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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 08:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Vielleicht lag sie auch die ganze Zeit im Bett und bekam den Kaffee ans Bett gebracht. Evtl. fanden der Streit und der Angriff im Schlafzimmer statt.
klingt nach einem weiterem Ausweg..


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 08:55
ob jeder tatsächlich jede seiner Handlungen ins kleinste Detail durchdenkt ist die Frage. Ich sehe eine getragene Hose bzw. werfe diese sogleich in die Wäsche. Inspiziere diese nicht zuvor und mache mir zig Gedanken darüber, ob ich diese noch tragen könnte, oder sie in die Wäsche gehört oder oder.
Vielleicht fielen Frau K. die Flecken zuerst gar nicht auf, sondern erst, als sie auf Toilette ging. Und sie kam auf den Gedanken diese einzuweichen. Es gibt soviele Möglichkeiten... das man da immer nur von einer ausgeht kann ich nicht so ganz nachvollziehen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 09:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Evtl. fanden der Streit und der Angriff im Schlafzimmer statt.
oder im Badezimmer, im Wohnzimmer, oder im Flur. Es ist ja letztlich egal wo, es fand auf jedenfall ein Angriff statt. MIt was? Das wissen wir auch nicht, aber es wird auf jeden Fall so gewesen sein.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 09:02
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Vielleicht fielen Frau K. die Flecken zuerst gar nicht auf, sondern erst, als sie auf Toilette ging
Sie hatte ja bereits eine Slipeinlage in die Hose getan und muss sich zu dem Zeitpunkt der Verunreinigung bewusst geworden sein. Das kann mMn. nur morgens im Krankenhaus der Fall gewesen sein. Sie wusste also, dass sie verdeckte Sachen trug und hat diese vor ihrem Tod nicht gewechselt. Ich denke, sie bekam die Gelegenheit nicht mehr. Zum Zeitpunkt ihres Todes war sie mMn. nicht mit Wäsche beschäftigt.


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18.09.2022 um 09:04
Zitat von PalioPalio schrieb:Sie hatte ja bereits eine Slipeinlage in die Hose getan und muss sich zu dem Zeitpunkt der Verunreinigung bewusst geworden sein.
würde ich nicht unbedingt so sehen. Manche tragen täglich Slipeinlagen. Da sie allerdings häufiger Durchfall hatte, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sie diese vorsorglich trug und deshalb auch 12 Packungen Einlagen zuhause gelagert hatte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 09:09
Zitat von PalioPalio schrieb:Jedenfalls kann man sagen, dass Einweichen von Kotwäsche in der Wanne nichts bringt. Die Verunreinigungen waren ja noch gut zu sehen.
Den Urteilen ist nicht zu entnehmen, welche Größe die Spuren hatten.
Vermerkt ist, dass es sich um alte Spuren handelt, die bereits beim Anlegen der Kleidung vorhanden waren.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 09:10
Nur der guten Ordnung halber.. eine 'Slipeinlage' hilft bei Durchfall Verunreinigungen der Wäsche zu verhindern?


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18.09.2022 um 09:12
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:'Slipeinlage'
ich denke es war eher eine dickere Einlage gewesen, in Richtung Inkontinenzeinlagen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 09:33
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:hört sich so an als wäre alles geklärt.. - ich bin überrascht..

als ginge es nur noch um die Entschädigung..
In diesem Artikel vom 20.08. heißt es noch, dass es eine dritte Hauptverhandlung geben wird:

https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/rottach-egern-ort29359/badewannen-mord-rottach-egern-mann-gefaengnis-freilassung-14-jahre-manfred-geditzki-anwaeltin-91729514.html

Es würde mich wundern, wenn man das einfach so "umgeschmissen" hätte.

Auf der Homepage von Frau Rick sind jedenfalls unter dem Punkt Presseberichte nach wie vor nur die Medienberichte des Falls Rupp zu finden.

