Badewannenunfall von Rottach-Egern
18.09.2022 um 13:08DieTatii schrieb:Die Gutachten müssen schon eine große Beweiskraft haben, zumindest eine größere, als die vorangegangenen Gutachten.Es geht nicht um eine größere Beweiskraft, sondern darum, dass es neue Erkenntnisse sind.
Diese müssen mit den bisherigen Beweisen in Einklang stehen.
Seine Entscheidung, dass der Fall nun, viele Jahre später, erneut vor Gericht kommt, begründet das Landgericht mit neuen Sachverständigengutachten, die »in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen«. Die neuen Erkenntnisse seien erst aufgrund der technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre möglich.Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-gericht-ordnet-im-badewannenmord-wiederaufnahme-des-verfahrens-an-zehn-jahre-nach-dem-urteil-a-ef1ac3f2-a6c2-476c-a58d-0516e29e295f