen hätte, wäre doch nahe gelegen, sich auch dort zu bedienen und lediglich einen Schein zum Anschein zurückzulassen, es hätte doch niemand mehr nachweisen können, dass sich ursprünglich eine höhere Summe in der Schatulle befand.
Genauso hat er es mMn. ja gemacht. Er hat das meiste mitgenommen, weil keiner außer ihm wusste, wieviel sich in der Wohnung befand. Er hat mMn. Bargeld in fünfstelliger Höhe entwendet. Zusätzlich Schmuck und Pelz. Er hat so viel dagelassen, wie er für geboten hielt, damit Außenstehende später denken, dass das alles war, was Frau K. in der Wohnung hatte. Ein Schein wäre dafür zu wenig gewesen. Zu viel mochte er aber auch nicht dalassen.

Bei der Unfallinszenierung hat er sich auch vertan, aber nur so wenig, dass immer noch viele denken, es könnte ein Unfall gewesen sein.


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03.06.2023 um 20:09
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Warum hat er dann nicht den Beutel mit der Schmutzwäsche im Bad oder zumindest an der Badezimmertür abgelegt, um die Situation glaubhafter zu gestalten?. Soviel Zeit wäre dann auch noch gewesen
Darauf ist er nicht gekommen. Er war unter Zeitdruck. Es sollte nach einem Unfall nach Ausrutschen oder Schwindelerscheinungen aussehen, daher die hingeworfenen Schuhe und der verrutsche Badvorleger. Warum dann Wasser in der Wanne war, konnte er sich auf die Schnelle nicht ausdenken. Vielleicht weil sie beim Sturz gegen den Wasserhahn gekommen ist oder sich festgehalten hat, das hat er auf Lücke gesetzt. Seine Anwälte hatten dann später die Idee mit der Kotwäsche, die in irgendwelchen Plastiktüten sein könnte. Außerhalb vom Bad.


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03.06.2023 um 20:36
Zitat von PalioPalio schrieb:Darauf ist er nicht gekommen. Er war unter Zeitdruck. Es sollte nach einem Unfall nach Ausrutschen oder Schwindelerscheinungen aussehen, daher die hingeworfenen Schuhe und der verrutsche Badvorleger. Warum dann Wasser in der Wanne war, konnte er sich auf die Schnelle nicht ausdenken. Vielleicht weil sie beim Sturz gegen den Wasserhahn gekommen ist oder sich festgehalten hat, das hat er auf Lücke gesetzt. Seine Anwälte hatten dann später die Idee mit der Kotwäsche, die in irgendwelchen Plastiktüten sein könnte. Außerhalb vom Bad.
viele Spekulationen, findest du das das eine Grundlage für eine Verurteilung ist, wenn eigentlich so gut wie gar nichts wirklich geklärt werden konnte?
Das erste Gericht hat ja selbst die Nutzung der Badewanne nicht ausgeschlossen. Selbst der Gutachter ging zuerst von einem Unfalltod aus. Einzig und alleine die Ermittler fanden es halt komisch wie er sich benommen hat, und brachten letztlich alles ins Rollen.


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03.06.2023 um 22:20
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich weiß nicht, ob ein Aspekt schon angesprochen wurde: Wenn Herr G doch als Täter alles in Richtung "Ertrinken bei Wannennutzung" gelenkt hatte und ausschließlich ist, dass Frau K ein Bad nehmen wollte:
Warum hat er dann nicht den Beutel mit der Schmutzwäsche im Bad oder zumindest an der Badezimmertür abgelegt, um die Situation glaubhafter zu gestalten?. Soviel Zeit wäre dann auch noch gewesen...
Das ist ihm damals nicht eingefallen. Ich denke, @Palio beschreibt es ganz gut. Die Schmutzwäsche war später eine Idee der Verteidigung.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:3.) Irgendwo gesichert aufbewahren (Portemonnaie oder abschließbare Schublade)

Grundsätzlich natürlich möglich, aber aus seiner Sicht (egal ob schuldig oder unschuldig) hätte er damit rechnen müssen, dass er von den Ermittlern getadelt würde, weil er "Beweise" verspätet vorliegt oder die Polizisten misstrauisch werden, weil er einen nutzlosen Bon über ein paar Euro, über den er mit niemandem mehr abrechnen kann, wochenlang behält.
Das finde ich jetzt doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Wenn er unschuldig war, hätte er nach dem Einkauf mit dem betreffenden Bon das gemacht, was er sonst auch mit den Bons machte, die sich auf Dinge bezogen, die er im Auftrag von Frau K besorgte und über die sie später mit ihm abrechnen wollte. Vielleicht hatte er eine spezielle Mappe dafür, eine Schublade, einen Ordner, weiß der Geier. Irgendein System wird er gehabt haben, das waren ja eingespielte Abläufe.

Wieso hätte er als Unschuldiger damit rechnen müssen, das er irgendwie von der Polizei „getadelt“ würde, weil er mit den für Frau K bestimmten Bons das tat, was er normalerweise mit ihnen machte?


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Palio ehemaliges Mitglied

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03.06.2023 um 22:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso hätte er als Unschuldiger damit rechnen müssen, das er irgendwie von der Polizei „getadelt“ würde, weil er mit den für Frau K bestimmten Bons das tat, was er normalerweise mit ihnen machte?
Er hatte nach eigenen Angaben ja keinen blassen Schimmer, dass Frau Kortüm etwas zugestoßen sein könnte, weil die Polizei ihm davon nichts erzählt hat. Weder beim ersten noch beim zweiten Eintreffen in der Wohnung von Frau Kortüm sei ihm mitgeteilt worden, dass Frau Kortüm tot sei.

Vielleicht wollte er dann eigentlich nicht der Polizei, sondern Frau Kortüm den Bon geben? Weil er dachte, dass sie dann gleich abrechnen könnten, sobald die Polizei mit ihrem Einsatz fertig ist? Gut, dann hätte er auch die Schokolade und die Tena Acitve mitbringen können. Aber andererseits war ja verabredet, dass es den Einkauf erst am nächsten Tag geben sollte.


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