Gut, das muss nix heißen...ich gehe allerdings eher davon aus, dass der Autor des von dir verlinkten Berichts im Fall Genditzki etwas in den falschen Hals bekommen hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 09:54
So, da ja hier immer sehr fleißig darüber spekuliert wird, wie Herr Genditzki die Tat ( die wahrscheinlich keine ist) begangen hat, will ich hier auch mal ne andere Perspektive einbringen.

Ich lasse mich mal auf den Gedanken ein, dass es kein Unfall war, sondern ein Tötungsdelikt. Jetzt stelle ich mir vor, ich komme gerade zum Tatort und finde Frau Kortüm tot in der Badewanne vor und eine offene Geldkassette. Zudem wurde die Polizei von der Pflegerin gerufen.

Was wissen wir über die Pflegerin? Kann sie nicht Frau K. bestohlen haben, worüber ein Streit entbrannte und Frau Kortüm getötet wurde? Ist es nicht möglich, dass die Pflegerin an der Geldkassette war ? Konnte wirklich absolut minutiös der Arbeitstag der Pflegerin rekonstruiert werden ? War da tatsächlich kein 11-Minütiger Freiraum innerhalb derer, die Tat begangen werden konnte von ihr ? Immerhin hat sie als Pflegerin die nötigen Kenntnisse, wie man einen älteren Menschen anheben oder sogar tragen kann.

Ich schmeisse das jetzt mal bewusst so provokativ hier in den Raum, weil ich deutlich machen will, wie irre spekulativ hier diskutiert wird. Derzeitig ist MG so zu betrachten, wie ein Angeklagter, der auf seinen Prozess wartet. Also darf die Unschuldsvermutung wieder gelten.
Ihr habt hier keine Skrupel jemanden eiskalt zu verdächtigen, dessen Schuld ( derzeitig) juristisch nicht rechtskräftig ist ( sonst wäre MG nicht freigelassen worden. Zur Zeit besteht KEIN dringender Tatverdacht). Wenn das also prinzipiell okay ist, wieso dann nicht mal auf der gleichen Basis die Pflegerin wild verdächtigen. Und wer weiß, vielleicht hätte man bei ihr ja auch viele verdächtige Indizien gefunden, wenn man sie durchleuchtet hätte.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.09.2022 um 09:58
Zitat von emzemz schrieb:Den Urteilen ist nicht zu entnehmen, welche Größe die Spuren hatten.
Vermerkt ist, dass es sich um alte Spuren handelt, die bereits beim Anlegen der Kleidung vorhanden waren.
Auf den Bildern sehe ich nichts, aber die Spuren waren wohl deutlich zu erkennen, s. Seite 101. Die Sachen wurden den Richtern vorgelegt:
Dies deshalb, da sowohl die Unterhose
als auch die hellblaue Schlafanzughose, die in Augenschein genommen wurden, deutliche
braune Kotspuren aufweisen,
Die Kotspuren am Bein der Schlafanzughose
entlang stammen offensichtlich aus den „Durchfallzeiten"
__________________________
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:ich gehe allerdings eher davon aus, dass der Autor des von dir verlinkten Berichts im Fall Genditzki etwas in den falschen Hals bekommen hat.
Er hat einfach das Thema Entschädigung von Justizopfern mit dem aktuellen Fall Genditzki verknüpft und dabei einen Teil unterschlagen und zwar den mit dem noch bevorstehenden neuen Prozess.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:wieso dann nicht mal auf der gleichen Basis die Pflegerin wild verdächtigen.
Ein Angeklagter ist in einer Diskussion hier selbstverständlich anders zu behandeln als völlig Unverdächtige. Das sollte doch klar sein.


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18.09.2022 um 09:59
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Was wissen wir über die Pflegerin? Kann sie nicht Frau K. bestohlen haben, worüber ein Streit entbrannte und Frau Kortüm getötet wurde?
Nein, das kann sie nicht. Es wird hier doch nicht im luftleeren Raum spekuliert. Auch wenn einige Diskutanten die Fakten gerne ausblenden, bilden die Fakten doch das Gerüst, das den Ablauf schlüssig macht.

Also: eine Pflegerin kann es bereits deshalb nicht gewesen sein, weil der Todeszeitpunkt der Frau K. definitiv weit vor dem Eintreffen einer Pflegekraft liegt.


