Badewannenunfall von Rottach-Egern
04.06.2023 um 11:31Palio schrieb:Erst danach, nach ihrem Tod, nahm er alles an Wertsachen aus der Wohnung mit.Ok, und was wäre deine Theorie bezüglich der 54.500 Euro?
Palio schrieb:Erst danach, nach ihrem Tod, nahm er alles an Wertsachen aus der Wohnung mit.Ok, und was wäre deine Theorie bezüglich der 54.500 Euro?
kegelschnitt schrieb:Ok, und was wäre deine Theorie bezüglich der 54.500 Euro?Die waren zu einem großen Teil in der Geldkassette.
kegelschnitt schrieb:Ich habe zitiert, was im vorgelesenen Anklagesatz stand. Dort wurden drei Mordmerkmale angenommen: Verdecken einer Straftat, Heimtücke und Habgier.Aha, aus deinem Post ging nicht eindeutig hervor, dass du dich auf die Anklageschrift bezogen hattest.
Andante schrieb:Aha, aus deinem Post ging nicht eindeutig hervor, dass du dich auf die Anklageschrift bezogen hattest.Fehler einräumen ist wohl nicht deine Stärke, was?
kegelschnitt schrieb:Wenn ich deine Beiträge richtig verstanden habe, gehst du davon aus, dass MG Geld unterschlagen bzw. Geld und Wertgegenstände behalten wollte und deshalb MG die LK ermordet habe. Wenn dem so ist, kämen in deiner Version neben Verdeckung einer Straftat (Unterschlagung) noch Habgier dazu. Die verlesene Anklage hat zudem noch Heimtücke angenommen (Schläge auf den Hinterkopf in Tötungsabsicht).(Hervorhebung durch mich.) Das war übrigens genau der Satz, auf den du dich bezogen hast...
Miami-weiß schrieb:ich hätte noch eine Frage zu diesem Foto. Wenn sie die Wanne nie benutze, warum hatte sie dann all den Kram auf der Ablage stehen? Wasserthermometer, gleich 2 davon? Eigentlich spricht das doch eher FÜR eine Nutzung?Das kann alles für die Fußbäder gewesen sein, die sie ja regelmäßig gemacht haben soll...allerdings nicht in der Badewanne, sondern in einer Plastikschüssel.
Palio schrieb:Nein, das hast du falsch verstanden. Ich gehe davon aus, dass er sich sehr fürsorglich um sie gekümmert hat und vor ihrem Ableben vermutlich nichts abgezweigt hat. Er hat dafür gesorgt, dass er erben wird. Frau Kortüm hatte keinen anderen Menschen, der es mehr verdient hätte, dem sie mehr schuldete und dem sie sich mehr verbunden fühlte als ihm. Dennoch misstraute sie ihm hin und wieder, beanspruchte und drangsalierte ihn und machte ihm vermutlich auch zusätzlich noch ungerechtfertigte Vorwürfe.Nur, dass es reine Vermutungen sind, die Du hier aufstellst. Du machst nun genau das, was StA Gl. damals machte.
Ein solcher Vorwurf eskalierte zum Streit, bei dem ihm der Kragen platzte und er schlug oder schubste sie, wobei die Hinterkopfhämatome oberhalb der Hutkrempe entstanden. Die Schläge passierten im Affekt. Der weitere Ablauf weicht in meiner Version geringfügig von der im Urteil ab.
Stefan1477 schrieb:Bitte bringe Mal genaue Belege dafür, dass MG von LK drangsaliert wurde. Dies ist eine freche Unterstellung gegenüber der Verstorbenen!Schau mal ins Urteil.
Palio schrieb:wäre eine Entlassung und ein Verbleib in Freiheit in meinen Augen die richtige Entscheidung. Den Mann kann man doch jetzt nicht wieder zurück ins Gefängnis schicken.
frauZimt schrieb:@Palio
Und wie siehst du- persönlich- das mit der Haftentschädigung? wenn du ihn für schuldig hältst?
Palio schrieb:Wie bei Toth und Mazurek: Er hätte dann natürlich keinen Anspruch darauf.Das Dilemma wäre hier, dass bei Mord gesetzlich zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen ist. Und bei lebenslanger Freiheitsstrafe kann, ebenfalls zwingend, die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung frühestens nach 15 Jahren erfolgen.
Strafgesetzbuch (StGB)Würde es also bei einer Verurteilung wegen Mordes bleiben, könnte er nicht vor Ablauf von 15 Jahren aus dem Gefängnis kommen, und die hat er noch nicht vollständig herum.
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.
fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.
nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.
die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
(2)…...
Andante schrieb:Die dritte Möglichkeit, eine Verurteilung wegen Totschlags, wonach die entsprechender Strafe verbüßt wäre und er daher nicht weiter ins Gefängnis müsste, aber ebenfalls keine Haftentschädigung bekäme, ist äußerst unwahrscheinlich.Sehe ich halt anders. Ich lasse mal außer Acht, dass eine Verurteilung wegen Totschlags der goldene Mittelweg wäre, weil dadurch sowohl das Gesicht der zuvor entscheidenden Kollegen gewahrt bleibt und auch der Steuerzahler entlastet würde, andererseits auch durch die Hintertür eine Strafzumessung erfolgen kann, die es bei Mord nicht gibt.
Palio schrieb:Wie bei Toth und Mazurek: Er hätte dann natürlich keinen Anspruch darauf.@Palio
frauZimt schrieb:Warum sollte er keinen Anspruch auf Haftentschädigung haben?Bei einem Freispruch hätte er diesen Anspruch auch uneingeschränkt.
