Badewannenunfall von Rottach-Egern
08.09.2019 um 13:04@Katinka1971
Ein Unfall wäre bei abgedrehten Wasser eben nicht mehr im Bereich des Möglichen gewesen.
Ein Unfall wäre bei abgedrehten Wasser eben nicht mehr im Bereich des Möglichen gewesen.
Sector7 schrieb:Die medizinischen Prämissen und der Gesundheitszustand werden bei der physikalischen Simulation natürlich als Eingangsparameter berücksichtigt, alles andere wäre ja sinnlos.Das ist eben der große Vorteil einer Simulation, man kann diese Eingangsparameter (natürlich nicht 100%ig exakt) berücksichtigen. Und der rechtsmedizinische Begutachter kann dann diese Anfangsbedingungen auch sich ansehen und mitbegutachten. Bei Selbstversuchen, worauf die ursprünglichen Rechtsmediziner nur zugreifen konnten, ist so eine Berücksichtung schon im Ansatz unmöglich. Auch Aufprallkräfte, welche hier u.U. für die beiden Hämatome entscheidend wären, können diese nicht liefern. Eigentlich müsste so einen Simulation schon zu den überragenden Mitteln gehören, welche den neuen Gutachtern da zur Verfügung steht, sie liefern weitaus bessere Untersuchungsmöglichkeiten als einen Sturzsimulation in einer Badewanne aus Pappe mit Menschen ganz anderer Statur.
JosefK1914-2 schrieb:Eigentlich müsste so einen Simulation schon zu den überragenden Mitteln gehören, welche den neuen Gutachtern da zur Verfügung steht, sie liefern weitaus bessere Untersuchungsmöglichkeiten als einen Sturzsimulation in einer Badewanne aus Pappe mit Menschen ganz anderer Statur.Im Pistazieneis-Fall hat der BGH die von 2 Landgerichten 2x wegen Mordes Verurteilte mit der sinngem. Begründung "kein ausreichender Tatnachweis, subjektive Überzeugungen des Gerichts, Grenzen der freien Beweiswürdigung überschritten" selbst freigesprochen, ohne den Fall an ein Tatsachengericht zurückzuverweisen. Und das, obwohl der Generalbundesanwalt die Revision als unbegründet einstufte.
Sector7 schrieb:Holzhaider hat absolut Recht, dass es auch im Genditzki-Fall am objektiven Tatnachweis und jeglichen tatnahen Indizien gegen MG eher mangelt, was ein in dubio pro reo nach sich ziehen würde. IDas hat der BGH anders gesehen, indem er die Revision gegen das zweite Urteil als unzulässig verworfen hat, die Tatsachenwürdigung durch das Gericht also frei von Rechtsfehlern, nicht gegen Denkgesetze und Grundsätze der Logik verstoßend angesehen hat.
Andante schrieb:Das hat der BGH anders gesehen, indem er die Revision gegen das zweite Urteil als unzulässig verworfen hat, die Tatsachenwürdigung durch das Gericht also frei von Rechtsfehlern, nicht gegen Denkgesetze und Grundsätze der Logik verstoßend angesehen hat.Das ist richtig, ungefähr in 3 Sätzen wurde die Revision abgeschmettert.
Sector7 schrieb:Das spricht natürlich nicht gegen Denkgesetze und Logik, sondern ist nachvollziehbar, könnte sich durch neue Simulationen jedoch erledigt haben.Richtig, das Ganze steht und fällt wohl mit der Frage, ob die neue Simulation des WA-Antrages das Wiederaufnahmegericht überzeugen kann. Parallelen zum Fall Darsow sind da vorhanden.
Andante schrieb:Richtig, das Ganze steht und fällt wohl mit der Frage, ob die neue Simulation des WA-Antrages das Wiederaufnahmegericht überzeugen kann. Parallelen zum Fall Darsow sind da vorhanden.Die Indizienkette und Urteilsbegründung im Fall Darsow ist in meinen Augen absolut überzeugend, im Gegensatz zu diesem Fall hier. Ich sehe da eher weniger Parallelen.
jada schrieb:Für Frau K. galt noch die Einstufung in Pflegestufen (Änderung Pflegestärkungsgesetz II ab 2017). Weiß jemand welche Pflegestufe sie hatte?Offenbar hat der ambulante Pflegedienst nix weiter gemacht, als morgens und abends die (Blutdruck-) Medikamenteneinnahme zu überwachen, wobei Marcumar im Krankenhaus abgesetzt wurde. K.A. ob der PD-Besuch am Tattag überhaupt sinnvoll war.
