falstaff schrieb:Der Mann wurde ja nicht nur aufgrund der Gerichtsgutachten verurteilt.
Letztlich schon, sonst gab es nichts, was man nicht anders hätte auslegen können. Für die Behauptung des Angeklagten gab es genügend Hinweise (Schlafanzughose, zurückgeklappte Decke, Zeitung im Bett). Nur Spuren einer Tat im Wohnzimmer gab es nach unserem Wissen keine. Ohne das Gutachten hätte man eine Manipulation des Tatortes mit ausreichende Sicherheit nachweisen müssen, das wäre wohl kaum möglich gewesen.
Und wie gesagt "Wahrscheinlich" muss es nicht sein, das habe ich Dir oben schon versucht klar zu machen.
Venice2009 schrieb:Denn ansonsten spricht einiges für eine Schenkung. Der enge Kontakt seit 10 Jahren, dass sie nur ihm vertraute. Das wäre wohl nicht so gewesen wenn er sie immer wieder bestohlen hätte.
Wir kennen die finanziellen Verhältnisse nicht. Sollte sie wenig Rente haben und u.U. aus dem Kapital leben (solche Seniorenwohneinrichtungen sind nicht gerade billig), wird sie jeden Cent umdrehen müssen. Darauf deutet auch die relativ geringe Bezahlung des Hausmeisters hin.
Diese bekommen dann aber nicht selten ein schlechtes Gewissen, weil sie schon wissen, dass sie die erhaltene Gegenleitung nicht wirklich abgelten können. Ich selber habe es erlebt, dass die Betroffenen dann schon versuchen mit Sachmitteln diese Leistungen zu "bezahlen". Da erhält man dann schon Dinge, die man selber kaum brauchen kann, es sind meist Dinge, welche derjenige besitzt, aber jetzt im hohen Alter einfach nicht mehr benötigt werden. Man lehnt das anfangs dann zwar ab, aber man erkennt, es ist ein Bedürfnis dieses Menschen, die Gegenleistung zu bezahlen.
Diese Anschuldigungen hat die StA sicher nicht ohne Grund schon vor der Anklage zurück nehmen müssen, da müssten plausible und nachvollziebare Gründe hinter gesteckt haben.
falstaff schrieb:Das Gutachten mag ja wissenschaftlich interessant sein und als wissenschaftlich gebildeter und interessierter Mensch, freue ich mich auch bereits auf die zahlreichen Publikationen. Nur für ein WAV wird es meiner Ansicht nach nicht reichen. Da müsste man schon belegen, dass die Gutachten des ersten Prozesses wissenschaftlich falsch waren. Oder man müsste belegen, dass der Ablauf zwingend oder auch nur mit hoher Wahrscheinlichkeit so gewesen sein muss, wie in der neuen Simulation dargestellt.
Mir geht es hier weniger um die WAV, ob die erfolgreich ist oder nicht, weiß ich nicht. Mich interessieren nicht rein formelle Hürden.
Mir geht es um die Frage, ob mit den neuen Erkenntnissen damals eine Verurteilung überhaupt möglich gewesen wäre. Und für damals reicht ein "Möglich" aus. Du versteckst Dich gern hinter dem rein formellen um Gedankengänge auszuschließen. Aber eigentlich sollte Dir es auch um die Frage der wirklichen Wahrheit gehen, nicht rein um die fiktive der juristischen Wahrheit.
Trotzdem könnte ich mit eine WAV schon vorstellen, da das Institut schon "überragende" Mittel zur Verfügung hat und es gerade in Richtun Bewegungsabläufe deutlich mehr Wissen hat, als die damaligen Gutachter, die Unterschiede sollten auch Dir offensichtlich sein.