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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 11:31
Zitat von PalioPalio schrieb:Erst danach, nach ihrem Tod, nahm er alles an Wertsachen aus der Wohnung mit.
Ok, und was wäre deine Theorie bezüglich der 54.500 Euro?


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 11:31
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ok, und was wäre deine Theorie bezüglich der 54.500 Euro?
Die waren zu einem großen Teil in der Geldkassette.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 11:34
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich habe zitiert, was im vorgelesenen Anklagesatz stand. Dort wurden drei Mordmerkmale angenommen: Verdecken einer Straftat, Heimtücke und Habgier.
Aha, aus deinem Post ging nicht eindeutig hervor, dass du dich auf die Anklageschrift bezogen hattest.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 11:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aha, aus deinem Post ging nicht eindeutig hervor, dass du dich auf die Anklageschrift bezogen hattest.
Fehler einräumen ist wohl nicht deine Stärke, was?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wenn ich deine Beiträge richtig verstanden habe, gehst du davon aus, dass MG Geld unterschlagen bzw. Geld und Wertgegenstände behalten wollte und deshalb MG die LK ermordet habe. Wenn dem so ist, kämen in deiner Version neben Verdeckung einer Straftat (Unterschlagung) noch Habgier dazu. Die verlesene Anklage hat zudem noch Heimtücke angenommen (Schläge auf den Hinterkopf in Tötungsabsicht).
(Hervorhebung durch mich.) Das war übrigens genau der Satz, auf den du dich bezogen hast...

Ich bin hier jetzt erstmal raus, mir wird das zu albern.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 13:39
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:ich hätte noch eine Frage zu diesem Foto. Wenn sie die Wanne nie benutze, warum hatte sie dann all den Kram auf der Ablage stehen? Wasserthermometer, gleich 2 davon? Eigentlich spricht das doch eher FÜR eine Nutzung?
Das kann alles für die Fußbäder gewesen sein, die sie ja regelmäßig gemacht haben soll...allerdings nicht in der Badewanne, sondern in einer Plastikschüssel.

Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Utensilien in der Hauptverhandlung thematisch abgehakt wurden und eben nicht darauf hinwiesen, dass Frau K. ihre Badewanne zum Baden benutzte. Das hat ja nicht mal die Verteidigung behauptet.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 13:43
Zitat von PalioPalio schrieb:Nein, das hast du falsch verstanden. Ich gehe davon aus, dass er sich sehr fürsorglich um sie gekümmert hat und vor ihrem Ableben vermutlich nichts abgezweigt hat. Er hat dafür gesorgt, dass er erben wird. Frau Kortüm hatte keinen anderen Menschen, der es mehr verdient hätte, dem sie mehr schuldete und dem sie sich mehr verbunden fühlte als ihm. Dennoch misstraute sie ihm hin und wieder, beanspruchte und drangsalierte ihn und machte ihm vermutlich auch zusätzlich noch ungerechtfertigte Vorwürfe.
Ein solcher Vorwurf eskalierte zum Streit, bei dem ihm der Kragen platzte und er schlug oder schubste sie, wobei die Hinterkopfhämatome oberhalb der Hutkrempe entstanden. Die Schläge passierten im Affekt. Der weitere Ablauf weicht in meiner Version geringfügig von der im Urteil ab.
Nur, dass es reine Vermutungen sind, die Du hier aufstellst. Du machst nun genau das, was StA Gl. damals machte.
Bitte bringe Mal genaue Belege dafür, dass MG von LK drangsaliert wurde. Dies ist eine freche Unterstellung gegenüber der Verstorbenen!
Ältere Leute mögen nicht einfach sein und MG war die feste Bezugsperson gewesen, aber er ist vom Typ her auch so ruhig, dass es verwundert, dass er am angeblichen Tattag von jetzt auf gleich ausgetickt sein soll, gleichzeitig müsste er aber Vorkehrungen getroffen haben, um keine Spuren zu hinterlassen, gleichwohl es ein nicht geplantes Delikt gewesen sein soll.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 15:13
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Bitte bringe Mal genaue Belege dafür, dass MG von LK drangsaliert wurde. Dies ist eine freche Unterstellung gegenüber der Verstorbenen!
Schau mal ins Urteil.
Hat @Palio heute in allerherrgottsfrühe zitiert.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 15:58
Zitat von PalioPalio schrieb:wäre eine Entlassung und ein Verbleib in Freiheit in meinen Augen die richtige Entscheidung. Den Mann kann man doch jetzt nicht wieder zurück ins Gefängnis schicken.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:@Palio
Und wie siehst du- persönlich- das mit der Haftentschädigung? wenn du ihn für schuldig hältst?
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie bei Toth und Mazurek: Er hätte dann natürlich keinen Anspruch darauf.
Das Dilemma wäre hier, dass bei Mord gesetzlich zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen ist. Und bei lebenslanger Freiheitsstrafe kann, ebenfalls zwingend, die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung frühestens nach 15 Jahren erfolgen.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.
fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.
nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.
die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