Sector7 schrieb:Die Indizienkette und Urteilsbegründung im Fall Darsow ist in meinen Augen absolut überzeugend, im Gegensatz zu diesem Fall hier. Ich sehe da eher weniger Parallelen.Bei diesem gibt es eine Indizienkette, die von der eindeutigen Todesursache über Bauschaum am Tatort hin zum Aufruf einer Schalldämpfer-Seite auf dem Computer des Verurteilten bis hin zu einem Motiv führt. Zugleich ist eine andere Täter-Theorie (Rocker) ohne jeden Anhaltspunkt und daher nur theoretisch denkbar.
Andante schrieb:Parallelen zum Fall Darsow sind da vorhanden.
Sector7 schrieb:Ich sehe da eher weniger Parallelen.Die Parallelen, die @Andante meint (vermute ich mal), bestehen in der dort bereits erfolgten und hier voraussichtlich ähnlichen Bewertung der eingebrachten Beweismittel im Sinne des § 359 StPO. Ähnliche substanzielle Problematik, ähnliche Beweiskraft. In diesem Fall kommt dann ungünstigerweise noch der abgelehnte Eventualbeweisantrag hinzu.
JosefK1914-2 schrieb:Eigentlich müsste so einen Simulation schon zu den überragenden Mitteln gehören, welche den neuen Gutachtern da zur Verfügung steht, sie liefern weitaus bessere Untersuchungsmöglichkeiten als einen Sturzsimulation in einer Badewanne aus Pappe mit Menschen ganz anderer Statur.Dazu muss man aber auch die Grenzen solcher Simulationen kennen. So klar positiv ist das nicht, wie Du das darstellen magst.
Seps13 schrieb:Die Parallelen, die @Andante meint (vermute ich mal), bestehen in der dort bereits erfolgten und hier voraussichtlich ähnlichen Bewertung der eingebrachten Beweismittel im Sinne des § 359 StPO. Ähnliche substanzielle Problematik, ähnliche Beweiskraft. In diesem Fall kommt dann ungünstigerweise noch der abgelehnte Eventualbeweisantrag hinzu.Na gut, dann hat dieser Fall hier Parallelen zu 90% aller WAA-Fälle ...
jaska schrieb:Dazu muss man aber auch die Grenzen solcher Simulationen kennen. So klar positiv ist das nicht, wie Du das darstellen magst.Ich habe es im Vergleich zu den Gutachten dargestellt, welche diese Möglichkeit nicht besitzen. Dass man mit fehlerhaften Parametern arbeiten kann und das Modell ebenfalls mit Fehlern behaftet sein kann, ist richtig. Das ist aber grundsätzlich immer so, auch ein Mensch kann bzgl. der Abläufe genauso fehlerhafte Annahmen machen, wie die Simulation, da gibt es keinen Unterschied. Was aber deutlich entscheidender ist, Gutachter ohne dieses Hilfsmittel können schon im Ansatz erst gar nicht versuchen die Parameter eines gebrechlichen Menschen einzustellen bei deren Selbstversuchen. Das ist schlicht und einfach unmöglich. Schon das Gewicht wird nicht stimmen und bei einer Simulation mit einem lebenden Menschen wird immer anders verlaufen, weil er auf den Sturz vorbereitet ist. Auch ist die Vorstellbarkeit der Sturzsequenzen beschränkt. Es gibt so unendlich viele Möglichkeiten, da ist ein menschliches Gehirn überfordert und stellt sich daher - wie erfolgt - nur relativ einfach Sturzsequenzen vor.
Simulationen sind nur so gut wie der Input, den sie zum Lernen bekommen haben und die verwendeten Stellschrauben, an denen gedreht werden kann/muss, um etwas nachzustellen.