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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 11:38
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:von ihr erhalten hat!
...aber literally - er hebt den Bon auf, weil er niemals Geld von ihr erhalten hat. Jesus, das er Geld von ihr erhalten hat war buchstäblich Bestandteil seines Alibis.

Meine Güte. Pump nicht soviel Emotion in diese Diskussion.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 11:49
Was mich wundert, daß Gericht stellt fest, Frau K. war auf Grund ihrer Körperlichen Konstitution nicht in der Lage Unterhosen in der Wanne einzuweichen.(was ja auch die Meinung einiger hier im Thread ist)
Sie hat ihre Körperpflege aber selbstständig durchgeführt. Unter anderem hat sie sich ihre Füße in der im Bad vorhandenen Schüssel gewaschen.
Das heißt, sie war in der Lage die Schüssel vom Boden, sie stand ja unterm Waschbecken, hoch zu heben, ins Waschbecken zu stellen, diese dann mit Wasser zu füllen, und dann die gefüllte Schüssel aus dem Waschbecken heraus zu heben und auf den Boden zu stellen!?
Aber um eine nasse Unterhose "aufzuheben" war Frau K. zu gebrechlich....
Sorry finde ich seltsam, weil was ist wohl schwerer?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 11:50
@Auriele

Verstehe deinen Einwand. Aber meine Uroma hat das mit 92 literally mit einer Gießkanne und Wasserkocher gemacht (die hatten im Krieg halt auch nix :D)

Also Gießkanne kaltes, Wasserkochen warmes. Will sagen, auch da gäbe es Möglichkeiten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 11:54
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Das erste Urteil wurde aufgehoben, weil man die Unterschlagung nicht nachweisen konnte!
Sorry, aber so stimmt das nicht. Das Urteil basierte gar nicht auf der angenommenen Unterschlagung. Genau das war ja aber das Problem, deswegen war die Revision auch erfolgreich. Allerdings ist das mitnichten eine inhaltliche Aussage, sondern eine rechtsformale.


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10.09.2019 um 11:56
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:orry, aber so stimmt das nicht. Das Urteil basierte gar nicht auf der angenommenen Unterschlagung.
ja genau. Es wurde kurz zuvor umgeändert und somit der Verteidigung keine Zeit gelassen, sich darauf einzulassen.


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10.09.2019 um 12:00
@EinElch
Da ich stimme dir zu es gäbe andere Möglichkeiten, um bei deinem Beispiel zu bleiben, dann hätte Frau K. Die ja so schlecht zu Fuß war, den Wasserkocher ins Bad tragen müssen, und auch die Gießkanne.
Stand beides nicht im Bad. Also mindestens 2 mal hinbringen und 2 mal alles wieder zurück.


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10.09.2019 um 12:02
@Auriele
Gibt Leute, die bringen auch den Hund zum Knochen, sprich, die Schüssel in die Küche.

Aber nein, ich sage nur, dass es REIN THEORETISCH möglich ist, so wie sie REIN THEORETISCH hätte Kotwäsche einweichen wollen.

Deswegen ja: Ich verstehe deinen Einwand.
Wie auch @Rick_Blaine schon feststellte, man halt einfach sehr wenig Anhaltspunkte über die tatsächliche körperliche Verfassung der Frau K. Auch wenn anzunehmen ist, dass sie an ihrem Todestag zumindest geschwächt gewesen sein müsste - Rollstuhltransport und alles.


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10.09.2019 um 12:08
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ja genau. Es wurde kurz zuvor umgeändert und somit der Verteidigung keine Zeit gelassen, sich darauf einzulassen.
Ich will nicht klugscheissen, aber man sollte doch eher genau sein. Nicht das Urteil wurde umgeändert, sondern die Anklage.

Und nochmal: Das Urteil wurde nicht aufgehoben, weil man die Unterschlagung nicht nachweisen konnte. Das stimmt so als Aussage nicht.


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10.09.2019 um 12:09
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Und nochmal: Das Urteil wurde nicht aufgehoben, weil man die Unterschlagung nicht nachweisen konnte. Das stimmt so als Aussage nicht.
ich habe es doch korrigiert. Hatte zu schnell abgesendet, es sollte eben noch der Zusatz folgen, den ich nachträglich geschrieben habe. Toll, dass du so gut aufpasst!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 12:11
Die Nummer mit dem Rollstuhl bei Entlassung aus dem Krankenhaus. Wie handhabt das denn die entsprechende Klinik?
Ich habe 2 Kinder geboren und als ich jeweils aus der Klinik entlassen wurde musste ich bis zur Kliniktür in einem Rollstuhl sitzen, was ich persönlich sehr albern fand, es war aber in dieser Klinik Vorschrift.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 12:16
@Rosenmontag
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Woher willst Du/Gericht wissen das es eine Affekttat war?
Ich wollte nur zu bedenken geben, dass es neben Deinen Überlegungen noch eine weitere, sehr viel realistischere Version gibt.
Wenn Du eine Tötung ausschliesst, weil der Täter vermeintlich keinen Vorteil durch die Tat hat, so ist das halt nur die halbe Miete. Erst wenn Du dann auch andere Tatversionen wie eben spontane Affekttaten oder ein Unfallgeschehen mit Verdeckungsaktionen hinterher ebenso sicher ausschliessen kannst, wird die Sache rund.
So aber reicht das nicht.