(2)…...
Würde es also bei einer Verurteilung wegen Mordes bleiben, könnte er nicht vor Ablauf von 15 Jahren aus dem Gefängnis kommen, und die hat er noch nicht vollständig herum.

Es ist hier also nur Freispruch mit Haftentschädigung möglich oder erneute Verurteilung wegen Mordes und weiterer Gefängnisaufenthalt. Die dritte Möglichkeit, eine Verurteilung wegen Totschlags, wonach die entsprechender Strafe verbüßt wäre und er daher nicht weiter ins Gefängnis müsste, aber ebenfalls keine Haftentschädigung bekäme, ist äußerst unwahrscheinlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.06.2023 um 19:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die dritte Möglichkeit, eine Verurteilung wegen Totschlags, wonach die entsprechender Strafe verbüßt wäre und er daher nicht weiter ins Gefängnis müsste, aber ebenfalls keine Haftentschädigung bekäme, ist äußerst unwahrscheinlich.
Sehe ich halt anders. Ich lasse mal außer Acht, dass eine Verurteilung wegen Totschlags der goldene Mittelweg wäre, weil dadurch sowohl das Gesicht der zuvor entscheidenden Kollegen gewahrt bleibt und auch der Steuerzahler entlastet würde, andererseits auch durch die Hintertür eine Strafzumessung erfolgen kann, die es bei Mord nicht gibt.

So darf ein Gericht natürlich höchstens ganz heimlich denken, aber niemals argumentieren.

ABER: Das Vorliegen von Mordmerkmalen muss genauso schlüssig dargelegt werden wie das Begehen der Tat. Und hier würde der Kammer kein Zacken aus der Krone fallen, wenn sie den merkwürdigen Ausführungen des Jahres 2012 eben nicht folgt "quasi zweimaliger erster Impuls bei den Anrufen".

Vielleicht könnte der Telefonanruf im Sinne der Angaben des Angeklagten ausgelegt werden und eine einheitliche Tötungshandlung nach einem Streit (worüber auch immer) angenommen werden. Also: Entschluss, Frau K in der Wanne zu töten und die Schläge, um ihren Widerstand zu brechen.


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04.06.2023 um 19:58
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie bei Toth und Mazurek: Er hätte dann natürlich keinen Anspruch darauf.
@Palio
Die genannten Fälle kenne ich nicht.
Aber der Verurteilte in diesem Fall hat doch stets seine Unschuld beteuert.
Warum sollte er keinen Anspruch auf Haftentschädigung haben?


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04.06.2023 um 20:08
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Warum sollte er keinen Anspruch auf Haftentschädigung haben?
Bei einem Freispruch hätte er diesen Anspruch auch uneingeschränkt.
Seltene Ausnahmen bestehen höchstens dann, wenn ein Angeklagter ein falsches Geständnis abgelegt hätte, um einen anderen zu schützen und deswegen in Haft gekommen wäre. Aber das scheidet hier ja aus.


