Lento schrieb:aber wenn ich einige Tage nach einem Grund des Anrufes gefragt werde, werde ich den nicht mehr wissen. D.h. irgendetwas reimt man sich dann zusammen. Für einen Unschuldigen war dieser Anruf vollkommen belanglos
1. Es gab die Anrufe. Sie müssen irgendeinen Grund gehabt haben. 2. MG konnte sich angeblich sehr gut erinnern, das ist es ja und von dem muss man ausgehen. Andere können bessere Erklärungen für die Anrufe beim Hausarzt haben (grundlos und daher nicht erinnerlich), das ist aber unerheblich. Das, was
er zu Protokoll gegeben hat, ist entscheidend. Nachzulesen im ersten Urteil auf Seite 20.
Er habe den Pflegedienst anrufen wollen und sich mit Frau Kortüm auch darüber unterhalten. Da er die Nummer im Telefonbuch nicht finden konnte, habe er versucht, den Hausarzt zu erreichen und diesen zu bitten, den Pflegedienst anzurufen. Er habe den Hausarzt jedoch nicht erreichen können. Nach seiner Erinnerung war der Anrufbeantworter dran. Er habe dies auch mit Frau Kortüm so besprochen. Bemerkenswert: Auch Frau Kortüm hat sich in diesem Gespräch dann ebenfalls nicht an die Mappe des Pflegedienstes erinnert, die im Wohnzimmer auf dem Tisch lag. Er habe mit ihr besprochen, dass er den Pflegedienst von unterwegs anrufen werde. Er habe dann die Wohnung verlassen, um draußen bei der Auskunft die Nummer des Pflegedienstes zu erfragen. Bemerkenswert: Warum rief er nicht noch in der Wohnung, direkt nach dem fehlgeschlagenen Versuch beim Hausarzt und Rücksprache mit Frau Kortüm bei der Auskunft an?
Um 15.09 Uhr rief er den Pflegedienst an. In der Hauptverhandlung später gab er an, er habe (auch) wegen der Knieschmerzen beim Hausarzt anrufen wollen.
Bemerkenswert: Frau Kortüm hat er über das Ergebnis nicht mehr informiert. Der Schlüssel steckte außen, er hätte die Wohnung problemlos betreten und ihr Bescheid geben können. Auch den Hausarzt rief er wegen der Knieschmerzen nicht noch einmal an. Er kehrte auch später nicht in die Wohnung zurück und er rief Frau Kortüm auch nicht an. Sie rief ihn auch nicht mehr an, worüber er sich offenbar gar nicht wunderte.
MG eilte zum Kauf überflüssiger Binden zu Edeka. Bemerkenswert: Die Binden und die Schokolade brachte er Frau Kortüm nicht. Auch die Schmutzwäsche im Korb aus dem Flur nahm er ausnahmsweise nicht mit und holte sie auch später nicht ab.
Es ist das Gesamtbild, auf das es ankommt. Alles lief anders an diesem Tag. Keine Kontaktaufnahme zwischen den beiden mehr, keine Erinnerung an die Nummer des Pflegedienstes, erstmaliges Schlüsselsteckenlassen, überflüssiger Bindenkauf, nie dagewesene offene Geldkassette usw..