Badewannenunfall von Rottach-Egern
12.02.2023 um 22:03Der zitierte Beitrag von Cassandra71 wurde gelöscht. Begründung: ChatDu hast hier leider nicht wirklich das Ganze verstanden. @kegelschnitt hat den Fall Böhringer genannt, weil dort das Gericht bei einer ähnlichen Frage einen Gutachter beauftragt hat. Es ging um die Frage, ob ein Linkshänder diese Schläge hätte ausführen können. Das hat in Wirklichkeit - genau wie in diesem Fall das Tragen einer bewusstlosen Person auf den Armen, ohne dass die Füße den Boden berühren - das Gericht nicht beantworten können, weil es dazu nicht die erforderliche Expertise hatte. Im Fall B ist das vollkommen korrekt abgelaufen, diese Frage wurde durch einen Gutachter beantwortet. In diesem Fall ist genau das nicht erfolgt.
Ja, @kegelschnitt hatte genau das Problem dieses Verfahrens erkannt, in dem er vom richtig gelaufenen Verfahren Böhringer auf dieses geschlossen hat, wo es schief gelaufen ist. Er hatte wirklich den Nagel auf den Kopf getroffen.
Ich kann verstehen, dass das Gericht diesen Fehler begangen hat, weil uns tagtäglich in Krimis etc. einen falsche Welt vorgespielt wird. Da kann es passieren, dass man so etwas dann GLAUBT, dass das möglich ist, aber GLAUBEN gehört in die Kirche und nicht in den Gerichtsaal. Auch wenn dieser Fehler vom Gericht unwissentlich erfolgt ist, es bleibt es ein schwerer Rechtsfehler.
Ich glaube schon, dass Du das nachvollziehen kannst, wenn Du Dir das übverlegst.