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Palio ehemaliges Mitglied

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04.06.2023 um 22:31
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Bitte bringe Mal genaue Belege dafür, dass MG von LK drangsaliert wurde
Ok, streichen wir "drangsaliert" und ersetzen es durch "herumkommandiert".
___________________
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Und wie siehst du- persönlich- das mit der Haftentschädigung? wenn du ihn für schuldig hältst?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist hier also nur Freispruch mit Haftentschädigung möglich
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Warum sollte er keinen Anspruch auf Haftentschädigung haben?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Bei einem Freispruch hätte er diesen Anspruch auch uneingeschränkt.
Das war wohl ein Missverständnis, ich habe es so verstanden, dass ich schreiben soll, was ich persönlich - jenseits rechtlicher Voraussetzungen - für angemessen halten würde.

Ich halte ihn für schuldig, würde ihn aber jetzt in Freiheit lassen, weil ich die bereits abgesessene Haftstrafe im Verhältnis zu anderen Verbrechen für ausreichend halte. Aber natürlich würde ich ihm keine Entschädigung zahlen, weil er als Täter (ich halte ihn ja für schuldig) darauf keinen Anspruch hätte.

Ansonsten ist die Rechtslage so, wie von @Andante beschrieben. Ein Freispruch würde natürlich eine Entschädigung beinhalten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.06.2023 um 00:33
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Bitte bringe Mal genaue Belege dafür, dass MG von LK drangsaliert wurde. Dies ist eine freche Unterstellung gegenüber der Verstorbenen!
Er war täglich mehrmals bei ihr in der Wohnung, frühstückte mit ihr, wusch ihre Wäsche. Seine Frau kam oft mit Sohn zum Kaffeetrinken, entweder aus reiner Menschenfreundlichkeit, um ihr die Illusion von Familie mit Enkel näherzubringen - oder weil er hoffte, als Erbe eingesetzt zu werden.

Jedenfalls wäre das Erbe dann sauer verdient gewesen. Die Strafkammer führt auf S. 92 des Urteils aus:
Wie oben unter E. II. 3. ausgeführt, nahm Frau den Angeklagten sehr in Beschlag. Dieser war zuletzt dreimal täglich, manchmal sogar öfter, in deren Wohnung. Manchmal erhielt er auch zusätzliche Aufträge von Frau Wenn Frau etwas erledigt haben wollte, so musste dies sofort geschehen und der Angeklagte musste auf ihre Telefonanrufe hin „springen". Frau nahm den Angeklagten permanent in Anspruch, was sich auch an der Anzahl der fast 300 Telefonanrufe zu Tages- und Nachtzeiten auf dem
Handy des Angeklagten im Zeitraum vom 01.07.2008 bis zum 23.10.2008, d.h. innerhalb von knapp vier Monaten, zeigt. Die Häufigkeit und Intensität der Inanspruchnahme löste beim
Angeklagten einen enormen Stress aus



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05.06.2023 um 13:14
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Utensilien in der Hauptverhandlung thematisch abgehakt wurden und eben nicht darauf hinwiesen, dass Frau K. ihre Badewanne zum Baden benutzte. Das hat ja nicht mal die Verteidigung behauptet.
ich glaube auch nicht, dass sie die Badewanne regelmäßig nutzte. Allerdings weiß auch niemand so richtig, wie sie ihre Körperpflege verrichtete. Sich jahrelang nur an einer Waschschüssel zu waschen, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht so ganz vorstellen. Sie litt zudem ja auch noch an starkem Durchfall. Da müsste man sich ja eigentlich schon richtig gründlich säubern müssen.