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18.09.2022 um 10:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also: eine Pflegerin kann es bereits deshalb nicht gewesen sein, weil der Todeszeitpunkt der Frau K. definitiv weit vor dem Eintreffen einer Pflegekraft liegt.
Das neue Thermo-Gutachten lässt einen wahrscheinlichen Todeszeitpunkt von 15:30 bis zur Auffindung um 18:30 zu. Irgendwann in der Zeit kann es passiert sein.


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18.09.2022 um 10:05
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Derzeitig ist MG so zu betrachten, wie ein Angeklagter, der auf seinen Prozess wartet. Also darf die Unschuldsvermutung wieder gelten.
Ihr habt hier keine Skrupel jemanden eiskalt zu verdächtigen, dessen Schuld ( derzeitig) juristisch nicht rechtskräftig ist ( sonst wäre MG nicht freigelassen worden.
Schreibt diejenige, die keinerlei Skrupel hat, eiskalt eine Pflegerin der Frau Kortüm zu verdächtigen.

Gut, du hast keinen Namen genannt...daneben finde ich es trotzdem.

Soweit ich weiß, ist vom Pflegepersonal nie jemand der Tat verdächtigt worden, deshalb sollte man das auch im Forum unterlassen.

Herr Genditzki hingegen wird sich einer neuen Hauptverhandlung den Vorwürfen erneut stellen müssen...ich wüsste also nicht, was dagegen spricht, ihn hier zu verdächtigen.

Wenn das nicht in Ordnung ginge, hätte die Moderation längst eingegriffen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 10:09
Dann müsste die potentielle Täterin vor 18:30 in der Wohnung gewesen sein, damit die Vorgeschichte stattfinden konnte (Streit, Niderschlagen der Frau K., Transport selbiger ins Bad, Wasser einlaufen lassen, Stock nachbringen, Badvorleger in Unordnung bringen, Pantoffeln drapieren).

Im Urteil ist die Frage nach einem Alternativtäter übrigens nicht vernachlässigt worden, auch wenn das einige nicht zu glauben vermögen. Ab S. 102 kann man nachlesen, aufgrund welcher Überlegungen ein anderer als MG als Täter ausgeschlossen wurde. Wer meint, dass diese Überlegungen unzutreffend sind, kann ja begründen, warum sie das sind.


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18.09.2022 um 10:09
Zitat von LepusLepus schrieb am 14.09.2022:Außerdem gilt die Unschuldsvermutung, auch wenn der Angeklagte schon einmal verurteilt wurde.
Wartet hierzu die neuen Einschätzungen ab und greift dem nicht vor.
Dann bin ich so frei nochmal den roten Beitrag von Lepus vom 14.09.2022 hervor zu holen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.09.2022 um 10:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann müsste die potentielle Täterin vor 18:30 in der Wohnung gewesen sein
Sie hat ein Alibi:
Die Pflegerin Marina scheidet als Täterin aus. Diese war zwar am Tattag im Besitz
eines Schlüssels für die unteren Eingangstüren und die braune Holztüre, den sie vor
Dienstantritt aus dem Büro des Pflegedienstes abgeholt hatte, sie hat jedoch laut ihren
eigenen Angaben sowie den Angaben der Zeugin KHKin für den Nachmittag des
28.10.2008 bis zum Zeitpunkt des Auffindens von Frau K. ein lückenloses Alibi.
Quelle: Urteil Seite 103


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18.09.2022 um 10:11
@Palio

Genau. Ich habe das ja nachgelesen :-)


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18.09.2022 um 10:13
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Dann bin ich so frei nochmal den roten Beitrag von Lepus vom 14.09.2022 hervor zu holen.
Wenn das so ist, sollte die Moderation den Thread bis zur Hauptverhandlung schließen.

Übers Wetter kann man sich woanders unterhalten.


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18.09.2022 um 10:13
Der Tagesablauf der Pflegekraft konnte nachverfolgt werden, außerdem bestand, bei ihrem Eintreffen, bereits Totenstarre als irreversibles Todeszeichen.


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