FadingScreams schrieb:Entschuldigung, ich hab mich etwas falsch ausgedrückt. Ich bin G. durchaus freundlich gesinnt - heißt ich glaube nicht an einen Mord, noch nicht einmal an eine Körperverletzung oder einen vorausgegangenen Streit - aber einiges an seinem Verhalten deutet eben FÜR MICH darauf hin, dass die Wahrheit weder von der einen Seite bewiesen wurde, noch von der anderen Seite gesagt wurde..
Das klang aber anders.
Ein Gericht kann selten die komplette Wahrheit herausfinden. Es muss prüfen, was für und gegen einen Angeklagten spricht.
Meist muss aber - mittels Indizien - rekonstruiert werden, was eben am wahrscheinlichsten war und für die Kammer war es eben, dass MG Frau K. ermordete, um die vorangegangene KV zu verdecken, eine KV, die es sicher auch nie gegeben hat.
Weder für einen Streit, noch die KV gibt es jedoch überhaupt ein Indiz.
Es ist ja wirklich das Krasse an diesem Fall, dass alles reine Mutmaßungen und Vermutungen sind und wenn sich das eine nicht beweisen lässt, dann wird eben die nächste Vermutung angestellt. Das ist in Bayern sehr oft der Fall, aber den Fall trifft es besonders stark.
Sowohl StA als auch Gericht hätten erkennen können dass es hier kein Tötungsdelikt gab, da MG schon keinen Grund zur Tötung der alten Dame hatte. Jetzt müssen sie es sogar erkennen, dass es 1. sehr wahrscheinlich ein Sturzgeschehen durch Lk selbst gewesen ist und 2. dass der nun genau errechnete Todeszeitpunkt MG als einen Täter auch gar nicht mehr in Betracht kommen lässt.