Stefan1477 schrieb:Bitte bringe Mal genaue Belege dafür, dass MG von LK drangsaliert wurdeOk, streichen wir "drangsaliert" und ersetzen es durch "herumkommandiert".
frauZimt schrieb:Und wie siehst du- persönlich- das mit der Haftentschädigung? wenn du ihn für schuldig hältst?
Andante schrieb:Es ist hier also nur Freispruch mit Haftentschädigung möglich
frauZimt schrieb:Warum sollte er keinen Anspruch auf Haftentschädigung haben?
Fridolin31 schrieb:Bei einem Freispruch hätte er diesen Anspruch auch uneingeschränkt.Das war wohl ein Missverständnis, ich habe es so verstanden, dass ich schreiben soll, was ich persönlich - jenseits rechtlicher Voraussetzungen - für angemessen halten würde.
Stefan1477 schrieb:Bitte bringe Mal genaue Belege dafür, dass MG von LK drangsaliert wurde. Dies ist eine freche Unterstellung gegenüber der Verstorbenen!Er war täglich mehrmals bei ihr in der Wohnung, frühstückte mit ihr, wusch ihre Wäsche. Seine Frau kam oft mit Sohn zum Kaffeetrinken, entweder aus reiner Menschenfreundlichkeit, um ihr die Illusion von Familie mit Enkel näherzubringen - oder weil er hoffte, als Erbe eingesetzt zu werden.
Wie oben unter E. II. 3. ausgeführt, nahm Frau den Angeklagten sehr in Beschlag. Dieser war zuletzt dreimal täglich, manchmal sogar öfter, in deren Wohnung. Manchmal erhielt er auch zusätzliche Aufträge von Frau Wenn Frau etwas erledigt haben wollte, so musste dies sofort geschehen und der Angeklagte musste auf ihre Telefonanrufe hin „springen". Frau nahm den Angeklagten permanent in Anspruch, was sich auch an der Anzahl der fast 300 Telefonanrufe zu Tages- und Nachtzeiten auf dem
Handy des Angeklagten im Zeitraum vom 01.07.2008 bis zum 23.10.2008, d.h. innerhalb von knapp vier Monaten, zeigt. Die Häufigkeit und Intensität der Inanspruchnahme löste beim
Angeklagten einen enormen Stress aus
Cassandra71 schrieb:Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Utensilien in der Hauptverhandlung thematisch abgehakt wurden und eben nicht darauf hinwiesen, dass Frau K. ihre Badewanne zum Baden benutzte. Das hat ja nicht mal die Verteidigung behauptet.ich glaube auch nicht, dass sie die Badewanne regelmäßig nutzte. Allerdings weiß auch niemand so richtig, wie sie ihre Körperpflege verrichtete. Sich jahrelang nur an einer Waschschüssel zu waschen, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht so ganz vorstellen. Sie litt zudem ja auch noch an starkem Durchfall. Da müsste man sich ja eigentlich schon richtig gründlich säubern müssen.
Miami-weiß schrieb:Allerdings weiß auch niemand so richtig, wie sie ihre Körperpflege verrichtete.Kam da nicht regelmäßig ein Pflegedienst? Also von daher dürfte sich diese Frage doch sehr einfach beantworten lassen.
emz schrieb:Kam da nicht regelmäßig ein Pflegedienst? Also von daher dürfte sich diese Frage doch sehr einfach beantworten lassen.ja, sie wollte sich bei der körperlichen Hygiene aber nicht helfen lassen, daher die Frage.
emz schrieb:Kam da nicht regelmäßig ein Pflegedienst?Aber offenbar doch hauptsächlich zur Kontrolle der verordneten Medikation, wenn ich es richtig verstanden habe.
Fridolin31 schrieb:Aber offenbar doch hauptsächlich zur Kontrolle der verordneten Medikation, wenn ich es richtig verstanden habe.genau, so habe ich es auch herausgelesen. Der Pflegedienst war eigentlich nur für die Medikation zuständig gewesen.
Palio schrieb:Ich gehe davon aus, dass er sich sehr fürsorglich um sie gekümmert hat und vor ihrem Ableben vermutlich nichts abgezweigt hat. Er hat dafür gesorgt, dass er erben wird. Frau Kortüm hatte keinen anderen Menschen, der es mehr verdient hätte, dem sie mehr schuldete und dem sie sich mehr verbunden fühlte als ihm. Dennoch misstraute sie ihm hin und wieder, beanspruchte und drangsalierte ihn und machte ihm vermutlich auch zusätzlich noch ungerechtfertigte Vorwürfe.Seine Ehefrau hat im Prozess jetzt zum Thema „erben“ ausgesagt:
Ein solcher Vorwurf eskalierte zum Streit, bei dem ihm der Kragen platzte
Außerdem sprach die 39-Jährige von Zetteln, welche die verwitwete 87-Jährige geschrieben haben. Darauf habe gestanden, dass Genditzki einmal alles erben solle. "Aber er hat nie Wert darauf gelegt", versichert seine Frau, die bei ihren Aussagen von einer Dolmetscherin unterstützt wurde.https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-um-badewannen-mord-ehefrau-sagt-aus,TgJF1nL
Miami-weiß schrieb:genau, so habe ich es auch herausgelesen. Der Pflegedienst war eigentlich nur für die Medikation zuständig gewesen.Richtig. Ich habe die Aussagen vom Pflegedienst am 2. Prozesstag mitbekommen. Der Pflegedienst war nur für die Medikation zuständig. Der Pflegedienst hat wohl auch selbst angeboten, ihr beim Waschen in der Badewanne behilflich zu sein. Aber dann hatte sie an den vereinbarten Terminen doch immer eine Ausrede, warum das jetzt doch nicht ginge.