Noch mal zur alten, immer wieder neuen Gutachterproblematik:
Als Beweismittel sowohl im laufenden Zivil- wie im Strafprozess gelten Sachverständigengutachten. Aber nur dann, wenn sie vom Gericht bestellt sind. Hier wird das Gutachten auch zunächst aus der Staatskasse, dh vom Steuerzahler bezahlt bzw. verauslagt bzw. die Kosten vorgeschossen, da der Gutachter natürlich nicht für lau arbeitet. Die Kosten muss dann irgendwann verbindlich die Partei tragen, die den Prozess am Ende verloren hat, im Strafprozess also ein verurteilter Angeklagter, da solche Gutachterkosten, wie Gerichtskosten u.a., zu den Prozesskosten gehören.
Daneben gibt es die sog. Privatgutachten, also Gutachten, die eine Partei eines laufenden Zivilprozesses bzw. ein Angeklagter dem Gericht vorlegt und aus eigener Tasche bezahlt hat. Privat- bzw. Parteigutachten sind keine zugelassenen Beweismittel im Sinne der StPO bzw. der ZPO, aber natürlich als Parteivortrag vom Gericht zu beachten und zu würdigen. Ihre Kosten sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig.
Dann gibt es noch (Privat-)Gutachten, die ein rechtskräftig Verurteilter vorlegt, um die Wiederaufnahme seines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zu erreichen. Untet welchen Voraussetzungen das (erfolgreich) geht, ist in §§ 359, 362 und umzu StPO geregelt.
Origami82 schrieb:Mit diesem, vor Sarkasmus triefenden, Kommentar möchtest du uns also sagen, dass du die Tüten lieber noch ein paar Tage vor sich hin stinken gelassen hättest, um sie dann dem Hausmeister zu übergeben, damit er deine vollgeschissenen Sachen wäscht, oder wie?
Nein. Ich will damit sagen, dass wir nicht definitiv wissen, was in den Tüten war. Vielleicht war es keine vollgekotete, sondern vom Krankenhaus bereits vorgereinigte Wäsche. In Krankenhäuser werden öfter Leute mit vollgekoteten oder vollgeblutetern oder vollgek..... Sachen eingeliefert. Meist lässt man die Sachen dann nicht so bei den Leuten im Zimmer, sondern reinigt sie erst mal provisorisch.
Will sagen: Frau K. muss nicht notwendig nach Rückkehr die Wanne befüllt haben, um (gar nicht mehr besonders vollgekotete) Wäsche aus irgendwelchen Plastiktüten vorzureinigen.