Seps13 schrieb:Warum wurde ein Unfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen? Wird Prof. Keil deiner Meinung nach von der aktuellen Simulation widerlegt?
Im Urteil wurden zu dem Thema ja nicht nur die Aussagen von Keil verwendet, sondern auch die Expertisen von 3 weiteren Sachverständigen, speziell aus dem Bereich Biomechanik und Computersimulation. Ich versuche die Kernaussagen mal kurz darzustellen:
Dr. Adamec und Dr. Keil, Rechtsmedizin München:
Unter Berücksichtigung sämtlicher (unbekannter) Ausgangsparameter (Ausgangsposition, Körperhaltung, fehlende Sturzverletzungen, Bewusstseinszustand, Selbstrettungsmöglichkeit, unbekannter Wasserstand in der Badewanne zum Sturzzeitpunkt, Todesursache und Auffindungssituation)
- wenn LK von der linken Hälfte der Wanne aus gestürzt wäre und ihr Kopf nach rechts zu den Armaturen gezeigt hätte, läge sie in jeder Beziehung falsch herum in der Wanne
- ein Sturz sei nur plausibel, wenn sich die Ausgangsposition in der rechten Hälfte der Badewanne befunden habe, mit Drehung nach links, Richtung der (unerreichbaren) Armaturen
- ein Sturz aus paralleler Position zum Wannenrand, vorwärts, rückwärts oder im Sitzen sei unmöglich
Damit scheidet ein Sturz zur Überzeugung der Kammer aus, weil Frau K. von der Ausgangsposition in der rechten Hälfte der Badewanne die Armaturen nicht erreichen könne. Der Eventualbeweisantrag auf Einholung einer Computersimulation, die einen Sturz von der rechten Hälfte (auch schräg neben der Mitte) der Wanne simuliert, wurde folglich abgelehnt.
Wie man sieht, ist eine Ausgangsposition in der Mitte der Badewanne, gedreht nach links zu den von dort erreichbaren Armaturen, als Grenzfall nicht auszuschließen. Genau das, was Prof. Labudde und Prof. Schmitt simuliert haben. Auch der Labudde-Rückwärtssturz von der linken Hälfte der Wanne ist demnach nicht auszuschließen, denn dafür reichte die Vorstellungskraft der Münchner Experten nicht. Ebenfalls völlig unberücksichtigt blieben mehrstufige Sturzgeschehen und sehr kurze Selbstrettungsversuche, welche die Endlage verändert haben könnten.
2 weitere Experten aus dem Bereich Biomechanik und Computersimulation:
- weil Sturzgeschehen sehr komplexe Ereignisse seien, sei ein sicherer Rückschluss von der Endposition auf die Ausgangsposition nicht möglich, da das gesamte Spektrum der Möglichkeiten nicht erschlossen werden könne, auch nicht durch eine Computersimulation
Um das anzuerkennen bedarf es m.E. keiner funktionierenden Simulation, denn die Münchner Experten und das Gericht haben ihre Annahmen und Überzeugungen auch nicht mit einer funktionierenden Simulation bewiesen. Ergo bezeichne ich den Ausschluss eines Unfalls als einzigen Tatnachweis (ohne mind. ein tatnahes Indiz) als zu unsicher, weil auch der pauschale Ausschluss einer Badewannennutzung durch Frau K. (zB zum Wäscheeinweichen) zweifelhaft ist.