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10.09.2019 um 12:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich wollte nur zu bedenken geben, dass es neben Deinen Überlegungen noch eine weitere, sehr viel realistischere Version gibt.
Kann ich nicht nachvollziehen, dass du in diesem Fall eine Affekttat für ein realistisches Szenario hältst. Die Begründung des Gerichts ist mir einfach zu dünn. Aber Du scheinst ja Fantasiegeschichten zu mögen.


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10.09.2019 um 12:55
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Kann ich nicht nachvollziehen, dass du in diesem Fall eine Affekttat für ein realistisches Szenario hältst. Die Begründung des Gerichts ist mir einfach zu dünn.
Ich finde das Urteil in dem Punkt recht klar:
In diesem Konflikt kam es bei dem Angeklagten, der sich zudem inzwischen unter erheblichem Zeitdruck befand, auch vor dem Hintergrund des permanent von Frau ausgeübten Stresses zu einem Augenblicksversagen, indem er sich zu Tätlichkeiten gegenüber Frau hinreißen ließ.
(Urteil, Seite 92).

Aus den Formulierungen "Augenblicksversagen" und "hinreißen ließ" ergibt sich für mich unzweifelhaft, dass das Gericht von einer Gemütserregung ausging, die Ursache seines tätlichen Ausbruchs war.


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10.09.2019 um 13:07
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:In diesem Konflikt kam es bei dem Angeklagten, der sich zudem inzwischen unter erheblichem Zeitdruck befand, auch vor dem Hintergrund des permanent von Frau ausgeübten Stresses zu einem Augenblicksversagen, indem er sich zu Tätlichkeiten gegenüber Frau hinreißen ließ.
Das ist doch aber lediglich eine Annahme des Gerichts.

Wieso sollte MG sich denn zeitlich so unter Druck gesetzt gefühlt haben? Er hatte immerhin noch Zeit gehabt, um sich seine Haare zuhause von seiner Frau färben zu lassen, bevor er zu seiner Mutter ins Krankenhaus gefahren ist.

Ich finde eher, dass die Annahme des Gerichts überhaupt nicht zutreffend ist.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 13:15
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Das ist doch aber lediglich eine Annahme des Gerichts.
Moment. Nochmal zum Anfang, um die Debatte logisch aufzudröseln: @Rosenmontag hat ein Tötungsdelikt ausgeschlossen, weil Genditzki keinen Nutzen von Kortüms Tod hatte. Dieses Argument ist bei dem vom Gericht zu Grunde gelegten Ablauf aber völlig irrelevant. Darauf hatte @jaska hingewiesen.


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10.09.2019 um 13:16
@Rosenmontag
Es geht überhaupt nicht darum, was ich mag oder nicht. Deine Argumentation hat halt unglaubliche Schwächen.


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10.09.2019 um 13:20
@Seps13
ja, nur in der Kernaussage ist es richtig, das Gericht stellt lediglich Vermutungen auf. Die man sogar leicht widerlegen kann. MG hatte überhaupt keinen Zeitdruck, wenn er sich noch die Haare färben ließ. Ebenfalls ist nicht bewiesen, dass er in irgendeiner Hinsicht genervt vom Verhalten der Frau K. gewesen ist.
Es wurden z. B. die häufigen Anrufe angeführt, aber z. B. nicht, dass er diese ignorierte. Das wäre z. B. ein Punkt, der die Annahme vom Gericht stützen würde.
Es ist daher ebenfalls möglich, dass er sich überhaupt nicht durch die einnehmende Persönlichkeit der Frau K. gestört fühlte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 13:29
Mir ging es eigentlich nur darum, das Pro-Argument "Nutzen" bei einer Affekttat für hinfällig zu erklären.

Du wechselst jetzt das Thema und möchtest wieder zum Motiv kommen. Dazu hatte ich schon mal ausgeführt, dass das Gericht nicht in den Täter reingucken kann und das Motiv herleiten muss. Mich überzeugt diese Herleitung auch nicht so, aber:
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:MG hatte überhaupt keinen Zeitdruck, wenn er sich noch die Haare färben ließ
Warum schließt das Zeitdruck aus? Das war ja etwas, was er dann auch noch erledigen wollte, also eher noch mehr Druck.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 13:35
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Warum schließt das Zeitdruck aus?
weil Haare färben etwas ist, was man leicht verschieben könnte. Da kommt es doch eigentlich nicht auf den ein oder anderen Tag drauf an.

Ich zumindest empfinde es als widersprüchlich.


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10.09.2019 um 13:44
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Aus den Formulierungen "Augenblicksversagen" und "hinreißen ließ" ergibt sich für mich unzweifelhaft, dass das Gericht von einer Gemütserregung ausging, die Ursache seines tätlichen Ausbruchs war.
@Seps13
kannte den Begriff Augenblicksversagen gar nicht und habe mal die Bedeutung nachgelesen. Quelle
.........
Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Bei Augenblicksversagen ist eine Ahndung wegen grob pflichtwidrigen Verhaltens ausgeschlossen.

Dieser von der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgebildete Rechtsbegriff spielt im Verkehrsrecht eine gewichtige Rolle, da etwa ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Augenblicksversagen nicht angeordnet werden kann.
das wird ja immer abenteuerlicher in der Rechtsprechung! Es werden nicht nur Geschichten, sondern sogar Begriffe " erfunden" um verurteilen zu können.


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