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05.06.2023 um 15:17
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Allerdings weiß auch niemand so richtig, wie sie ihre Körperpflege verrichtete.
Kam da nicht regelmäßig ein Pflegedienst? Also von daher dürfte sich diese Frage doch sehr einfach beantworten lassen.


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05.06.2023 um 16:40
Zitat von emzemz schrieb:Kam da nicht regelmäßig ein Pflegedienst? Also von daher dürfte sich diese Frage doch sehr einfach beantworten lassen.
ja, sie wollte sich bei der körperlichen Hygiene aber nicht helfen lassen, daher die Frage.


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05.06.2023 um 16:43
Zitat von emzemz schrieb:Kam da nicht regelmäßig ein Pflegedienst?
Aber offenbar doch hauptsächlich zur Kontrolle der verordneten Medikation, wenn ich es richtig verstanden habe.

Zumindest ist den Zeugenaussagen der Pflegekräfte, soweit sie im Urteil zitiert wurden, doch zwischen den Zeilen zu entnehmen, dass Frau K die Badewanne auch in Anwesenheit der Pflegekräfte nicht benutzt hat.

Somit ist der Einwand von Miami weiß schon berechtigt. Manches bleibt rätselhaft. Zumal an den Armaturen der Wanne auch nur die Fingerabdrücke von Frau K festgestellt werden konnten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.06.2023 um 16:51
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber offenbar doch hauptsächlich zur Kontrolle der verordneten Medikation, wenn ich es richtig verstanden habe.
genau, so habe ich es auch herausgelesen. Der Pflegedienst war eigentlich nur für die Medikation zuständig gewesen.

Wenn wir mal hypothetisch annehmen, dass Frau K. doch ab und an die Badewanne nutzte. Das hätte sie dem Pflegedienst doch so auch nie gegenüber geäußert, denn dann hätte sie damit rechnen müssen, dass man ihr jemanden "auf´s Auge drückt " der ihr dabei behilflich ist.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.06.2023 um 18:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich gehe davon aus, dass er sich sehr fürsorglich um sie gekümmert hat und vor ihrem Ableben vermutlich nichts abgezweigt hat. Er hat dafür gesorgt, dass er erben wird. Frau Kortüm hatte keinen anderen Menschen, der es mehr verdient hätte, dem sie mehr schuldete und dem sie sich mehr verbunden fühlte als ihm. Dennoch misstraute sie ihm hin und wieder, beanspruchte und drangsalierte ihn und machte ihm vermutlich auch zusätzlich noch ungerechtfertigte Vorwürfe.
Ein solcher Vorwurf eskalierte zum Streit, bei dem ihm der Kragen platzte
Seine Ehefrau hat im Prozess jetzt zum Thema „erben“ ausgesagt:
Außerdem sprach die 39-Jährige von Zetteln, welche die verwitwete 87-Jährige geschrieben haben. Darauf habe gestanden, dass Genditzki einmal alles erben solle. "Aber er hat nie Wert darauf gelegt", versichert seine Frau, die bei ihren Aussagen von einer Dolmetscherin unterstützt wurde.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-um-badewannen-mord-ehefrau-sagt-aus,TgJF1nL

Also ums so verdienstvoller kann man es ansehen, wenn er sich um sie kümmerte, obwohl er nie Wert auf das Erbe legte. Obwohl ja keins mehr da war, als sie starb. Hat sie das nicht gewusst, als sie ihre Zettel schrieb?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.06.2023 um 20:42
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:genau, so habe ich es auch herausgelesen. Der Pflegedienst war eigentlich nur für die Medikation zuständig gewesen.
Richtig. Ich habe die Aussagen vom Pflegedienst am 2. Prozesstag mitbekommen. Der Pflegedienst war nur für die Medikation zuständig. Der Pflegedienst hat wohl auch selbst angeboten, ihr beim Waschen in der Badewanne behilflich zu sein. Aber dann hatte sie an den vereinbarten Terminen doch immer eine Ausrede, warum das jetzt doch nicht ginge.


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