Venice2009 schrieb:Medikamentengabe, Hygiene usw. sein. Welche Sachleistungen das sind, entscheidet die pflegebedürftige Person selber
Das möchte ich richtigstellen, weil die Medikamentengabe erfolgte aufgrund des SGB V und damit aufgrund ärztlicher Anordnung, also der Hausarzt oder ein anderer Arzt stellt einen Verordnungsschein aus und mit Hilfe dessen kann der Pflegedienst dann mit der Krankenkasse abrechnen, das gilt für sämtliche medizinischen Leistungen, also auch Katheterwechsel oder Verbandswechsel oder so etwas.
Das bedeutet, das ist unabhängig ob jemand eine Pflegesachleistung beziehen dürfe oder könnte. Soweit ich das verstanden habe, hatte sie auch gar keine Pflegestufe, so dass sie jegliche Leistungen die nach SGB XI erbracht worden wären, selbst finanzieren hätte müssen.
Warum sie sich hat nicht baden lassen, dafür mag es vielfältige Gründe geben. Zuallererst fällt mir da Scham ein und natürlich auch der finanzielle Aspekt, aber es könnte auch in näherer oder weitere Vergangenheit ein Ereignis gegeben haben, z.b. dass ihr in dem warmen Wasser als Blutdruckpatientin unbehaglich geworden ist. Naheliegend finde ich den finanziellen Aspekt. Die Preise für solche Privatleistungen legt der Pflegedienst selber fest, es gibt da also keine Übersichtstabelle irgendwo im Internet. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass sie nicht wollte, dass der Pflegedienst eine Dreiviertelstunde untätig in ihrer Wohnung herumlungert. Da man eine badende Person aber nicht alleine lassen darf, wäre genau das unweigerlich so gewesen. Üblicherweise macht der Pflegedienst in dieser Zeit andere Aufgaben, aber die hätte er offensichtlich nicht gehabt.
Das alles nur mal so am Rande
Ich stehe dem Urteil jedenfalls auch skeptisch gegenüber, weil die Beweislage eigentlich nur auf Indizien basiert und damit recht dünn ist. Jemanden lebenslänglich hinter Gitter zu bringen, dessen Schuld man nicht sicher belegen kann, das ist so eine Sache. Das Gericht hat so entschieden und das muss man akzeptieren, aber für mich persönlich bleiben schon einige Zweifel übrig.