monstra schrieb:Das gilt selbst im Bundesland Bayern, aus dem erstaunlich viele Fälle Widerhall in den Medien finden. Angesichts der Selbstgewissheit der bayerischen Justiz, die sich nach eigenem ungeschriebenen Selbstverständnis erst mal nie irrt - und erst zu Fehlern steht, wenn sie sich nicht mehr verbergen lassen -, wundert mich das nicht.
Und du findest es gerade deshalb akzeptabel, dass mit der Online-Petition im Fall Genditzki in Bayern ein Verfassungsbruch versucht wird?
Mit dieser Petition soll nämlich der bayerische Justizminister bewegt werden, Einfluss auf das Wiederaufnahmeverfahren zu nehmen. Täte er das, wäre dies ein klarer Verstoß gegen Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes. Legislative und Exekutive haben keinen Einfluss auf die unabhängige Justiz zu nehmen, weshalb natürlich ein Justizminister den Gerichten keine Anweisungen, nicht mal Empfehlungen geben wird und kann.
Hier bei uns im Bundesland gab es vor einiger Zeit einen veritablen Skandal, als herauskam, dass der zuständige Justizminister persönlich eine Strafkammervorsitzende angerufen hatte, um zu erreichen, dass ein Strafprozess zeitlich vorgezogen werden sollte, weil darin ein guter Bekannter des Ministers involviert war, der nicht so lange warten wollte. Es gab einen Aufschrei in den Medien, der Deutsche Richterbund fand deutliche Worte, und das völlig zu Recht.
Mich wundert, dass es wie selbstverständlich angesehen wird, dass im Fall Genditzki ein Justizminister Einfluss auf das Wiederaufnahmegericht nehmen soll. In meinen Augen ist das geradezu atemberaubend rechtswidrig, was da erreicht werden soll.