monstra schrieb:Die Unabhängigkeit der Gerichte dürfte auch den Leuten ein Begriff sein, die auf den Sinn ihrer Unterschrift vertrauen.
Den Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und auch nach langem Schmecken wird nicht klar, was man da so im Mund hat. Den "Leuten" ist etwas ein Begriff, wohingegen sie auf etwas anderes "vertrauen"?
Was bitte ist der Sinn(!) worauf die "Leute" vertrauen, die ja eigentlich wissen, worum es geht? Oder nicht geht? Vertrauen? Auf was?
monstra schrieb:Nur sehr naive Zeitgenossen dürften an die imperative Wirkung ihrer Mitzeichnung glauben.
Die "imperative Wirkung"! Tamtam! Und nur sehr "naive Menschen" dürften(!) daran glauben(!)?
Ich denke vielmehr, dass es weniger um naive oder gar unerschrockene, nüchterne oder gar allwissende Menschen geht, die eine solche Internetpetition "unterschreiben". Es geht vielmehr darum, ohne eigene Mühen, ohne irgendeinen Nachteil erwarten zu müssen, ohne noch nicht mal den eigenen Namen unter die Petition schreiben zu müssen darum, am Ende des Tages das wohlige Gefühl genießen zu dürfen, sich für eine "richtige" Sache eingesetzt zu haben.
Auf irgendeiner Cocktailparty kann man dann mit vor Überzeugung geschwellter Brust behaupten, man habe sich doch "engagiert" um dem "Justizirrtum" Einhalt zu gebieten.
Was ich (weiter) nicht verstehe ist:
monstra schrieb:Legitime Motive der Unterzeichner wie auch der Verteidigung: Aufmerksamkeit schaffen. Und sei es nur beim Wiederaufnahmegericht,
"Und sei es nur beim Wiederaufnahmegericht"?
Bitte? Ein WAA schafft nicht die nötige "Aufmerksamkeit" bei dem zuständigen Gericht? Man muss auch noch gleich eine "Petition" an den Start bringen, damit das zuständige Gericht "aufmerksam" wird?
Der WAA schafft(!) Aufmerksamkeit bei Gericht und zwar per Gesetz! Möchtest Du jetzt behaupten, das sei nicht genug?
Ich habe weiter oben geschrieben, dass sich derzeit etwa 600 wegen Mordes verurteilte Häftlinge in JVAen allein in Bayern befinden. Etwa 598 davon haben keine "Petitionen" im Internet. Sie haben dennoch das Recht vom Gericht gehört zu werden. Ganz ohne Öffentlichkeitsarbeit von übereifrigen StrafverteidigerInnen oder Politikern.
monstra schrieb:Zudem: Der Verurteilte kann nach Verbüßung seiner Strafe nachhaltiger behaupten, er sei ein Justizopfer. Als Verteidiger würde ich solche Maßnahmen aber nur unterstützen, wenn ich selbst an die Unschuld des Mandanten glaube.
Ach ja, wer als Strafverteidiger hat nicht den Robin Hood in seiner Brust schlagen? Und man macht als Strafverteidiger auch nur so einen WAA, wenn man selbst(!) von der Unschuld(!) des Verurteilten überzeugt ist. Selbstverständlich.
Einen guten Verteidiger interessiert es überhaupt nicht, ob der Mandant schuldig oder unschuldig ist. Es ist nicht die Aufgabe des Verteidigers, über die Schuld oder die Unschuld seines Mandanten zu befinden. Der Verteidiger weiß(!), dass das allein die Aufgabe des Gerichts ist.